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86. Jahrgang.

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Beilage«:

Plaudrrstilbchen,

* Illustr. Sooutagsblatt und

Schwäb. Laadwirt.

233

Donnerstag, den 5. Hktoöer

1911

Amtliches.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land­wirtschaft, betreffend die Abhaltung eines Molkerei- lehrknrses in Gerabronn.

Mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern wird an der Molkereischule in Gerabronn demnächst wieder­um ein vierwöchiger Unterrichtskurs über Molkereinlesen abgehalten werden.

In diesem Kurs werden die Teilnehmer nicht allein in den praktischen Betrieb der Molkerei eingeleitet, sondern sie erhalten auch einen dem Zweck und der Dauer des Kurses entsprechend bemessenen theoretischen Unterricht.

Der Unterricht ist unentgeltlich, dagegen sind die Teil­nehmer verpflichtet, die vorkommenden Arbeiten nach An­weisung des Leiters des Kurses zu verrichten, auch haben sie für Wohnung und Kost selbst zu sorgen und die für den Unterricht etwa notwendigen Bücher und Schreib­materialien selbst anzuschaffen. Der Leiter des Kurses wird auf Wunsch angemessene Kosthäuser in Gerabronn nach­weifen. Unbemittelten Teilnehmern kann ein Staatsbeitrag in Aussicht gestellt werden.

Bedingungen der Zulassung find: zurückgelegtes sech­zehntes Lebensjahr, Besitz der für das Verständnis des Unterrichts notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse und guter Leumund. Vorkenntnisse im Molkereiwesen begründen eine vorzugsweise Berücksichtigung bei der Aufnahme.

Der Beginn des Kurses ist auf Montag, den SV. November ds. Js. festgesetzt. Da jedoch zu diesem Kurs nur eine beschränkte Zahl von Teilnehmern zugelassen werden kann, so behält sich die Zentralstelle vor, je nach Bedürfnis im Laus der folgenden Monate noch weitere Kurse zu veranstalten und nach ihrem Ermessen die sich Anmeldcnden in die einzelnen Kurse einzuweisen.

Gesuche um Zulassung zu dem Kurs sind bis längstens 20. Oktober ds. Js. an dasSekretariat der K. Zentral­stelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" einzusenden. Den Aufnahmegesuchen sind beizulegen:

1. ein Geburtsschein;

2. ein Schulzeugnis, sowie etwaige Zeugnisse über Borkenntnisse im Molkereiwesen:

3. wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Einwilli­gungserklärung des Vaters oder Vormunds, in welcher zugleich die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten, insoweit solche nicht auf andere Weise ge­deckt werden, übernommen wird;

4. ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Leumundszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß der Be­werber bezw. diejenige Persönlichkeit, welche die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten für den Bewerber übernommen hat, in der Lage ist, dieser Verpflich­tung nachzukommen:

5. wenn ein Staatsbeitrag erbeten wird, was zu­treffendenfalls immer gleichzeitig mit der Vorlage

des Aufnahmegesuchs zu geschehen hat, ein ge- meinderätltches Zeugnis über die Vermögens- und Familienverhältnisse des Bewerbers und seiner Eltern, sowie ein Nachweis darüber, ob die Ge­meinde^ der landwirtschaftliche Bezirksverein, eine Molkereigenossenschaft oder eine andere Korporation dessen Ausnahme befürwortet und ob dieselben ihm zu diesem Zweck einen Beitrag und in welcher Höhe zugesagt oder in Aussicht gestellt haben.

Stuttgart, den 26. September 1911.

Sting.

Kgl. Höerarnt Wcrgokd.

Die Gemeindebehörden

werden auf den Min.-Erlaß vom 26. Juli ds. Js., betr. die Schrift des Pfarrers Sell in Stepfershausen über Gnterhandel und Güterschlächterei (Min.A.Bl. S. 299) aufmerksam gemacht.

Den 4. Okt. 1911. Kommerell.

Bekanntmachung.

Der Verein für ländliche Wohlfahrtspflege in Württem­berg und Hohenzollern hält am 10. Oktober ds. Js. seine Herbsttagung in Sulz a. N.

Einem Ersuchen des Vorstands des Vereins entsprechend beehre ich mich die Einwohnerschaft des Oberamtsbezirks, insbesondere die Herren Ortsoorsteher, Geistlichen und Lehrer zu dieser Tagung einzuladen.

Den 4. Okt. 1911. Oberamtmann Kommerell.

Seine Königliche Majestät haben am 3. Oktober d. 3s. aller­

gnädigst geruht, ven Amtsrichter Lir. Duyter von ucagow seinem Ansuchen gemäß an das Amtsgericht Mergentheim zu versetzen.

Tages-NeuigkeiLen.

Uv» Stadt und Land.

Nagold, 5. Oktober 1811.

* Vom Rathaus. Sitzung vom 27. Sept. Ver­lesen wird ein Gesuch von zehn Waldarbeitern wegen Weiter­beschäftigung im kommenden Winter: dem Gesuch kann nicht entsprochen werden und wird somit abschlägig beschic­ken. Vergeben wird die Lieferung von 150 lausenden Metern Schneefanggitter für das Schulhaus an Firma Berg und Schmid. Sitzung vom 4. Okt. Verlesen wird ein Gesuch von Akkordant Ehr. Hörmann um Abnahme des Steinbruchs Mittlerbergle, da solcher neu in Stand gesetzt sei. Beschlossen wird die Berakkordierung des Steinbruchs auszuschreiben. Zur Sprache kommt der Stand der Maul- und Klauenseuche: angesichts der großen An­steckungsgefahr wird beschlossen, den Farrenstall für Zuchtvieh zu sperren. Verlesen wird ein Erlaß der K. Zentral­stelle für die Landwirtschaft betr. Genehmigung der anläß­lich der Feldbereinigung vorgenommenen Markungsgrenz- ausgleichung durch den Bezirksrat. Mitgeteilt wird, daß nach dem Verzeichnis der Wanderarbeitsstätte vom 1. Juli

bis 30. Sept. 55 Obdachlose beherbergt und verpflegt wurden. Beschlossen wird die weiteren Arbeiten zum Schulhausbau als Terrazzo-, Schreiner-, Schlosser-, Anstrich- und Maler-Arbeiten zur Vergebung auszuschreiben. Gärtner Raas beabsichtigt entlang seinem Garten in der Haiterbacherstraße einen Zaun auf der Böschung anzubringen und sucht um pachtweise Ueberlassung der letzteren nach. Da sich die Sachlage bezüglich Straßenrand nicht beurteilen läßt, wird beschlossen, nach der Sitzung an Ort und Stelle Augenschein zu nehmen.

* Der Achtuhrladenschluß ist seit 1. Oktober wieder in Anwendung gekommen. Nach Z 139 f. Abs. I Gew.- Ordg. sind sämtliche offenen Verkaufsstellen im Bezirk der Stadtgemeinde Nagold in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März je einschließlich auch zwischen 8 und 9 Uhr abends für den geschäftlichen Verkehr geschloffen zu halten. Ausgenommen von dieser Anordnung sind die Samstage, die Vorabende vor Festtagen, die letzten 14 Tage vor Weihnachten und die Karwoche.

r Postverbindungen mit Nordamerika. Die gegen Portoermäßigung, 10 ^ für jede 20 Gramm im Frankierungsfall, zu befördernden Briefe nach den Verein. Staaten von Amerika sind mit folgenden Verbindungen abzusenden: am 10. Okt. ab Bremerhaven, 12. Okt. ab Cuxhaven, 17. Okt. ab Bremerhaven, 19. Okt. ab Cux­haven, am 21. 24., 31. ab Bremerhaven, am 2. Noo. ab Cuxhaven, am 4. Noo. ab Bremerhaven. Sämtliche Ab­gänge, ausgenommen den am 12. Okt., stellen zugleich die schnellsten Beförderungs-Gelegenheiten dar. Leitvermerk direkt" oderüber Bremen" (Bremerhaven) oderüber Hamburg" (Cuxhaven). Als weitere Beförderungsgelegen» heilen ohne Portoermäßigung kommen in Betracht: u) über Southampton am 7., 11., 14., 18., 20., 21, 22., 25. und 28. Okt, sowie am 1., 3., 4. und 5. Nov: d) über Queen- town am 5., 8., 12., 15., 19., 22., 26. und 29. Okt., owie am 2. und 5. Noo.

r Gegen die Güterzertrümmerungen. Ein Er» laß des K. Ministeriums des Innern macht die K. Kreis- regierungen, K. Oberämter und Gemeindeverwaltungsbehör­den auf eine Schrift des Pfarrers Sell in Stepfershausen über Güterhandel und Güterschlächterei aufmerksam. Die Schrift enthält neben einer gemeinverständlichen Abhand, lung über das Wesen und die verderblichen Folgen der Güterschlächterei eine Ueberstcht über das Ergebnis der in letzter Zeit veranstalteten staatlichen Erhebungen bezüglich der Verhältnisse des Güterhandels und der Güterzertrümme­rungen, semer eine Zusammenstellung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Beschlüsse landwirt­schaftlicher Interessenvertretungen über Güterhandel, Grund­slückswucher und Güterzertrümmerung und eine eingehende, durch Beispiele und Formulare erläuterte Erörterung des Vorgehens, durch welches ländliche Genossenschaften den gewerbsmäßigen Güterhandel ausschallen können, indem sie die von ihrem bisherigen Eigentümer ausgelassenen Güter selbst erwerben und wieder oeräußem. Die K. Zentralstelle für die Landwirtschaft hat die Schrift an die landwirtschast-

Vom frohgemuten Leben.

Von Adam Müller-Gutenbrunn, Weidling b. Wien.

(Schluß.)

Tu Schönheit in dein Leben! Ganz ohne sie kann nichts in dir gedeihen. Ueberall drängt sich das nackt Materielle hervor, einförmig wird das moderne Stadtbild und nüchtern: überall fehlt das Ansprechende, das Warme, das Heimelige. Reicher sind wir scheinbar geworden, aber um wieviel ärmer an Schönheit! Anstatt des Anmutigen, des Wohltuenden, des Künstlerischen sehen wir überall das Harte, das Nütz­liche, das Gradlinige, das Langwellige. Umgebe dich mit irgend etwas, das du für schön hältst ; erfülle dich mit guten Gedanken, lies gute Bücher, verweise alles Rohe und Ge­meine aus deiner Nähe. Wenn all unsere Lebensarbeit nur den Zweck hätte, unser Fleisch zu ernähren, wäre das Da­sein sinnlos. Sichere deinem Gemüt den Anteil, der ihm zukommt.

Und setze große Hoffnungen auf dein Leben, gehe nicht umher und trage die Miene des Verzichtes zur Schau, halte dich nie für Kleines geboren. Kannst du nicht nach außen wirken, kannst du es nach innen. Und was für ein Ge­schäft du treibst, ist gleichgültig, treibe es nur nicht mechanisch, nicht seelenlos. Und erwirb dir alles Wissen, das dir er­reichbar ist. Glaube aber nicht, daß ein vollgestopfter Kopf schon Bildung bedeutet. Was du nicht selbständig in dir

Erziehung des Geistes zur Kraft. Lerne früh, dich gewandt auszudrücken. Viel wissen genügt nicht, man muß der Welt auch in anmutiger Form davon mitteilen können. Wer in der Welt wirken will, muß reden können.

Prachtvoll ist das Kapitel über unfernwertvollsten Besitz". Was ist das? Ein gutes Gewissen. Man glaubt unter einer Kanzel zu stehen, von der.herab der Oberpastor fordert, daß jeder danach strebe, ein Gentleman zu sein. Wer Kunstwolle für reine Wolle verkauft, wer einheimischen Pofel für importierte Ware ausgibt, wer eine Arbeitsstunde, in der er nichts geleistet hat, für voll rechnet, dessen Cha­rakter ist auf dem Wege der Entartung und seine innere Stimme kann ihm nicht mehr zuflüstern: Das ist recht. Wer aber mit seinem Gewissen uneins ist, der ist kein vollkom­mener Mensch mehr. Alles in uns muß echt sein und recht sein. Und die beste Schutzmarke für ein Erzeugnis unserer Hände oder unsres Geistes sei feine Bortrefflichkeit. Kein Patent und kein staatlicher Schutz könne etwas vor Nach­ahmung bewahren, die Gediegenheit, der gute Name sei der allerbeste Schutz. Aber ohne Fleiß, ohne saure Mühe gebe es keinen Preis, keinen Lohn. Genie? Der große Dichter Lord Byron sagt, das Genie bestünde seines Wissens darin, daß man täglich sechzehn Stunden arbeitet. Und Carlyle erklärte, das Genie sei die unbegrenzte Fähigkeit, sich an- zustrengen". -Michelangelo, Raffael, Rubens scheuten nicht davor zurück, zehntausend Pinselstriche an ein Bild zu wen­den, das heute einer mit zweihundert malen zu können meint. Daß Künstler strenger arbeiten als Ackersleute, das will

Verachte das Geld, das du nicht selbst erworben hast. Ist dieses Wort nicht ein Talisman? Du kannst deinem Sohn Millionen hinterlaffen, aber hast du dann auch ge­sorgt für ihn? Gib ihm die Schulung zur Tüchtigkeit, mit der du dein Vermögen erworben, und du hast ihn reicher gemacht als mit deinen Millionen. Entwickle seinen Cha­rakter zur Genauigkeit, Ueberlegung und Entschlossenheit, zur Geduld, zu ehrlichem Handeln, zu freundlichem Wesen und lehre ihn arbeiten. Sonst bleibt er ein Krüppel, und dein Geld wird ihm nur- eine Krücke sein. Wer nicht selbst arbeitet und erwirbt, ist stehendem Wasser vergleichbar. Es fault. Fließendes Wasser aber wird klar und hell. Als man Bismarck einige Zeit vor seinem Tode um eine Lebens­regel bat, die einfach auszusprechen und anzuwenden wäre, da sagte er:Ohne Arbeit ist das Leben leer, nutzlos und unglücklich. Arbeitet, arbeitet, arbeitet!"

Unser Autor verlangt mehr, er fordert auch Freude zur Arbeit; nur einem frohgemuten Menschen sei die Arbeit eine Erquickung, den Sauertöpsen erscheine sie als Plackerei. Und er schreibt ein ganzes Kapitel gegen die üble Gewohn­heit, sich krank zu fühlen. Er rüstet sich gegen die Schwäch­linge und Weichlinge, die jeder leichten körperlichen Ver­stimmung nachgeben. Wenn sie morgens beim Aufstehen ein leichtes Kopfweh fühlen, melden sie sich krank, arbeiten mit Pulvern dagegen, anstatt mit frischem Wasser und guter Lust, und bereiten allen Krankheitskeimen ein warmes Nest. Das Kränkeln mancher Menschen sei nichts anderes als ein Verwöhnt-