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88. Jahrgang.
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* Illustr. Sormtagsblatt und
Schwill». Landwirt.
288
Areitag, dm 8. Aezemöer
1S11
Kgk. Hbercrrnt Wcrgoki».
Bekanntmachung,
betr. die Abhaltung des Viehmarkts in Nagold am 14. Dezember 1914
Mit Ermächtigung des K. Ministeriums des Innern wird unter der Voraussetzung, daß die Maul- und Klauenseuche sich im Zusuhrgebiet des Marktes nicht weiter verbreitet. die Abhaltung des am 14. Dezember 1911 in Nagold fälligen Biehmarktes unter den folgenden Be- dingungen gestattet:
1. Aus Sperr- und Beobachtungsgebiet«» (im Oberamtsbezirk Nagold aus Walddorf, Monhardt und Rohrdorf) darf kein Tier zugefnhrt werden.
2. Nicht württembergische Wiederkäuer «nd Schweine dürfen nur dann zu Markt gebracht werden, wenn der Nachweis erbracht ist, daß sie die zehntägige polizeiliche Beobachtung ohne Anstand durchgemacht haben.
3. Durchgefeuchte Wiederkäuer «nd Schweine d. h. Tiere aus solchen Gehöften, in denen die Seuche erst nach dem 1. Oktober ds. Js. für abgeheilt erklärt worden ist, find ebenfalls vom Markte ausgeschlossen.
4. Vieh- und Schweinehändler haben für ihre Tiere gütige tierärztliche Gesundheitszeugnisse oor- zuweisen, welche am Herkunftsort vor Beginn des Transportes, bei Benützung der Eisenbahn spätestens am Verladeort ausgestellt sein müssen. Als Häüdler gelten auch solche Landwirte und Metzger, welche über ihren Wirtschaft- Md Gewerbebetrieb hinaus mit Tieren handeln.
Händler ohne Zeugnisse werden zurückgewiesen.
5. Sämtliches Vieh ist vor dem Austrieb, der nicht vor 8 Uhr erfolgen darf, an den Markteingängen tierärztlich zu «utersnchen. Den Weisungen der anwesenden Tierärzte und des Polizeipersonals muß Folge geleistet werden.
6. Personen aus verseuchte« Gemeinden haben den Markt z« meiden.
Nagold, den 7. Dez. 1911.
Amtmann Mayer.
Tages-NerügLette».
Ans Stadt »»d Land.
Nagold, 8. Dezember 1911.
Weihuachtspäckereiverkehr. Für den gesteigerten Päckereiverkehr vor Weihnachten sind von der Postoerwal- tvüg besondere Maßnahmen durch Vermehrung der Besör- dcmngseinrichtungen, der Arbeitskräfte usw. getroffen worden. Den Aufgebern von Weihnachtssendungen wird aber dringend empfohlen, die Einlieferung zur Post nicht erst in den letzten Tagen vor dem Christfest, sondern möglichst frühzeitig zu bewirken, die Sendungen fest und dauerhaft zu verpacken und mit deutlicher, vollständiger und haltbar befestigter Aufschrift zu versehen. Die Einlieferung zur Post sollte nicht kurz vor Schalterschluß erfolgen.
Zur Reichsversicherungsordnung. Da die Invaliden- und Hinterbliebenen-Bersicherung der neuen Reichs- versicherungsordnung mit dem 1. Januar 1912 in Kraft tritt, so wird von den Postanstalten des Landes mit dem Verkauf der neuen Marken am 27. Dezember begonnen. Die alten Versicherungsmarken werden noch bis zum 30. Juni 1912 von den Postanstalten weiteroerkauft: dieselben dürfen aber nur für die Zeiten, die vor dem 1. Januar 1912 liegen, geklebt werden. Vom 1. Juli 1912 ab werden alte Marken nur noch von den Versicherungsanstalten an das Publikum verkauft. Die Marken werden zu fol
genden Preisen abgegeben:
Einwochenmarken:
I ZU 16
II zu 24
Lohnklas
Lohnklas
Lohnklas
Lohnklas
Lohnklas
Zweiwochenm.: 1 Dreizehnwochenm. :
e e
e III zu 32 ^ e IV zu 40 ^ e V zu 48 ^
zu 32 zu 48 zu 64 zu 80 zu 96
zu 2.08 zu 3,12 zu 4,16 ^ zu 5,20 ^ zu 6,24 ^
Außerdem werden noch Zusatzmarken für die freiwillige Versicherung zu 1 ^ abgegeben.
Haiterbach, 7. Dezbr. Bei der gestrigen Gemeinderatswahl haben von 31.5 Wahlberechtigten 216 -- 68,5 °/<> ybgestimmt. Gewählt wurden die seitherigen Gemeinderats- mitglieder Friedrich Brezing, Kübler b. d. Apotheke und Schumacher, Färbermeister mit 102 bezw. 83 Stimmen. Der mit 86 Stimmen gewählte Oberlehrer Hager kann wegen Nichtbürgerschaft in den Gemeinderat nicht eintreten und hat für denselben eine Neuwahl stattzustnden.
r Neuenbürg, 7. Dez. (Reuiger Sünder^) Der Gerichtsvollzieher Graßl von hier, welcher vor einigen Woche»
mit amtlichen Geldern flüchtig ging, hat sich nun selbst der Polizei in Tübingen gestellt. Sein Geldbestand ist ziemlich klein, doch ist die Staatskasse durch Kaution gedeckt.
Eröffnung der Evangelischen Landessynode.
p Stuttgart, 7. Dezbr. Die Eröffnung der außerordentlichen Tagung der 7. Evangelischen Landessynode wurde heute durch einen Festgottesdienst in der Stiftskirche eingeleitet, bei dem Stiftsprediger Römer die Festpredigt hielt. Die Mitglieder der Synode versammelten sich sodann im Sitzungssaal der Ersten Kammer. Hier nahm zunächst der vom König mit der Eröffnung der Landessynode beaus- tragte Kommissär, Kultminister v. Fleischhauer die Verpflichtung von neun neu eingetretenen Mitgliedern der Synode vor, nämlich des Landesherrlich ernannten Mitglieds Dekan Stahlecker-Reutlingen, des Abgeordneten der theologischen Fakultät der Landesuniversität, Professor D. Wurster, der Abgeordneten Stadtpfarrer Bayer-Güglingen (für Crailsheim), Stadtschultheiß Brezger-Giengen a. d. Brenz, (für Heidenheim), des Stadtpfarrers Klotz-Maulbronn (für Knittlingen), Stadtpfarrer Rommel-Reutlingen (für Reutlingen), Stadtpfarrer Gauger-Etuttgart (für Stuttgart-Stadt) Stadtpfarrer Stapf-Rottenburg (für Tübingen), Baurat a. D. Camerer (für Welzheim.) Kultminister v. Fleischhauer hielt sodann die Eröffnungsrede, in der er darauf hinwies, daß Oberkirchenbehörde und Synode in der grundsätzlichen Auffassung der Frage der Erneuerung des Gesangbuchs und Choralbuchs wie in dem Wunsche übereinstimmen, diese Fragen noch vor dem Ablauf der Wahlperiode der 7, Landessynode zum Abluß zu bringen. Neben dem Gesangbuchentwurf, dem der Entwurf betreffend das neue Choralbuch folgen werde, werden der Syndde 5 weitere Entwürfe kirchlicher Gesetze zur Beratung oorgelegt werden. Mit der Erneuerung des Gesangbuchs stehe eine Revision des dritten Teils des Kirchenbuchs im Zusammenhang. Ein Entwurf betreffend die Peri- kopenordnung erweitere die Zulassung freier Wahl der Predigttezte, ein weiterer Entwurf schlägt für die gottesdienstliche Begehung der Feiertage eine kirchengesetzliche Neuordnung vor, ein Entwurf betreffend Abänderung des Stellvertretungsge- setzes, und endlich ein Gesetzentwurf betreffend Abänderung des kirchlichen Religtonsreversalien- gesetz es vom 28. März 1899, durch den hinsichtlich der Rechtslage, die in Bezug aus die Zusammensetzung der evangelischen Kirchenregierung durch die Aufhebung des Geheimen Rats eingetreten ist, jeder Zweifel durch ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen ausgejchlossen werden soll. Im Namen des Königs erklärte der Kultminister hierauf die außerordentliche Versammlung der Synode für eröffnet. Der Präsident der Landessynode, Präsident von Zeller erwiderte in einer Rede, in der er gleichfalls auf die verschiedenen Gesetzentwürfe hinwies und den Kultminister ersuchte, dem König, der erst unlängst bei feierlichem Anlaß aufs neue habe Zusagen lassen, der evangelischen Landeskirche ein treuer fürsorglicher Schutzherr zu sein, die Versicherung treuer und gehorsamer Gesinnung zu übermitteln. Mit Dankesworten des Präsidenten an die Erste Kammer für Ueberlassung des Sitzungssaals wurde die Sitzung geschlossen. Die nächste Sitzung findet Freitag vorm. 9^ Uhr statt.
p Stuttgart, 7. Dez. Der Finanzausschuß der Zweiten Kammer beendete heute seine Beratungen über die Zulagen und Nebenbezüge der in die Gehaltsordnung aufgenommenen Beamten und Lehrer an höheren Schulen, sowie der Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen. Eine zweite Lesung ist für Ende Januar oder Anfang Februar in Aussicht genommen. Die nächste Sitzung ist für Donnerstag 14. Dezember vorgesehen; in ihr sollen die Eingaben betreffend die Wiederaufhebung des Beschlusses der Ständeoersammlung über das Eingehen der Tierärztlichen Hochschule behandelt werden.
— Der Württ. Städtetag hat an deu Landtag eine Eingabe gerichtet, in das Gesetz betreffend die Dienstverhältnisse der Oberamtsärzte Bestimmungen aufzunehmen, wonach es den'großen und mittleren Städten freistehen soll, 1) eigene Schulärzte, sei es im Haupt-, sei es im Nebenamt, aufzustellen, für weiche zwar die für den Oberamtsarzt hinsichtlich der Schularzttätigkeit geltende Dienstanweisung gleichfalls maßgebend wäre, die aber den Oberamtsärzten gleichgeordnet und zum unmittelbaren Verkehr mit den Aufsichtsbehörden berechtigt wären; 2) zur Beratung und Unterstützung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens für den Staatsdienst befähigte Aerzte als Gemeindebeamte auch im Nebenamt anzustellen; 3) den Gemeindeärzten, soweit im Hauptamt angestellt sind, neben der Beratung und Unterstützung der Gemeinden auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens alle nicht aus
schließlich dem Oberamtsarzt vorbehaltenen oberamtsärztlichen Aufgaben zu übertragen mit der Wirkung, daß sie insoweit die Eigenschaft eines beamteten Arztes im Sinne der Reichsund Landesgesetze erhalten.
rBalinge«, 6. Dez. (Das Erdbebenundseine Folgen.) Mir den Erdbebenspalten bei Lautlingen verhält es sich folgendermaßen: An den untersten Hängen des Heersbergs, die sich ans linke Eyachufer herüberziehen, sind in der letzten (erst in den Tagen nach dem 16. November) starke Rutschungen eingetreten. Der Untergrund des unfruchtbaren, fast ganz kahlen, stellen Hanges besieht aus wasserundurchlässigem Ton (unten braun Iura Zeta, oben weiß Iura Alpha), so daß das ganze Gelände sumpfig ist, trotz der Steilheit und leicht zu Rutschungen geneigt, besonders nach längerem Regen. Wahrscheinlich hat das Erdbeben die Rutschung veranlaßt, wenn auch nicht an eigentliche Erdbebenspalten zu denken ist. Die Stelle mit dem stärksten Schub ist fünf Minuten von Lautlingen entfernt, ein Stück Feld von etwa 100 Meter im Quadrat hat sich oben losgelöst, so daß ein I V 2 Meter hoher senkrechter Rain entstanden ist und hat sich abwärts geschoben und unten ausgebaucht. Er ist mehrfach von rechten und an den Rändem von senkrechten Rissen durchzogen. Zwei ähnliche Stellen sind unterhalb und oberhalb von Margrethausen zu sehen. Erstere zeigt oben Spalten von etwa einem Meter Tiefe und 20 bis 40 Zentimeter Breite, in denen stellenweise Wasser sichtbar ist. Der ganze Hang zeigt ähnliche Spuren von früheren ähnlichen Rutschungen, wie wir sie auch in Ebingen an der Bitzer Steige schon erlebt haben, wo ähnlicher Untergrund vorhanden ist. (Weiß Iura Gamma.) Grund zu irgend welchen Befürchtungen ist aber durchaus nicht vorhanden.
Gerichtssaal.
r Tübingen, 7. Dez. (Weinpantscher.) Die Bäckerswitwe Wagner hier hat beim Einlegen des neuen Weines demselben erhebliche Mengen Obstmost beimengen lassen, um den Wein haltbarer zu machen. Sie wurde heute von der Strafkammer zu ^ 80 Geldstrafe verurteilt und etwa 5000 Liter Wein eingezogen. Der Küfer, welcher den Wein gemischt hatte, wurde zu 20 verurteilt.
Deutsches Reich.
Berlin, 7. Dez. Dem Mailänder „Secolo" zufolge hat Italien auf eine ihm unterm 1. Dezember zugegangene Einladung betr. Verhandlungen über einen Beitritt zur englisch-französischen Entente endgültig ablehnend geantwortet.
Berlin, 7. Dez. Wie die „Bad. Presse" aus zuverlässigster Quelle erfährt, beschloß die Reichsregierung, zu Anfang 1913 einen Teil der deutschen Kriegsmarine dauernd nach Emden zu verlegen. Der Etat fordert Mittel, um bei Larrelt unweit Emdens außer dem Kriegshafen auch Kasernements für 12000 Mann verschiedener Truppengattungen zu errichten.
r Kiel, 7. Dez. Das Linienschiff „Kaiser Wilhelm II", das vor der Flensburger Föhrde festgekommen war, ist heute abend wieder flott geworden.
Die Auflösung des Reichstags.
Berlin, 7. Dezbr. Dem Reichstagsschluß wird die Auslösung wahrscheinlich am nächsten Freitag folgen. Der Schluß der Session hat für die Retchstagsabgeordneten die Wirkung, daß sie die Eisenbahnfretkarten, die im Falle einer Reichstaasauflösung sofort ihre Gültigkeit verloren hätten, noch 8*Tage lang benutzen dürfen. (N. T.)
Ausland.
Konstantinopel, 7. Dez. Deutschland und Oesterreich haben bisher noch nicht endgültig zur Dardanellenfrage Stellung genommen. (N. T.)
Newyork, 7. Dez. Hier herrscht ungeheure Aufregung Aufregung über die Nachricht, daß drei Dampfer, in denen sich 500 Personen, Mitglieder des Vereins amerikanischer Bankiers und deren Angehörigen, befanden, in einem Wirbelsturm im karaibischen Meer untergegangen sind. Alle Anstrengungen, sich mit den vermißten Dampfern aus drahtlosem Weg in Verbindung zu fetzen, sind erfolglos geblieben.
Persiens Ende.
r Paris, 7. Dezember. „Siccle" veröffentlicht ein aus Kalkutta vom 7. Dez. datiertes Telegramm, in welchem der Präsident des Vereins zur Verteidigung Persiens im Namen von 50000 in Indien lebenden Persern gegen das Vorgehen Rußlands in Persien in scharfer Weise Einspruch erhebt und den Beistand der Großmächte zur Wahrung der Integrität und der Verfassung Persiens anrust.
Teheran, 7. Dez. Das Volk leistet dem russischen