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Fernsprecher Nr. 29.

87. Jahrgang.

Fernsprecher Nr. 29.

Anzeigen-Gebühr für die einspalt. Zeile an« gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bet einmal. Einrückung 10 >4, bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Beilage«: Plauderstldcheu, Jllustr. Sonntagsdlatt und

Schwäb. Landwirt.

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Jir ita^. sen 28. Jevruar

A. Hbevamt Wagokd.

Bekanntmachung,

betr. den Erwerb des Gemeindebürgerrechts.

Es ist Anlaß gegeben, auf die nachfolgenden auf den Erwerb des Gemeindebürgerrechts sich beziehenden Bestim­mungen des Gemeindeangehörigkeilsgesetzes vom 16. Juni 1885 (Reg.Bl. S. 257) aufmerksam zu machen.

Art. 2.

Das Bürgerrecht wird erworben durch Abstammung (Art. 3), durch Verehelichung (Art. 4), durch Erteilung (Art. 59), oder durch Anstellung (Art. 10).

Art. 5.

Die Erteilung des Bürgerrechts kommt d m Gemeinde­rat nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu.

Art. 6.

Das Bürgerrecht kann auf Ansuchen allen Personen erteilt werden, welche

1) im Besitze der Würlt. Staatsangehörigkeit sind,

2) das 25. Lebensjahr zurückgelegt ha.e-r, und

3) Steuern aus einem der Besteuerung dieser Gemeinde unterworfenen Vermögen oder Einkommen entrichten oder, wenn sie gefordert würden, zu entrichten hätten,

sofern bei ihnen nicht einer derjenigen Umstände vorliegt, wegen deren nach Art. 14 der zeitweise Ausschluß vom Wahlrecht etntcitt.

Alt. 7.

Die in Art. 6 genannten Personen haben, sofern bei ihnen nicht einer der in Art. 14 und 57 bezeichnten Um­stände oorliegt, Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts, wenn sie

1) seit den drei vorangegangenen Rechnungsjahren inner­halb des Gemeindebeztrks ununterbrochen Steuern aus einem der Besteuerung der Gemeinde unterworfenen Vermögen oder Einkommen und außerdenr Wohnsteuer entrichten oder wenn sie gefordert würden, zu entrichten hätten, oder

2) neben der Wahnsteuer an Staats-, Amtskörperschafts- und Gemeindesteuern aus Grunde gentum, Gebäuden und Gewerben für das zuletzt oorangegangene Rech­nungsjahr in dieser Gemeinde wenigstens 50 ^ ent­richtet haben.

Durch Oltsstatut kann letzterer Steuerbetrag auf eine andere Summe, jedoch nicht unter 25 ^ und nicht über 100 --6 festgesetzt werden.

Art. 9

Für die Erteilung des "Bürgerrechts in den Fällen des Art. 7 Abs. I Z. 1 ist eine Gebühr von 2 in allen übrigen Fällen eine durch Ortsstatut sestzusetzende Gebühr von 5 bis 25 ^ an die Gemeindekasse zu entrichten.

Art. 12.

Das Recht der Teilnahme an den Wahlen zu den Gemeindeämtern und die Wählbarkeit zu Mitgliedern des Gemeinderats und Bürgerausschusses steht vorbehälllich der Bestimmungen des § 31 R.Sk G B. und der nachfolgenden

Art. 14 u. 18 denjenigen männlichen Bürgern zu. welche am Wahltag das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben und entweder

s.) im Gemeindebezirk wohnen und daselbst Steuern aus einem der Besteuerung dieser Gemeinde unterworfenen Vermögen oder Einkommen oder wenigstens Wohnsteuer entrichten oder wenn sie gefordert würden, zu entrichten hätten,

b) oder zwar nicht im Gemeindebezirk wohnen, aber in der Gemeinde mit Staatssteuer aus Grundeigentum. Gebäuden oder Gewerben im Mindestbetrag von 25 veranlagt sind.

Art. 14.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht und von der Wählbar­keit sind diejenigen Bürger, a) welche unter Vormundschaft stehen,

d) welchen die bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter aberkannt worden sind (88 3236 St.G.B.) während der Dauer des Verlustes dieser Rechte, oder welchen die bürgerlichen Ehren- und die Dienstrechte durch ein nach der früheren Württ. Gesetzgebung ergangenes Urteil entzogen worden sind, solange diese nicht wieder hergestellt sind (Art. 13 des Gesetzes vom 26. Dez. 1871, Reg.Bl. S. 384),

e) gegen welche wegen eines Verbrechens oder Vergehens das Hauptverfahren eröffnet ist wenn nach Entscheidung der Strafkammer des Landgerichts als wahrscheinlich anzunehmen ist, daß die Verurteilung die Entziehung der Wahl- und Wählbarkeitsrechte zur Folge haben werde (Art. 4 des Amführungsgesetzes zur R.Str.P.O. vom 4 März 1879, Reg.Bl. S. 50).

ä) über deren Vermögen der Konkurs eröffnet ist, während der Dauer des Verfahrens,

o) welche den Fall eines vorübergehenden Unglücks aus­genommen eine Armenunterftützung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder im laufenden oder letzworange- gangeren Rechnungsjahr bezogen und diese zur Zeit der Wahl nicht wieder erstattet haben, k) welche, obwohl sie mindestens vier Wochen vorher speziell gemahnt wurden, mit Bezahlung der in lit. au. b be- zeichneien Steuern aus einem der lekworangegangenen drei Rechnungsjahre mehr als neun Monate nach Ab­lauf des Rechnungsjahrs, in welchem dieselben fällig ge­worden sind, noch ganz oder teilweise im Rückstände sind, und auch keine Stundung dafür erhalten haben, bis zur Bereinigung des Rückstands, x) welche vom Gemeinderat gemäß Art. 18 des Gemeinde- angehörigkeitsgesetzes ihres Wahlrechts wegen verweigerter Annahme oder verweigerter Versetzung eines Gemeinde­amts für verlustig e: klärt sind, auf die Dauer dieses Verlustes.

Kommerell.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 25. Febr. Auf der Tagesordnung steht der Antrag Bassermann, der die Vorlegung eines Ge­setzentwurf betr. Regelung des Sudmissionswesens

Sie SWeMche WO in KMstMtiWei.

Das herrlichste Denkmal des byzantinischen Baustils aller Zeiten ist die noch jetzt erhaltene Sophienkirche zu Konstantinopel, welche Kaiser Iusttnianus um das Jahr 537 bauen ließ. Schon Konstantin der Große hatte auf Mer Stelle eine Kirche der Sophia, d. h. der göttlichen Weisheit, erbaut, und sein Sohn Konstantinus hatte die­selbe noch erweitert. Sie hatte eine bölzerne Decke, und als diese abbrannte, ließ der Kaiser Theodosius II das Ge­bäude mit einem Tonnengewölbe überdecken. Unter Iu- stuiianus ging die Kirche bei dem Aufruhr der Parteien der Rennbahn völlig in Flammen auf. und der Kaiser beschloß nun, an der Stelle derselben einen Tempel bauen zu lassen, der dem salomonischen an Größe und Herrlichkeit nicht näch­ste nde. Die beiden berühmtesten Baumeister jener Zeit er­hielten den Auftrag, das Werk auszusühren. und unter ihrer Oberaufsicht leiteten hundert Unlervaumeister, von denen jeder hundert Maurer zu beaufsichtigen hatte, den gewaltigen Bau, sodaß immer gleichzeitig fünftausend Maurer rechts und fünftausend links arbeiteten. Aus allen Gegenden des Reiches wurden die verschiedensten Arten von Marmor, Granit und Porphyr herbeigeschafft, um damit die Wände des Gotteshauses zu schmücken. Acht Porphyrsäulen aus dem Sonnenlempel zu Baalbeck, acht grüne Marmorsäulen vom Dianentempel zu Ephesus und viele andere von Troas,

Cyzikus, Athen und den Cykladen wurden im Innern auf­gestellt. Der Mörtel wurde mit Gerstenwasser angefeuchtet. Die Pfeiler mit einem Stucco von vielfarbigem Marmor überzogen, die bkndendweitzen Ziegel zu dem Kuppelgewölbe, in Rhodus gefertigt, waren so leicht, daß erst zwölf einem gewöhnlichen Ziegel an Gewichl gleichkamen,- es wurden immer zwölf gelegt und nach jeder Lage Reliquien einge­mauert, während die Priester Gebete für die lange Dauer des Baues sangen. Der Kaiser selbst nahm den leb­haftesten Anteil am Fortgange des Baues; er besichtigte ihn täglich, und es schreckte ihn nicht ab, daß bereits 452 Ztr. Goldes ausgegcben waren, als die Mauern sich erst zwei Meter hoch aus dem Grunde erhoben. Der Altar sollte noch kostbarer sein als Gold, und deshalb wurden Gold, Silber pnd zerstoßene Perlen und Edelsteine zu demselben zusammengeschmolzen und die Vertiefungen mit den kost­barsten Edelsteinen ausgelegt. Auf dem Tabernakel, das sich über den Altar erhob, ruhte eine goldene achtzehn Zentner schwer« Kuppel, mit goldenen Lilien umgeben, zwischen denen ein 75 Pfund schweres und mit köstlichen Steinen geschmück es goldenes Kreuz stand. Der Thron des Patriarchen ( Erzbischofs) und die Sitze der Priester, welche den Altar von hinten in einem Halbkreise umschlossen, waren von vergoldetem Silber. Die Kanzel halte eine goldene Decke, von der ein goldenes, mit Karfunkeln und Perlen bedecktes Kreuz herabhing, das hundert Pfund wog.

Die heiligen Gesäße waren sämtlich von reinem Golde; aus demselben Metall waren das Lesepult, die Frauengalerie, die Vorhalle und sechstausend traubensörmige Leuchter für

1913

wünscht. Ein Antrag v. Gamp (Rp.), der Erwägunge« darüber wünscht, in welchem Maße die Grundsätze über die Festsetzung eines Submissionspreises bei der Vergebung öffentlicher Arbeiten verwirklicht werden könnten, wird mit zur Beratung gestellt.

Freiherr o. Richthofen (natl.) rügt die Mißstände im Submissionswesen, wo die Erteilung des Zuschlags auf Grund des billigsten Angebots üble Zustände schaffe. Die Festsetzung von Mindestpreisen sei notwendig. Eine Rege­lung aller dieser Fragen müsse auf dem Wege der Reichs­gesetzgebung erfolgen. Redner empfiehlt Submissionsämter.

Warmuth (Rp ) bittet, beide Anträge einer Kom­mission von 28 Mitgliedern zu überweisen.

I r l (Zentrum) tritt für landesgefttzliche Regelung ein. Sollte der Bundesrat dem Haufe Vorschläge machen, dann werde seine Partei daran Mitarbeiten. Auch einer Kom­missionsberatung stimmten seine Freunde zu.

Nach weiterer Debatte werden die Anträge einer Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen.

Es folgen Petitionen. Bet der Petition betr. Zünd­warensteuer und Zündwarenindustrie beklagen einige Redner die Schädigung, die durch die Ftnanzrcform dieser Industrie entstanden sei und wodurch die Ausfuhr lahmgelegt werde. Das Haus stimmt der Ueberweijung zur Erwägung zu. Auch eine Petition betr. Gewährung der Beteranenbeihilse wird erneut der Kommission überwiesen. Da da; Haus beschlußunfähig ist, wird die Beratung abgebrochen.

Tages-Nerrigkeiten.

Aus Stadt Md Amt.

Nagold, 28. Februar 1913.

* Gewerbebank Nagold e.G.m.b.H. Nach dem Geschäftsberichte der Bank über das Geschäftsjahr 1912 ist dieselbe in der angenehmen Lage, ihren Mitgliedern einen erfreulichen Abschluß oorlegen zu können. Die Geschäfte der Bank haben sich wiederum in jeder Weise vorteilhaft weiter entwickelt. Die Umsätze aus einer Hauptbuchseite find von 13 150 349, 19 i. B. aus ^ 14 213 292, 62 gestiegen, der Gesamtumsatz im Ein- und Ausgang beträgt somit über 28 Millionen Mark. Nack Abzuq aller Unkosten ver­blieb ein Reingewinn von ^ 17 302,36 gegenüber Mark 14 637,09 im Borjahre, obgleich die Bank auch im Be­richtsjahre trotz des teuren Retchsbanklombardsatzes, der längere Zeit 7°/o betrug ihren Mitgliedern für Kredite in laufender Rechnung nur 4'^°/g Zinsen nebst einer sehr mäßigen Umsatzprovision, und für doppelt gesicherte Hypo­thekendarlehen nur 4VzO/o Zinsen berechnete. Die Bilanz­summe ist von ^ 1 189 089,03 auf 1 468 274, 70, also um ca. ^ 280 OM gestiegen, was hauptsächlich davon her- rührt, daß sich die Spareinlagen im Jahre 1912 um ca. ^ 59 000, die Einlagen aus Conto-Corrent-Conlo um ca.

192 OM, die Geschäftsanteile der Mitglieder um ca. ^ 25 OM und die Reserven um 8M0 erhöht haben.

* Die Februar-Nummer der Blätter -es württ. Schwarzwald-Bereins dringt eine stilgewandte, natur-

den Hochaltar. Außerdem waren noch zwei goldene, mit Bildwerk geschmückte Trageleuchter da. jeder 111 Pfund schwer. Der Fußboden war mtt vielfarbigem Marmor ge­täfelt, die Türen des Haupttores von vergoldetem Silber, die übrigen von Bernstein, Elfenbein und Zedernholz. In der Mitte des Borhofes stand ein Wasserbecken von Jaspis, und zum Waschen für die Priester waren im Innern zwölf Muscheln, die das Regenwaffer auffingen, und zwölf Löwen, zwölf Pamher und zwölf Damhirsche, die dasselbe wieder ausspieen. Die Herbeischaffung und Zurichtung des nötigen Baumaterials erforderte einen ungewöhnlichen Aufwand an Zeit; 6 Jahre dauerte der eigentliche Bau, und als derselbe vollendet war, fuhr Iustinian.am Weihnachtsabend des Jahres 538 nach der Kirche. 1000 Ochsen. 1000 Schafe, ebensoviel Schweine, 600 Hirsche und 10 OM Hühner wur­den geschlachtet, 30 MO Metzen Getreide unter die Armen verteilt. Begleitet vom Patriarchen, ging dann der Kaiser in die Kirche und rief laut aus:Gott sei gepriesen, dir mich gewürdigt hat, ein solches Werk zu vollenden! Ich habe dich besiegt, Salomo!" Drei Zentner Goldes wurden noch unter die Armen verteilt, und 14 Tage lang dauerten die Dankfeste. Schon nach 20 Jahren stürzte leider bei einem gewaltigen Erdbeben die östliche Hälfte der Kuppel ein und zertrümmerte den Altar, die Kanzel und die goldenen und silbernen Säulen. Man baute sie dann niederer, und damit sie nicht wieder einstürze, ließ man ein ganzes Jahr lang das Gerüst darunter' stehen, worauf im Jahr 568 zu Weihnachten das Fest ihrer Wiederherstellung mtt der größten Pracht gefeiert wurde. Die Kirche nimmt