Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.

Preis vierteljährlich hier mit Trägcrlohn 1.20 im Bezirks­

und 10 Lm.-Verkehr 1.25 im übrigen

Württemberg 1.35 .-6. Monats-Abonnements nach Verhältnis.

L«Is- »O MiNgk-SlÄ ftr dm NdttMls-SM AazO.

Fernsprecher Nr. 29.

87. Jahrgang.

Fernsprecher Nr. 29.

^ 371

Mittwoch, dm 19. Hlovemöer

Anzeigcn-Gcbühr für die einspalt. Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Ramy bet einmal. Einrückung 10 bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Beilagen: Pkauderstübchen, Jllustr. Sonntagsblatt und

Schwäb. Landwitt.

1913

Amtliches.

Handwerkerkttrse.

Dis Zentralstelle sür Gewerbe und Handel beabsichtigt, in den Monaten Januar, Februar und März des kommen­den Jahres folgende Handwerkelkurse abzuhalten;

1. sür Sacker:

im einfachen Garnierarbeiten, Dauer 10 Tage;

2. für Glaser:

») Im Aufrcißen der ve.fchiedenen Glaferarbeiten, Dauer 2 Wochen,

d) in Maschinenbehandlung, Dauer 1 Woche;

3. für Installateure, Schlosser, Mechaniker «sw.:

a) in der Installation elektrischer Schwachstromlcitungen, Dauer 2 Wochen;

b) in der elektrotechnischen Materialkunde und in der Ausführung einfacher Starkstrom-Installationsarbei- ten; Dauer 4 Wcchcn;

o) in der Installation von Gas- und Wasserleitungen, Dauer 2 Wochen;

4. für Maler:

a) in moderner Wundbehandlung einschließlich Relies- malerei, Dauer 3 Wochen;

b) im Lasieren von Hölzern, im Maserieren und Marmorieren. Dauer 2 Wochen;

e) im Schristenmalen und Glasoergolden, Dauer 3 Wochen;

für Sattler:

in der Herstellung gewöhnlicher Fuhrkummete, Dauer 1 Woche;

8. sür Herrenschneider:

im Musterzeichnen und in praktischen Arbeiten, Dauer 4 Wochen;

7. für Samen schneid» nnd oamrnschneidrrinneu:

im Musterzeichnen und in der Ausführung von Damen­kostümen (Zakette, Mäntel und Kostüm öcke), Dauer 4 Wochen;

8. sür Schreiner, Glaser usw.:

a.) im Beizen und Färben von Hölzern, Dauer 1 Woche; d) in Maschinenbehandlung, Dauer 1 Woche; e.) im Ausreißen von Möbeln und im Kalkulieren, Dauer 4 Wochen;

5. für Schuhmacher:

im Musterzeichner:, Zuschnciden und Schäftemachen, Dauer 3 Wochen;

1V. für Steindildhaner:

im Schristzeichnen und Schrifihauen, Dauer 4 Wochen;

11. für Tapkstere:

a) in der Aufstellung von Möblierungsplänen, im Entwerfen und Zuschneiden von Stoffdekorationen, in der Anordnung von Festdekorationen, Dauer 2 Wochen;

d) im Linoleumlegen, Dauer 1 Woche;

e) in Polsterarbeiten, Dauer 3 Wochen;

12. für Wagner:

in Kaste bau, Dauer 4 Wochen.

Die angegebenen Kurse finden in Stuttgart statt. Im Fall genügender Beteiligung können jedoch Kurse für Tapeziere im Ltnoleumlegcn und in Polsterarbeiten, für Sattler im Kummetmachsn, für Schreiner im Beizen und Färben von Hölzern, sür Maler im Schristenmalen und Glasoergolden, in moderner Wandbehandlung, im Lasieren, Maserieren und Marmorieren, sowie Kurse für Herren­schneider, Schuhmacher und Bäcker auch an anderen Orten ubgehalten weroen, wenn an dem betreffenden Ott geeignete Unter, ichtsräume samt Heizung, Beleuchtung und Reinigung Entgeltlich zur Verfügung stehen. Der Unterricht in säm lichen Kursen ist ganztägig. Die Teilnehmer haben während der ganzen Unterrichtszeit anwesend zu sein.

Zu den Ku sen werden im Land ansäßige selbständige Handwerke? und ältere Gesellen, in erster Linie solche, welche sich selbständig zu machen im Begriff sind, zugelassen. An dem Borbildungskurs sür die Installation von Stark­stromanlagen (oben Nr. 3 lit. d) können in der Regel nur Schlosser, Mechaniker, Flaschner und Schmiede teilnehmen, die eine praktische Tätigkeit in der elektrischen Installation schon durchgemach'. haben; sie haben bei der Anmeldung hierüber Nachweis zu erbringen.

Für die Teilnahme an den Kursen wird ein Unter- richtsgeld nicht erhoben. Außerhalb des Kursorts wohnenden minderbemittelten Teilnehmern wird auf Ansuchen ein Bei­trag zur einmaligen Her- und Rückreise an den Ort der Aboaltung des Kurses gewährt. Besonders bedürftigen, n cht am Kursort oder seiner näheren Umgebung wohnhaften

Kursteilnehmern, kann außerdem noch eine Unterstützung zu ihrem Mehraufwand für den Aufenthalt am Kursort gereicht werden, wenn ihre besondere Bedürftigkeit nach- gewttfen wird und der Kurs länger als eine Woche dauert. Gesuche um Unterstützungen sind gleich bei der Anmeldung anzubringen; nachträglich vorgebrachts Gesuche können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Anmeldungen zur Teilnahme an den Kursen sind durch Vermittlung der Gemeindebehörde des Wohnorts oder durch Vermittlung des Vorstands einer örtlichen gewerblichen Vereinigung bis spätestens 10. Dezember 1913 an die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart einzureichen. Die Gemeindebehörd n und die Vorstände der gewerblichen Bereinigungen werden ersucht, die An­meldungen für jeden Kprs gesondert vorzulegen und bet der Vorlage sich darüber zu äußern, ob die Angemeldeten nach ihrer Ausbildung und ihren Fähigkeiten voraussichtlich in der Lage sind, mit Erfolg sich an den Kursen zu beteiligen, und ob ihre Zulassung befürwortet werden kann. Soweit die Angemeldeten wegen besonderer Bedürftigkeit um Bei­träge zu den Kosten des Aufenthalts am Kursort nachsuchen, -e bei Vorlage der Anmeldungen auch Auskunft über die Vermögens- und Familienverhäitnisse der Gesuchsteller bezw. auch ihrer Eltern zu geben.

Aus den Anmeldungen sollen im übrigen ersichtlich sein: Namen, Berus, Berufstellung (ob selbständig oder Geselle), Wohnort und Alter der Anqemeldeten, sowie die Dauer ihrer seitherigen gewerblichen Tätigkeit und die ab­gelegten Prüfungen im Handwerk.

Die gewerblichen Bereinigungen werden ersucht, ihre Mitglieder auf diese Bekanntmachung in geigneter Weise aufmerksam zu machen.

Stuttgart, den 7. November 1913. Mosthaf.

Tages-Neuigkeiten.

Aus Stadt und Amt

Nagold, 19. November 1913.

* Kindermund. Unter dieser Spitzmarke wollen wir imPtauderstübchen" eine Zeitlang köstliche Aussprüche aus Kindermund bttngen. Mögen sie Alten und Jungen einiges Vergnügen bereiten.

Sportliches. Dem uns nun bekannten Gönner des Fußballsports, welcher tn der gestrigen Nummer des Gesellschafters einEingesandt" über den hiesigen Sport brachte, sagen wir für sein freundliches Anerbieten auch hiermit unfern Dank. Nachdem uns von anderer Seite auch noch tatkräftige Hilfe zuteil wurde, fehlt uns nun noch eine größere Mitgliederzahl in unserem Verein. Wir laden deshalb alle Sportsfreunde und Interessenten gleich welchen Berufs zu unserer am kommenden Freitag, abends 8Vs Uhr tn derTraube" (Nebenzimmer) stattfindenden Versammlung sreundltchst ein und verweisen noch aus unsere Einladung im Anzeigenteil.

Fußballklub Nagold.

1. Viehzählung am 1. Dezember LSI». Der

Kreis des bet der beoorstthenden sog. kleinen Viehzählung zu zählenden Viehs ist ein beschränkter. Zu ermitteln sind folgende Viehgottungen: I. Pferde (Gesamtzai l. einschließl. Militärpferde), II. Esel, Maultiere. Maulesel (Gesamtzahl),

III. Rindvieh mit 3 Altersklassen (Kälber unter 3 Monar-n alt, Jungvieh 3 Monate bis 2 Jahre alt, 2 Jahre altes und älteres Rindvieh mit Unterscheidung van Farren, Ochsen. Stieren und von Kühen), IV. Schafe (Gesamtzahl), V. Schweine mit 3 Altersklassen (unter Vs Jahre alte, Vs bis 1 Jahr alte. 1 Fahr alte und ältere, bei den beiden letzteren Altersklassen unter besonderer Erfragung der darunter be­griffenen Zuchteber und Zuchtsäue), VI. Ziegen (Gesamtzahl). Gewichts- und Wertoermittiungen sind mit der Viehzählung nicht verbunden. Im Hinblick auf die große Bedeutung der Viehzählung für die Volkswirtschaft und besonders für die Frage der Fleischversorgunq ist dringend zu wünschen, daß die Viehbesitzer das Zählgeschäft durck bereitwillges Entgegenkommen gegenüber den Zählern und Ortsbehörden möglichst erleichtern und durch gewissenhafte und vollständige Beantwortung der an sie gestellt n Fragen zu dem Gelingen der Zählung beitrogen.

.'. Vom Tage. Ein weiterer Fund im Seminar­hof zeigt ein sehr gut erhaltenes Skelett mit Langschädel, wohl von einem Krieger, da auf der rechten Sette ein Dolch lag. _

r Jselshansen, 18. Noo. Der 23 Jahre alte Wil­helm Hirn eisen wurde beim Umkippen eines von ihm geschobenen Rollwagens von hemnterfallenden Brettern niedergeschlagen und hat einen schweren Beckenbruch erlitten.

Wildberg, 17. Noo. Am letzten Sonntag mittag von 2 Uhr ab fand auf ergangene Einladung eine Be» sammluna ehemaliger weißer Dragoner im Gasthos zum Hirsch in Wildberg statt, zwecks nochmaliger Besprechung betr. Teilnahme an der Regimentsfeier. resp. Verteilung der Festabzsichen und Festprogramme. Die durch den Ver­trauensmann eingeleitete Sammlung zu Gunsten ärmerer aktiver Dragoner ergab die schöne Summe von 66 ttk, für welche den verehrten Spendern namens des Landeskomitees freundlich gedankt wird. Durch die Teilnahme S . Majestät des Kaisers an der Iubiläumsseier wird das Dragoner-Regiment besonders geehrt. Bis jetzt haben sich beretts über 4000 ehemalige weiße Dragoner zur Teilnahme an der Feier gemeldet. Am 6. und 7. De­zember 1913 werden Extcazüge eingelegt zu 1.75 pro Kilometer einfache Fahrt. Bedingung hiebei ist das sichtbare Tragen des Festabzeichens aus der linken Brust­seite. Diesbezügliche Fahrpläne werden auf jeder Station, die die Extrazüge passieren, rechtzeitig angeschlagen.

Lcmdesuachrichten.

ex. Stuttgart, 18. Nov. Als Reinertrag seines Liederabends am 13. Nov. konnte Stadtpsarrer Werner dem Kirchemmeuerungsfonds Bern eck die Summe von 1400 ^ überweisen.

r Stuttgart, 18. Noo. Der Iustizausschutz der Zweiten Kammer hat bei Beratung des Lichtspielgesttzes dem Grundsatz einer allgemeinen Präoentivzensur auf An­trag der Landesstelle gestattet werden können, wurde mit 10 gegen 5 Stimmen angenommen, ebenso wurde der mitgetetlte Antrag Walter (Z) genehmigt. Bei Artikel 2 des Gesetzes der von der ersten Kammer beschlossenen Fas­sung zugestimmt. Zu Absatz 2, der von Zugendoorstellungcn handelt, beantragte Hartenstein- Löchner (D.) eine Herauf- sitzung der Altersgrenze auf 18 Jahre, Roth (BK.) die Einführung einer unteren Altersgrenze von 6 Jahren, Walter (Z.) die Erlassung weiterer Vorschriften zum Schutz jugend­licher Besucher im Derordnungsrvege.

Aerzte und Krankenkassen in Württemberg. Nach demStaatsanzeiger" fanden vor kurzem auf dem Oberversicherungsamt in Stuttgart unter dem Vorsitz von Regierungsdirektor o.sSchmidt zwischen Vertretern des- linger Delegiertenverbandes (der Organisation der württ. Aerzte zur Wahrung ihr» wirtschaftlichen Interessen) und des württ. Krankenkassenve bandes Verhandlungen statt, welchen ein vom Oberverstcherungsamt ausgearbeiteter Ent­wurf betr. Vertragsabschlüsse, Zulassung zur Kassenproxis, Entscheidung von Streitigk iten, sowohl aus bestehenden Verträgen als auch beim Abschluß von Verträgen durch Beschwerdeausschüsse und Schiedsamt, ferner die Beschlüsse des Eßlinger Delegtertenverbandes von der letzten Mitglie­derversammlung betr. Bezahlung der Aerzte, sowie die Richt­linien des württ. Krank, nkassenverbandes, zugrunde logen. Nach viereinhalbstündiger Beratung wurde in allen Punkten eine Einigung erzielt. Die Vorschläge dieser Kommission werden dem Eßlinger Delegiertrnverbond und dem würt- tembergischen Krankenkossenoerband zur Beschlußfassung untcrbreitct werden.

x Stuttgart, 17. Noo. Die Berwaltungsbeamten der würit. Arbeitsämter traten am Samstag im hiesigen Rathaus unter dem Vorsitz von Gemeinderat Klein zu einer Sitzung zusammen, der auch Vertreter der württtmbergisch.n und übrigen süddeutschen Regierungen cmmohnten. Nach einer Mitteilung des Vorsitzenden wird der Kongreß des Verbandes deutscher Arbeitsnachweise einer Einladung der Stadt Stuttgart entsprechend im Herbst nächsten Jahres hier tagen. In Württemberg bestehen 19 Arbeitsämter und 23 Arbeitsnachweise btt Wanderarbeitsstättcn. Dis Neu­regelung der landwirtschaftlichen Arbeitsvermittlung Hot sehr erfreuliche Erfolge gezeigt; geg nübcr den Ergebnissen des Jahres 1910/11 ist eine Steigerung der Zahl der vermittelten Stellen um etwa 70 °/o eingetreten. Ueber die Gründung eines Verbandes württ. Arbeitsnachweise berichtete der Vor­sitzende. der die Notwendigkeit des Zusammenschlusses be­tonte und den Entw! rs einer Derbai dssakung rorirug, der die Zustimmung der Bersammlirug, die die Gründung eines Verbandes einmütig billigte, fand. Ueber das Tiroler Hüte­kinderwesen berichtete Verwalter Stadtmüller-FriedrtchcHafen, der daraus hinwtes, daß zur Verbesserung der bestehenden Zustände Schritte eingtteilel seien. Inspektor Altbuon- Stuttgart sprach üker Arbeitsvermittlung sür erwcrbsbe- schränkte und minderbefähigte Perscmn, Brrwolter Wttl- Heilbronn über die Arbeitslosensw sorge. Der letztere Redner wünschte eine gleichmäßige Unterstützung sämtlicher Arbeits­losen. Ueber die Beschaffung eines gemeinschaftlichen Pla­kate für die Arbtttsämter und über die Stellung der öffent-