Auf Antrag Schultz (Rp.) .wird ein § 183» einge- schoben, der besagt, die Reichsversicherungsanstalt kann mit Genehmigung des Reichskanzlers längere Zahlungsfristen, ein längeres Zahlungsoerfahren und andere Quittungsleist- ungen zugelassen.
Zu . § 184 wird auf Antrag Strom deck ^Z.) die Strafe für Unterlassung der Markenentwertung auf einen Betrag bis zu 30 festgesetzt. Die folgenden Paragraphen, die Einzelheiten über Beitragsleistungen enthalten, werden bis zu § 207 ohne Debatte angenommen.
8 208 (Beitragsstreitigkeiten) wird mit einer auf einem Kompromisantrag Schultz (Rp.) beruhenden Aenderung angenommen. Unter dem Titel „Ueberwachung" besagt eine Bestimmung des § 213, daß Geschäftsbücher oder Listen als Belege bei der Ueberwachung während der Be- triebszeit an Ort und Stelle vorzulegen sind. Diese Be-- stimmung wird auf Antrag Schultz gestrichen. Ohne jjede Debatte passieren die Paragraphen einschließlich des 6 . Abschnitts (Verfahren), des 7. Abschnitts (Auszahlung der Leistungen) bis K 341 des 8 . Abschnitts, der von sonstigen Vorschriften handelt und § 342 und 343 besagen, daß niemand an der Ausübung eines Ehrenamtes bei der An- gestelltenvelsicherung bei Strafe verhindert werden darf.
Ein Antrag Potthoff, in einem § 343» zu bestimmen, daß während der Dauer seines Amtes ein Versicherter nur aus einem wichtigen Grunde vom Arbeitgeber enllassen werden darf, wird abgelehnt.
Nach unveränderter Annahme zahlreicher weiterer Paragraphen beantragt Behrens (w. Bg.) zu § 370, daß die Beiträge der Arbeitgeber zu den Kassen mindestens den reichsgesetzlichen Arbeitgeberbeiträgen, und sofern die Beiträge der Versicherten höher sind, diesen gleichkommen müssen. Nach längerer Debatte wird dieser Antrag angenommen.
Zu § 378 bis 380 beantragt Vogel (natl.) für die Knappschaftsoereine und Knappschaftskassen unter gewissen Bedingungen Zuschüsse aus der Reichsversicherungsanstalt für einen vorzeitig Versicherten zu bewilligen. Der Antrag Vogel wird abgelehnt, ebenso ein soz. Antrag, dagegen ein Kompromißantrag Behrens angenommen, wonach über das Vermögen von Knappschaftsvereinen, soweit es für die von diesem Gesetz betroffenen Personen bestimmt ist, u. über das sonstige Vermögen getrennt Rechnung zu führen ist. Der Rest des Gesetzes wird ohne erhebliche Debatte angenommen. Damit ist die zweite Lesung des Gesetzes erledigt. Montag 2^2 Uhr Petitionen, Rechnungssachen, Kolonialbahnen und kleinere Vorlagen. Schluß gegen ^4 Uhr.
Lages-Nerrigketten.
Ans Etaßt Land.
Nagold, 4. Dezember 191t.
* Ergebnis der Gemeinderatswahl. Bon 446 Wahlberechtigten haben 359 abgestimmt. Gewählt wurden: Ioh. Mayer, alt Kronemvirt 301 Stimmen, CH. Weitbrecht, Kirchenpfleger 298 St., G. Kläger, Uhrmacher 211 St., Fr. Moser Bäcker 137 St. Weitere Stimmen erhielten: Möbelfabrikant Schnepf 118, Privatier Klaiß 114, Schreinermeister Maier 70.
* Todesfall. Aus Ravensburg kommt die Trauernachricht, daß dort am Samstag Herr Professor Flaig plötzlich an einem Herzschlag verschieden ist; er ist nur 46 Jahre alt'geworden. In allen Kreisen der Einwohnerschaft wird der Tod dieses tüchtigen Mannes, der einigeLIahre hier als Präzeptorjwirkte, aufrichtige Teilnahme Hervorrufen. Der Verstorbene war seinerzeit ein geschätzter Mitarbeiter unseres Blattes, auch hat er sich als Leutnant der Reserve im bayr. Königsregiment rege um die gute Sache des Mil.- und Vet.-Vereins angenommen; im früheren Zimmerschützenverein war er ein lieber Schützenbruder. Sein früher Tod ist darauf zurückzuführen, daß er sich seit einer militärischen Hebung 1910, die er als Oberleutnant der Reserve milmachte, ein schweres Herzleiden und Nierenleiden zugezogen hatte, dem er nun erliegen mußte. Bon Nagold kam er als Oberpräzeptor nach Laupheim und von da als Professor nach Ravensburg, wo er hochangesehen und beliebt war. Eine Schwester von ihm ist Frau Pfarrer Bader in Enz- klösteile, der wir, und ihrem Herrn Gemahl, auch an dieser Stelle herzliche Teilnahme widmen.
r Neue Geschütze. In der letzten Zeit hat unsere Armee eine Anzahl neuer Geschütze erhalten. Die Kosten dafür sind aus den für artilleristische Zwecke bereitgestellten Mitteln des Militäretats gedeckt. Die hauptsächlichsten neuen Geschütze sind außer der Feldhaubitze 98/09 folgende: 1. Die 13 Zentimeter-Kanone. Mit diesem Geschütz ist ein neues Kaliber in die Belagerungsartillerie eingesührt. Sie soll die lange 15 Zentimeter-Kanone ersetzen. Sie ist ein neuzeitliches Rohrrücklaufgeschütz. Trotz der Herabsetzung des Kalibers ist sie diesem Geschütz an Leistungen überlegen. Ihre Schußweite beträgt über 12 Kilometer. Eine besondere Einrichtung ist der sogenannte „Radgürtel". Dieser besteht aus gelenkartig mit einander verbundenen Platten, die um den Radkranz gelegt werden, so daß das Rad gewissennaßen auf einer selbstgelegten Bahn fährt. Hierdurch wird ein Einsinken der Räder auch auf weichem Boden verhindert. Beim Schießen ist eine Bettung infolgedessen nicht notwendig. Das Geschütz hat trotz seiner Schwere und großen Wirkung eine Beweglichkeit und Feuerbereit- schast erhalten, die alle früheren Geschütze weit übertrifft. Beim Fahren auf gewöhnlichen Wegen wird der Radgürtel auf besonderen Wagen mitgeführt. Dies bedeutet aber keine Vermehrung der Fahrzeuge und Verlängerung der Marschkolonne, da dafür die Rettungswagen sortgefallen sind. 2 . Der „Mörser", dessen Kaliber 21 Zentimeter beträgt. Die größte Schußweite beträgt etwa 8000 Meter. Auch er besitzt Radgürtel. Die Geschoßwirkung beruht
hauptsächlich auf der mächtigen Durchschlagskraft seiner fast 120 Kilogramm schweren Geschosse und auf der Zerstörungskraft der großen Sprengladung.
^bu. Tierkauf. Was hat der Käufer eines Tieres zu tun, wenn er ein mit einem Mangel behaftetes Tier gekauft hat, weil ihm der Verkäufer die Harmlosigkeit des Mangels zuficherte, und sich nun dieser Mangel als schwerwiegendes Leiden offenbart? Das ist eine Frage, über die sich jeder Tierbesitzer hinreichend klar werden muß, denn es ist gar nicht selten der Fall, daß ein Käufer vom Verkäufer in der Weise angeschmiert wird, daß eine arglistige Täuschung nicht nachzuweisen ist. Der Käufer sieht nämlich den Fehler, er macht auch den Verkäufer darauf aufmerksam, dieser meint aber, die Sache scheine ihm gar nicht gefährlich und er glaube, daß es sich bald verlieren werde. Nach vielem Hin- und Herreden wird auch der Kauf abgeschlossen. Nimmt nun der Käufer das Tier bedingungslos an, und stellt es sich dann heraus, daß es mit einem schwerwiegenden, unheilbaren Leiden behaftet ist, so muß er es behalten. Denn § 460 des B.G.B. bestimmt: „Der Käufer hat den Mangel einer gekauften Sache nicht zu vertreten, wenn der Käufer den Mangel bei dem Abschluß des Kaufes kennt. Ist dem Käufer ein Mangel der im § 459 Abs. 1 bezeichneteu Art infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so haftet der Verkäufer, sofern er nicht Abwesenheit des Fehlers zugesichert hat, nur wenn er den Fehler arglistig verschwiegen hat." Ein arglistiges Verschweigen ist jedoch in solchen Fällen, wie schon gesagt, sehr schwer nachzuweisen, denn der Verkäufer wird immer behaupten, er sei der festen Ueberzeugung gewesen, daß der Mangel unbedeutend war. Aber durch die Versicherung, daß es damit wohl nicht viel auf sich habe, macht sich der Verkäufer doch wieder haftbar, es kommt indes darauf an, ob er vor Gericht eingesteht, daß er die Abwesenheit eines Fehlers, der den Wett oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufhebt oder mindert, (H 459 B.G.B.), zugesichett hat. Und wer darauf ausgeht, jemand mit einer mangelhaften Sache anzuschmieren, der wird auch kaum Bedenken tragen, vor Gericht eine solche Zusicherung in Abrede zu stellen. Wenn also der Käufer keinen Zeugen hat, wird ihm ein Prozeß gar nichts nutzen. Hat er nämlich ein fehlerhaftes Tier angenommen, so muß er es behalten. Anders liegt natürlich die Sache, wenn er das Tier nicht annimmt. Trotzdem er es gekauft hat, kann er noch die Annahme verweigern, wenn er, indem es ihm zu- gefühtt wird, zu der Ueberzeugung gelangt, daß der Mangel ein schwerwiegender ist. Natürlich wird es immer das beste sein, den Mangel durch tierärztliche Untersuchung feststellen zu lassen und dann unverzüglich den Verkäufer aufzufordern, das Tier innerhalb einer bestimmten Frist zurückzunehmen. Verweigert er die Zurücknahme, so kann ihm erfolgreich der Prozeß gemacht werden.
r Pfalzgrafeuweiler, 2 . Dez. (Unfall.) Auf dem Sägewerk von Hermann Fezer war der Vorarbeiter Groß mit Sortieren von Schnittwaren beschäftigt, als ein Stoß Bretter umfiel und dem Groß einen Fuß zweimal abschlug. Der Verunglückte wurde ins Bezirkskrankenhaus Freudenstadt geschafft. _
x Große Kunstausstellung Stuttgart ISIS. Im
Sitzungssaal des K. Landesgewerbemuseums wurde heute nachmittag der Hauptausschuß der großen Kunstausstellung 1913 konstituiert: zugleich fand die Beratung des Organisationsstatuts der Ausstellung statt.- Kultminister ».Fleischhauer begrüßte die erschienenen Herren und eröffnete die Sitzung mit folgenden Mitteilungen: Nachdem seit den erfolgreichen Ausstellungen in den Jahren 1891 und 1896 keine größere Kunstausstellung in Stuttgart stattgefunden hat, soll nunmehr die Ehöffnungdes neuen Kunstausstellun gs- gebäude's aufjdem alten Theaterplatz durch eine große Ausstellung von Werken der Malerei und Plastik gefeiert werden. Die erforderlichen einleitenden Schritte hierzu sind schon geschehen. Seine Majestät der König hat die Gnade gehabt, das Protektorat der Ausstellung zu übernehmen, Seine Königliche Hoheit Herzog Albrecht hat das Ehrenpräsidium übernommen. Der Württ. Kunstverein, der Galerieverein, der Verein der Kunstfreunde, der Verein zur Förderung der Kunst, die Stadt, der Verein zur Hebung des Fremdenverkehrs, die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel, die ihrerseits gleichfalls eine Ausstellung plant, sowie die Vereinigung selbständiger Gärtner Württembergs, die ebenfalls eine Ausstellung beabsichtigt, haben ihre Mitwirkung bei dem Unternehmen in Aussicht gestellt. Insbesondere haben die Kunstvereine ihr Interesse an der Ausstellung dadurch betätigt, daß sie erhebliche Mittel zu Ankäufen von Kunstwerken aus der Ausstellung zur Verfügung gestellt haben. So kann vorläufig mit einem Ankaufsfonds von 2—300000 gerechnet werden. Bon den Künstlern sind Beziehungen mit den einzuladenden auswärtigen Künstlern angeknüpft. Auch ist in dem Konservator des Kunstvereins ein Geschäftsführer für die Ausstellung gewonnen. Zur Deckung der Kosten werden die Einnahmen aus der Ausstellung, sowie eine Lotterie dienen: auch wird ein Garantiefonds geschaffen werden, dessen Inanspruchnahme indes sich nach den Erfahrungen bei den früheren Kunstausstellungen kaum als notwendig erweisen wird. Für die Vorarbeiten hat ein Kunstfreund einen Kredit von 30000 auf Abrechnung an den zu erwartenden Einnahmen zur Verfügung gestellt. Geplant ist auch die Herausgabe einer Festschrift. Nach diesen Vorbemerkungen wurde der Hauptausschuß konstituiert und das von Ministerialrat Iehle vorgetragenc Organisationsstatut angenommen. Aus diesem sei hier folgendes mitgeteilt: Zur Leitung der Ausstellung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten werden folgende Organe berufen: Ein Vorstand, Fachausschüsse, u. zwar
ein Kunstausschuß, ein Finanzausschuß, ein Berkehrsausschuß ein Preß-, Katalog- u. Reklameausschuß, ein Bergnügungs- ausschuß, endlich eine Geschäftsstelle. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und neun weiteren Mitgliedern. Die Fachausschüsse werden vom Vorstand bestellt. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Der Rechnungsabschluß erfolgt unmittelbar nach dem Schluß der Ausstellung. Ein etwaiger Ueberschuß ist für Kunst- insbesondere Aussiellungszwecke bestimmt. Zu Mitgliedern des Vorstandes wurden folgende Herren gewählt: Staatsminister von Fleischhauer als Vorsitzender, Hofkammerpräsident Staatsrat v. Scharpff, Oberbürgermeister Lautenschlager, Akademiedirektor Prof. v.-Haug, Prof. Landenberger, Prof. Hölzel, Prof. Habich, Prof. Dr. Diez, Ministerialrat Iehle. Weitere Anträge aus der Versammlung wurden nicht gestellt. Mit dem Dank an die erschienenen Herren schloß der Vorsitzende die Sitzung.
x Stuttgart, 2 . Dez. Der Ausschuß der Zweiten Kammer zur Beratung des Gesetzentwurfs betreffend die Dienstverhältnisse der Oberamtsärzte wird am nächsten Freitag mit seinen Beratungen beginnen.
r Bon der Württ. Bereinsbank. Den verschiedenen Fehlgriffen, die aus dem Interessen kreise der Württ. Bereinsbank in neuer Zeit, so aus Heilbronn und Ulm zu berichten waren, scheint sich jetzt ein weiterer Fall anzureihen. Es wird der „Frkf. Ztg." mitgeteilt, daß bei der Commandite der Bank in Mergentheim Verluste entstanden sind. Auf Anfrage teilt die Leitung des Institutes mit: „Die Geschäftsführung der Bankcommandite Mergentheim, Röser L Co., hat uns Grund zu Klagen gegeben, und uns veranlaßt, einen unserer Beamten als weiteren persönlich hastenden Gesellschafter in die Commandite eintreten zu lassen, um auf die Leitung des Geschäftes in Zukunft größeren Einfluß ausüben zu können. Unsere Commandite-Einlage beträgt 150000 .- 6 . Für etwa entstehende Verluste sind wir durch einwandfreie Sicherheiten gedeckt." Dazu bemerkt die „Frkf. Ztg.": Wenn es sich auch im Falle Mergentheim anscheinend um keine beträchtliche Summe handelt, so ist doch nicht zu verkennen, daß die Häufung von schadhaften Stellen im Concem der Württ. Vereinsbank einen wenig erfreulichen Eindruck macht und aus eine bisher ungenügend funktionierende Kontrollorganisation schließen läßt.
Stuttgart. Infolge der Aufhebung des Geh.-Rats ist eine Abänderung des kirchlichen Gesetzes vom 28. März 1898 über die Ausübung der landesherrlichen Kirchenregimentsrechte im Fall der Zugehörigkeit des Königs zu einer andern, als der evangelischen Konfession erforderlich. Dabei handelt es sich im wesentlichen um -zwei Möglichkeiten: Kirchengesetzliche Berufung von zwei Stoarsministern oder' freie Wahl von 2 Ersatzmännern. Die Abgeordnetenversammlung des Evangelischen Bundes hat mit überwiegender Mehrheit sich gegen, die kirchengesetzliche Berufung von zwei Ministern ausgesprochen.
Stuttgart, 3. Dez. Der Stuttgarter Hausbesitzeroerein will in einer Eingabe an den Landtag auf eine Ergänzung des Gesetzes über die staatliche Gebäudebrandoersicherung nach der Richtung hinwirken, daß künftighin auch Erdbebenschäden in gleicher Weise entschädigt werden, wie Brandschäden.
— Mordversuch? In einer Wohnung der Böb- lingerstraße trank gestern Nachmittag ein 17 Jahrs altes Mädchen Salzsäure. Es wurde abends von seiner Mutter in hoffnungslosem Zustande aufgefunden. Nach den ange- stellten Erhebungen ist das Gift dem Mädchen von seinem Liebhaber verabreicht worden. Dieser ist ermittelt und sest- genommen.
r Ebingen, 2 . Dez. (Neuer Erdstoß.) Heute früh 2 / 4 ? Uhr fing hier die Erde wieder kräftig zu beben an. Der Erdstoß war von einem starken unterirdischen Rollen begleitet und erreichte fast die Stärke der Stöße vom 16. November. Der Bevölkerung bemächtigte sich, obgleich sie durch die Erfahrungen der letzten Wochen schon einigermaßen abgehärtet ist, wieder eine starke Beunruhigung. Schaden scheint das Erdbeben aber nicht angerichtet zu haben.
r Die Seuchenkalamität. Eine ungewöhnlich stark besuchte kathol. Volksvereinsversammlung im Engelsaale zu Ertingen besprach dis durch die Maul- und Klauenseuche verursachte allgemeine Kalamität in unserem Bauern- und Gewerbestand. Durch Anregung des Pfarrers Abg. Keilbach, der als Bauernanwalt seit Jahren soviel für die Interessen der Landwitte tut, wurde in der Diskussion festge- stellt, daß das Marktoerbot und die rigorosen Sperrmaßregeln mehr Schaden anrichten, als die Seuche selbst. Es wurde bitter beklagt, daß zur Zeit so vieler Zahlungen der Landwirt sein Vieh auf den Märkten nicht absetzen könne. Einstimmig wurde angesichts dieser Notlage folgende Resolution gefaßt: „An die württ. Regierung und die Stände das dringende Ersuchen zu stellen, bei der Reichsregierung dahin zu wirken, daß 1) das Marktoerbot aufgehoben, 2) die Sperrmaßregeln gemildert werden, 3) eine Entschädigung auch bei Biehkrankheiten für gefallene Tiere eintrete."
Reichstagskanbidaturen.
p Heilbronn, 2 Dez. Gegenüber verschiedenen Zeitungsnachrichten, daß das das Zentrum für den Kandidaten des Bauernbundes im 3. Reichstagswahlkreis gleich im ersten Wahlgang stimmen werde, hält das Deutsche Volksblatt daran fest, daß die Zentrumspartet bisher noch keine offizielle Parole ausgegeben habe und vorerst eine solche auch nicht ausgeben werde.
Gerichtssaal.
r Tchelklinge«, 2 . Dez. (Gewonnener Prozeß) Der von der Aerogen-Gasgesellschaft Hannover gegen die hiesige Gemeinde angestrengte Prozeß wegen Nichterfüllung des mit ihr abgeschlossenen Vertrags aus Erstellung eines