sicht dabei zu gebrauchen. Plötzlich zersprang der Lauf mit einem ungeheuren Knall und riß dem Be­dauernswerten die rechte Hand fast ganz ab, so daß einzelne Finger in der Schmiede zerstreut herumlagen. Es gewährte einen schrecklichen Anblick, den im Ge­sichte vom Pulver ganz geschwärzten, blutenden und nach seiner Hand suchenden Verunglückten anzusehen. Nachdem ihm der erste Notverband angelegt war, wurde er ins Spital nach Mosbach verbracht, wo­selbst ihm die Hand vollends abgenommen wurde. Der Verunglückte ein braver Mann, der den Feldzug 187071 mitgemacht, Vater von 7 Kindern und in dürftigen Verhältnissen lebend, wird allgemein be­dauert.

Krön ach, 9. Juli. Der Oekonom Andr. Hopf in Schmölz, B.-A. Kronach, welcher am 7. Januar 1890 von dem wutkranken Hunde des dortigen Försters gebissen worden war, ist unlängst von der Tollwut befallen worden und nach einigen Tagen gestorben. Es ist dies die zweite Person in der fraglichen Gegend, welche von einem und dem­selben Hunde gebissen worden war und der Tollwut erlegen ist, obwohl gegen die etwaigen Folgen des Bisses ärzliche Hilfe angewendet worden war.

Vermischtes.

Vertilgung des Kiefernspinners. In den anhaltischen Waldungen tritt in diesem Jahre die Raupe des Kiefernspinners (Castroxaelm Mi) in verheerender Menge auf. Als Schußmaßregel ist dort die Anlegung von Theerringen um die Baum­stämme in Anwendung gebracht worden. Diese Schutz­maßregel hilft jedoch auch nur so lange, als der Teer nicht trocknet, denn sobald er seine Klebekraft ver­liert, bäumen die Raupen an den Stämmen in die Höhe und beginnen ihr Vernichtungswerk. Nach einem Urteil der Forstbeamten läßt sich das Teeren des unteren Teiles der Stämme wohl bei einem geringen Kiefernbestande mit Erfolg durchführen, nicht aber bei ausgedehnten Waldungen, wie die hier in Frage kommenden. In den gedachten Waldungen wurden

die Raupen durch Kinder aufgelesen, gesammelt und später getötet. Wie vorsichtig man dabei zu Werke gehen muß, beweisen folgende Fälle: Trotzdem die Kinder den Hals mit einem Tuche umwickelt und über die Hände Handschuhe gezogen hatten, passierte es doch einem Sammler, daß eine Raupe mit seinem Gesicht in Berührung kam. Das Gesicht schwoll zu­sehends an und mußte sofort ärztliche Hilfe in An­spruch genommen werden, welche eine weitere Gefahr beseitigte. In einem anderen, im Oranienbaumer Walde vorgekommenen Falle war einem Waldarbeiter eine Raupe in den Nacken gekrochen, die sehr fest anhaftete. Der Nacken schwoll stark an, und trotz­dem alsbald ein Arzt zu Hilfe herbeigeholt war, ver­starb der Bedauernswerte andern Tags an Blut­vergiftung.

Der König von Siam auf derStutt­gart." Aus Singapore wird derFrkf. Ztg." vom 5. Juni geschrieben: Der ReichspostdampferStutt­gart", Kapitän v. Schuckmann, auf der hiesigen Reede vor Anker liegend, erhielt heute den Besuch des Königs und der Königin von Siam, welche seit mehreren Tagen hier weilen. Auf derStuttgart" war eine vom Admiralschiff des königlich siamesischen Geschwaders herübergeholte siamesische Königsstandarte gehißt worden. Der König stieg mit 3 im Knaben­alter stehenden Prinzen an Bord. Der König trug ein seidenes Jaquet von blau- und weihgestreifter Farbe, um die Hüfte ein seidenes Tuch von ähnlicher Farbe, nahezu bis zu den Knieen reichend; bis über die letzteren hinweg blaue, eng anschließende seidene Strümpfe. Die Füße waren mit europäischen Lack­schuhen bekleidet. Die Kopfbedeckung bestand aus einer europäischen Mütze von der Farbe des Jaquets. Die königlichen Prinzen trugen europäische Knaben­anzüge von dunkler Seide mit blauseidenen Strümpfen bis zu den Knieen, und Lackschuhe. Um den Hals hatten sie goldene Ketten mit großen Diamanten. Nachdem der König das ganze Schiff besichtigt, er­schienen in einem zweiten Boote die Königin und sechs Hofdamen. Die Tracht der Damen war ähn­

lich der der Männer, der Oberkörper bedeckt mit einer weißseidenen Damenjacke mit Schürze und mit vielen Blumen verziert, die Hüften in ein ähnliches Tuch wie das der Männer gehüllt. Weißseidene Strümpfe bis über die Knie und mit Diamanten besetzte Lack­schuhe vervollständigten den Anzug. Die Farbe der Gesichter war bronceartig, die Haare tiefschwarz und kurz auf etwa 2 Zoll geschnitten. Die sehr kleinen Füße und Hände und die durch lange Nägel auffallen­den dünnen Finger entbehrten nicht eines reichen Diamantenschmuckes. Alle Damen hatten tiefschwarze Zähne. Mit freundlichem Dank verabschiedeten sich die Herrschaften wieder, ohne von den Erfrischungen, Cham­pagner, Thee und Bisquits, etwas genossen zu haben.

WieSiecle" erzählt, wollte einer der französischen Abgesandten zum Gefängniskongreß in St. Petersburg die russischen Gefängnisse aus eigener Anschauung kennen lernen und machte daher Lärm auf der Straße. Ein Schutzmann, der ihn hörte, lachte und sagte:Du bist ein bischen betrunken, Franzose; amüsiere dich nur! Ich will ein Auge zudrücken." Ein vorbeigehender Polizeiwachtmeister frug den Franzosen, warum er lärme, und dieser setzte ihm offen den Zweck seines Verhaltens auseinander. Der Wachtmeister erwiederte aber, alles Lärmen nütze ihm dazu nichts. Das Schlimmste, was ihm geschehen könne, fei, daß er zu ihm geführt werde; er nehme dann ein Protokoll auf und teile es dem französischen Botschafter mit. In vier Wochen werde dann der Franzose vor den Untersuchungsrichter geladen. Nach diesen Erklärungen schwieg der Franzose, da er nicht die Absicht hatte, noch vier Wochen in Rußland zu bleiben.

Kandrvirlhschafll. Kezirksverein.

Die Wanderversammlung, welche am 20. d. M. in Ostelsheim abgehalten werden sollte, muß ver­schoben werden, wovon die Vereinsmitglieder ergebenst in Kenntnis gesetzt werden.

Calw, den 12 . Juli 1890.

Der Vereinsvorstand:

Supper.

Amtliche Krkauutinlichllugen.

Bekanntmachungen über Einträge im Handelsregister.

Jrn Register für Gesellschaftsstrrrre« und für Firmen juristischer Personen.

1 .

Gerichtsstelle,

welche die Bekannt­machung erläßt.

2 .

Tag

der

Eintragung.

3.

Wortlaut der Firma.

Sitz der Gesellschaft oder der juristischen Person.

Ort ihrer Zweigniederlassungen.

4.

! Rechtsverhältnisse

! der Gesellschaft oder der juristischen Person.

5.

Prokuristen;

Liquidatoren;

Bemerkungen.

Kgl. Amtsgericht Calw.

12 . Juli 1890.

Schill L Wagner,

Calw.

Ausgeschieden sind die Gesellschafter:

Georg Schauder dahier und

Emil Zahn dahier.

Eingetreten sind als Gesellschafter:

Mathilde Schauder, Witwe des Gg.

Schauder dahier, und

Georg Zahn, I)r. ms<I. dahier.

Dem Gesellschafter Ludwig Schüz dahier ist die Befugnis erteilt worden, die Gesellschaft zu ver­treten.

Die vorbenannten neu eingctretenen Gesell­schafter haben diese Befugnis nicht.

Z. B.: Amtsrichter

Fischer.

Forstamt Neuenbürg.

Die waldöefihenden Körperschaften

mit Staatsbeförsterung werden darauf aufmerksam gemacht, daß zu Folge hohen Erlasses K. Forstdirektion vom 3. November 1876, über etwaige im Laufe des vergangenen Jahres eingetretene Aenderungen im Waldbesitzstand je auf den 1. Juli Anzeigen hierher zu erstatten sind, was daher zutreffenden Falls von den noch rückständigen Gemeindebehörden nunmehr zu geschehen hat.

Neuenbürg, den 11. Juli 1890.

K. Forstamt. Uxkull.

Aufwand für Oel, sondern auch für Gerätschaften und Zeitversäumnis in Rech­nung gezogen wird, die Beleuchtung mit Oelgas nicht oder kaum erheblich höher zu stehen kommen, als Erdölbeleuchtung, während die Gasbeleuchtung eine schönere, reinlichere und leichter zu handhabende fft, als Erdölbeleuchtung. Der Preis für Oelgas ist nunmehr so niedrig gestellt, daß in keiner Gemeinde mit verhält­nismäßig gleich großem Gasverbrauch die Beleuchtung mit Steinkohlengas billiger zu stehen kommt. Das Oelgas eignet sich nach den an andern Orten gemachten Erfahrungen ganz gut für den Betrieb von Motoren, es wird für Gas zu diesen Zwecken ein ermäßigter Preis verwilligt.

Gasbeleuchtungs-, Wasserleirungs- und Bade-Einrichtungen werden durch das Gaswerk billig ausgeführt.

Calw, den 12 . Juli 1890.

Gemeinderat.

Vorstand: Stadtschultheiß Haffner.

Forstamt Neuenbürg.

Das Sammeln von Keidelöeeren mit dem Hteff

in den Staatswaldungen der Reviere Enzklösterle, Hofstett und Simmersfeld wird hiemit auf Grund des Forstpolizeigesetzes Art. 22 Ziff. 1 bis zu dem 31. Juli (einschließlich) bei Strafe verboten.

Das Sammeln mit der Hand unterliegt keiner Beschränkung.

K. Forstamt. Uxkull.

Revier Altensteig.

Wegen baulicher Veränderung darf bis auf Weiteres auf den obersten und den mittleren Polterplatz auf der Wör- nersberger Seite der Zinsbach-Wasser­stube kein Holz mehr gebracht werden, und es mutz das noch dort lagernde bis längstens 4. August abgeräumt werden.

Zuwiderhandlung hätte Strafe und Wegbriitgen des Holzes auf Kosten des Säumigen zur Folge.

Wildberg, 11. Juli 1890.

K. Forstamt.

Hopfengärtner.

Olmsoerkaut.

Johannes Köhler, Strickers Witwe, bringt die ihr gehörigen E zwei Drittel an dem Wohn-

Haus Nr. 456 in der Bi- schoffsstraße mit 54 cu

Ouswerk Eakw.

Vom 1 . Juli 1890 ab ist der Gaspreis ermäßigt und kostet der Kubik­meter bei einem Jahresverbrauch von mehr als 1000 cbm 65 7 z, bei mehr als 300 cdm 70 iZ, bei weniger 75 -A Die bürgerlichen Kollegien hoffen hiedurch einen größeren Absatz zu erzielen, der, wenn er nachhaltig wäre, eine weitere Preisermäßigung zulässig machen könnte. Jetzt schon dürfte, wenn nicht nur der

Gemüsegarten, Brandvcr- sicherungs-Anschlag 1942 am

Montag, den 21 . Juli 18W, vormittags 11 Uhr, auf dem Rathaus zur Versteigerung.

Stadtschultheiß Haffner.