Erschein! täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.
Preis vierteljährlich hier mit Trägerloha !L0 im Bezirks, und 10 Lm.-Verkrhr l.2S im Sbrigen Wtrttrmbrrg 1.35 Monats-Abonnement» nach Berhältni».
Anis- M A»M-Kl«st flr de» MeMs-KeM Nißck.
Fernsprecher Nr. 29.
87. Jahrgang.
Fernsprecher Nr. 29.
Anzeigen-Gebithr für die einspalt. Zeile au» gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmal. Einrückung IS bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.
Beilagen: Plauderstübchen, Illustr. Sonnlaarblatt und
Schwäb. Landwirt.
73
Amtliches.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung eines Molkerei- lehrhurfes für Frauen und Mädchen in Gerabronn.
Mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern wird an der Molkereischule zu Gerabronn ein sechstägiger Lehrkars für Frauen und Mädchen abgehalten werden.
Die Teilnehmerinnen werden in demselben über die Zusammensetzung, Gewinnung und Behandlung der Milch, über den Nährwert derselben und ihrer Produkte unterrichtet; außerdem eihalten sie eine prakusch-theoretische Anleitung über die Verarbeitung der Milch zu Butter, Süßmilch- und Sauermilchkäsen mittels der für die Haushaltung in Betracht kommenden Verfahren.
Der Unterricht in diesem Kurs ist unentgeltlich, dagegen sind die Teilnehmerinnen verpflichtet, die oorkommen- den Arbeiten nach Anweisung des den Kurs leitenden Molkeleisachoerständigen zu verrichten, auch haben sie für Wohnung und Kost während ihres Aufenthalts in Gerabronn selbst zu sorgen.
Bedingungen der Zulassung sind: Zurückgelegtes sechzehntes Lebensjahr, Besitz der für das Verständnis des Unterrichts notwendigen Fähigkeiten und Kentnisse und guter Leumund.
Der Beginn des Kurses ist auf
Montag den IS. Mai ds. Js. festgesetzt. Da jedoch zu einem Kurs nur sechs Teilnehmerinnen zugelosskn werden können, so behält sich die Zentralstelle vor, je nach Bedürfnis im Laufe der folgenden Wochen noch weitere Kurse zu veranstalten und die sich Anmeldenden nach ihrem Ermessen in die einzelnen K-use einzuweisen.
Gesuche um Zulassung zu dem Kurs sind mit einem schvlcheißcriamtlichen Zeugnis über die Erfüllung der obengenannten Bedingungen spätestens bis zum 2. Mai ds. Js. bei dem „Sekretariat der K. Zenüa',fülle für die Landw.ltschast in Stuttgart" einzur, ichen.
Stuttgart, den 20. März 1913. I. B.
Krais.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung von Maschinen- lchrkursen für Schmiede in Hohenheim.
In der Zeit rom 19. bi; 24. Mai, sowie bei genügender Betätigung vom 26. bis 31. Mai d. I. wird in Hoherheim je ein Maschinentehrkurs für Schmiede (Meister und Gesellen) statlfinden,
D.r Unterricht, welcher unter Le Lang des Landessach- rerständigen für landw. Maschlnenw sen Professor Dr. Holldack und unter Mitwirkung des Gutswirtschaftinspektors Oekonomierot Gabriel und des Personals der Maschinenprüfungsanstalt abgehalten wird, umfaßt Boüräge. Dcmon- st ationen in der Maschinenhalle und Maschinen'ehrsamm- lung, Montage und Reparaturarbcüen in der Schmiede und Vorführung von Maschinen auf dem Felde.
Der Unterricht ist unentgeltlich: für Wohnung und Kost haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Die Teil- n.-hmerzah! an jedem Kurs ist auf 6 festgesetzt.
Gesuche um Zulassung zu den Kursen sind unter Vorlage eines Geburts- und Leumundszeugnisses spätestens bis O. Mai beim Sekretariat der Zentralstelle für die Landwirtschaft einzureichen.
Stuttgart, den 19. März 19!3. I. V.
Krais.
K. Höevcrrnt Wagokd.
An die Gemeindebehörden u. HH. Verwaltungsaktuare.
Den HH. Vrrwaltungsaktuaren gch-n heute die Ka- iasternachw-ijungen für die landwirtsch. Bernfsgenoffen- schaff für 1912 nebst Anlagen mir dem Auftrag zu, für die Umlage der Beiträge und Ablieferung der aus die einzelnen G münden entfallenden Beitragsschuldigkeiten an das Kasssnamt der landwirtsch. Berufegenossenschaft für den Schwarzwaldkreis in Reutlingen spätestens bis 15. Mai d. I. Sorge zu tragen. Hilfstafeln zur Unlerausteikmg der Beiträge, sowie Formula e zu Liefe?ungsbsrichten sind für jede Gemeinde angeschlossen.
Die Formulare für die nach § 39 Abs. 2 der Min.- Vers. vom 26. OKI. 1912. Rcg.-Bi. S. 820, unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Aenderungen neuan- z liegenden Verzeichnisse — Anlage 6 zur Katasternach- weisung — liegen den Akten bei. Ebenso sind die Fo-mu- lare für die Verzeichnisse nach Anlage ll über die nach 88 920 und 921 derR.BO. neu der Versicherung unterstellten Tätigkeiten angeschlossen. Die Fertigung dieser Verzeichnisse
Montag, de« 3t. März
(Anlage 0 und R) hat spätestens bis 1. Juni d. I. zu erfolgen. Dieselben sind mit einem biegsamen Umschlag zu versehen und zu heften.
Das seitherige Befreiungsverzeichnis (Anl. 0) ist dem neuen Verzeichnis für das Geschäftsjahr 1913 anzuschließen.
Die Unterbeilagen I), L, 1? und 6l zur Katasternach- weisung können nach vollzogener handschriftlicher Abänderung dem neuen Vordruck entsprechend, weiterhin benützt werden.
Auf § 17 Z. 3 und § 24 der vorgen. Min.Berf, sowie aus die §8 43 und 44 der neuen Satzung der landw. Berufsgenossenschaft wird besonders hinzewiesen.
Soweit der Beamte der Octsbehörde nicht in der Lage ist, die Anlegung der Verzeichnisse selbst zu besorgen, ist die Hilfe des Derwaliungsaktuars in Anspruch zu nehmen.
Den 28. März 1913. Kommerell.
Die Herren Verwaltungsaktuare und Gemeinderechnungshilfsbeamten werden veranlaßt, behufs Aufstellung einer Uebersicht über die seitens der Gemeinden im Rechnungsjahr 1S11 erhobenen Stenern (zu vergl. Mrn.-Erl. vom 11. März 1911, Amtsbl. S. 116) spätestens bis 15. k. Mts. zu erheben und hierher anzuzeigen den Ertrag der: 1. Gemeindeumlage, 2. Gemeindeetnkommensteuer, 3. Gemeindekapitalsteuer, 4. Wohnstiuer (ausschlleßl. Rekognittonsgebühr), 5. Verbrauchsabgaben (Rohertrag), 6. Grundstücksumsatzsteuer, 7. Hundeadgabe, 8. Wandergewerbesteuer (einschl. Ersatz, steuer) und 9. den Gesamlsteuerertrag.
Bei Ziffer 1, 2. 3. 6 und 7 sind auch die Prozente bezw. Sätze anzugeden.
Der Darstellung sind die Rechnnugsergebniffe zu Grund zu legen. Pfennigbeträge können weggelassen werden; hierbei sind Beträge über 50 ^ auf eine Mark auszurunden.
Den 29. März 1913. Kommerell.
An die Schultheißeuämter betr. die Kosten des Schneebahnens.
Soweit im letztvergangenen Winter durch das Schneebahnen aus den Staatsstraßen oder aus den Nachbarschaftsstraßen mit Postwagenverkehr Kosten entstanden sind und hiezu um einen Staatsbeitrag nachgesucht werden will, sind die vorgrschriebenen Uebersichten unter Beachtung der Bestimmungen des Erlasses der Kgl. Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau vom 4. Mai 190! (Amtsbl. S. 141) längstens bis 15. April d. I. hierher vorzulegen.
Formulare für die Uebersichten können vom Oderamt bezogen werden.
Bemerkt wird, daß bei Bespannungen mit Ochsen die im Regierungsbl. von 1901 S. 60 oerzeichneten Borspannoergütungssätze in Spalte 3 des Formulars auf zwei Drittel zu ermäßigen sind.
Wenn eine Uebeisicht von den einzelnen Gemeinden bis zu oben genannter Frist nicht einkommt, wird angenommen, daß Kosten der oorbezeichneten Art nicht erwachten sind.
Den 29. März 1913. Kommerell.
Bekämpfung der Feldmäuse.
In verschiedenen Teilen des Landes ist ein stärkeres Auftreten der Feldmäuse wahrgenommen worden. Um die Felderbesitzer vor großem Schaden im Sommer und in der Ernte am sichersten zu schützen, muß die Bekämpfung der Feldmäuse auch da, wo sie nur in bescheidener Anzahl durch den Winter gekommen sind, jetzt schon ausgenommen werden. Als geeignetes und bei richtiger Anwendung durchaus wirksames Bekämpfungsmittel werden von der Anstalt für Pflanzenschutz in Hohenheim wie bisher die Mäusetyphus- kulturen empfohlen, die in Flaschen zu 1 Mark abgegeben werden.
Die Schultheißenämter werden beauftragt, die in ihrer Gemeinde wohnhaften Güterbesitzer hierauf hinzuweisen und etwaige Bestellungen derselben beim Oberamt bis 8. April einzureichen. Einer Fehlanzeige bedarf es zutreffendenfalls nicht.
Den 29. Mä-z 1913. Kommerell.
An die Ortspolizeibehörden.
Unter Hinweis auf den Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 5. Februar 1913, M.A.Bl. S. 50, betr. die nach dem Hausarbeittgesetz zu führenden Verzeichnisse werden die Ortspolizeibehörden angewiesen, soweit eZ noch nicht geschehen, für sofortige Einreichung der Abschriften Sorge zu t agen und die Säumigen zur Abrügung anzuzeigen.
Nagold, 28. März 1913.
Amtmann Mayer.
ISIS
Nagold.
Die Verzeichnisse über die veränderlichen Einkommensteile der Pfarrstellen für das Rechnungsjahr 1912 sind bis 1. Mai an den stellvertretenden Kämmerer, Pfarrer Erhardt in Wart einzusenden.
Nagold, 28. März 1913.
Evang. Dekanatamt: Pflei derer.
K. evang. WezivkssrHrrkarnL Wagokd.
Der württembergische ev. Lehrerunterstützungsverein hat einen „Amiskalender für die evangelischen Volksschulen Württembergs" zunächst für das Schuljahr 1913/14 erscheinen lassen, bearbeitet von Schulrat Eisele in Cannstatt. Zugleich gibt er einen Wandkalender für die ev. Schulen Württembergs 1913/14 aus. Der Amtskalender wird besonders den Schulvorständen, ersten und einzigen Lehrern gute Dienste tun. Die Lehrer werden deshalb auf diese Neuerscheinung hingewiesen mit dem Anfügen, daß gegen die Anschaffung de« Amtskalendrrs für die Schulvorstände, ersten und einzigen Lehrer und des Wandkalenders für die Schulklassen aus Rechnung der Schulkasse nichts zu erinnern ist. (Erlaß des Ev. Obeffchulrats vom 22. 3. 19l3 Nr. 4279).
Nagold, den 29. März 1913. Schott.
Seine Königliche Majestät haben vermöge allerhöchster Entschließung vom 19.—28. März das Ritterkreuz des Ordens der Württ. Krone dem Hoskammcrrat Köhler in Gnaden verliehen.
Vom Evang. Oberschulrat ist am 28. März je eine ständige Lehrstelle in Tamm, OA. Ludwigsburg, dem Hauptlehrer Seyfert in falzgrafenweiler und in Reutlingen, an der Mittelschule dem dortigen auptlehrer an der Volksschule Löffel Hardt übertragen worden.
Die Heeresvorlage.
Das Marinelustschiffwesen.
Berlin, 29. März. (Tel. abends 6 Uhr.) Laut „Nordd. Allgem. Zip." fordert ein Ergänzungsetat drei Millionen Mark für das Luftschiff- und Flugwesen der Marine. Geplant sind zwei Luftschiffstaffeln von je fünf Luftschiffen, ein Standort mit vier Doppeldrehhallen und zwei festen Hallen, ferner eine Muttcrstation und sechs Anßenstatioven mit zusammen 50 Flugzeugen. Der Personalbedarf beträgt 1452 D ecko ffiziere, Unteroffiziere und Mannschaften. Die Gesamtkosten belaufen sich für 1914/18 aus 50 Millionen Mark.
IMng der Koste» der Heeresoorlage.
r Berlin, 29. März. Ueber die Deckung der Kosten der Wehroorlage wird weiter mitqeteilt: Aus Zöllen und Steuern sind für 1913 24 Mill. Mark, für 1914 und 1915 je 16 Mill. Mark Mehrerträge zu erwarten. Die Erhebung eines Stempels von Geschästsverträgen und Berstcherungs- quiitungen verspricht einen Dcharrungezustand von 64 MW. Mark. Indessen soll den Bundesstaaten für den Verzicht auf diesen Stempel eine Entschädigung gewährt werden und zwar für die ersten 3 Jahre in einer Höhe des Gesamtergebnisses des Landesstempels, für die 3 folgenden Jahre die Hälfte. Infolgedessen erhält das Reich im Jahre 1913 22 Mill. Mark, 1914 und 1915 je 44 Mill. Mark. Das Gesetz über das Erbrecht des Staates läßt für das Reich einen Iahresertrag von 15 Mill. Mark erwarten, für 1913 nur 5 Mill. Mark. Der Ueberschuß von 1911 beträgt 4,7 Millionen Mark, der Ueberschuß von 1912 75 Mill. Mark. Der Wehrbeitrag, nach dem Bermögensstand von 1912 veranlagt. soll in 2 Jahresraten erhoben werden. Der Gesamtertrag beläuft sich aus 975—1000 Millionen Mark. In späteren Jahren wird bei der unverkürzten Beibehaltung der Zuckersteuer und des Zuschlages zur Grundwechseladgabe die fortdauernden Ausgaben dec Wehroorlage mehr als gedeckt sein. Die Beibehaltung ist daher nur bis Ende 19l 7 in Aussicht genommen. Bei den fortdauernden Aus- gaben ergibt sich für 1913 ein ungedeckter Betrag von 3 Millionen Mark; für 1914 bleiben ungedeckt 63 Millionen Mark und für 1915 91 Mill. Mark, zusammen also 157 Millionen Mark, denen jedoch nur die Bedeutung einmaliger vorübergehender Fehlbeträge zukommt. Es ist daher gerechtfertigt, zu ihrer Deckung den Weh: beitrag mit heranzuziehen. Die einmaligen Ausgaben beziffern sich einschließlich dieser ungedeckten Beträge auf 1055 Millionen Mark, für deren Deckung aus den Ueberschüssen von 1912 rund 65 Millionen Mark bereitgestellt sind. Mithin bleiben 990 Millionen Mark au« dem Wehrbeitrag zu decken.
Die Begründung der Vorlage.
In der allgemeinen Begründung der Vorlage heißt es: „Durch die Ereignisse, die sich aus dem Balkan abspiclen,