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Fernsprecher Nr. 29.

85. Jahrgang.

Fernsprecher Nr. 29.

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Illustr. Sonntagsblatt und

Schwäb. Landwirt.

^ 13

Dienstag» dm 17. Januar

1911

K. Oberamt Nagold. Bekanntmachung

betreffend die Anmeldung der Militärpflichtigen

zur Aufnahme in die Rekrntierungsstammrolle für 1811.

Auf Grund der deutschen Wehrordnung in der neuen

Fassung vom 22. Juli 1901 (Reg.-Dl. 1901 S. 275 ff.)

wird folgendes bekannt gemacht:

1. Die Militäpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschie­den ist.

Nach Beginn der Militärpflicht (s. Abs. 1) haben die Wehrpflichtigen die Gdliegenheit, flch M Aufnahme i« die NekrulirrnngsflamMolle« anznmtldru. (Meldepflicht.)

Diese Anmeldung muß in der Zeit vom IS. Jan. bis 1. Febr. erfolgen.

2. Die Anmeldung erfolgt bei der Vrtsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seine» dauernde» Aufenthalt hat.

Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. des­jenigen Ortes, an welchem sein, oder sofern er noch nicht selbständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet.

3. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauern­den Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslande liegt in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.

4. Weuu die Aumelduug nicht am Geburtsorte erfolgt, ist ei» vom S. Standesamt kostenfrei za erteilendes Geburtszeugnis (Geburtsschein) vorznlege».

5. Sind Militärpflichtige von dem Ort, an welchem sie sich, nach oben Ziff. 2 zur Stammrolle auzumelden haben, zeitig abwesend (aus der Reise begriffene Handlungs­gehilfen, auf See befindliche Seeleute re.), so haben ihre Eitern, vormündir, Lehr-, srot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle auzumelden.

6. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seitens der Militärpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine rudgiilkige Ent­scheidung über die Dienstpflicht durch die Ersatzbehörden erfolgt ist.

Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der iin ersten Militärpflichtjahc erhaltene fosougsschein vorzulegen. Außerdem sind etwa eingetretene Verände­rungen (in Betreff des Wohnsitzes, Gewerbes, Stan­des rc.) dabei anzuzeigen.

7. Cingewruderte (R.-M.-G. tz 11), welche in das militär­pflichtige Alter eingetreten sind, bei früheren Aus­hebungen Uebergangene, find gleichfalls zur Anmeldung verpflichtet.

8. Bon der Wiederholung der Anmeldung zur Stamm­rolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hievon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt werden.

9. Militärpflichtige, wriche nach Aumeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpslichljahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem andern Aushebungs­oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs der Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die neue Stamm­rolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.

10. Versäumung der Meldefristen (oben Ziff. 1, 6 u. 9) entbindet nicht von der Meldepflicht.

11. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe kls zn 30 ^ oder mit Hast bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Ist diese Versäumnis durch Umstände herbeigefllhrt, dkscn Beseitigung nicht in dem Willen des Melde- pflicht.gen lag, so tritt keine Strafe ein.

12. Die zum einjährig, freiwilligen Menst Srrechtigteu, sofern sie nicht schon früher zum aktiven Dienst eingetreten sind, sowie diejenigen Militärpflichtigen, welche die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst bei der Prüfungskommission nachgesucht haben, haben sich beim Eintritt in das militärpflichtige Alter bei dem Zivil- oorsitzenden der Ersatzkommission ihres Gestellungsortes

(vergl. Ziff. 2 und 3) schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines, sofern ihnen derselbe bereits behändigt ist, bezw. unter Vorlegung des Befähigungszeugnisses zum Seesteuermann, zu melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen.

13. Sofern sich die Berechtigten im Besitze des Berechti­gungsscheines befinden, werden sie durch die Ersatz­kommission bis zum 1. Okt. ihres vierten Militär­pflichtjahres, d. i. des Jahres, in welchem sie das 23. Lebensjahr vollenden zurückgestellt.

Die Ortsvorsteher werden beauftragt, dies in ihren Gemeinden durch Ausschellen und Anschlag der ihnen zu­gegangenen Plakate bekannt zu machen.

Den 2. Jan. 1911. Kommerell.

Bekanntmachung.

Die Kgl. Regierung des Schwarzwaldkreises hat am 13. Januar 1911 die Wahl des Metzgermeisters Johannes Stieringer in Cnztal zum Ortsvorsteher dieser Gemeinde bestätigt.

Den 14. Januar 1911. K. Oberamt.

Kommerell.

Politische AebersichL.

Die Prüfungsordnung für Tierärzte soll für

das ganze Reich anderweitig' geregelt werden. Zur Be­ratung hierüber wird demnächst eine Konferenz zwischen Vertretern der Reichsregierung und der beteiligten Bundes­regierungen stattsinden. Es handelt sich dabei in erster Linie um eine Verlängerung des Studiums auf den tier­ärztlichen Hochschulen von sieben auf acht Semester.

Auch Sachsen ist jetzt die Schlachtvieheinfuhr aus Frankreich vom Reichskanzler genehmigt worden. Die Transporte dürfen aber nicht über Belgien, sondern müssen über Elsaß-Lothringen erfolgen. Der Reichskanzler verlangt noch Vorschläge über die Höhe des Kontingents.

In der französischen Depntiertenkammer hat

Minister Pichon bei der fortgesetzten Beratung des Etats des Ministeriums des Aeußern die angekllndigte Rede über die politische Lage gehalten. Man mußte ihr auch in Deutsch­land mit umso größerem Interesse entgegensehen, als sich voraussehen ließ, daß Pichon sich ausführlicher auch über die durch die Potsdamer Kaiserbegegnung mit dem Zaren geschaffene Lage auslassen würde. Herr Pichon hatte sich die Sache recht fein zurechtgelcgt. Er sprach zunächst aus­führlich über Marokko und schilderte, wie dort alles vor­trefflich nach den französischen Wünschen und ohne Störung des Friedens vor sich gehe; dann ging er von der Tatsache aus, daß bezüglich Marokkos Deutschland und Frankreich ein Abkommen getroffen haben und knüpfte daran die Frage: Warum sollte Rußland nicht ein ebensolches Abkommen mit Deutschland über Persien treffen können? Selbstver­ständlich ; was Frankreich gestattet war, muß auch Rußland gestattet sein, und so wenig wie jenes kann dieses den Be­stand der russisch-französischen Allianz erschüttern oder be­einträchtigen! Also: es hat sich nichts geändert und es ist alles beim alten geblieben. Ganz entschieden wandte sich Pichon gegen die Behauptung, daß Frankreich durch die russisch-deutsche Verständigung über die Bagdadbahn usw., sowie durch eine Besserung der deutsch-englischen Bezieh­ungen isoliert sei. Frankreich sei mit Rußland unlöslich verbündet, mit England geeinigt, mit Italien, Spanien und Japan in Uebereinstimmung; es habe überall Garantien, seine Stimme - wiege schwer im Rat Europas und man könne nur wünschen, daß die internationale Lage Frank­reichs, die durchaus befriedigend sei, in der bisherigen Weise fortdauere. Pichon schloß seine Rede mit der Erklärung, daß die günstige Situation nicht hindern dürfe, Heer und Marine weiter zu verstärken. Die erste Antwort auf Pichons Rede erteilte dann der Sozialist James. Er forderte u. a., daß eine direkte und loyale Annäherung an Deutschland ins Werk gesetzt würde, die die Bedingung für den Welt­frieden sei. Frankreich solle seine Politik präzisieren, indem es bestätige, daß es in seinen Bündnissen und Ententen nichts weiter sehe als eine Garantie des Friedens und daß es darauf bedacht sei, durch die Diplomatie, und nicht mit den Waffen, die Erfüllungen der Rechtsforderungen durch- zusctzen, die in Polen. Finnland, Irland Md Elsaß-Loth­ringen gemalsam unterdrückt würden. Elsaß-Lothringen bil­dete auch in den weiteren Ausführungen James ein Haupt­thema, das in ziemlich unfreundlichem Sinn für die deutsche Rcichsregierung behandelt wurde.

Der neue rumänische Ministerpräsident hat

vor dem Exekutivkomitee der konservativen Partei sein Pro­gramm entwickelt. Danach beabsichtigt die Regierung, Un­fall-, Kranken- und Altersversicherungsgesetze zugunsten der Handwerker und Arbeiter zu schaffen, die Steuern auf Land­güter unter sechs Hektar aufzuheben, Zölle und Eisenbahn­tarife herabzusetzen, die Armee zu verstärken, sowie Berwal- tnngsreformen einzuführen.

Der amerikanische Marinesekretär hat einen

Generalbefehl erlassen, in dem Kommandeur Sims wegen seiner Rede in London getadelt wird. Der Befehl wird jedem einzelnen Offizier, gleichsam auch als Warnung zu­gestellt. Das Repräsentantenhaus hat einen Gesetzentwurf über den Ankauf von Aeroplanen für die Armee ange­nommen. Das Komitee des Repräsentantenhauses für Ein­wanderungswesen legte ein Gesetz vor, das Analphabeten von der Einwanderung ausschließt.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 14. Jan.

Die durch die Umwandlung von Veterinärbeamtenstellen oeranlaßte kleine Novelle zum Miiitärstrafgesetzbuch und zur Militärstrafprozeßordnung wird in 3. Lesung verabschiedet. Hierauf wird die Beratung der kleinen Strnfrechts- «ovelle fortgesetzt. Durch den Z 248a wird in das Straf­gesetzbuch der Notdiebstahl eingeführt, bei dem Geldstrafen zulässig sein sollen (bis zu 300 -/i) und der außerdem zu einem Antragdelikt gemacht wird mit Zulässigkeit der Zurück­nahme des Strafantrages. Dem Notdiebstahl wird durch den Kommissionsbcschluß der Fall gleich gestellt, daß jemand aus Not sich einem Dritten gehörige Gegenstände zum Schaden eines anderen durch Täuschung verschafft. Der Mundraub-Paragraph, der sich bisher nur auf Nahrungs- und Genußmittel bezieht, wird auch auf Gegenstände für haus­wirtschaftlichen Gebrauch ausgedehnt. Es liegen hierzu verschiedene Abänderungsanträge vor und es wird zunächst über einen Antrag Gröber (Ztr.), der Straflosigkeit des Bettels bei festgestellter unverschuldeter Not verlangt, abge­stimmt. Es ergibt sich hierbei die Notwendigkeit eines Hammelsprung. Für den Antrag stimmen 95, dagegen 79 Abgeordnete. Das Haus ist also beschlußunfähig. Die Sitzung wurde auf eine Viertelstunde vertagt.

Bei Wiederaufnahme der Sitzung wird die Abstim­mung über das Notgesetz erneuert. Sie ergibt Annahme in der Form des Antrages Gröber. Danach bleibt Bettel aus unverschuldeter Not straffrei.

Es folgt die Beratung des Erpressungs-Paragraphen. Die Novelle gibt dem Paragraph 253 einen Wortlaut, wonach zum Unterschied vom geltenden Paragraphen zum Ausdruck gebracht wird, daß zum Tatbestand der Er­pressung auch die Beschädigung des Vermögens eines an­deren gehört. Nach der Regierungsvorlage soll diese Aen- derung den Mißstand beseitigen, daß der Erpressungs-Para­graph auf dem Gebiete des gewerblichen Lvhnkampfes zur Anwendung gebracht wird. Einige Anträge der Sozial­demokraten, die diesen letzteren Punkt noch klarer fassen wollen, werden abgelehnt und die Fassung der Vorlage angenommen. Die von der Novelle eingesührte Zulässigkeit des Strafantrages bei Hausfriedensbruch wird angenommen, ebenso der § 355, welcher das Fernsprech-Geheimnis dem Telegramm-Geheimnis gleichstellt.

Stadthagen (Soz.) begründet noch eine Reihe vou Anträgen aus Beseitigung der polizeilichen Plakatverbote und der Strafoorschristen gegen den Kontraktbruch ländlicher Arbeiter rc. Die Anträge werden abgelehnt.

Montag Wertzuwachssteuer.

Württembergischer Landtag.

> Stuttgart, 16. Jan. Eine Konferenz der Aeltesten der Zweiten Kammer hat bezüglich der Geschäftsbehstnd- lung der Zweiten Kammer für die nächste Zeit folgendes beschlossen: Am morgigen Dienstag und im Laufe dieser Woche werden die ersten Lesungen über die angefallenen Gesetzesvorlagen stattfinden und zwar am Dienstag das Vormundschaftsgesetz, am Mittwoch das Gesetz betr. die Eber- und Ziegenbockhaltung, am Donnerstag das Gesetz über die Dienstverhältnisse der Oberamtsärzte, am Freitag das Gesetz über die israelitische Religionsgemeinschaft und am Samstag der Ständische Rechenschaftsbericht. Zum Be­ginn der nächsten Woche, voraussichtlich am Dienstag soll dann die Generaldebatte zum Etat und in Verbindung da­mit die Beratung der Beamtengehaltsvorlage stattfinden, die voraussichtlich die ganze nächste Woche in Anspruch nehmen wird. Nach Beendigung der Generaldebatte ist dann vorgesehen, daß das Plenum der Kammer seine Sit­zungen vorläufig unterbricht und der Finanzausschuß an