von weiteren Arbeiterhäusern und äußerte den Wunsch, daß die Geschäftsbehandlung auch während der Abwesenheit des Stadtvorstandes weilergehen sollte. Der Stadlvorstand ent- gegnete, es sei ihm erwünscht, zu hören, daß auch während seiner Abwesenheit Fragen behandelt werden können. Er werde sich das zur Richtschnur nehmen. Eine Dringlichkeit bei der Mittelschulfrage liege nicht vor. Beim Bolksbad sei noch eine Reihe von Maßnahmen und Vorbereitungen nötig. Sosort nach seiner Rückkehr habe er darüber mit Baurat Romann eine Konferenz gehabt. Arbeiterhäuser würden nur auf Bestellung gebaut. Die Zahl der Anwärter sei aber zurückgegangen, seit nur Zugehörige zur Versiche­rung damit bedacht werden dürfen. Früher habe er keinen oder nur kurzen Urlaub gehabt, wenn er ihn jetzt etwas länger bedürfe, so hänge das mit seinem zunehmenden Alter und mit der Arbeitslast zusammen, die auf ihm ruhe. Ge- mcinderat Dr. Sch esold bemerkte, er sei der Meinung, daß es besser sei, die Kontinuität in den wichtigen Fragen zu wahren. Ein Stellvertreter würde, wenn er wichtige Fragen zur Entscheidung bringen wolle, wohl dem Sinwand begegnen: Wir warten, bis der Stadtvorstand wieder da ist. Der Stadtvorstand erklärt es für unverständlich, wie man wichtige Geschäfte mit großen Teldausgaben ohne den Stadtvorstand machen wolle, er bescheide sich aber. Wenn das eine Anerkennung seiner langen Tätigkeit sein soll, sei das eigentümlich und gebe ihm keine besondere Ermutigung, in der bisherigen Tätigkeit fortzusahren. Wichtige Fragen hätten während seiner Abwesenheit keine Verzögerung er­litten. Das könne niemand Nachweisen. Wenn man ihn nicht weiter haben wolle, ziehe er die Konsequenzen und zwar sofort.

Gerichtssaal.

r Reutlingen, 28. Juni. (Preß prozeß). Am 1. Februar brachte die Freie Presse eine Notiz von Sicken­hausen, in der gegen den dortigen Schultheißen Knapp die Beschuldigung erhoben wurde, daß er in einem Fall in seinen Amtsfunktionen zu weit gegangen sei. Schultheiß Knapp sandte eine Berichtigung, die sofort veröffentlicht wurde. Außerdem wurde in der Freien Presse vom 6. Fedr. konstatiert, daß sich die Beschuldigung gegen den Schult­heißen, die aus einer falschen Information beruhte, sich als unwahr erwiesen habe, und daß keine Ursache oorliege, das Verhalten des Schultheißen zu kritisieren. In der Erwart­ung, den eigentlichen Urheber zu ermitteln, wurde gleich­wohl gegen den Redakteur der Freien Presse, Genosse Grünebaum, Klage angestrengt. Das Schöffengericht hat ihn zu 50 Geldstrafe verurteilt. Der Hauptzweck des Verfahrens, die Ermittelung des Urhebers, ist jedoch nicht erreicht worden.

r Oberndorf, 29. Juni. (Landtagswahl-Nachwehcn.) Bor dem hiesigen Schöffengericht kam gestern ein Beleidi- qungsprozeß zur Verhandlung, den der oolksparte! liehe Landtagskandidat für den Bezirk Oberndorf, Geometer Linkenhell in Schramberg, gegen den Redakteur des Schwarzwälder Tagblatt" in Schramberg (Zentrum), Joseph Eichinger, angestrengt hatte, weil er sich durch zwei Artikel des genannten Blattes beleidigt fühlte. Nach drei­stündiger Verhandlung kam ein Vergleich zustande, wo­nach Eichinger die Kosten übernimmt und erklärt, daß ihm die Absicht der Beleidigung fern gelegen habe. Der Ver­gleich soll in den beiden Schramberger Blättern veröffent­licht werden.

r Kottbus, 29. Juni. Nach dreitägiger Verhand­lung verurteilte das Schwurgericht die Witwe Köckcriz aus Drebkau, die beschuldigt ist, im Februar 1913 den Arbeiter Karl Fröhlich getötet und den Leichnam beseitigt zu haben, zum Tode und zum dauernden Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte.

r Berlin, 29. Juni. LautVorwärts" hat gestern das Kriegsgericht in Erfurt von sieben Arbeitern, die sich wegen Zusammenrottung, militärischen Aufruhrs, tätlicher Beleidigung, öffentlicher Beleidigung, sowie wegen Miß­handlung eines Gendarmen und eines Dorspolizisten zu verantworten hatten, einen Angeklagten zu 5^2 Jahren, einen zweiten zu 5^ Jahren, einen dritten zu 5 Jahren 2 Monaten Zuchthaus, einen vierten zu 3Vs Jahren, einen fünften zu 5Vi Jahren, einen sechsten zu einem Jahr und den siebenten zu 7 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Angeklagten hatten die Strofdelikte nach der Kontrollver- sammlung begangen.

Deutsches Reich.

Berlin, 29. Juni. Dem Reichstag ist folgende von den Abgeordneten Bassermonn und Frhr. v. Richlhofen Unterzeichnete Anfrage zugegangen: Ist die Meldung richtig, daß die deutsche Regierung bei den deutsch-englisch-türkischen Verhandlungen über Koweit und die Endstrecke der Bag­dadbahn für immer aus jede deutsche Beteiligung an der Schiffahrt auf dem Tigris verzichtet habe. Wir begnügen un; mit einer schriftlichen Antwort.

r Berlin, 27. Juni. Der Oberleitung der deutschen Srenzexpedilion in Neu-Kamerun, Major Zimmermann soll noch Meldungen französischer Blätter weitere Kämpfe mit Eingeborenen zu bestehen gehabt haben. Diese Nachricht bildete den Gegenstand einer kurzen Anfrage in der heutigen Reichstagssitzung, die von dem Regiemngstische aus dahin beantwortet wurde, daß hierüber weder dem Reichskolonial­amt. noch beim Gouvernement von Kamerun etwas bekannt sei. Im Zusammenhang hiermit ist ein soeben aus Buea nugegangener weiterer telegraphischer Bericht von Interesse. Danach hat der Gouverneur von Major Zimmermann ein am 10. Juni aufqegebenes Telegramm erhalten, in dem er berichtet, daß er die Grenzgebiete zwischen Abanga, Sora und Okun ohnF Kampf durchquert habe. Da dieses Aele- ^rainm dis -rach Bu.a 17 Tage gebraucht hat, kann nicht

angenommen werden, daß über ein nach dem 10. Juni ^ stattgehabtes Gefecht bis zum 22. Juni, wo die fragliche Nachricht veröffentlicht wurde, eine Meldung hätte nach! Paris gelangen können.

r Berlin, 28. Juni. Zum Schluß und Höhepunkt der parlamentarischen Saison halten der Reichskanzler und Gemahlin gestern noch zu einem parlamentarischen Abend geladen. Außer den Spitzen der Reichs- und Staatsbehör­den waren sehr zahlreich alle bürgerliche Parteien des Reichstags und die Presse aller bürgerlichen Parteien ver­treten.

Pforzheim, 28. Juni. Während der Eisenbahnfahrt Karlsruhe-Pforzheim wurde dem Edelsteinhändler Robert Schick aus Pforzheim am Mittwoch ein Brillantring im Werte von 1200 Mark gestohlen oder ging verloren. Der Ring, aus Platin, hat Chatonsassung mit einem 2^ karät. Brillantstein. Auf die Beischaffung des Ringes ist eine Belohnung von 100 Mark ausgesetzt.

r Weimar, 27. Juni. In Gegenwart des Groß­herzogs fand heute nachmittag die Einweihung des ersten vom Deutschen Flugverband ins Leben gerufenen Flugstütz­punktes statt. Hierzu hatten sich u. a. eingesunden: der Inspekteur des Militär-Lust- und Kraftfahrwesens, General­major Messing-Berlin, Staatsminister Dr. Rothe, Vertreter der staatlichen und städtischen Behörden, sowie eine große Anzahl von Offizieren. Der Großherzoz besichtigte die Flugzeuge und die Modellausstellung von Flugzeugen, die sämtlich von Schülern der hiesigen Bürgerschulen angefertigt sind. Trotz des heftigen Windes stiegen Leutnant v. Ecken­brecher und Leutnant v. Scheel zu einem Flug nach Jena und später zu Höhenflügen aus. Der Großherzog weilte bis gegen 8 Uhr auf dem Flugplatz.

Ausland

r Wie«, 29. Juni. Die Insel Thasos (wo sich Herr Minen-Fngenieur Speidel von hier befindet D. R.) steht in Flammen. Nach einer bulgarischen Meldung haben die Griechen am Taqe Sankt Georgios den Wald angezündet.

Innsbruck, 28. Juni. In Pinzolo bei Tione in Südtirol brach ein verheerender Brand aus. der in kurzer Zeit etwa 100 Häuser samt allen Nebengebäuden in Asche legte.

r Kopenhagen, 29. Juni. Nach prachtvollem Gleit­slug landete Brindejonc um 7.30 Uhr aus dem hiesigen Flugplatz, von dem Publikum mit endlosem Inbel begrüßt. Nach seiner Landung wurde er im goldenen Stuhl zum Automobil getragen, das ihn zum Hotel Bristol brachte, wo die Aeronautische Gesellschaft ihm zu Ehren ein Diner gab.

r London, 28. Juni. Auf das Danktelegramm des Präsidenten Poincars sandte König Georg eine Erwide- rungsdepesche, in der es heißt: Die Königin und ich wün­schen lebhaft zu wiederholen, was für ein großes Vergnügen für uns und das englische Volk es gewesen ist, daß Sie uns besuchen konnten. Wir wünschen Ihnen glückliche Reise und geben uns der Zuversicht hin, daß die Ereignisse der letzten Tage nicht zu ermüdend für Sie waren.

Zur Lage auf dem Balkan.

r Belgrad, 28. Juni. In der gestrigen Sitzung der Skupschtina richteten die Nationalisten an den Minister­präsidenten eine Anfrage, wie sich die Regierung zu dem Ueberfall bulgarischer Truppen auf die serbischen Abteilungen am Zlatowoslusse verhalte und welchen Standpunkt die Regierung zu der Forderung Rußlands einnehme, alle Streitigkeiten zwischen Serbien und Bulgarien dem be­dingungslosen Schiedsgericht des Kaisers von Rußland zu überlassen. Der Ministerpräsident ersuchte das Haus, die Interpellationen über die äußere Lage und den Ueberfall auf die serbischen Truppen am Zlatowo erst in der nächsten Sitzung beantworten zu dürfen. Hierauf wurde die nächste Sitzung aus Montag anberaumt.

r Belgrad, 28. Juni. Politikca meldet, daß nach einer Mitteilung aus Regierungskreisen die serbische Regie­rung die Versicherung erhallen habe, daß sich das Schieds­gericht nicht bloß auf den Vertrag, sondern auf eine breitere Basis erstrecken werde. Durch die Zustimmung Serbiens zu der Forderung Rußlands sei auch die Frage der Redu­zierung der Effektivbestände der Armeen prinzipiell gelöst.

Köln, 28. Juni. Der Köln. Zig. wird aus Bukarest gemeldet: Die Haltung Rumäniens im Kriegsfall beginnt festere Umrisse anzunehmen. Die rumänische Regie­rung verständigte die bulgarische, daß beim Ausbruch eines Kriegs das rumänische Heer sofort die Grenzen überschreiten und in Bulgarien ein dringen würde. Damit soll vorerst der Zweck verfolgt werden, einen neuen Krieg auf dem Balkan zu verhindern. Wenn diese Absicht nicht er­reicht werde, so würde die rumänische Armee im Fall eines siegreichen bulgarischen Vordringens tätigen Anteil gegen Bulgarien nehmen, weil Rumänien in einem siegreichen Bulgarien eine große Gefahr für die Zukunft erblicke. Eine Neutralität Rumäniens würde vielleicht in letzter Stunde zu erzielen sein durch freiwillige Ueberlassung der­jenigen Gebiete an Rumänien, die es zu Beginn des bul­garisch-rumänischen Streitfalles gefordert habe, die durch die Linie Tutrakan-Baltschik bezeichneten Gebiete, die Ru­mänien zur Erhaltung des Krastoerhältmsses aus dem Bal­kan für unerläßlich halte.

r Sofia, 29. Juni. Zu der Meldung, daß Rumänien im Falle eines serbisch-bulgarischen Krieges mobilisieren würde, erklärt der offiziöseMir", Bulgarien habe zahl­reiche unbestreitbare Beweise seines aufrichtigen Wunsches gegeben, in den freundschaftlichsten Beziehungen zu Rumänien zu leben. Die Haltung Rumäniens sei unverständlich. Es sei sicher, daß die Intervention Rumäniens nicht staitfinden werde.

Zeugnisse über Leistung und Führung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.

r Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt in ß 630, daß bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses der Verpflichtete von dem andern Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern kann. Hier sind zwei bestimmt umgrenzte Rechtssachen zumMuß" gemacht: einmal das Dauernde des Dienstverhältnisses. Es darf sich nicht um eine von vornherein bestimmte zeitliche Beschränkung des Dienstverhältnisses handeln. Zum andern: was das. Zeugnis, das nur aus bestimmtes Fordern vom Dienstgeber auszustellen ist, mindestens zu enthalten hat. Wenn der Dienstverpflichtete haben will, daß sich das Zeugnis auchauf die Leistungen und die Führung im Dienste" erstrecken soll, so hat er darauf seinVerlangen zu erstrecken".

Das Handelsgesetzbuch kennt in seinem dem B.G.B. ähnlichen § 73 die Beschränkung auf dasDauernde" des Dienstverhältnisses nicht. Dem Handlungsgehilfen ist eben bei der Beendigung jeder Art von Dienstverhältnis auf sein Anfordernein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer der Beschäftigung" auszustellen.

Eine Frage ist es, ob der Dienstherr verpflichtet ist, bereits bei ausgesprochener Kündigung auf Ansuchen dem Angestellten ein Zeugnis auszustellen, oder ob der Ange­stellte erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses das Recht hat, diese Ausstellung des Zeugnisses zu fordern. Ein Kaufmannsgericht bejahte diese Frage, verurteilte den be­klagten Arbeitgeber zu Schadenersatz (zwei Monatsgehalte)

! nd sagte in seinen Entscheidungsgründen: Das Gerich war aber einstimmig der Ansicht, daß der Kläger ein ge­setzliches Reckt auf Ausstellung des Zeugnisses hat. Wenn § 73 H.G.B. sagt, daß bei der Beendigung des Dienst­verhältnisses der Handlungsgehilfe ein Zeugnis verlangen kann, so ist bei der Auslegung dieser Bestimmung nicht dahin zu erkennen, daß erst nach der Beendigung des Dienst­verhältnisses das Zeugnis begehrt werden kann, sondern bereits dann, wenn durch Kündigung die Beendigung des Dienstverhältnisses an sich und der Tag der Beendigung seststeht. (Vgl. auch Staub, Kommentar zu § 73 H.G.B.) Wie der Dienstberechtigte nach 8 629 B.G.B. verpflichtet ist, dem Verpflichteten Zeit und Gelegenheit zu gewähren, um eine neue Stelle zu suchen, so kann es nur die gewollte Absicht des Gesetzes sein, daß der Dienstberechtigte allgemein alles das tun muß, was geeignet ist, dem Verpflichteten die Erlangung einer neuen Dienststelle zu ermöglichen. Dazu gehört auch an erster Stelle die Ausstellung eines Zeug­nisses. weil nach der Auffassung des K. G. allgemein in den Kreisen der Kaufmannschaft die Vorzeigung eines Dienst- zeugnisscs verlangt wird".

Was den Mindestinhalt des Zeugnisses anbelangt, so genügt es, wenn die Tätigkeit in ortsüblicher Weise bezeichnet wird, z. B. daß ein Angestellter als Kmscher, Reisender, Koch oder dergl. von da bis da beim Zeugnisaussteller be­schäftigt war.

Ohne Verlangen des Angestellten ist der Arbeitgeber oder Dienstherr nicht verpflichtet, irgend eine Privatmeinung über die Tüchtigkeit, Vertrauenswürdigkeit und dergl. in das Zeugnis aufzunehmen. Was aber über Tatsächliches in das Zeugnis zu stehen kommt, muß wahr sein, darauf nicht aus Abgabe von Urteilen oder Meinungen hat der Angestellte ein Klagrecht.

Landwirtschaft, Handel und Verkehr.

Herrenberg, 28. Juni. Auf den heutigen Schwei nemarkb waren zugesllhrt: 142 Stiick MilchiHweine; Erlös pro Paar 4258 Mark. 58 Stück Läuferschweine: Erlös pro Paar 70100 Mark. Verkauf: gut.

Die Zentralvermittlungsstelle des Württ. Obstban­vereins, Stuttgart, Eßlingerstratze 15. Telefon 7164, vermittelt kostenlos Angebote und Nachfragen und erteilt Auskunft über Markt­lage, Preise und Verpackungsmaterialien. Angeboten sind Johannis­beeren, Stachelbeeren, Himbeeren. Angefragt sind außer anderen Obstarten große Mengen Himbeeren, schwarze Johannisbeeren, Sauer­kirschen, Mostäpfel. Tafelobstpreise auf dem Stuttgarter Engros- Markt am 28 Juni: Erdbeeren. Garten 3060 Erdbeeren. Wald Pfd. 0,801,00 .^il, Stachelbeeren 3032^, Johannisbeeren, rote 3032 Johannisbeeren, schwarze 3840 Himbeeren 4045 ^6, Heidelbeeren 30 Kirschen 3g48 Weichsein 40 bis 50 per Ztr. Aprikosen ital. 35 Psg., Pfirsiche, ital. 60-70 Pfg., Birnen, ital. 3540 Pfg., Reineclauden, ital. 3338 Pfg., Zwetschgen» ital. 35 Pfg., Tomaten 22 Psg. per Pfund brutto für netto. Dir Zufuhr, meist vom Ausland, war nicht sehr stark, die Nachfrage sehr lebhaft. Erdbeeren gehen zu Ende.

r Kirchheim u. T., 28. Juni. (Wollmarkt.) Nach dem nunmehr abgeschlossenen amtlichen Wagregister waren zum Wollmarkt von Produzenten zugesllhrt aus Württemberg 3304,75 Ztr., Baden 30,75 Ztr., Bayern 23,60 Ztr., tzoherizollern 31,25 3tr., Lothringen 18,50 Ztr., zusammen 3408,75 Ztr., gegenüber 3781 im Borjahre. Der Qualität nach bestand die Zufuhr in Bastardwolle, erste seine 104 Ztr., mittelfeine 3144 Ztr., rauhe 117 Ztr.. Schweißwolle 43,75 Ztr. Verkauft wurde nach Württemberg 953,5 Ztr., Preußen 1033 Ztr., Bayern 290 Ztr., Schaumburg-Lippe 3 8,75 Ztr., Schweiz 813,75 Ztr. Die Preise bewegten sich zwischen 193 und 142,5 Das größte Quantum, nämlich 622 Ztr., wurden zu 150 verkauft. Dir Durchschnittspreise berechnen sich, Wolle feine 1913 150 (Vorjahr 159 ^>). mittclfeine 153,25 (140,5 .^i), rauhe 144 (131 ^l).

ungewaschene 82.5 ^ (66,5 ). Der Gcsamterlös aus der verkauften

Wolle beziffert sich auf 520995 der Durchschnittspreis für sämtliche gewaschene Wolle ist 163,75 ^ im Vorjahr 140,42 Das ganze Quantum wurde an 31 Käufer abgesetzt, abgewogen wurden im ganzen 1504 Ballen. Der Hendel war am Morgen des ersten Markttages schleppend, da die Verkäufer höhere Preise zu erzielen hofften, was jedoch am Nachmittag ins Gegenteil umschlug, cs wurde dann za niederen Preisen alles abgesetzt.

Mutmaßt. Wetter am Dienstag und Mittivvch.

Der Lustwirbel im Süden ist nach dem Schwarzen Mcer, der im Norden nach Finnland abgezogen. Bon Westen drinqt ein kräftiger Hochdruck vor. unter besten Einfluß für Dienstag und Mittwoch trockenes und wärmeres Weiter zu erwarten ist.

Jür die Redaktion verantwortlich: Karl Paur. Druck u. Verlag

der G. W. Zaiser'fchen Buchdrucker« (Emil Zais« Nagold.