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Das neue Schuljahr

beginnt Mittwoch, den 14. Mai.

Es haben sich daher sämtliche Lehrlinge, sowohl die neu ein- getretenen (auch die in den hiesigen Fabriken beschäftigten, ans- wärts wohnhaften Lehrlinge und Arbeiter), wie die der beiden älteren Jahrgänge

Dienstag, dm 13. Mai

im Gewerbeschullokal U (im neuen Schulhaus) einzufinden, und Ma­in folgender Ordnung:

Aelteste Abteilung (im 3. Lehrjahr stehend) um 7 Uhr, mittlere ( 2. ) 7 V,

jüngste ( 1. ,, ) ,, 71/2 abends.

Es wird besonders darauf hingewiesen, daß sämtliche Lehrlinge zu erscheinen haben.

Nagold, den 9. Mai 1913.

Neve GesauMer

bei G. W. Iaiser,

Buchhandlung, Nagold.

Eine Somer-KegelSahii

sowie zwei freie Schuppen zum Abbruch, (geeignet zu Holzschuppen), auch ca. SV4V Kubm.

gerichtete Steine, verkauft Mittwoch, den 14. Mai. mittags 2 Uhr im Lamm Nagold, Christian Brösamle.

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Stuttgart, ^tmgsttsat 1913.

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Montag

13 Uhr nachm.

Zeichnen

711 Uhr vorm.

Zeichnen

?V,8V, Uhr abends

Buchführung

4 V 2 - 7 V 2 II. nachm. Rechnen 4 V 26 Deutsch 6 7 V 2

Dienstag

712 Uhr vorm.

Rechnen und Geometrie 79 Deutsch 910V, Zeichn.IOV,12

?Vs9U abends

Deutsch.

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4VZ-7V2U. nachm. Rechnen 4V,6 Deutsch 67Vs

Mittwoch

^V-'^Vstt. nachm. Rechnen 4*/,-6 Deutsch 6-7 ',-2

4V?7 U. nachm. Rechnen 4V,6 Buchführung 67

711 Uhr vorm.

Zeichnen

Donnerstag

^13 Uhr nachm.

Zeichnen

7 11 Uhr vorm. Zeichnen

8 9 Uhr abends Buchführung.

57 Uhr nachm. Rechnen und Geometrie

78 Uhr abends

Buchführung.

Freitag

712.Uhr vorm.

Rechnen und Geometrie 79 Deutsch 9IOV 2 Zeichnen 10 V,-12

4V2-7V2U. nachm.

Rechnen 4Vz6

Deutsch 6 - 7 V 2

4 V 2--6 U. nachm.

Deutsch

7V2-8V2U.abends Buchführung

Sonntag

7-9V, ». IOV 2 -I 2 vormittags Zeichnen

Bemerkung: Abteil.

1 jüngster II mittlerer III --- ältester

IVa jüngster IVd mittlerer IVe --- ältester

Jahrgang der technischen (zeichnenden) Berufe.

Jahrgang der nicht zeichnenden Berufe.

Der Unterricht beginnt Nagold, den 9. Mai 1913.

Mittwoch, den 14 . Mai.

Z. B. Der Schulvorstand

Bodamer.

Vorstehender Stundenplan wird mit dem Anfügen veröffentlicht, daß die hiesige Gewerbeschule zu besuchen verpflichtet find: . , . , .... . . .

1. Nach Art. 2 des Gew.Sch.Ges. vom 22. Juli 1906 (für den jüngsten Jahrgang gültig) : Sämtliche i« dem hiesige» HZemeiudebezirk in gewerblichen und kauf­männischen Betrieben beschäftigte« männlichen Arbeiter unter 18 Jahren drei Jahre lang; . ^ ^ ^ ....

2. Nach dem Ottsstatut für Nagold (für die beiden älteren Jahrgänge gültig): Sämtliche im Gemeindebezirk Nagold wohnhafte« oder dort in Stellung befindlichen männlichen Gewerbe- und Handlungslehrlinge und Gewerbe- und Handlungsgehilfen, sowie Lehrlinge und Arbeiter der hiesigen Fabriken, soweit sie ortsansastig sind, vis zum Ablauf des Kalenderjahrs, in welchem sie das 17. Lebensjahr vollenden.

Die Verpflichtung zum Schulbesuch beginnt mit dem Eintritt in das Geschäft, nicht erst «ach Schluß der Probezeit.

Nach § 120 der Gew.Ordn. in Verbindung mit 8 24 der Min.-Berf. vom 26. März 1892 betr. den Vollzug der Tew.Ordnung ist die den Schulpflichtigen zum Besuch der Schule zu gewährende Zeit nach Einvernahme des Gewerbeschulrats auf die in vorstehendem Stundenplan bezeichnten Stunden festgesetzt worden.

Zuwiderhandlungen werden auf Grund des 8 150 Z. 4 der Gew.Ordnung bestraft. ,

Nagold, den 9. Mai 1913. Der Ortsvorsteher: Schindle, A B.