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88. Jahrgang.
Donnerstag, de« 23. Mai
Amtliches.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle.
Landesausstellung von Lehrlingsarbeiten.
Die diesjährige Landesausstellung von Lehrlingsarbeiten findet im Saalbau in Ulm statt.
Die Ausstellung beginnt am Sonntag, den 26. Mai, und dauert bis 9. Juni einschließlich. Sie ist täglich von 10, an den Sonntagen von 11 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags unentgeltlich geöffnet.
Die Gewerbetreibenden, insbesondere die Aussteller und ihre Lehrmeister, werden zu zahlreichem Besuche eingeladen.
Stuttgart, den 13. Mai 1912. Mosthas.
Deutscher Reichstag.
Berlin, 22. Mai.
Am Bundesratstisch die Staatssekretäre Delbrück und Kühn. Präsident Kämpf eröffnet die Sitzung um 10.20 Uhr. Auf der Tagesordnung steht zunächst der Antrag betr. die Vertagung des Reichstages bis zum 26. November.
Haase (Soz.) führt aus: Der Reichstag ist zu spät einberuscn worden, hat aber trotzdem sehr vieles geleistet. Das war nur möglich dadurch, daß mir der Arbeitskraft der Abgeordneten Raubbau getrieben wurde. Auch die Journalisten und Stenographen hatten darunter zu leiden.
Der Antrag wird angenommen.
Ohne Debatte passieren in dritter Lesung der Zusatzvertrag zu dem Auslieserungsvertrag mit Luxemburg, sowie die drei Verträge mit Bulgarien.
Es folgt die dritte Lesung des Militärluftfahrer- fürsorgegesetzes.
Südekum (Soz.) beantragt den Titel des Gesetzes zu fassen: „Fücsorgegesetz für Mtlitärluftfahrer".
Dieser Antrag und das Gesetz selbst werden angenommen. Das Haus erledigt sodann mehrere Rechnungssachen. Daraus wird in dritter Lesung der Entwurf betr. die Kosten deckung für die Verstärkung von Heer und Flotte (Besitz- und Erbschaftssteuer) ohne Debatte angenommen
Es folgt die dritte Lesung des Etats. Der Reichskanzler betritt den Saal.
Ledebour (Soz.) führt aus: Die Vorlagen werden hier durchgepeitscht. Das liegt auch an dem Diätengesetz mit der Tausendmalkprämie am Schluß der Session. Wir halten eine Revision dieses Gesetz s in dem Sinne für notwendig, daß künftighin nur noch Diäten sür die wirklichen Sitzungstage gegeben werden. Die Vorkommnisse im preußischen Abgeordnetenhaus und in Elsaß-Lothringen sind Auswüchse der reaktionären Politik der Regierung. Es steht fest, daß der Kaiser die Worte in Straßburg in dem Sinne gebrauchte, daß der Kaiser, wenn solche Vorkommnisse sich wiederholten, die Verfassung in Scherben schlagen wolle. Dagegen Hilst keine Rechtfertigung durch den Reichskanzler. Wenn ein solches Wort in England gefallen wäre, hätte man dort entweder den Drohenden in Scherben geschlagen oder einen solchen König im Valmeral oder in einem stillen Schloß wie am Starnberger See untergebracht. (Lärm und Unruhe, Rufe unerhört, Glocke des Präsidenten. Präsident Dr. Kämpf: Ein solcher Vergleich ist unzulässig. Wegen des letzteren Ausdrucks rufe ich Sie zur Ordnung). Ich habe zum Ausdruck gebracht, was geschehen muß, wenn das deutsche Volk genügend ans sein Selbstbewußtsein bedacht ist. (Abermaliger Ordnungsruf.) Wir werden auch dafür sorgen, das das Deutsche Volk eine angemessene Staatssorm erhält.
Abg. Schultz (Rp.): Herr Ledebour hat den besten Teil der Tapferkeit erwählt, indem er Ausführungen über den König von England, die auf den Kaiser gemünzt waren, machte. Er hat gezeigt, wohin die Fahrt geht. Fangen Sie damit an, so hört die Zahl ihrer Mitläufer aus. (bravo rechts.)
Reichskanzler v. Bethmann-Hollweg: Der Abg Ledebour hat gesagt, ich hätte am vorigen Freitag, als wir über Elsaß-Lothringen sprachen, Schwierigkeiten gehabt, die Worte des Kaisers zu verteidigen. Ich habe keine Schwierigkeiten, sür meinen Kaiser einzutreten. (Beifall rechts. Lärmen links) und ich weiß, daß ich die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes hinter mir habe, daß ich mich mit Ihnen (nach links) nicht verständigen kann, gebe ich zu. Sie haben es heute wieder als Ideal hingestellt, das deutsche Volk unter ein sozialistisches Regime zu stellen. Davon will das deutsche Volk nichts wissen. Es hält an seinem Kaiser, es hält an seinen verfassungsmäßigen Institutionen fest und es fühlt sich verletzt, wenn der Kaiser in einer Weise hier kritisiert wird, wie Herr Ledebour es getan har. Das deutsche Volk wird Ihnen, der Tag wird
kommen, die Antwort geben sür Ihre Angriffe gegen Kaiser und Reich (stürm. Beis. rechts.)
Südekum (Soz): Es handelt sich nicht darum, daß wir einen Angriff auf die Verfassung machen, sondern seinen Angriff zurückweisen und dabei etwas tun, was das Amt des Reichskanzlers gewesen wäre. Uebrigens befindet er sich in einem beklagenswerten Irrtum, wenn er meint, daß das deutsche Volk hinter ihm stehe. Es gehöre zum Sport derjenigen Kreise, in denen die Sozialdemokraten nicht verkeh'-en, über den Kaiser in viel schärferen Worten zu urteilen. Bei uns handelt es sich nicht um einen Angriff gegen den Kaiser, sondern um eine Weiterentwickelung der Verfassung. Daß aber eine solche von weiten Kreisen des Volkes gewünscht wird, haben die letzten Wahlen gezeigt.
Reichskanzler von Bethmann-Hollweg: Der Abg. Dr. Südekum hat mir die Ausgabe zugewiesen, die Verfassung zu schützen. Das habe ich stets getan, und wenn er heute wieder ausgeführt hat, die Aeußerung des Kaisers in Straßburg sei ein Angriff auf die Verfassung gewesen, so verweise ich auf das, was ich in dieser Beziehung neulich gesagt habe. Dr. Südekum hat mir weiter eine Belehrung darüber erteilt, daß die verfassungsmäßigen Zustände fortgebildet würden, könnten und müßten. Ich glaube, daß der Abg. Südekum mir genug Kenntnis und Verständnis für die Geschichte zumuten wird, als daß ich diesem Satz nicht beipslichten könnte, aber ich gehe dabei etwas anders vor. Die Revisionisten wissen es so hinzustellen, als ob nur eine gesetzmäßige Fortbildung unserer Berfassungszustände nach dem ihnen vorschwebenden Ziel ihrer Absichten sei. Als Herr Scheidemann bei der Geschäftsordnungsdebatte seine Ausführungen machte, war der Reichstag einstimmig der Ansicht, es solle keine Verschiebung des konstitutionellen Systems gemeint sein, unter dem wir leben. Er hat dann das Zentrum, die Nationalliberalen und die Freisinnigen ausgerufen, sie sollten Männer sein und zur Tat schreiten, sie sollten den Beschlüssen des Reichstags durch die Tat zur Wirklichkeit verhelfen. Ist das eine verfassungsmäßige Fortbildung? (sehr gut.) Das ist ein starker Eingriff in unser konstitutionelles Leben. Was im übrigen von Ihnen auf Parteitagen und in der Presse gesagt worden ist, über die Form und wie Sie das Ziel erreichen wollen, nach dem Sir streben, da ist von Verfassungsmäßigkeil keine Rede mehr. Sie sollten anderen Leuten nicht den Vorwurf machen, daß sie nicht für die Verfassung eintreten.
Schultz (Reichsp.) : Der Kaiser hat in den 24 Jahren seiner Regierung bewiesen, daß er es treu mit der Verfassung meint.
Scheidemann (Soz.): Ich habe kein Wort zurückzunehmen. Der Reichskanzler hat mich völlig mißverstanden. Wir wollen auf friedlichem Wege erreichen, was wir wollen.
Damit schließt die Generaldebatte. Der Etat des Reichstags wird bewilligt. Es folgt der Etat dsess Reichskanzlers und der Reichskanzlei.
Emmel (Soz.): Der elsaß-lothringische Landtag hat seine Befugnis nicht überschritten.
Minister o. Breitenbach: Der Fall Grafenstaden liegt völlig klar. Die Beschlüsse der Kammer sür Elsaß-Lothringen haben bewußt oder unbewußt den nationalistischen Bestrebungen Vorschub geleistet.
Elsaß-lothr. Geh. Oberregierungsrat Dr. Sieveking: Unterstaatssekretär Mandel ist durchaus korrekt verfahren. Die els.-lmhr. Regierung weiß sich frei von Kleinlichkeit in der Behandlung dieser Dinge.
Rooser (F. V.): Die els.-lothr. Bevölkerung hätte nicht als Staatsbürger 2. Klasse behandelt werden dürfen.
Emmel (Soz.): Eine kläglichere Rolle als Unterstaatssekretär Mandel hat noch niemals ein Regierungsvertreter gespielt. Mit solchen Leuten zufammenzuarbeiten, ist uns nicht zuzumuten.
Damit schließt die Debatte. Der Etat des Reichskanzlers, der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amtes wird genehmigt. Beim Etat des Innern wird eine Resolution zu Schutze der Seefischerei angenommen, ebenso die von der Kommission vorgeschlagenen Resolutionen zur Regelung des Wohnungswesens und zur Förderung des Baus von Kleinwohnungen. (Schluß folgt.)
Das Lehrergesetz im Landtag.
x Stuttgart, 22. Mai. Die Zweite Kammer begann in ihrer heutigen 100. Sitzung mit der Beratung des Lehrergesetzes, in dem die Rechtsverhältnisse der Dolksschullehrer neu. geregelt werden. Der Berichterstatter Löchner (Dp.) berichtet an Hand eines ausführlichen gedruckten Berichts über die Ausschußberatungen. Es sprachen hierauf Redner sämtlicher Fraktionen ihre grundsätzliche Zustimmung zu dem Gesetz aus, zunächst der nationalliberale Abg. Kübel, der
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darauf hinwies, daß das Gesetz dem langjährigen Wunsche der Lehrer um Gleichstellung der Bolksschullehrer mit den Beamten entspreche. Man müsse aber alles zu vermeiden suchen, was geeignet scheine, neue Unterschiede zwischen Lehrern und Beamten zu schaffen. Seine Fraktion lehne es ab, neue Bestimmungen in das Gesetz aufzunehmen, die auf die Schaffung neuer Vorrechte oder Sonderbestimmungen für Lehrer abzielen; eine solche wäre die Anstellung von Lehrern auf vierteljährliche Kündigung gewesen. Seine Fraktion werde dem Art. 1 des Gesetzes zustimmen, wobei sie allerdings von der Voraussetzung ausgehe, daß das ganze Gesetz bestimmt ist, die Rechtsverhältnisse der Bolksschullehrer zu regeln, daß also in seinem Rahmen, Gehaltsoder Pensionsverhältnisse nicht neu geregelt werden könne. Diesen letzteren Gesichtspunkt hob späterhin auch der Abg. Dr. Wolfs (B.K.) hervor, der im übrigen, ebenso wie die Abgeordneten Weber (Ztr.) und von Gauß (Vp.), die Zustimmung seiner Fraktion zu den Grundsätzen des Entwurfs erklärte. Abg. v. Gauß betonte noch, daß die Anstellung der unständigen Lehrer auf vierteljährliche Kündigung unmöglich sei wegen des Verhältnisses zwischen Staat und Gemeinde. Im Namen der Sozialdemokratie erklärte der Abg. Heymann, daß seine Freunde es aus Zweckmäßigkeitsgründen für richtig hielten, die Rechtsverhältnisse der Lehrer in einem besonderen Gesetz zu regeln. Kultminister von Fleischhauer führte aus, daß er den Ausschußantrag für den einzig richtigen Weg halte. Gegenüber dem Abg. Löchner bedauerte der Minister, daß dieser den Umsang und den Grad der Auszeichnungen, die aus Anlaß des Geburtssestes des Königs an Lehrer verliehen werden, zur Sprache brachte und legte Verwahrung dagegen ein, daß derartige Gnadenakte, die aus der persönlichen Entschließung des Königs hervorgehen, zum Gegenstand der Besprechung im Hause gemacht werden. Abg. Löchner erwiderte darauf, daß, da der Kultminister die staatsrechtliche Verantwortung für die Auszeichnungen trage, die Angelegenheit hätte zur Sprache gebracht werden können. Schließlich wurden die Artikel 1 und 2 nach den Ausschußanträgen erledigt und dann zur Beratung des Artikels 3 übergegangen, die aber kurz darauf abgebrochen wurde. Nächste Sitzung Donnerstag 9 Uhr.
Tages-Nerrigkeiteu.
Aus Stadt Md Amt.
Nagold. 23. Mai 1S12.
* Pfingst-Sonderzüge. Aus Anlaß des Pfingst- verkehrs kommen u. a. folgende Sonderzüge zur Ausführung: Am Sonntag: Stuttgart Hbhf. Bahnst. I ab 5.M Bm., Westbhf. 5.1« Bm., Eutingen an 6.18, Hochdors an 6.30, Freudensladt' an 7.17 Bm.; Stuttgart Hbhf. Bahnst. Ill ab 5 M Bm., Calw an 6.15 Anschluß an Zug 1803 nach Horb,"Pforzheim an 7.13 Bm. Am Montag: Freudenstadt Hbhf. ab 6.45 Nm., Eutingen ab7.35Nm., Stuttgart Westbhs. an 8.47.
* Vom Tage. Gestern abend 20 Minuten nach 7 Uhr ertönte der Feueralarm des elektrischen Läutwerks und 3 Minuten nachher hörte man das 1. Hornsignal der Feuerwehr. Es galt einer Uebung des 1. Wachkommandos. Beim Rathaus wurde angetreten und hierauf die oorge- schriebenen Uebungen vorgenommen.
r Eigene Jagd. Die Ausübung der Jagd ist den Grundeigentümem gesetzlich gestattet aus zusammenhängendem Grundbesitz von mehr als 50 Morgen, wobei jedoch Wege, Flüsse, Bäche, oder Markungsgrenzen als den Zusammenhang nicht unterbrechend angesehen werden sollen. Aus diesem letzten Satz des Artikels zwei des Jagdgesetzes von 1855 wird von den Hofgutsbesitzern nicht selten gefolgert, daß das Maß der Wege, Flüsse, Bäche oder Grenzen zum Hofgut zu rechnen sei. Wenn z. B. ein Hofgut 49 Morgen hat und die Wege und Bäche, die durch das Hofgut ziehen 1*/z Morgen zusammen ausmachen, dann habe der Hofbesitzer das Iagdrecht, da der Hof mehr als 50 Morgen zusammenhängenden Grundbesitz habe. Diese Ansicht ist jedoch irrig. Der Meßgehalt der öffentlichen Wege und Bäche gehört nicht zum Hofbesitz gerechnet und es hat der Gutsbesitzer von 49 zusammenhängenden Morgen kein Iagdrecht auf seinem Hofgute. Nur dann, wenn die Wege Eigentum des Gutsbesitzers sind, er die Unterhaltungslast derselben ausschließlich hat und ihr Meßgehalt zusammen mit dem Meß der Aecker, Wiesen, Gärten, Weiden, überhaupt des Hofguts, mehr als 50 Morgen zusammenhängenden Grundbesitz ausmachen, dann ist das Iagdrecht aus eigenem Grund und Boden vorhanden. Um das Maß von Bächen und Flüssen kann es sich bezüglich der Zurechnung zum Grundbesitz nie handeln, denn die ständig fließenden Ge-