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Schwöb, rss-wirl.

Donnerstag, dm 1. Ieörusr

1N2

K. OberamL Nagold.

Erlaß an die Ortsvorsteher betr. die An­legung nnd Führung der Rekrutierungs- Stammrollen.

Unter Hinweisung auf 88 4446 der Wehrordnung in der neuen Fassung vom 22. Juli 1901 (Reg.Bl. Nr. 23 pro 1901) sowie aus die auf dem Titelblatt der Rekrutier­ungsstammrollen abgedruckten Vorschriften wird zur ge­nauesten Beachtung hinsichMch der Anlegung der Stamm­rolle im Einzelnen noch folgendes bemerkt:

I. In die Stammrolle für 1912 müssen ausgenommen werden:

a) alle innerhalb des Gemeindebszirks im Jahre

1802 geborenen männlichen Personen, sofern sie nicht

erweislich gestorben sind,

b) die in der Zeit vom IS. Jan. bis 1. Febr. d. I.

sich anmeldenden Militärpflichtigen,

e) die sich nachträglich anmeldenden Pflichtigen,

ä die ktwa im L«sia»dr geborkt»« uud Ssrt stch aushaltrn- deu de« FamilieurrMrrn Md sürzettiAr» kstuommenrn Nflichtizeo, welche die Württ. Staatsangehörigkeit noch besitzen.

e) die durch amtliche Nachfarschunze« der Ortsbehörden etwa sonst noch ermittelten zur Anmeldung Verpflich­teten.

Wehrpflichtige der Altersklasse 1892, welche vor dem Eintritt in das militärpflichtige Alter freiwillig in das aktive Heer eingetreten sind, werden der Kontrolle wegen auch eingetragen.

Bei Ausgtwandrrtk« ist das Datum der Entlassungs- mKunde und weiterhin anzugeben, ob und mann die Aus­wanderung zum Vollzug gekommen ist. -

Im übrigen sind die Personen, welche dis deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeit nicht besitzen, von der Aufnahme in die Stammrolle ausgeschlossen (vgl. jedoch 8 21 Ziff. 2 der Wehrordmmg). Zweifelhafte Fälle sind bei dem Oberamt zur Sprache zu bringen.

II. Der Eintrag der Militärpflichtigen in die Stamm­rolle für 19!2 hat in alphabetischer Reihenfolge des Ge- schlechtsnamens der Militärpflichtigen zu geschehen und es ist hinter dem letzten Namen jedes Buchstabens des Alpha­bets genügender Raum zu Nachträgen sreizulassen. Da, wo bei einem oder mehreren Buchstaben keine Namen Vor­kommen, ist ein entsprechend größerer Raum freizulassen. Es ist darauf zu achten, daß die Familiennamen in der richtigen Schreibweise ringetragen werden und sind daher die Militärpflichtigen in dieser Richtung zu befragen.

In der Nummerierung ist bei jedem Buchstaben mit Nr. 1 zu beginnen. Die Militärpflichtigen mit gleichen Anfangsbuchstaben werden unter sich in Spalts 2 nummeriert und zwar unmittelbar hintereinander ohne Zwischenraum zu Nachträgen; im Falle der Anlegung besonderer Geburts­listen ist die Nummer daselbst zu vermerken.

Unehelich geborene Söhne sind unter demjenigen Geschlechtsnamen einzutragen, dessen Führung ihnen nach § 1706 des B.G.B. bezw. § 14 und 15 der Bundesrats-

Bekanntmachung vom 14. März 1899 (R.Ges.Bl. S. 228) § 25/26 des R.Ges. vom 6. Febr. 1875 (R.Ges.Bl. S. 28) und § 33/34 der Minist.-Berf. vom 30. OKI. 1899 (Reg.Bl. S. 875) zukommt. UnterBemerkungen" ist event. beizu- sügen:Vater hat Namensführung gestattet" bezw.durch nachgesolgie Ehe legitimiert".

Bei Militärpflichtigen mit mehreren Bornamen ist der Rufname zu unterstreiche«.

Die Spalten 110 der Stammrolle sind genau und vollständig auszusüllen, sosem dies mit unzweifelhafter Sicherheit geschehen kann. In Spalte 5 o (Gewerbe oder Stand des Vaters) und in Spalte 8 (Stand oder Gewerbe) ist der hauptsächliche oder alleinige Berus genau zu bezeichnen (z. B. landwirtschaftlicher Taglöhner, Pferde-, Kuh- oder Ochsenbauer, Huf- oder Wagenschmied, Bäckergeselle, Zigarren- arbeiter, Handlungsreisender): bei Haus- und Dienstknechten ist einzutragen, ob sie pferdekundig sind. Bei Arbeitern und Taglötznern ist derjenige Arbeits- und Geschäftszweig anzugeben, in weichem sie ständig oder meistens arbeiten (ob in Landwirtschaft, oder bei Forst-, Garten-, Bau-, Eisenbahn-, Chaussee-, Hasen-, Kanalarbeiteu usw.) Bei Ortsabwesenden ist der Aufenthalt zu ermitteln.

III. Militärpflichtige frühere Jahrgänge, welche in einem Gemeindebezirk Heuer erstmals zur Anmeldung kommen, sind in die Stammrollen ihrer Altersklassen je hinter dem letzten Namen mit gleichen Anfangsbuchstaben einzutragen.

Auch in diesen Stammrollen ist über sämtliche Anmel­dungen Vermerk zu machen.

Die Streichung eines Mannes in der Rekrurierungs- stammrolle darf nur mit Genehmigung des Ziviivorsitzeuden der Ersatzkommission stattfinden. (W.-O. 8 46 Z. 14.)

IV. In der SpalteBemerkungen" sind sämtliche Ver­brechen und Vergehen und die in H SOI Ziff. 1 8 des Reichsstcaf.-Ges.-B. vorgesehenen Uebertretungeu ein­zutragen und sind solche in den Stammrollen von 1890 1910 und 18911911 nachzuholen. Die Strafregister sind daher von den Ortsvorstehern genau durchzusehen.

Bezüglich der außerhalb der Gemeinde aber inner­halb Württembergs geborenen Militärpflichtigen ist das betr. Schuitheißenaml des Geburtsorts auf dem Formul. 0 (Reg.-Bl. von 1896 S. 223) um einen Auszug aus dem Strafregister zu ersuchen und sind diese Auszüge der Stammrolle als Beleg anzuschließen.

Liegen keine derartige Bestrafungen vor, so ist in der Stammrolle einzutragen:Registerstrafen und sonstige Angaben: keine".

"Außerdem ist jeder Militärpflichtige über seine Borbe- strafungen Zu besrogen.

In dieser Beziehung wird ausdrücklich auf die Min.- Vers, vom 1. Okt. 1903 (Min.-Amtsbl. S. 505) aufmerk­sam gemacht.

Bon jedem Nachtrag von Strafen ist künftig so­fort dem Oberamt Anzeige zu machen.

Ortskundige Fehler Militärpflichtiger (Blindheit, Taubheit, geistige Beschränktheit, Epilepsie rc.) sind gleich­falls einzutragen und eo. mit Zeugnissen zu belegen.

V. Bei der Anmeldung der Militärpflichtigen zur Stammrolle haben die Ortsoorsteher sich genau zu über­zeugen, daß die Angemeldeten auch tatsächlich in der Ge­

meinde sich aufhalten, bezw. nicht anderwärts melde- und gestellungspflichtig sind. Schriftliche Anmeldungen von Mili­tärpflichtigen, welche an einem andern Ott innerhalb des Deutschen Reiches sich aufhatten, sind als unzulässig zurück­zuweisen. Im Falle des Verdachts einer Scheinmeldung haben die Ortsvorsteher dem Oberamt unverzüglich Anzeige zu machen.

VI. Der Abschluß bezw. die Beurkundung der Stamm­rollen für das Jahr 1012 hat nach Maßgabe des Vor­drucks aus der letzten Seite der Stammrollen durch den Ortsvorsteher

auf 2. Februar ds. Js.

zu erfolgen und es sind hierauf die Stammrollen der Jahr­gänge 10101012 einschließlich nebst Beilagen ungesäumt an das Oberamt emzusenden.

Die Beurkundung der Ortsvorsteher hat auch in den Stammrollen für 10101011 zu geschehen.

An- und Abmeldungen Militärpflichtiger im ferneren Verlause des Jahres sind stets unter Anschluß des Losungs­scheins ohne Verzug dem Oberamt anzuzeigen, bei der Abmeldung bedarf es der Vorlage des Losungsscheines nicht.

Bei Volksschullehrern und Schulamtskandidaten ist das Prüfungszeugnis im Original oder in Abschrift beizulegen, sofern dasselbe nicht schon in der Stammrolle bemerkt ist.

Aus den Kaiserlichen Werften wird stets eine größere Zahl von Lehrlingen in verschiedenen Handwerken ausge- bildet, welche in erster Linie für die Marine ausgehoben werden sollen.

Die Ortsbehörden werden daher beauftragt, bei An­meldung der militärpflichtigen Handwerker festznstellen, ob sie nicht etwa auf einer Kaiser!. Werst gelernt haben und dies in die Stammrolle unter Bemerkungen einzutragen.

Den 30. Januar 1912. Komm ereil.

Bekanntmachung

Am IS. Februar 1012 vormittags 10 Uhr

findet im Dienstgebäude des Bezirkskommandos Calw die ärztliche Untersuchung derjenigen Bolksschullehrer und Kan­didaten des Bolksschulamts, welche sich im militärpflichtigen Alter befinden und am 1. April 1912 zur Ableistung ihrer einjährigen Dienstzeit eintreten wollen, statt.

Noch nicht militärpflichtige, taugliche, Volksschullehrer u. s. w. dürfen sich zum Diensteintritt freiwillig bereit er­klären.

Die Ausstellung eines Meldescheins bedarf es in diesem Falle nicht.

Ein Recht auf die Wahl des Truppenteils haben die einzustellenden Lehrer usw. nicht; doch wird etwaigen Wünschen möglichst Rechnung getragen werden.

Die schriftlichen Gesuche um Untersuchung und Ein- stellung sind bis spätestens 10. Februar 1012 an das Bezirkskommando einzureichen.

Calw, den 4. Januar 1912.

Kgl. Bezirkskommando.

Schlacht bei Leuthen.

(Fortsetzung.)

Ungeachtet des heftigen Kanonen- und Kleingewehr- seuers, das seine Truppen empfing, griffen sie mit der größten Herzhaftigkeit ein, und warfen, was außerhalb der Häuser in den Gärten und Hecken, und bald darauf auch, was an und in den Häusern sich verteidigte, zurück. Einen heißen und mörderischen Kampf hatten besonders Friedrich's Garde­bataillone und das Bataillon Retzow zu bestehen, welche, grade auf die Mitte des Dorfes treffend, von einem furcht­baren Kugelregen aus dem Kirchhofe begrüßt wurden: doch endlich gelang es ihrer unwideistehlichen Tapferkeit einzu- dr-ngcn und den Feind tzinauszuwerfen. Des Dorfes waren die Preußen nun Meister, aber die daraus vertriebenen Oester­reicher. verstärkt durch frisch angedommene Regimenter vom rechten Flügel setzten sich außerhalb des Dorfes auf den Hügeln und hinter Gräben nochmals fest; besonders von jenem Windmühlenberg entwickelte sich das heftigste Artil­lerie- und Gewehrseuer gegen die Preußen, die aus dem Dorfe weiter Vordringen wollten. In den vorderen Reihen derselben waren bereits bedeutende Lücken entstanden, und sie durften weitere Fortschritte nicht wagen, bis diese Lücken durch frische Truppen aus den nachdrängenden Hinteren Treffen ausgefüllt waren. Eine Halbs Stunde stand die Schlacht wie festgebannt zwischen dem Dorf und dem

Windmühienberg: ein preußisches Bataillon nach dem andern rückte heran, sie alle wurden jetzt gleich gegen den Feind geführt, aus dem schiefen Angriff wurde eine Frontangriff, an deni selbst der preußische linke Flügel, der bis dahin zurückgehalten worden war, teil nahm. Der Feind, welchem nun in einem neuen Angriffe die ganze preußische Infanterie und zugleich zahlreiche Artillerie von Leuthen her hart zu­setzte, hielt noch gegen eine halbe Stunde aus; aber schon mar die größte Verwirrung ausgebrochen und alles drängte sich ohne Ordnung auf dem Windmühlenberg zusammen. Desto furchtbarer war in jenen Massen die Wirkung der hineinschlagenden Kugeln der preußischen Geschütze, bis end­lich die gänzliche Niederlage und Flucht der Oesterreicher durch das Hcreinbrcchen der Kavallerie vom preußischen linken Flügel entschieden wurde. General Dnesen, welcher vom König den Auftrag hatte, die Infanterie dieses Flügels mit seiner Reiterei zu decken, hatte nämlich bemerkt, daß Graf Lucchrsi, der jetzt mit seiner ganzen Kavallerie vom rechten österreichischen Flügel herbeigekommen war, die Preußen in der Flanke bedrohte; sofort setzte er sich in Be­wegung; zuerst konnte er hinter Hügeln seinDonllcken ver­bergen, dann stürzte er mit seinen sämtlichen fünfzig Schwa­dronen plötzlich auf Lucchesi's Reiter ein, mit einem Male von vom, von der Seite und im Rücken und brachte alles in die schrecklichste Verwirrung und Flucht, Lucchesi selbst, der das Unglück auf dem rechten Flügel begonnen und nun auf dem linken das Maß derselben voll machte, fand dabei

den Tod. Die preußischen Reiter aber drangen wie ein Waldstrom weiter vor, stürzten alles, was sie im Wege fanden, nieder und ergoßen sich weithin in die Ebene, um die Flüchtigen zu verfolgen. Der verwirrungsvolle Rückzug der österrrichischen Reiterei brachte auch die Infanterie vol­lends außer Fassung. Sie warf großenteils die Gewehre weg und suchte mit Zurücklassung der Geschütze in gänzlicher Zerstreuung das Weite.

Es war zwischen vier und fünf Uhr, die Dunkelheit brach bereits herein. Friedrich war auf allen Punkten Sieger, nirgends vermochte der Feind mehr zu widerstehen; in wilder Unordnung flohen die Regimenter durcheinander gemischt nach den Brücken des Schwetdnitzer Wassers, viele aber kamen nicht bis dahin, denn die preußische Kavallerie jagte überall hinterdrein und machte zahlreiche Gefangene. Ein Junker von Ziethens Regiment hielt mit zehn Husaren hundert Oesterreicher auf und brachte sie gefangen vor Fried­rich. der ihn sofort zum Rittmeister machte. Nur der Nacht dankten es die Oesterreicher, daß nicht ihre ganze Armee aufgerieben wurde.Hätte es den Preußen", sagt Fried­rich,zuletzt nicht an Tageslicht gefehlt, so wäre diese Schlacht die entscheidendste des Jahrhunderts geworden?"

Der Verlust der Preußen betrug an Toten und Ver­mißten zwanzig Offiziere und tausendeinhundettundzwanzig Mann, an Verwundeten etwas über fünftausend, an Ge­fangenen nur fünfundachzig Mann, die Oesterreicher ver­loren dagegen dreitausend Tote, sechs- bis siebentausend