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und 10 Lm.-Berkehr 1.25 ini übrigen Württemberg 1.35 Monatsadonnements nach Verhältnis.

Fernsprecher Nr. 29.

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83. Jahrgang.

Fernsprecher Nr. 29.

Anzeigen-Gebllhr für die cinspalt. Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bet einmal. Einrückung 10 A bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Beilagen. Plauderstübchen, Illustr. S^nritckgsblatt und - -<u' Schur-b. Lau« irt.

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Amtliches.

K. Oberamt Nagold. Bekanntmachung.

Am Samstag, den SS. April d.Js., Vormitt.

'S Uhr findet auf dem hiesigen Rathause die ordentliche

Amtsversammlung

statt.

Nach der neuen Reihenfolge sind stimmberechtigt die Gemeinden:

Nagold mit 7 Stimmen, Altensteig-Stadi mit 4 Stimmen, Wilüberg mit 2 Stimmen, Berneck, Bösingen, Ebershardt, Ebhausen, Effringen, Egenhausen, Emmingen, Fünsbronn, Gültlingen.Haiterbach, Mindersbach, Rohrdorf, Schietingen, Simmersfeld, Sulz, Untertalheim und Walddorf mit je 1 Stimme.

Die nach der Reihenfolge von der Stimmberechtigung ausgeschlossenen Mitglieder der Amtsversammlung sowie die ordentlichen, nicht aus der Mitte der Amtsoersammlung ge­wählten, Mitglieder des Bezirksrats sind befugt, an den Verhandlungen mit beratender Stimme teilzunehmen. Tagesordnung:

1. Wahlen.

2. Neuwahl und Belohnung des Gegenrechners der Ober- amtssparkasse;

Kenntnisnahme von der Neuregelung der Kanzleikosten­entschädigung des Oberamtssparkasfiers und dem Miet­vertrag der Sparkasse.

3. Dienst- und Einkommensoerhältnisse der Korporations­straßenwärter, Aufbesserung.

4. Erhöhung der Verpflegungssätze des Bezirkskranken­hauses.

5. Wanderarbeitsstätte, Mitteilungen.

6. Amtsvergleichungskosten.

7. Voranschlag der Amtskörperschast für 1911.

8. Abhör der amtskörperschaftlichen Rechnungen für 1908 bezw. 1909.

Nagold, den 12. April 1911.

Oberamtmann Kommerell.

Die Herren Ortsvorsteher

werden benachrichtigt, daß die Heuer verfallene Pferdevor- mufternng voraussichtlich Ende Mai stattfindet.

Es wolle daher umgehend angezeigt werden, wie groß der bei den einzelnen Gemeinden aus der Vorperiode noch vorhandene Vorrat an Formularen und Bestimmungstäfelchen (s. Min.-Erlaß vom 10. Febr. 1909, Abl. S. 31) selbstver­ständlich unter Nichteinrechnung des bei den Gemeinden dauernd verbleibenden Mobilmachungsvorrats ist.

Den 18. April 1911.

_ Kommerell.

Bekanntmachung, betr. Verursachung von Bränden durch das Spielen der Kinder mit Zündhölzern.

Im Hinblick auf die außerordentlich große Zahl von Drandfäilen, die durch mit Zündhölzern spielende Kinder in den letzten Jahren z. B. erst im vorigen Jahre in Böhmen­kirch ÖA. Geislingen entstanden sind, wird wieder darauf hingewiesen, daß den durch einen Brand an ihren Gebäuden Beschädigten eine Entschädigung von der Gebäudebrand­versicherung nicht zuteil wird, wenn sie die Entstehung des Brandes selbst durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet haben (Art. 32 Abs. 2 des Gebäudebrand­versicherungsgesetzes vom 14. März 1853), daß ebenso den Mobiliarseuerversicherungsanstalten gesetzlich verboten ist, irgend eine Entschädigung an solche durch Verbrennen ihrer Fahrnis Beschädigte auszubezahle», denen bezüglich des ihnen zugestoßenen Brandunglücks eine Feuerverwahr­losung zur Last fällt (Art. 18 Abs. 1 des Mobiliar­feuerversicherungsgesetzes vom 19. Mai 1852) und daß eine grobe Fahrlässigkeit oder eine Feueroerwahrlosung im Sinne der genannten Bestimmungen auch in dem Unterlassen ge­nügender Beaufsichtigung der Kinder oder gehöriger Ver­wahrung der Zündhölzer oder der besonders feuergefährlichen Stoffe gesunden werden kann.

Die Herren Ortsvorsteher wollen für ortsübliche Be­kanntgabe des Vorstehenden Sorge tragen.

Den Herren Oberfeuerschauern, Mitgliedern der Ortsfeuerschaukommissionen, den Landjägern und den Ortspolizeidienern wird wiederholt die größte Wach­samkeit in Bezug auf Uebertretungen der ZZ 13 der K.

B.O. betr. die Feuerpolizei vom ^ und der HZ 2

und 3 der Min.Verf. in Betreff der Reibfeuerzeuge vom 15. Juni 1877 und die unnachsichtliche Erstattung von

Mittwoch, dm 19. Aprit

Strafanzeigen auch in solchen Fällen, wo aus diesen Ueber- tretunqen kein Brandunglück entstanden ist, zur besonderen Pflicht gemacht.

Sie haben hiebei ein besonderes Augenmerk auf die­jenigen Fälle zu richten, in welchen Kinder ohne Aufsicht in den Wohnungen zurückgelassen werden, ohne daß zuvor für die Wegschaffung der Reibseuerzeuge aus ihrem Bereich Sorge getragen worden ist und in ihren Anzeigen diesen im Hinblick auf die vergrößerte Gefahr eines Brandunglücks erschwerenden Umstand besonders heroorzuheben.

Die Herren Ortsvorsteher wollen den Mitgliedern der Ortsfeuerschau-Kommissionen und den Ortspolizeidienern urkundlich hievon Eröffnung und über den Vollzug im Schultheißenamtsprotokoll Vormerkung machen.

Den 18. April 1911. Kommerell.

Bekanntmachung,

Das neu erschienene, in der Zaiser'schen Buchhandlung in Nagold erhältliche

Jnstruktionsbuch für die württ. Feuerwehren

Preis gebunden 1 80 ^

wird den Gemeindebehörden zur Anschaffung für die Feuer­wehrkommandanten empfohlen.

Den 10. April 1911.

Oberamtmann Kommerell.

Erlaß des Ministeriums des Innern an die K. Oberämter und die K. Oberamtstierarztstellen, betr. die Erhitzung von Milch bei Bekämpfung der Maul- nnd Klauenseuche.

In Z 61 Abs. 3 der Bundesratsinstruktion vom 27. Juni 1895 zum Reichsviehseuchengesctz (Reichs-Gesetzblatt S. 358) ist zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche bestimmt, daß der Abkochung der Milch glekchzuachten ist jedes andere Verfahren, bei welchem die Milch auf eine Temperatur von 100 Grad Eelsius gebracht oder wenigstens eine Viertelstunde lang einer Temperatur von mindestens 90 Grad Celsius ausgesetzt wird.

Angesichts der Schwierigkeiten, die sich bei der praktischen Handhabung dieser Vorschriften ergeben, wird mit Zustimmung des Reichskanzlers gestattet, neben dem bisher oorgeschriebenen Verfahren zur Erhitzung der Milch das in dem Entwurf der Ausfllhrungsbestimmungen zum neuen Viehseuchengesetz vom 26. Juni 1909 vorgesehene Verfahren schon jetzt an­zuwenden.

Nach letzterem ist als ausreichende Erhitzung der Milch anzusehen:

a) Erhitzung über offenem Feuer bis zum wiederholten Auskochen;

b) Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar ein­wirkenden strömenden Wasserdampf auf 85 Grad;

e) Erhitzung im Wasserbad auf 85 Grad für die Dauer einer Minute oder ans 70 Grad für die Dauer einer halben Stunde.

Stuttgart, den 15. April 1911.

Für den Staatsminister: Haag.

Die Ortspolizeibehörden

werden von Vorstehendem in Kenntnis gesetzt und wollen gegebenen Falles die Einwohnerschaft entsprechend belehren.

Nagold, den 18. April 1911.

K. Oberamt: Amtmann Mayer.

Bekanntmachung, betr. die Wanderarbeitsstätte in der Stadt Nagold.

Die Erfahrungen mit der Einführung der Wander­arbeitsstätten in Württemberg sind nachhaltig gute.

Die Stromerplage, die früher die Bevölkerung insbe­sondere auch der Gemeinden im flachen Lande stark belästigte, ist fast ganz verschwunden. Die eingetretene Abnahme des Bettels wird deshalb auch allenthalben als eine große Wohl­tat empfunden. Auch bei den Wanderern haben die Ein­richtungen Anklang gefunden, soweit sie geordnete Wanderer sind. Dagegen sind die Wanderarbeitsstätten im höchsten Grade unbeliebt geworden bei den gewohnheitsmäßigen Stromern; diese gehen einer Einrichtung, in der man von ihnen Arbeit verlangt, aus dem Wege und meiden das Wanderarbeitsstättengebiet.

Vom I. Oktober ISO» bis »«. Septbr. 1S1« wurden in der Wanderarbeitsstätte Nagold 2»S8 Gäste ausgenommen, wodurch ein Verpflegungsaufwand von 267« -F 2« ^ entstanden ist. Beim Oberamt sind im Zeitraum 1S«8 ISO» 22» Anzeigen wegen Bet­tels und Laudstreicherei eingekommen im Zeitraum 1SVS 1« aber nur »7.

- - dl.L

Es ist angesichts der Finanzlage der Amtskörperschast Nagold nun nicht möglich, diesen Verpflegungsauswand auf die Amtskörperschaft zu übernehmen, zumal im laufenden Jahr wohl noch mit einem größeren Aufwand zu rechnen ist.

Es hat daher der Bezirksrat am 18. März d. I. beschlossen, auch Heuer wieder eine Sammlung für die Wanderarbeitsstätte zu veranstalte«.

Die Sammlung wird nunmehr in jeder Gemeinde des Oberamtsbezirks vorgenommen werden.

Die Bezirksangehörigen werden ersucht, den Samm­lern namhafte Beiträge für die gute Sache zu über­geben, da sie durch die Entgegennahme der eine Warnung vor dem Bettel und einen Hinweis aus die Wanderarbeits­stätten enthaltenden Blechtafeln, die an den Wohnungsein­gängen der beitragenden Bezirksangehörigen angebracht werden, der schädlichen, planlosen Almosengewährung an einzelne Wanderer enthoben sind und statt dessen ihren Wohltätigkeitssinn durch Unterstützung der Veranstaltungen für eine geregelte Wanderersürsorge betätigen können. Da­durch ist der angestrebte Erfolg der Säuberung des Landes von Bettlern und Landstreichern wesentlich mitbedingt.

Den 18. April 1911.

Der Bezirksrat des Oberamtsbezirks Nagold,

Vorsitzender: Oberamtmann Kommerell.

Die Herren Ortsvorsteher wollen unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung die Ausführung der Sammlung für die Wanderarbeitsstätte veranlassen und die gesammelten Beiträge an die Oberamts- pslege, bei der auch die bekannten Tafeln erhältlich sind, abliefern.

Nagold, den 18. April 1911.

K. Obecamt: Kommerell.

Bei der am 12. April abgeschlossenen Postassistentenprllsung ist u. a. der Kandidat Jakob Eatzten von, Ebhausen für befähigt erkannt worden.

Auf Grund abgehaltener Aufnahmeprüfung sind u. a. nachstehende Zöglinge in die Lehrerbildungsanstalten ausgenommen worden: nach Rottweil: Axt, Josef aus Llltzenhardt: Gekle, Lorenz aus Altheim: Pfle?chinger, Alfons aus Altheim: Schäfer, Philipp ans Wiesenstetten OA. Horb; Schanz, Joses aus Horb: Schwarzbach, Josef aus Al­tingen OA. Herrenberg: Schweizer, Lambert aus Weitingen: nach Saulgau: Bareis, Alfred aus Horb.

Tages-Neuigkeiten.

Aus Stadt uud Land.

Nagold, 19. April 1911.

* Die April-Nummer der Blätter des württ. Schwarzwald-Vereins bringt anläßlich der silbernen Hochzeitsfeier des Königspaares dem hohen Protektor des Vereins S. M. dem König ein vierseitiges Widmungs­blatt dar, welches auf erster Seite in geschmackvoller Um­rahmung einen Schneeschuhjünger im Bilde präsentiert, auf Seite 2 einen poetischen Waldgruß entbietet und in Seite 3 uft i 4 der Regiemng S. M. und der Eigenart des Würt- tei ibergers, insonderheit des Schwarzwälders eine Würdigung ar gedeihen läßt, wornach es das geschichtliche Vorrecht und V rdienst des angestammten Herrscherhauses ist, dieser Son- de.art des württembergischen Volkes stets Schutz und Ver­ständnis entgegengebracht zu haben; aber mehr als mancher seiner Vorfahren hat es der leutselige König Wilhelm II. im Bunde mit seiner hochgesinnten Gemahlin verstanden, dafür zu sorgen, daß der Württemberger sich wohl fühlen kann in der Heimat und unter seinem milden Szepter. Nicht im Walde allein zu wandern, sondern auch auf der Heide empfiehlt Hauptlehrer Mönch-Rötenbach den Touristen und beschreibt die Reize der Heidewanderung zwischen Gäu und Schwarzwald. Burg und Herrschaft Sterneck in der Vergangenheit von Hauptlehrer Huber in Tuttlingen wird fortgesetzt und die Burgruine Obermberg bei Groß­sachsenheim beschrieben bezw. rekonstruiert. Aus dem Schwäb. Baumbuch finden Beschreibung und Abbildung die Kälberbronner Tannen und die Forche bei Obertalheim, letztere als charakteristischeArt solcher Forchen, welche aus freiem Felde erwachsen. Einem nützlichen Zwecke dient der Artikel Vogelschutzpflanzungen in Verbindung mit Nutz-, Schutz- und Zierhecken von Emil Gienapp, weshalb es wünschenswert erschien, daß der Nachdruck statt verboten, erlaubt wäre. Es folgen noch die. Vereinsberichte.

* Zur Notiz. Wegen Ausbleibens der Morgenpost konnten wir in die heutige Nummer ds. Blts. nur einen beschränkten Nachrichtendienst einstellen.

Herrenberg, 17.April. Die öffentliche Impfung findet (je nachmittags) statt: am 1. Mai in Affstätt, Kup­pingen, Oberjesingen, am 3. Mai in Nufringen. Gärtringen,