der Händler die abgegebene Menge aus dem Bezugsschein zu vermerken und sich über die Abgabe eine Bescheinigung von dem Inhaber des Bezugscheins avrstellen zu lassen. Die Abgabebescheinigungen sind mit den Karioffelmarken dem Kommunaloerband zu übersenden.
Im übrigen haben die Händler die vom Oberami vor- geschriebenen Verzeichnisse zu sichren und alle weiteren Anordnungen des Oberamts pünk-l:ch zu beachten.
Wegzug aus dem Kommuualverdand.
8 12. Bersorgungsberechtigte, die aus einem Koni- munawcrdand wegziehen, si d berechtigt, ihre KaUoffei- oorräte nach ihrem neuen Wohnort mchunehmen.
Verzieht eine versorgungsderechiigte Person, die noch nicht ihren ganzen Karioffelbedars b!s zum 15. April 1917 eingedeckt hat, aus dem Bezirks des Kommunalverdands, so hat sie sich bei dem Ortsoorsreher unter Rückgabe der noch unverwendeten Kartoffelnarken abzumeiden. Der Ortsvo:steher hat dem Abmeldcnden die Marken abzunehmen und ihm eine Bescheinigung über die Abmeldung zu erteilen, aus ver zu ersehen ist, bis zu welchem Zeitpunkt drr Abmeldende sich mit Kartoffeln ringedeckt hat.
Verfügung über überschüssige Eiudeckuug.
§ 13. Bersorgungsberechtigte, die unter Zugrundelegung der Berb.auchssätze des § 1 Ziff. 2—4 mit Kartoffeln für einen längeren Zeitraum als bis 15. April 1917 bereits eingedeckt sind, erhalten keine Karioffelmarken. Ihnen hat vielmehr der Ortsoorstcher urkundlich zu eröffnen, daß sie mit ihren Kartoffeln die zu einem vom Orisoor- steher nach der Größe des Vorrats zu berechnenden späteren Zeitraum zu reichen haben.
Tchlußbestimmuugeu.
§ 14. Zuwiderhandlungen gegen Liese Bestimmungen werden m>t Sesängnts dis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestrast. Neben der Strafe Könne r Vorräte, aus die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
§ 15. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.
Nagold, den 9. Noo. 1916 K. Oberami.
Kommerell.
Kartoffelpreise im Kleinhandel.
Auf Grund des § 3 der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 13. Sept. 1916 übrr Karioffrlpreise (Staatsanzeiger Nr. 216) werden
für den ganze« Oberamtsbezirk folgende Kleinverkanfshöchstpreise festgesetzt:
Im Kleinverkans (Berkaus von 1—10 Zentnern) dürfen dem Großhandelspreis für den Zentner 60 ^ und im pfandweise« Berkaus demselben 1 für den Ztr. zugescblagen werden.
Bei Liesernng frei ins HanS dürfen dem Kleinhandelspreis für den Zentner 20 ^ zugeschlagen werden.
Demnach betragen die Kartosfelpreise im Kleinverkans:
der 3tr.
frei i. Haus der 3tr.
t. psundw. Verkauf f. d. Ztr.
bis 15. Feb. 1917
4.60
4.80
5.00
vom 16. F b. 17 bis 15. Au^. 17
5,60 ^
5.80 ^
6.00 ^
Nagold, den 10. Nov. 1916.
Kommerell.
Bekanntmachung betr. die HersteLnng v»n Tchnitzdrot.
Eknem Erlaß der Landesgetreidestelle vom 8. d. Mts. entsprechend wird für die Zeit bis Weihnachten die Her- stellung von Schnitz- oder Hutzelbrot aus Brotgetreidemehl in gewerblichen Betrieben und in Haushaltungen gestattet.
Bon den gewerblichen Herstellern darf das Schnitzbrot nur gegen Mehl- und Brotmarken abgegeben werden und zwar en.sprechend der üblichen Zusammensetzung des Brotes für eine Brotmarke ein Schmtzbiot, mindestens im dreifachen Gewicht der Mehlmenge, aus welche dt« Marke lautet.
Dagegen wird ausdrücklich bemerkt, daß die Herstellung von allem anderen Weihnächtegebäck aus Brotgetreidemehl verboten ist.
Nagold, den 9. Noo. 1916. K. Oberamt:
Kommerell.
Nochmals: .Eia Verbrechen".
In Nr. 260 vom 6. Noo. haben wir über die kommende Heranziehung seither beschäftigungsloser belgischer Arbeitermafsen znr A beit berichtet, und uns mit der heuchlerischen Stimmungsmache unserer Gegner gegen diese oöl- kerrechtltch nicht nur gestattete, sondern unbedingt gebatene Maßnahme auseinandergesetzt. Wie wir nun hören, hat vor kurzem die Zwangsabschiebung belgischer Arbeitskräfte »ach Deutschland begonnen, und zwar zunächst im Kreise Mons. Die Abschiebung ging an Ort und Stell« ohne Zwischenfall vor sich. Um so lauter sind die Zwischenrufe, mit denen das feindliche Ausland die Maßnahme begleitet; ste kommen schon mehr einem Zwischengeheul gleich. Wie- der wird eine wilde Hetze gegen die deutsche Regierung u. ihr angeblich völkerrechtswidriges Vorgehen entfacht. Diesen Hetzversuchen mutz immer wieder entgegen gehalten werden, daß die Haager Landkriegsordnung uns zu solchen Maß- nahmen nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, wenn ste in Artikel 43 vorschreibt, daß der Besetzende in dem von ihm besetzten Gebiete „alle von ihm abhängigen Borkehrungen zu treffen Hai. um nach Möglichkeit die öffent-
liche Ordnung und das öffentliche Leben wieder horzuftellen und aufrechtzuerhalken". Zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung gehört aber unbedingt, daß die Arbeiter ih- rem Beruf zugesührt werden. Kenner und Augenzeuge» der belgischen Zustände heben mit Fug hervor, mit welch gemischten Gefühlen man in Brüssel und in andern großen Städten de» Landes schon im e sten Kiiegsjahre die Hun- derte von kräftigen Männern erblickte, die nichtstuend die Hände in dni Hosemaschen, aus den Bürgeisteigen herum» standen, auf den öffentlichen Plätzen umherlungerten oder dis Wirtschaften füllten. Man frvg sich angesichts dieser Straßcnbilder mit Recht: Was soll aus jenen Leuten werden. wenn der Krieg ncch ein Jahr forldamrr? Sollen diese Ntchkluer noch ein Jahr oder länger der Arbeit entwöhnt und m t ihrer Arbeit-. Kraft drachgelegl werde«!? Kein Zweifel, daß diese Hunderte und Tausende von arbri slosen Männern und auch Frauen im kräftigsten Alter bei längerer Dauer des Krieger ewe groß- Gefahr für den jetzt das Land besetzt hallenden Sieger, wie einst noch dem Kriege für die Friedens»gierung werden mutzten. Oeffentliche Ord- nung und Sicherheit mußten unter dielen Zuständen bedenklich Not leiden; die belgische Staattschvtdcnlast mußte ins Ungeheure wachsen. Der regelmäßigen Arbeit, de» geordneten Erwerbes entwöhnt, aber sicher, denk der öffentlichen Fürsorge essen und llben zu können, wurden diese Leute Arbeitsscheu und Erwerbsuilust sörmitch erzöge.« und da» Uebel steigerte sich, je länger der Krieg an dauerte. Die unbeeinflußte belgische Presse selbst sowie One Reihe neutraler Stimmen stellten fest, wie die Arbeitslosenunterstützung zahlreiche „freiwillige" Arbeitslos dazu verführte, gui bezahlte Arbeit obzulehnen. Der „Belgisch Standaard" in La Panne teilte mit, daß von 1 200000 belgischen Arbeitern noch im August dieses Jahre- 70000 die Arbeit ver» weigerten und Vorzügen, von der Unterstützung allein zu le- bcn. Wenn a'-er auch für arbeitswillige Belgier die Er- werb-mögltchkett im eigenen Lande beschränkt ist, wenn städtische Arbeiter eine landwirtschaftliche Beschäftigung ablehnen, teils aus persöhnlicher Abneigung gegen solche Tätigkeit, te-ls ober mehr noch aus Haß gegen den Eroberer, weil verlogene Flugblätter ihnen vorerzählr Hallen, daß sie mit der landwirischaftlichcn Arbeit der Ernährung des Fein- des dienten, und wenn schließlich das b-sttzie Gebiet selbst dank der völkerrechtswidrigen Absperrung und Rohstoffzufuhr durch England nicht genug Arbeit?geleocnheilen und E.werb^rröglichktiien biet n kann, dann wäre es ein Verbrechen, wenn man aus diesem Grunde das Volk der be> setzten Gebiete moralisch und physisch vo-kommen lassen wollte. Da gibt es nur die eine Möglichkeit, eben in den benachbarten Landesieilen jenen Arbeitslosen Gelegenheit zur Arbeit zu bieten. An diesen gesunden, humanen und sozi. len Unte.nrhmen darf uns kein künstlich erregtes Wutgeheul hindern, und das Völkerrecht ist dabei auf unserer Sette, nicht aus der der Gegner, di« unsere Maßnahme als Verb echen bezeichmn. Und darum nochmals: möge dis Fürsorge für die Bevölkerung der besetzten Gebiete so nachhaltig als nur irgend möglich du chgesührt werden!
Der amtliche Tagesbericht.
WTB. Großes Hauptquartier, 10. Nov. Amtl. Tel.
Westlicher Krie-ssch«rrplatz.
Bei günstigen Beobachtungsverhältnissen war an verschiedenen Stellen der Front die beiderseitige
Feuertätigkeit lebhaft. Im Sommegebiet erfolglose feindli. '
lose feindliche Teilangriffe bei Eaueourt l' Abbaye, bei Gueudecourt, bei Lesboeufs und Pressoire. Stärkere französische Kräfte gingen beiderseits von Sailly vor; sie wurden, zum Teil im Nahkampf, abgeschlagen.
Die Flieger setzten ihre tagsüber sehr rege Tätigkeit in der mondhellen Nacht fort. Bei den zahlreichen Luftkämpfen haben wir im Ganzen 17 feindliche Flugzeuge, die Mehrzahl beiderseits der Somme, ab geschossen. Unsre Geschwader wiederholten ihre ^
griffe auf Bahnhöfe, Truppenlager, besonders im Raume zr und Amiens.
Oestttcher Kriegsschauplatz.
Sri« des Ge«er»1seltm>rsihalls Prinz Leopold v,»B<,enl:
Unter Führung des Generalmajors von lVoyn» stürmten brandenburgische Truppen und das Infanterie-Regiment Nr. 401 in der Gegend von Skrobowa in etwa 4 Klm. Breite mehrere
russische Verteidigungslinien, und war
m Skr
fen den Feind über den Srrobowa-Bach zurück.
Unseren geringen Verlusten stehen bedeutende blutige Opfer des Feindes und eine Einbuße an Gefangenen von 49 Offizieren, 3380 Mann gegenüber; die Beute beträgt 27 Maschinengewehre. Die Beute beträgt 27 Maschinengewehre, 12 Minenwerfer. Der Russe hat auch hier wieder eine schwere Niederlag eerlitten.
Niltt des Snersls der Kisillerie Erztzerzii Kvl:
Unsere Angriffe im Eyergyo-Gebirge nahmen I einen günstigen Fortgang. Gelände,
das
I in den seit 4. Nov. hier im Gang befindlichen ' Kämpfen verloren gegangen war, wurde bereits fast vollständig zurückgewonnen.
Im Preoeal-Abschnitt wurden westlich von Azuga neue Fortschritte gemacht und rumänische Gegenangriffe beiderseits der Paßstraße abgeschlagen. 188 Gefangene und 4 Maschinengewehre blieben in unserer Hand.
Beiderseits des Alt erfolgreiche Gefechte, in denen sich neben bayrischer Infanterie und österreichisch-ungarischen Gebirgstruppen auch unser Landsturm besonders auszeichnete.^ ^
Balkankrie-sschauplatz.
5rsnl des Ge«er,lseld«,rsch,lls v,u Miütenseu:
Bei Giurgiu erbeuteten Monitore 2 rumänische mit Petroleum beladene Schlepper.
An der Dobrudschafront keine wesentlichen Ereignisse.
Mizedonische §r»nt.
Die Lage ist unverändert.
Der Erste Generalquartiermeister:
Ludendorff.
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Berichtigung.
Berlin. WTB. Die Meldung über den großen Dom- beningriff unserer Flieger im Westen enthält eine» sinnentstellenden Fehler. Es muß im letzten Absatz statt: „20 mit Rüsten belegte Ortschaften und Lager" richtig heißen: „20 mit Truppen belegte Ortschaften und Lager".
Die ««ste Wische SchM« emmMet seslzestelll.
London, 8. Noo. WTB. Die Admiralität gibt folgendes bekannt: Die deutsche Presse sucht Kapital aus einer Erklärung zu schlagen, die ste als zweiten Baralong- Fall bezeichnet. Einesteils ist dabei vermutlich beabsichtigt, wieder einmal die öffentliche Meinung Amerikas gegen England auszureizen, und anderieils Gründe für den un-^LZ^ eingeschränkten U-Bootskriez zu schaffen. Die Tatsachen ^ 'DH
sind ganz klar: Am Morgen des 24. September 1915 aus
war im westlichen Teil des Kanals U 41 damit beschäftigt, « Z ^ L Ende d« ein englisches Handelsschiff zu versenken. Während es Hrr^,! 8-D-Anirkenm dies tat, näherte sich ein zum Hilssschifs der Flotte umge- -D ^ r-immi an
wandrlter und ausgerüsteter Handelsdompser dem Unterste-A ^ —
b»ot und dem sinkenden Handelsdompser. Sein Charakter wurde nicht sazleich erkarmll und. damit das Unterseebost Z § Corrtere
nicht imllrtavche, bevor d« Hilfskreuzer in Schußweite war, A Zustände
hißte dies r eine neutrale Flagge, eine vollkommen legitime^ Ä" deutickiren Kriegslist. Als er in Schußweite war. hißte er einen weißen S iZL K-reMstl Wimpels wie es von allen englischen Kriegsschiffen verlangt «Z KL « des Köni,
8.2 Be
wirb. Ec feue te auf das Unterseeboot und versenkte es. K
Dis unmittrldare Sorge des Kommandanten war, die Z L ^
Mannschaft des durch das Unterseeboot versenkten englischen ^ 8 Mck^nur
Hrmdelsdampsers zu reiten, die gezwungen war, 50 Merlen ZZ « - §« - —
vom nächsten Hafen entfernt ln die Boote zu gehen. Als ».IKW « dies getan war. näherte sich das yilfsfchiff einem der Boote KLZ D - des gesunkenen Dampfers, das zertrümmert ilieb und tn-D « A.Z -s « b-n- das zwei Uede« lebende von der Mannschaft des Unterste- ZU»"»-"- '
bootes geklettert waren. Diese wurden gerettet, aber ^ ^ ihren Opfern. Der Gebrauch einer neutralen Flagge, «... -
sich auf Schußweite dem Feind zu nähern, ist ein aner- _
kannte» Verfahren des Seekrieges und ist von den Deut- « >, scheu selbst in diesem Kri g oft angewendet worden. Dir Möwe z. B. hat sich ihre Opfer meist auf dllse Weise ge- "
sichert. Es ist schnür zu glauben. d. ß irgend jemand außer
, . ^ drr reoolr
aber nach ^ 8 -^ - ^ 2000 Mo
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Berichts daß man die Admi« versagt. Mtßbraul vollsten 3 ralität ni, deutsche Baraloan ralität des nicht ger vom 25. nur bestr scher Heu
Zur <
Soft Mit der eine groß Monarche rüffen bei der slaoisc tiert von haben, wi für seine seine junz die mosk Verteidigt in den K Wucht ihi senden de Gruß. S Pete russische 'i besetzten Deulschlar Meinung von neue unzweifell Reserven einer solc wenn sie bei werd Z einig, die Bert wird, so ! Haa
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Bern
S« ausgeben agentur d
aus Amei jn -Kämpfen, 'SU Monaten
einem Deutschen auf diese Tatsache eine Anirlace der Bui» L Dir^Xekr
tolität gründen würde w-U zuerst englische, und nicht deutsche -LZ K Englands
Uebrrlebende innerhalb weniger Minuten gerettet wurden. Die ganze Sache bietet ei r sehr tresftt^ > Beispiel iür die typisch deutsche Smneecrt. Ft'- gegenstitige B»-»«
! L Habs. I:
v»n in Nat baaten nicht gerettet werden
r,.^. wird. Die Be- SS «.nat Befehl gegeben habe, daß
Aufklärm
befindlichen deutschen Unterste- Z L ^r^nnt
, sollen, ist unbedingt Lüg- und ""schont
wurde ausdrücklich widerlegt in der Note der englischen
Regierung über den Baratöngfall vom 25. Febr. 1916. Z Z Lont
Hierzu wird uns van zuständiger Sette geschrieben: —- L ^ ^ . Z- erfährt a Die englffche Admiralität bestreitet van allen deutscherseits ""T« Z Staaten
«ttgeiettten Tatsachen um ein« einzige: sie behauptet, daß TA Conneclio da» englische Kriegsschiff da« deutsche Unterseebaat nicht bei I 8
wehender amerikanischer Flagge, sandern unter englischer ZLS» r)"rk, P«
Flagge beschaffen und versenkt habe. Abgesehen htervan^ZAs bestättgt als» di« englische Admiralität Punkt für Punkt «L« den deutschen Bericht durch beredte« Schweigen. Damit ist unbestritten festgestellt, da, Vaat mtt den beiden Ueberleden- den ist absichtlich »an de« englischen Kriegsschiff äbersahren warben, u» sa bst letzten Zeugen hinzumarden Die beiden Ueberlebenben wurden, all» di« nicht gelungen war, erbar
^ 8r.ne.vel :
7L mant, W 2 Wahlkoll. 8 '
mungala« und ohne Hilfletstung für den Echwerverwundeten lstzartigen Bers^
in einen kleinen, kästzartigen Verschlag eingesperrt. Den Schwerverletzten hat «an «U den noch offenen Munden in» Gesängnst ge»,rstn. Alles hat man getan, u« ihn an seinen Wunden sterben zu lassen. Seine Nurlieserung nach der Schweiz hat man trotz der Befürwortung durch die Schweizer Aerzstksmmisstan verweigert und «an hat alle Versuche des Mißhandelten vereitelt, über die amerikanische Botschaft in London an di« deutsche Regierung zu berichten. Angesichts dieser nahezu vollen Bestätigung des deutschen
son: M Georgia, Misstsippi Carolina, Tezas. 1 eine Gesa deutet, i Minnerso zusammen 8»n Neutzori
Chris Ministerin am 7. N>