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86. Jahrgang.

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Schwüb. Landwirt.

^ 248

Vom K. Eoang. Oberschulrat ist am 20. Oktober eine ständige Lehrstelle in Schützingen, Bez. Knittlingen, dem Hauptlehrer Stroh­maier in Unterjettingen übertragen worden.

Deutscher Reichstag.

vv Berlin, 21. Okt.

Am Bundesratstisch die Staatssekretäre v. Kiderlen- Wächter und Lisco, sowie Unterstaatssekretär v. Lindequist.

Präsident Gras zu Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung um 11.15 Uhr. Auf der Tagung steht die zweite Lesung des Gesetzentwurfes über die Errichtung eines Kolonial- und Konsulargerichtshofes. Zu §2 liegt ein Antrag Heckscher (f. Vp.) vor, als Sitz des Gerichts­hofs nicht Berlin, sondern Hamburg zu wählen. Auf An­trag Müller-Meiningen (f.jBp.) wird die Diskussion über 8 2 einstweilen zurückgestellt.

Müller-Meiningen (f. V.) erklärt: Da es sich hier um die Schaffung eines Obersten Gerichtshofes handelt, darf dieses Gericht nicht einem Verwaltungsbeamten unterstellt werden, sondern einem Richter. Wenn im Auswärtigen Amt die Ansicht herrscht, Gewähr für sachgemäße Entscheid­ungen nur bei der Mitwirkung eines Rats aus der Rechts­abteilung des Auswärtigen Amtes geben zu können, so liegt darin eine Geringschätzung unseres Richterstandes. Ich bitte um Annahme unseres Antrags, der die Anstellung der Mitglieder des Gerichtshofs auf Lebenszeit herbeiführen und bestimmen soll, daß diese Richter gleichzeitig einem anderen ordentlichen deutschen Gerichte angehören können.

Staatssekr. des Reichskolonialamts Dr. v. Lindequist: Es muß daran sestgehallen werden, daß der Richter bei diesem Obersten Gerichtshof nicht im Hauptamt, sondern im Nebenamt tätig sein soll außer den Sachen, die gegen­wärtig der Rechtsprechung des Reichsgerichtes unterliegen, später noch andere Ausgaben übertragen bekommen. Ich bitte, den Entwurf in der Kommissionsfassung anzunehmen.

Staatssekretär v. Kiderlen-Wächter: Wir müssen eine selbständige Konsulargerichtsbarkeit haben und deshalb ist ein Mann erforderlich für den Gerichtshof, der in steter Fühlung mit allen Erscheinungen auf dem Gebiete des internationalen Rechtes steht. Wir legen den allergrößten Wert daraus, daß ein derartiges Mitglied des Auswärtigen Amtes dem Kollegium angehört.

Wagner-Sachsen (Kons.) beantragt, die §8 7 und 2 an die Kommission zurückzuverweisen. Der Antrag wird gegen die Stimmen der Rechten und des Zentrums ab­gelehnt.

Gröber (Z.): Einen abhängigen Verwaltungsbeamten, der jederzeit zur Disposition gestellt werden kann, in den Gerichtshof einzubeziehen, halte ich für äußerst bedenklich.

Stad'thagen (Soz.): Auch wir wollen einen unab­hängigen Richter und Zuziehung von Schöffen in Straf­sachen.

Dove (frs. Vgg.) betont ebenfalls die Notwendigkeit einer unabhängigen Rechtsprechung.

Nach weiterer Debatte wird der Antrag Müller-Mein­ingen zu den 8 37 angenommen und der Antrag Stadt- Hagen abgelehnt. Damit ist der Derwaltungsbeamte aus dem Kollegium ausgeschlossen. Sodann wird 8 2 betreffend den Sitz des Gerichts beraten. In der längeren Debatte sprechen sich verschiedene Redner für Hamburg aus, unter ihnen auch der Gesandte und Bundesratsbevollmächtigte Klügmann, während Staatssekretär Dr. Lindequist betonte, daß allein Berlin als Sitz in Betracht kommen könne. Die gestellten Anträge werden abgelehnt. Das Gericht hat so­mit seinen Sitz in Berlin. Der Rest des Gesetzes passiert ohne Debatte und wird unverändert angenommen. Darauf vertagt sich das Haus auf Montag 1 Uhr. Interpellationen betreffend Lebensmittelteuerung re. Schluß gegen 3 Uhr.

Tages-NeuigkeiLen.

Aus Stadt and Land.

Nagold, 23 Oktober ISN.

* Die Museumsgesellschaft machte gestern nachm, einen Ausflug über Aliensteig nach Ueberberg und zurück. Der Spaziergang von Altensteig nach Ueberberg war in der herbstlich geschmückten Landschaft im strahlenden Sonnenschein von eigenartigem Reiz. Ein gutes Vesper bei feinemNeuen" im rühmlich bekanntenHirsch" brachte eine vorzügliche Stimmung hervor, mit welcher nach zwei­stündigem Aufenthalt der Weg nach Altensteig angetreten wurde. Mit Zug 7.06 Uhr viel zu bald für eine ver­gnügte Gesellschaft ging es dann heimwärts.

* Wanderbeizkurs für Schreiner. Wie in ver­schiedenen Städten Württembergs, Badens und der Schweiz

dm 23. Mtoöer

gehalten, unter Leitung von Herrn Siegrist, Fachlehrer aus Karlsruhe. Die Unterrichtszeit ist so günstig festgelegt, daß es jedem möglich sein wird, an dem Kurs teilzunehmen. Nähere Auskunft kann eingeholt werden bei der Expedition des Gesellschafters.

x Vom 1. November ab Paketadressen auch im innere« württembergischeu Verkehr.) Nach den Bestimmungen der württembergischen Postordnung ist im inneren württembergischen Verkehr den frankierten, bis zu 12Vs Kgr. schweren gewöhnlichen Paketen ohne Nachnahme eine Paketadresse nicht beizugeben, während für sonstige Pakete des inneren Verkehrs, sowie für die Sendungen des Wechsel- und Auslandsverkehrs eine Paketadresse verlangt wird. Die besondere Behandlung, die die Pakete ohne Paketadresse wegen der weitergehenden Buchungen erfordern, hat bei der Zunahme des Verkehrs die rechtzeitige Abferti­gung der Bestellgänge und Bestellfahrten bei den Postämtern in den größeren Städten mehr und mehr erschwert. Die Postverwaltung hat sich zunächst damit zu helfen gesucht, daß sie bei einigen Postämtern, so namentlich bei dem Postamt Nr. 1 in Stuttgart, zu den Paketen ohne Paket­adresse vor ihrer Ueberweisung an das Bestellpersonal durch ihre Beamten Ersatzpaketadressen ausfertigen läßt. Die mit dieser Einrichtung gemachten Erfahrungen haben gezeigt, daß die Paketbestellung einfacher, rascher und sicherer vorbereitet und abgewickelt werden kann, wenn zu allen Sendungen Paketadressen vorhanden sind. Da die bei dem Postamt Nr. 1 in Stuttgart eingeführte Hebung, Ersatzpaketadressen durch Postbeamte fertigen zu lassen, aus finanziellen und betriebsdienstlichen Gründen nicht auf alle Aemter des Landes ausgedehnt werden kann, hat die Postverwaltung lt. Staatsanzeiger bestimmt, daß vom 1. November d. I. an die Absender auch den Paketen des inneren württembergischen Verkehrs Paketadressen beizugeben haben. Sie folgt damit dem Vorgang, der bei der Reichs­post, in Bayern, sowie bei fast allen anderen europäischen Postoerwaltungen und auch für das Expreßgut der Eisen­bahnverwaltungen schon lange Zeit besteht. Gegenüber den Vorteilen, welche die allgemeine Beigabe von Paketadressen zu den Paketen sowohl für den Postbetrieb als auch für das Publikum bringt, dürfte die dem Absender verursachte Mühe der Ausfertigung der Paketadresse um so weniger ins Gewicht fallen, als schon bisher für 70 °/g der in Würt­temberg aufgegebenen Sendungen Paketadressen auszu­fertigen waren.

r Abänderungsanträge tze^ Privatbeamten zum Pensionsverfichernrigsgefetz'l Der Hauptausschuß für die staatliche Pensionsoersicherung der Privatangestellten hat im Namen von mehr als 700000 Privatangestellten an den Reichstag die dringende Bitte gerichtet, durch eine baldige Verabschiedung des Entwurfs die Jahrzehnte alten Wünsche und Hoffnungen der Angestellten zu erfüllen. Dabei ist eine Reihe von Abänderungsvorschlägen gemacht worden. In erster Linie wird gewünscht, daß die Begrenz­ung der Bersicherungspflicht mit 5000 ^ wieder beseitigt wird und daß dieses Einkommen nur als Grenzgehalt für die Bemessung der Beiträge und Leistungen gelten soll. Ferner soll die in 8 9 des Entwurfs ausgesprochene Be­freiung von der Versicherungspflicht für die in den Betrieben oder im Dienste des Reichs, eines Bundesstaats, einer Ge­meinde oder eines Trägers der reichsgesetzlichen Versicher­ung, Beschäftigten, denen Anwartschaft auf Ruhegeld und Hinterbliebenenrenten gewährleistet ist, nicht aufrecht erhalten werden. Vielmehr soll die Befreiung nur dann eintreten, wenn die gewährleisteten Anwartschaften den Sätzen des Versicherungsgesetzes für Angestellte entsprechen. Ebenso soll für die im Reichs- oder Staatsdienst vorläufig beschäftigten Beamten die Dersicherungspslicht bestehen bleiben, bis ihnen die Anwartschaft auf Ruhegeld und Hinterbliebenenversiche- rung nach Maßgabe des Entwurfs gesetzlich gesichert ist. Ein weiterer Vorschlag geht dahin, den 8 29 so abzuändern, daß die Waisen der versicherten Ehefrauen eines erwerbs­unfähigen Ehemannes, die den Unterhalt der Familie be­stritten hat, erhalten, wenn der Vater dieser Waisen nicht bedürftig ist. Man will damt verhindern, daß der Grundsatz der Bedürftigkeit in die Angestelltenversicherung eingeführt wird. Weiterhin sollen die Kalendermonate, in denen ein Versicherter nachweislich stellenlos war, als Beitragsmonate gelten. Eine wichtige Aenderung wird beantragt in Bezug aus die Zurückerstattung der Beiträge bei erreichter Selbst­ständigkeit oder für Frauen bei der Verheiratung. Zur stärkeren Durchführung des Prinzips der Selbstverwaltung wird gewünscht, daß vor der Ernennung der Mitglieder des Direktoriums, mit Ausnahme des Präsidenten, der Berwaltungsausschuß gehört wird. In diesem Verwaltung«!» ausschuß soll außerdem auch die Wahl von Frauen zulässig

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Gesetz möglichen Renten gestellt. Dabei sollen die Beiträge in den 8 Gehaltsklassen ^.3 auf 2, 4, 6, 8, 15, 18, 23, 30 ^ festgesetzt werden. Die wichtigste Forderung, die ge­stellt wird, ist die Beseitigung der Ersatzklassen, die durch den Entwurf zugelassen sind.

r Die zehn Gebote des Fischers. Zu^Wien er­schien im Jahre 1795 eine Broschüre mit dem Titel: Der deutsche Angelfischer von M. A. Oliver. Zum Schluffe bringt der Verfasser unter der ÜberschriftGrundgesetze der Angelfischerei" zehn Gebote für Angler. Dieselben lauten: 1. Du sollst nicht fischen, wenn der Wind kalt ist, noch sollst du fischen innerhalb der Länge der Schnur und Rute deines Mitanglers. 2. Du sollst dich nicht zeigen dem Fisch, noch deinen Schatten auf der Wasseroberfläche sehen lassen. 3. Du sollst nicht mit dem Schwimmer fischen, ohne die Tiefe zu sondieren. 4. Du sollst nicht mit Fliegen fischen mit dem Winde im Gesichte, noch sollst du deine Schnur oder einen Teil davon aus das Wasser fallen lassen, nur allein die Fliege. 5. Du sollst nicht in trübem Wasser fischen. 6. Du sollst nicht kleine Fische mit großen Angeln sangen. 7. Du wirst keinen guten Fischfang haben, wenn du nicht den Augenblick, als der Fisch anbeißt, zäh anziehst. noch sollst du zu stark zäh anziehen. 8. Du sollst einen großen Fisch nicht an das User ziehen ohne ein Handnetz oder eine Handangel, noch sollst du dabei hastig sein. 9. Du sollst den Teig (gemeint ist Fischköder) nicht mit unreinen Händen kneten. 10. Du wirst keinen guten Fang haben ohne guten Köder, gute Schnüre und Angeln.

Oberschwandorf, 23. Okt. Das seltene Fest der goldenenHochzeit durfte gestern das MetzgerChr. K r a u ß'sche Ehepaar begehen. Die Freude des Jubelpaars, das noch rüstig und gesund diesen schönen Tag begehen durfte, wurde durch zwei Festgaben aus der Hand des Königs, das Por­trätbild Sr. Majestät und eine Bibel erhöht. Die Weihe erhielt der Tag durch einen Kirchgang und einen Gottes­dienst, bei welchem der Ortsgeistliche, Pfarrer Haller-Wald- dorf, der Gemeinde und dem Jubelpaar die Bedeutung eines solchen Tages nahe legte. Die familiäre Feier aber erweiterte sich zu einer freudigen Kundgebung des ganzen Dorfes.

Herrenberg, 21. Okt. Ein hoher Genuß steht Freunden der Kirchenmusik bevor. Am Sonntag den 29. Okt. wird Frl. Johanna Lang aus Stuttgart, Tochter des bekannten Prof. Heinrich Lang, mit Herrn Strebe!, Organist an der Stuttgarter Leonhardtskirche, ein Kirchenkonzert hier ver­anstalten.

r Bad Teinach, 22. Okt. (Ein alter Stollen.) Gegenüber der Station Teinach, an der Staatsstraße Calw Nagold, wird gegenwärtig eine Quelle gefaßt, die mit elektrischer Kraft vierzig Meter hoch in einen Behälter ge­pumpt und die Gebäude des Elektrizitätswerkes Teinach, sowie des Bahnhofs mit Quellwasser versorgen soll. Bei den sehr umfangreichen Grabarbeiten stieß man, wie der Schwarzwälder Bote" berichtet, unverhofft auf einen Berg­werksstollen, der sich etwa dreißig Meter in den sogenannten Sommenhardter Berg erstreckt. Der Gang ist durchschnitt­lich 1.70 m hoch. Wahrscheinlich wurde hier ebenso wie im Bulacher Bergwerk nach Erzen gegraben, der Abbau aber mangels Ergiebigkeit wieder eingestellt.'

Freudenstadt, 21. Okt. Das Militärlustschiff, das diese Woche eine zwanzigstündige glänzende Fahrt unter­nommen hatte und damit ein vortreffliches Zeugnis seiner Leistungsfähigkeit erbracht hat, ist um 9.55 Uhr in Baden- Oos zur Rückfahrt nach Friedrichshafen über den Schwarz­wald aufgestiegen. Um V^l Uhr traf das Luftschiff über Freudenstadt ein. In mäßiger Höhe wurden verschiedene Manövrierübungen mit bewundernswerter Präzision vorge­nommen. Die an allen Aussichtspunkten zusammengeströmten Zuschauer hatten Gelegenheit, das jedem Steuerdruck ge­horchende Luftschiff von der Längs- und und Breitseite zu bewundern. Zeitweise hatte der Lustkreuzer gegen starke Gegenwinde anzukämpfen. In der Richtung gegen das Kinzigtal fuhr das Luftschiff seinem Ziel entgegen.

r Ottenhausen OA. Neuenbürg, 21. Okt. (Feuer.) Heute nacht brannte hier die Fabrikfiliale der großen Pforz- heimer Kettenfabrik von Rodi und Wienenberger nieder. Wahrscheinlich liegt Brandstiftung vor. Der Schaden beträgt ca. 30 000 Eine im Dachstock wohnende Familie konnte nur mit Mühe ihr Leben retten.

r Stuttgart, 20. Okt. (Zwei Todesfälle.) Der Gutsbesitzer Emst Berroth in Iagstheim, Landtagsabge­ordneter für das Oberamt Crailsheim, ist heute mittag in seiner Heimat nach längerem schwerem Leiden im Alter von 70 Jahren gestorben. Berroth konnte gestern noch im eng­sten Familienkreise seinen 70. Geburtstag feiem und durfte