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Drei» vtrrttijährlich hier mit LrSgerlohu 1.35 im Bezrrks- und 10 LiL..Berilkh, 1.46 ^t, im Übrigen Württemberg 1.56 MouatL'Abonnemeatk nach Berhättni».
Fernsprecher Nr. 29. 89. Jahrgang. Postscheckkonto Nr. siis Stuttgart
Freitag, den 13. August
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Beilagen: Plauderstttbchen» Mustr. Sonntagsbla!! und
Schwäb. Landwirt.
1915
Amtliches.
K. Hberarnt Wagokd.
Auf die Bekanntmachungen, betr. die Errichtung einer ReichsfutLermittelsteüe.
„ „ „ Laudesfnttermittelstelle,
den Verkehr mit Gerste,
„ „ „ Hafer.
„ Krastfnttermrtteln,
„ „ „ zuckerhaltige» Futtermittel»,
„ „ „ Oelfrüchte« «ud den daraus
gewonnenen Produkten
und die zur Ausführung ergangenen Verfügungen des K. Ministeriums des Innern (Staarsanz. Nr. 184) — die in der Beilage zum Gesellschafter Nr. 187 veröffentlicht find, werden die beteiligte» Kreise Hingewiefeu.
Den 10. August 1915. Kommereli.
Mehlzulage.
Die Mehlzulags für die schwerarbertende Bevölkerung kann für die Zeit vom 16. August bis 15. September 1915 nach den bisherigen Grundsätzen weiter gewährt werden. Nagold, den 11. Aug. 1915. Amtmann Mayer.
Jahresschätzung der Gebäude.
Mit den Vorbereitungen der Iahresschätzung der Gebäude und ihres Zubehörs und der hiernach auf den 1. Januar des nächsten Johle« zu vollziehenden jährlichen Aenderung der Feueroersicherungsbücher ist nm mehr nach Maßgabe der nachfolgenden Anordnungen zu beginnen:
Zunächst ist
il. die Schätzung derjenigen Aendemngen einzuleiten, welche sich an Fabriken und sonstigen größeren Anwesen und ihrem Zubehör (namentlich Maschinen) durch Neu- oder Umbauten, durch Nsuausstellung, Entfernung oder Wertveränderung von Zubehöcstücken seit der letzten Schätzung ergeben haben.
Zu diesem Zweck wird den Gemeindebehörden der Auftrag erteilt, die Besitzer von Fabriken oder sonstigen, größeren Anwesen zu unoerweilter Anmeldung der Aenderungen bei der Ortsbehörde mit dem Ansügen ouszufmdern, daß Zubehör, welches nicht dem Eigentümer des Gebäudes gehört, nur unter besonderen Umständen mit Zustimmung des Anstaltstechnikers und auf den Namen des Eigentümers des Zubehörs für die Dauer der Verbindung in die Versicherung ausgenommen werden darf, hieraus die Durchsicht der auf Fabriken und ähnliche Gebäude bezüglichen Einträge des Feuer- verstchrrungsbuchs oorzunehmen und von den Aende- rungsanträgen bis 2S. August ISIS hieher Anzeige zu machen.
Bei der Anmeldung ist zu beachten:
1) Die der Schätzung zu unterwerfenden Zubehörstücke
Der Tauchbootkrieg
oder
Wie Kapitän Sirius England niederzwang
Deutsch von Konter-Admiral a. D. Schanzer.
(Fortsetzung.) Nachdruck verboten.
Der grauende Morgen des nächsten Tages fand uns schon vollkommen angriffsbereit, da ich wieder solchen Schiffen aufzulauern gedachte, die die Themsemündung im Nachtdunkel erreichen wollten und sich dabei verspätet halten. Richtig kam bald solch ein Nachzügler daher, ein mächtig großer Geselle, mit flatterndem Sternenbanner. Die Flaggenfrage spielte aber sür mich nicht die geringste Rolle, solange es sich um ein Schiff handelte, das den britischen Inseln Konterbande zuführte. Don den feindlichen Torpedobooten war keines in Sicht. So ließ ich meinen Iota ouftauchen und feuerte einen Schuß über den Bug des Amerikaners. Gr fuhr weiter, und ich feuerte einen zweiten Schuß. Run stopple er, und auf seiner Kommandobrücke gestulierie ein offenbar sehr ärgerlicher Herr gewaltig. Ich steuerte mein Boot knapp unter Pord.
„Sind Sie der Kapitän?" fragte sich.
„Bas, zum-" aber ich will! lieber nicht wieder-
geben, was er sagte. >
„Sie haben Lebensmittel an BordÄ"
«
(Maschinen, Apparate, Werkbänke, Fachgestelle, Transmissionen und dsrgl.) sind abgesondert von den Gebäuden möglichst eingehend zu bezeichnen. Auch die elektrischen Beleuchtungsanlagen und Kraftübertragungen, soweit dieselben als Gebäudezubehör erscheinen, sind in das Anmelde- oerzeichnis aufzunehmen. Soweit Zubehör als unverbrennbar von der Versicherung ausgenommen werden will, ist dies besonders anzugeben. Bet der Anmeldung des Zubehörs empfiehlt sich die Benützung von Docdruckbogen, weiche die Anmeldepflichtigen vom Oberamt unentgeltlich beziehen können.
2) Die Anmeldung der Hochbauten von Fabriken und ähnlichen gewerblichen Anlagen zur Schätzung ist ebenso wie die Anmeldung sonstiger Gebäude zu behandeln (oergl. Ziff. !-.) und deren Einschätzung so zrltig oorzunehmen, daß die nachfolgenden Zubehörschätzungen nicht behindert werden. Wenn es aus besondere Gründen wünschenswert ist, daß auch die Schätzung der Hochbauten unter Leitung des Anstalüechnikers oorgenommen wird, so ist dies rechtzeitig (zu vergl. Ziff. 5) anzuzeigen.
3) Bei der dem Gemeinderat obliegenden Durchsicht der Feuerversicherungsbücher ist darauf zu achten, daß Dappeloersicherungen, wie sie z. B. in Fabriken bei Maschinen und sonstigen Zubehörstücken mitunter noch Vorkommen, sowie Versicherungen von solchen Gegenständen, die dem Zwang der Lcmdesanstalt unterliegen, bei Privatgesellschaften vermieden d. h. die Versicherungen bet letzteren als unailtig aufgehoben ^werden. Die Gemeindebehörden, wie auch die Schätzungskommisstonen werden in dieser
j Beziehung auf den Erlaß von 18. Oktober 1892 betreffend die Versicherung der Fabrikzubehördrn bei der Landesau- stalt (Amtsbl. S. 478), nach besonders hingewiesen.
Die Vorlage der Verzeichnisse bezw. Fehlberichte hat bis längstens SS. Angnst ISIS zu erfolgen. Später einkommende Anmeldungen können als außerordentliche, auf Rechnung der Fabrikbesitzer vor- zunehmenden Schätzungen behandelt werden.
I!. Die Iahresschätzung der Gebäude, welche nicht zu den Fabriken oder sonstigen größeren Anwesen gehören, ist ebenfalls etnzuleiten.
Zunächst sind die Gebäudeeigentümer zur Anmeldung der seit der letzten Iahresschätzung oorgckommenen Neubauten und Bauoeränderungsn bei der Orlsbehörde auszu- fordern.
Sodann ist sofort die Durchsicht des Fcuerversicherungs- buchs durch den Gemeinderat vorzunehmen und bis
SS. Angnst ISIS
hierher zu berichten, ob und wieviele Gebäude des Gemeindc- bezirks einer neuen und veränderten Schätzung oder Klaffeneinteilung zu unterwerfen sind. Sorgfältige und vollständige Aufstellung der Verzeichnisse ist nötig. Die Berichte find getrennt von de« Anmeldungen Ziffer I zu halten.
Bei der Durchsicht des Feueroersicherungsbuches haben die Gemeinderäte, insbesondere bezüglich neuer oder neu eingcschätzter Gebäude, eme Vergleichung der Brandverflche- rungsanschläge mit den Gebäudesteueranschlägen oorzunehmen. und in denjegjgen Fällen, wo ein auffallendes Mißverhältnis zwischen beiderlei Anschlägen zu Lage tritt, das Geeignete wahrzunehmen. Be: oorkommenden Anständen st hieher Vorlage zu machen.
Im übrigen haben die Gemnnderäte die Versicherungs- anschläge insbesondere in der Richtung genau zu prüfen, ob nicht die Gebäude und ihre Zubehörden eine Werlsoer- Minderung erlitten habe« und deshalb in dem Derfichs- rungsanschlag zu ändern seien, oder ob nicht eine Aenderung in der Klasseneinteilung einzutreten habe. Es sind hiebei namentlich die Vorschriften tm Abs. 2 und 4 des Art. 19 des Gesetzes vom 14. März 1853 über das allmähliche Altern und über andere außergewöhnliche Entwertungs- Ursachen sorgfältig zu beachten.
Zu der Prüfung der Versicherungsanschlüge sind die Ortsseuerschauer mit beratender Stimme beizuziehen und es ist in den hierher zu erstattenden Berichten von dem Ge- meknderat zu beurkunden, daß dies geschehen ist.
Den 10. Aug. 1915. Mayer. Amtmann.
Bekanntmachung,
Die Iahresrechnung der Oberamtssparkaffe sür ISIS ist vom 13. bis 26. d. M. je einschl. aus dem Oberamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Einwendungen gegen die Rechnung können bei dem Oderamt schriftlich erhoben oder zu Protokoll erklärt werden.
Den 11. Aug. 1915. Kommereli.
Bekanntmachung über die Vergütung für Oelfrüchte
Dom 5. Aug. 1915. lRGesetzbl. Nr. 103.)
Der Bundesrat hat auf Grund des § 4 der Verordnung über den Verkehr mit O.-lsrüchten und daraus gewonnenen Produkten vom 15. Juli 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 438 > folgende Bestimmung getroffen:
Die Vergütung sür Bewahrung und pflegliche Behandlung der Oelfrüchte nach Ablauf der im § 4 der Derordnung genannten Frist »an zwei Wochen beträgt für jeden angefangenen Monat und jede angesangene Tonne eine Mark.
Berlin, den 5. August 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
_ Delbrück.
K. Berficherungsamt Nagold.
Bekanntmachung.
Die Ortsbehörde» für die Arbeiterverficheruug,
welche mit der Einsendung der im letzten Vierteljahr (Mat, Juni und Juli) ausgerechneten Quittungskarten noch im Rückstand sind, werden zur baldigen Einsendung veranlaßt.
Den 11. Aug. 1915. Amtmann Mayer.
„Können Sie nicht sehen, daß dies ein amerikanisches Schiff ist, Sie blinder Käfer!" brüllte der Kapitän. „Kennen Sie die Flagge nicht? Die Bermondia ist's, aus Boston!"
„Bedaure, Kapitän," antwortete ich. „Tut mir leid, aber ich darf nicht viel Worte machen. Meine Schüsse werden mir Torpedoboote aus den Hals bringen, und ich zweifle außerdem nicht daran, daß Ihr Funkspruchapparat schon jetzt dabei ist, Lärm zu schlagen. Ich kann Ihnen und Ihren Leuten nur noch zum schleunigen Verlassen des Schiffs Zeit lassen."
Um ihm den Ernst der Situation klar zu machen, brachte ich mein Boot auf die geeignete Distanz und begann die Wasserlinie des Dampfers zu beschießen. Dies Argument wirkte großartig. Schon nach dem sechsten Schüsse beeilte er sich ungewöhnlich mit dem Ausbooten. Im ganzen genügten zwanzig Schüsse, um das Schiff tief auf seine Backbordseite Überhängen zu machen und es versank nach weiteren zwei bis drei Minuten, ohne daß ich noch einen Torpedo verwenden mußte. Acht mit Menschen überfüllte Boote schwammen neben dem Dampfer, als er unterging, und ich glaube, daß alle Mann sich retten konnten. Danach erkundigen konnte ich mich aber nicht, denn schon ratterten aus allen Himmelsrichtungen, keuchend und schnaubend, Scharen dieser armen, alten, nutzlosen Kriegsschiffe herbei. Wir füllten unsere Tanks, schlängelten uns unter
ihren Kielen hindurch und kamen fünfzehn Meilen südlich wieder zum Vorschein. Natürlich wußte ich genau, daß dieser Fall großen Lärm machen würde — so kam es auch später —. aber das hals den Londoner Bäckern nichts, die von der hungernden Masse belagert wurden und ihre Haut nur retten konnten, die armen Teufel, in dem sie schworen, st? hätten kein Mehl, wirklich kein Mehl.
Man kann sich vorstellen, daß ich nachgerade lebhaft wünschte, zu wissen, was in der Welt oorging, und was England über die Lage dachte und sagte. Ich fuhr daher an ein Fischerboot heran, lief es an, und befahl ihm, alle Zeitungen an Bord auszuliefern. Leider beschränkte sich die Ausbeute aus einen Fetzen von Abendblatt, in dem außer den Weltneutgkeiten so gut wie nichts stand. Bei einem zweiten Versuch erwischte ich Bergnügungssegler auf einer kleinen Jacht aus Eastborne, die über unser plötzliches Auftauchen zu Tode erschrocken waren. Hier kaperte ich den London Courier vom gleichen Morgen.
Hochinteressante Dinge standen in dieser Zeitung!
So intereffani, daß ich schleunigst ein Borlesen vor meiner ganzen Mannschaft veranstaltete! Die englische Aü der Zeitungsöberschristen ist bekannt. Man sieht auf einem Fleck alle Neuigkeiten. In diesem Fall schien mir die ganze Zeitung überhaupt nur aus Ueberschristen zu bestehen, eine aufgeregter als die andere. Ueber mich und meine Flottille stand auf der ersten Seite fast nichts. Wir kamen