hiesiger Berichterstatter meldet, schweben bereits Unterhand­lungen wegen bedeutender Geländeankäufe in der nächsten Umgebung von Donaueschingen für miliSärische Zwecke. Unsere Fürstencesidenz, die eine Garnison zur Belebung des geschäftlichen und gesellschaftlichen Lebens, abgesehen von der strategischen Wichtigkeit der Lage an der Einmündung von 34 Bahnen einschließlich Immendingen, gut brauchen könnte, scheint also Mllingen zuvor zu kommen.

Köln, 12. März. Der Kölnischen Zeitung zufolge ver­lautet zuverlässig, daß als Grenze für die Vermögensabgabe 10000 ^ vorgesehen sind. (Dann muß der Mittelstand schwer bluten! Da muß der Reichstag bremsen!)

Ausland.

Rom, 12. März. Der Marineminister Leonard! Cat- tolica wurde heute vorm, auf dem Wege zum Ministerium von dem inaktiven Kontreadmiral Gozo brutal beleidigt, der ihm, ohne ein Wort zu sprechen, einen Faustschlag zu versetzen suchte. Ehe der Minister darauf reagieren konnte, nahmen Karabinieriunterosfiziere Gozo fest, der sehr erregt war und Schimpfworts gegen den Minister ausstieß. Dieser bewahrte seine Ruhe. Gozo war vor 2 Jahren zur Dis­position gestellt worden und zwar auf den einstimmigen Beschluß der Befördern ngskommsision, gegen den er den Staatsrat ohne Erfolg angerusen hatte. Er wurde sofort verhaftet.

Rom, 12. März. Als Marineminister Leonard! Cattolica den Sitzungssaal der Kammer betrat, wurde er mit minutenlangem Beifall begrüßt. Der Abg. Cavagnari brandmarkte die Tat des Admirals Gozo und beglück­wünschte den Minister im Namen der Kammer, der für die ihm dargebrachte Kundgebung dankte.

r London» 11. März. Die Westminster Gazette schreibt zu den Erklärungen des Premierministers Asquith: Man kann anerkanntermaßen nicht behaupten, daß wir unter irgend welchen Bcrtragsoerpflichtungen stehen, aber es han­delt sich nicht um Vertrage Verpflichtungen schlechtweg. Nach dem Gerücht, auf das angespielt wurde, haben wir vielmehr diplomatische Versicherungen gegeben, die eine Ehrenschuld darstellen sollen. Dis Anhänger der allgemeinen Wehrpflicht machten vielfach Gebrauch von diesem Gerücht und dies hat uns im Auslände viel geschadet. Es war die höchste Zeit, daß die Regierung ein maßg bendes Wort sprach. Wir hoffen .daß die Erklärung des Premierministers den Kombinationen ein Ende machen wird, die durch das

Gerücht angeregt wurden. Wir sind es dem eigenen Lande und den europäischen Nachbarn schuldig, zu sagen, daß wir keine derartige geheime Diplomatie haben. Unsere Vertrag­verpflichtungen sind aller Welt bekannt. Sie enthalten keine Verpflichtung oder Garantie, daß wir unser Land Heer für militärische Operationen auf dem europäischen Festlande zur Verfügung stellen. Wir sind keine Ehrenschuld einge­gangen, die uns verpflichtet, unsere Wehroersassung zu ändern. Unsere Politik und unsere Diplomatie beruhen wesentlich aus unserer Flotte. Das beste Mittel, um uns selbst zu verteidigen und den Freunden in der Not bcizustchen, ist, die Flotte in der höchsten Leistungsfähigkeit zu erhalten. Wir halten es für eine vollkommene Verkennung der Tat­sachen, daß wir als Faktor in der europäischen Politik nicht beachtenswert sein sollten, weil wir nicht eine große Militärmacht im europäischen Sinne sind. Wir wünschen unsere Seemacht für den Frieden, nicht für den Krieg, aber es liegt in unserem eigenen Interesse und in dem unserer Freunde, daß wir uns hierauf konzentrieren und nicht unsere Kräfte durch militärische Anstrengungen zersplittern, die im Vergleich mit den Anstrengungen der Militärmächte voll­kommen unzureichend wären.

r Newyork, 12. März. Wie der Newyork Herald meldet, ist durch das Erdbeben in Guctemala die Stadt Guaimquilapa zerstört worden. Fast 100 Schulkinder sind umgekommen.

r Newyork, 12. März. Nach einem Telegramm aus Nogales (Arizona) ist in dem mexikanischen Staat Sinaloa eine Revolution gegen Huerta umgebrochen. Sinalöa hat sich einen provisorischen Gouverneur erwählt.

Der Balkankrieg.

Wien, 11. März. In hiesigen militärischen Kreisen neigt man immer mehr der Ansicht zu, daß Ianina durch Verrat gefallen ist und daß zwischen dem türkischen General Essai Pascha und dem griechischen Oberkommandierenden Verhandlungen gepflogen worden find, in denen das Geld eine Rolle gespielt hat. Das Fort Bisani hatte sogar am Morgen der Ucbergabe selbst das Feuer eröffnet und die Drahtumzäunungkn waren von den griechischen Truppen nicht einmal durchschnitten.

r Belgrad, 12. März. DasPressebureau" teilt mit: Nach dem Bombardement von Durazzo, das gegen Mittag erfolgte, erschien derHamidije" vor San Giovanni di Medua und beschoß auch diese Stadt. Der angerichtete

Schaden ist unbekannt. Von da aus nahm das Schiff den Kurs aus Bari in Italien, wo es um 4 Uhr ncchmittcgs 10 Meilen vor dem Hasen gesichtet wurde. Der weitere Kurs des Schiffes ist unbekannt.

r London, 12. März. Wie das Reuter'sche Bureau erfährt, ist den Balkanstaaten deutlich erklärt wo den, daß die Zukunft Skutaris, ob die Festung fällt oder nicht, in den Händen der Mächte liege.

r Sofia, 11. März. Da Serbien gestern ebenso wie Bulgarien erklärt hat, die Mediation der Mächte anzu­nehmen, wird die Antwort heute im Ministe-rat revidiert und am Mittwoch überreicht werden. Wie verlautet, wird an der bekannten Grenzlinie und an der Forderung einer Kriegsentschädigung festgehalten.

r Sofia, 12. März. Das BlattMir" schreibt:Die Verbündeten haben beschlossen, die Vermittelung der Mächte anzunehmcn. Die Verhandlungen werden daher durch Ver­treter der Mächte und auf der Grundlage der in London ausgestellten Bedingungen fortgesetzt weiden unter Hinzu- sügung der Forderung einer Kriegsentschädigung, auf der die Verbünd; ten bestehen werden. Die Feindseligkeiten werden jedoch nicht eingestellt werden und ihre Entwicklung wird natürlicherweise auf den Gang der Verhandlungen Einfluß haben, da neue Opfer neue Kompensationen fordern.

Konftantinopel, 11. März. Der Minister des Innern. Hadschi Abil Bei, erscheint seit 2 Tagen nicht im Ministerium. Wie verlautet befindet sich der Minister, der die extreme Komiteerichtung vertritt, in Meinungsverschieden­heiten mit dem Großwesir über die Fiiedensfrage. Man behauptet, daß trotz der Opposition einiger jungtürkischer Faktoren, der Großwesir entschlossen sei, Frieden zu schließen.

Auswärtige Todesfälle.

Pius Scheel, Pfarrer, 62 I., Attenweiler-Horb: Peter Landhcrr 89 I., Zumwciler.

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Ile niielrei j-, Hofl. I. M. d. deutschen Kaiserin Mried.

Mutmaßt. Wetter am Freitag uud Samstag.

Für Freitag und Samstag ist trockenes und wärmeres Wetter zu erwarten.'

ISr di« Redaktion verantwortlich: Karl Panr. Druck u. Verlao der D. W. Zaiser'schni Duchdruckerei lkmll Zoileri Nagold

K. Amtsgericht Nagold.

'Gerichtsschreiberei.

In dem

KMUSvttWe»

Über das Vermögen des Wilhelm Hugle, Gastwirts zum Lamm hier, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß­verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf Freitag, den 4. April ISIS nachmittags » Uhr, vor dem K. Amtsgericht hier bestimmt. Den 1l. März 1913.

R o m b o l d.

Nagold.

Zu de« Mkurse

Wer das Vermögen des

Wilhelm Hugle,

Lammwirts hier, sind bei der

Schlutzverteiluug

zu berücksichtigen:

a) bevorrechtigte Forderungen, weil bezahlt: 0,

b) unbevorrechttgte Forderungen: 12 440 ^ 94

die Masse beträgt: 1874 ^ 09 wovon noch die Kosten ab­gehen.

Den 11. März 1913.

Konkursverwalter: Bezirksnotar Popp.

Commandit-Gesellschaft Ourl Ho1li»i<1t L 0».,

Euqenstraße 16, II

und gibt an solvente Personen kurzfristige

^M-Vak-isiikn.

Prospekt gegen 30 Pfg. in Marken.

In den letzten 2 Monaten mehr als 60,000 Mark in Beträgen von 60-14,000 Mark ausbezahlt.

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BorrätigberG.W.Zaiser,Nagoid.

V.ffkMk Litte«

zur Abgabe dev Eiukommensteuer- evklävrrngen füv das Steuerjahr 1913

In Gemäßheit von Art. 44 des Gesetzes vom 8. August 1903. betreffend die Einkommensteuer (Reg.Bl. S. 261), werden alle die­jenigen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, rechtsfähige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige Stiftungen und Vereine, sowie die Personenvereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl), deren steuerbares Einkommen 2«SS und darüber beträgt, und ferner ohne Rücksicht auf den Betrag ihres steuerbaren Einkommens die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die rechtsfähigen Erwerbe- und Wirtschastsgenossknschaften, und endlich alle Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen unter 26VS.F, welche ein Formular zur Steuererklärung zugesandt erhalten, aufgefordert,

spätestens bis 8. April d. I.,

jedoch nicht vor dem L. April, eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuerpflichtigen, welche ein Formular zur Steuererklärung nicht zu- sandt erhalten, können die kostenfreie Aussolge eines solchen bei dem Bezirkssteueramt oder bei der Gemeindebehörde für die Einkommensteuer verlangen.

Für steuerpslichiige Personen, welche unter elterlicher Gewalt oder unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, sowie für die steuerpflichtigen juristischen Personen jeder Art und die steuerpflichtigen Personenvereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl sind die Steuererklärungen nach Art. 48 des Gesetzes von deren Vertretern abzugebcn. Die Vertreter sind für die Richtigkeit ihrer Steuererklärungen und für die Entrichtung der Steuer verantwortlich. Personen, welche infolge von Abwesenheit oder Krankheit nicht imstande sind, die Steuererklärungen selbst abzugeben, können hiezu Bevollmächtigte bestellen. Die Bevollmächtigten haben sich den Steuerbehörden gegenüber durch eine in Urschrift oder beglaubigter Abschrift zu den Akten des Bezirkssteueramts zu gebende Dollmachts­urkunde auszuweisen. Die Abgabe der Steue.erklärungkn seitens eines von mehreren Vertretern befreit die übrigen Verpflichteten von ihrer Ver­bindlichkeit zur Abgabe der Steuererklärung.

Die Steuererklärung ist nach dem vorgeschriebenen Formular schriftlich oder zu Protokoll abzugeben. Zur schriftlichen Form ist erforderlich, daß die Erklärung von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrist unterzeichnet wird, und zwar von Bevollmächtigten mit einem ihr Voll Machtsverhältnis andeutenden Zusatz. Die Abgabe der Steuererklärung hat am Sitz eines Bezirkssteueramts bei diesem, im übrigen nach freier Wahl entweder bei der Gemeindebehörde für die Einkommensteuer oder bei dem Bezirkssteueramt zu erfolgen. Soweit hienach gestattet ist, die Steuererklärung bei der Gemeindebehörde für die Einkommensteuer ab­zugeben, hat die letztere eine verschlossen abgegebene schriftliche Steuer­erklärung uneröfsnet dem Bezirkssteueramt vorzulegm, wenn sich der Name des Steuerpflichtigen auf der Außenseite des Umschlags angegeben findet, auch daselbst die Schrift ausdrücklich als Steuererklärung be­zeichnet ist.

Die Aktiengesellschaften, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sowie die rechtsfähigen Erwerbs- und Wirtschastsgenossenschasten haben mit dm Steuererklärungen auch ihre Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse, sowie die darauf bezüglichen Beschlüsse der Generalversammlungen vorzulegen.

Der Steuerpflichtige, welcher nach erfolgter Zusendung eines Formulars

zur Steuererklärung, ungeachtet nochmaliger Mahnung, eine Steuererklä­rung innerhalb der in der Mahnung festgesetzten wetteren Frist nicht ab­gibt, verliert nach Artikel 49 des Gesetzes für das betreffende Steuerjahr das Recht der Beschwerde gegen die Entscheidung der Einschätzungskommljsion, sofern nicht Umstände nachgcwiesen werden, welche die Versäumnis entschuldbar macken.

Wegen Steuergesährdnng wird nach Art. 70 des Gesetzes mit der Geldstrafe des sieben- bis zehnfachen Betrags der gefährdeten Abgabe bestraft:

1. wer wissemlich in der Steuererklärung oder bei Beantwortung der im Einschätzungs- oder Beschwerdeoerfahren von der zustän­digen Behörde gestellten bestimmten Fragen

u) in betreff seines steuerbaren Einkommens oder in betreff des Einkommens der von ihm zu vertretenden Steuerpflichtigen unrichtige oder unvollständige tatsächliche Angaben macht, welche geeignet sind, zur Verkürzung der Steuer zu führen, d) steuerbares, für die Bemessung des Steuersatzes in Betracht kommendes Einkommen, welches er nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes anzugeben verpflichtet ist, verschweigt:

2. wer zur Begründung eines Anspruchs auf Ermäßigung der fest- gestellten Einkommensteuer wissentlich unrichtige oder unvollständige tatsächliche Angaben macht und dadurch eine Herabsetzung der Steuer zu Unrecht verlangt.

Die Verfehlung wird jedoch straffrei gelassen, wenn von dem Steuerpflichtigen oder seinem verantwortlichen Vertreter oder Bevoll­mächtigten, bevor eine Anzeige der Verfehlung bei der Behörde gemacht wurde oder ein strafrechtliches Einschreiten erfolgte, die unrichtige oder unvollständige Angabe bei einer mit der Anwendung des Gesetzes be­faßten Behörde berichtigt oder ergänzt oder das verschwiegene Einkommen angegeben und hiedurch die Nachforderung der sämtlichen nicht verjährten Steuerbeträge ermöglicht wird.

Sind für die Verfehlung mehrere Personen verantwortlich, so befreit eine Richtigstellung von seiten einer dieser Personen die übrigen von ihrer Verantwortung. Ebenso ist im Falle einer entsprechenden Richtigstellung von seiten des Steuerpflichtigen die dem Bevollmächtigten desselben zur

Last fallende Verfehlung straffrei zu lassen.

* * rje

Den Steuerpflichtigen wird bei etwaige» Zweifeln hinsichtlich -er von ihnen abzugebeudev Steuererklärung empfohlen, sich an das Unterzeichnete Bezirkssteueramt z« wenden, welches z« sachgemäßer Beratung und Belehrung der Steuerpflichtigen gerne bereit ist. Ein Auszug ans dem Eiukommenstenergesetz und den hiezu ergangenen Ans­führungsbestimmungen, sowie eine Anleitung zur Berech­nung des landwirtschaftlicken nnd des gewerblichen Einkom­mens werden den Steuerpflichtigen aus Verlangen von dem Bezirkssteneramt unentgeltlich abgegeben.

Altensteig, den 12. März 1913.

K. Bezirkssteueramt.

Eine zuverlässige Hilfe für jede Küche sind

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In einzeln Winseln und in Originalbüchsen bestens empfohlen von

6 s). Lsng. CondlN.