Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.

Preis vierteljährlich hier I.IO mit Träger­lohn 1.20 im Bezirks-

und 10 Lm.-Berkehr 1.25 im übrigen Württemberg 1.35 ^r, Monatsabonnements nach Verhältnis.

269

er GcklljWer

Fernsprcüier Nr. 29. 84. Jahrgang. Fernsprecher Nr. 29.

Donnerstag dm 17. Kovemöer

Anzeigen-Gcbiihr für die cinspalt. Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmal.

Einrückung 10 A - bei mehrmaliger ^ entsprechend Rabatt.

Beilagen.

Plauderstübchen, Illustr. Sonntagsblatt und

Schwöb. Landwirt.

1910

Bekanntmachung des K. Ministeriums des Innern, betr. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen.

Vom 14. Okt. 1910. Nr. 16 051.

Als amtlicher Sachverständiger für die Prüfung von Kraftfahrzeugen und der Führer von Kraftfahrzeugen gemäß den 5 und 14 sowie den Anlagen .4 und 0 der Ver­ordnung des Bundesrats über den Verkehr mit Kraftfahr­zeugen vom 3. Febr. 1910(Reichs-Gesetzbl. S. 389) ist außer dem Bauinspektor Klaiber bei der K. Zentralstelle für Ge­werbe und Handel l(zu vergl. die Bekanntmachung vom 30. Mai^d. Is., Staatsanzeiger Nr. 123, Amtsblatt des Ministeriums des Innern S. 331) in widerruflicher Weise weiterhin der Baurat Nallinger, Direktor beim Württemb. Dampfkesselrevisionsoerein in Stuttgart, anerkannt worden.

Die Anträge auf Prüfung von Kraftfahrzeugen sind vom 15. Okt. d. I. ab bis auf weiteres ausschließlich an den letztgenannten Sachverständigen, Baurat Nallinger, Di­rektor beim Württ. Dampfkesselreoisionsverein, Stuttgart Bismarckstraße Nr. 1, zu richten.

Die Gebühren des Sachverständigen find in Ziff. XIV der Anlage x und in Ziff. IX der Anlagen der erwähnten Bundesratsverordnung geregelt.

Stuttgart, den 14. Okt. 1910.

K. Ministerium des Innern: Pischek.

Erlaß des K. Ministeriums des Innern an die K. Stadtdirektion Stuttgart, die K. Oberämter und die Ortspolizeibehörden, betr. die Einziehung der Kosten für die Abnahme und Prüfung der Aufzüge (Fahrstühle).

Vom 2. Oktober 1910. Nr. 15 697.

Nach tz 36 der Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen (Fahrstühlen), vom 31. Aug. 1910 (Reg.-Bl. S. 439) ge­schehen die Prüfungen der Aufzüge (KZ 33, 34 der Ver­fügung) auf Kosten des Aufzugsbesitzers, der auch die hiezu nötigen Arbeitskräfte und Vorrichtungen bereit zu stellen hat. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach der als Anlage IV der Verfügung abgedruckten Gebührenordnung. Den Be­sitzern der geprüften Aufzüge wird der Betrag der zu ent­richtenden Kosten seitens der Kasse des Ministeriums des Innern jeweils mittels Zusendung einer Zahlkarte mit ent­sprechendem Vordruck mitgeteilt werden, worauf der Besitzer den verzeichneten Betrag unmittelbar an die genannte Kaffe kostenfrei zu entrichten hat.

Die in der Ueberschrift genannten Behörden werden be­auftragt, durch Veröffentlichungen im Bezirksamtsblatt und,

Die Goldinsel.

81 von Clark R üs s ell. (F ortsctzvng.)

Achtundzwanzigstes Kapitel.

Ich übernehme die Führung des Schiffes.

Ganz benommen von dem mir gestellten Ansinnen suchte ich Klarheit über meine Lage zu gewinnen. Mein Kopf wirbelte mir. Bald faßte ich den Entschluß, bald jenen. Was ich eben noch für das Richtigste gehalten, verwarf ich schon wieder im nächsten Augenblick. Endlich, nach etwa einer halben Stunde war ich mit mir einig und ging zu meiner Gefährtin.

Sie sind ja eine Ewigkeit geblieben, rief sie mir ent­gegen. Was für Nachrichten bringen Sie?

Wenig tröstliche, erwiderte ich niedergeschlagen. Wenn es Ihnen recht ist, gehen wir nach der Kajüte, dort werde ich Ihnen alles erzählen.

Sie folgte mir, und dicht neben ihr sitzend, machte ich sie mit allen Einzelheiten der Verhandlung bekannt. Das Ende vom Liede also ist, schloß ich, daß ich das Schiff nach der Insel führen soll.

Na, davon kann natürlich keine Rede sein, rief sie, den Kopf gebieterisch aufwerfend, nachdem sie mich bisher ohne jede Unterbrechung angehört hatte.

Leider doch, entgegnete ich fest. Ich muß mich der Zwangslage fügen und das Schiff nach dem südlichen Pa­zifik bringen.

Sie haben wohl den Verstand verloren? kreischte sie aufspringend. So etwas! Mich nach dem südlichen Pazifik schleppen zu wollen! Ich kann nur annehmen, daß Sie krank sind!

Tun Sie mir den einzigen Gefallen und bewahren Sie Ruhe und Mäßigung, erwiderte ich in strengem Ton. Ihr Aufbrausen ändert an der Sache nichts. Die Menschen

soweit erforderlich, durch ortsübliche Bekanntmachungen den Besitzern von Aufzügen Vorstehendes zur Kenntnis zu bringen. Stuttgart, den 2. Okt. 1910.

K. Ministerium des Innern: (gez.)-Pischek.

Vorstehender Erlaß wird auftragsgemäß bekannt gemacht. Nagold, den 14. Nov. 1910.

K. Oberamt: Kommerell.

Bekanntmachung -er K. Zentralstelle.

Kurse in autogener Metallbearbeitung.

Die Zentralstelle für Gewerbe und Handel beabsichtigt, im Fall genügender Beteiligung im Januar des kommenden Jahres im Landesgewerbemuseum in Stuttgart einen Kurs zur Unterweisung in den verschiedenen Verfahren der autoge­nen Metallbearbeitung abzuhalten. Die Dauer des Kurses ist auf eine Woche bei ganztägigem Unterricht berechnet. Zur Teilnahme an dem Kurs können im Lande ansässige, selbständige Gewerbetreibende und ältere Gesellen der Metall- bearbeitnngsgewerbe zugelassen werden. Ein Unterrichtsgeld wird nicht erhoben. Auswärtigen minderbemittelten Teil­nehmern wird auf Ansuchen ein Beitrag zur einmaligen Her- und Rückreise gewährt.

Anmeldungen zur Teilnahme an dem Kurs sind bis spätestens 1. Dezember 1910 an die Zentralstelle für Ge­werbe und Handel in Stuttgart einzureichen. Aus den An­meldungen sollen ersichtlich sein: Namen, Beruf, Berufs­stellung (ob selbständig oder Geselle), Wohnort und Alter der Angemeldeten.

Stuttgart, den 4. Nov. 1910. Mosthaf.

Kgl. Oberamt Nagold.

Bekanntmachung

betreffend die Feldbereinigung auf der Markung Rotfelden. ^

Nachdem die Ausführungsarbeiten der Bereinigung der Gewände Weingartberg, Oberes Neuhausen, Unteres Neu­hausen, Löchle, Brennter Berg, Unter Siegen und Ried­wiesen auf der Markung Rotfelden entsprechend gediehen sind, Ivird hiemit

Schlußtagfahrt

auf Dienstag den 6. Dezember d. Is., vormittags

S Nhr auf das Rathaus in Rotfelden anberaumt.

Zu derselben werden die beteiligten Grundeigentümer bezw. deren Vertreter und sämtliche berechtigte Dritte mit dem Bemerken eingeladen, daß der Zuteilungsplan samt Tabellen und Akten auf dem Rathaus in Rotfelden zur Einsichtnahme aufgelegt ist und daß etwaige Einwendungen in der Schlußtagfahrt vorzubringen, spätere Einwendungen

sind nicht zur Vernunft zu bringen; das erträumte Gold hat eine Gier in ihnen erregt, die sie leicht zu wilden Bestien machen kann, wenn ich mich weigere, ihren Hunger zu be­friedigen. Gott allein weiß, welches Schicksal uns dann bevorstände. Ich muß tun, was die Menschen wollen, oder wir sind beide verloren.

Sie starrte mich an wie gelähmt.

Zu Mittag, fuhr ich mit eisiger Bestimmtheit fort, werde ich dem Zimmermann ineine Einwilligung erklären.

Aber keuchte sie zornsprllhend, doch ich fiel ihr ins Wort:

Ich flehe Sie an. suchen Sie mich nicht zu hemmen. Sie vermögen keinen Ausweg vorzuschlagen, und hochmüt­ige Forderungen sind hier absolut nicht angebracht. Ich werde das Schiff nach jener Südseeinscl steuern. Falls die Stelle, wo sie liegen soll, leer ist, wird mich die Mannschaft jedenfalls nötigen, die ganze Gegend abzusuchen, schließlich jedoch wird sie wohl den Wahnsinn der Sache einsehen und mich auffordern, nach dem nächsten Hafen zu segeln. So ungefähr, denke ich, wird diese Irrfahrt enden, wenn alles glatt geht. Doch was kann nicht alles dazwischen kommen! Ein Sturm kann uns zum Wrack machen und uns zwingen, Hilfe zu suchen. Wir müssen eben hoffen und Geduld haben. Ich werde mich äußerlich immer freundlich und allen Anforderungen willig zeigen, im stillen aber werde ich darauf bedacht sein, die erste sich bietende Gelegenheit fürunsans- zubeuten. Zu dieser Politik fühle ich mich um Ihretwillen verpflichtet. Wenn wir diese rohen Menschen nicht wie ge­fährlichen Zündstoff behandeln, könnte es geschehen, daß die jetzige uns unerträglich vorkommcnde Existenz im Rückblick noch wie ein Paradies erschiene. Vergessen Sie nicht, Sie haben keinen Beschützer als mich, und ich bin einer gegen zwölf.

Sie hatte mir in stummer Qual, das Gesicht mit beiden Händen bedeckt, zugehört. Jetzt sah sie auf. Ich will mir

gegen den Zuteilungsplan, sowie gegen die in Gemäßheit desselben erfolgte Ausführung der Feldbereinigung aber ausgeschlossen sind.

Den 15. Nov. 1910. Kommerell.

Bekanntmachung

betreffend die Feldbereinigung auf der Markung Walddorf.

Nachdem die Ausfllhrungsarbeiten der Bereinigung der Gewände Hirtenäcker, Monhardter Weg, Hülben, Tuch­rahme, Breite, Monhardter Bergteile, Stephansteile, Halden­berg, Kohlplattenteile, Bernecker Löchle, Teich, Halde, Bergäcker und Haldcnwiesen entsprechend gediehen sind, wird hiemit

Schlußtagfahrt

aus Donnerstag den 8. Dezember ds. Is vorm.

1K Uhr aus das Rathaus in Walddorf anberaumt.

Zu derselben werden die beteiligten Grundeigentümer bezw. deren Vertreter und sämtliche berechtigte Dritte mit dem Bemerken eingeladen, daß der Zuteilungsplan samt Tabellen und Akten auf dem Rathaus in Walddorf zur Einsichtnahme aufgelegt ist und daß etwaige Einwendungen in der Schlußtagfahrt vorzubringen, spätere Einwendungen gegen den Zuteilungsplan, sowie gegen die in Gemäßheit desselben erfolgte Ausführung der Feldbereinigung aber aus­geschlossen sind.

Den 15. Nov. 1910. Kommerell.

Tages-Neuigkeiten.

Aus Stadt und Land.

Nagold, den 17. November 1910.

* Vom Rathaus. Nach Erledigung einiger minder­wichtiger Forstsachen kommt zur Behandlung die oberamt­liche Bekanntmachung betr. Entnahme von Wasser aus der Waldach durch Bierbrauereibesitzer Walz im Gesellschafter Nr. 267, wobei konstatiert wird, daß für die Stadtgemeinde keine Veranlassung ist, eine Einsprache geltend zu machen. Zur Sprache bringt der Vorsitzende das im Gesellschafter Nr. 264 erschieneneEingesandt" betr. den Zustand des hiesigen Friedhofs. Es besteht die Ansicht im Kollegium, daß eine Verwahrlosung in dem Friedhof absolut nicht zu konstatieren sei. Weiter kommt von einer Seite zum Aus­druck, daß das Bild des Friedhofs eher an Schönheit ge­winne, wenn nicht alle Gräber gleichmäßig eingefaßt seien, daß ferner einzelne Gräber vorhanden sind, die vernachlässigt seien, aus dem einfachen Grunde, weil etwaige Verwandte ausgestorben oder doch in weiter Ferne weilten, so daß sie

Mühe geben, mit Ihren Augen zu sehen, aber-Sie

brach plötzlich schluchzend ab.

Verlieren Sie nicht den Mut, tröstete ich, ihre Hand in meine beiden Hände nehmend. Möglicherweise gibt es noch einen Ausweg. Vielleicht lassen sich die Leute über­reden, Sie allein auf ein begegnendes Schiff zu bringen. Ja, ich kann darauf sogar, als auf einer Bedingung meiner Einwilligung, bestehen.

Nicht doch, schüttelte sie traurig den Kopf. Wie lange wird es wohl dauern, bis wir die Insel erreichen?

Zehn bis zwölf Wochen, denke ich.

Sie biß sich auf die Lippen und warf einen verzweif- lungsvollen Blick gen Himmel. Wenn nun aber kein Gold da ist, was wird dann?

Ja, das weiß allein der liebe Gott. Es ist ganz sicher keins da, selbst falls die Insel wirklich vorhanden sein sollte, woran ich aber, wie gesagt, auch nicht glaube.

Und dazu monatelang sich auf dem Meere unter so unerträglichen Verhältnissen umhertreiben müssen! Ach es ist zu viel zu viel! _ (Forts, folgt.)

Heiteres aus Kindermund! Vergangenes Früh­jahr reiste eine Frau aus dem Horber Amt mit ihrem 4jähr. Töchterlein auf Besuch ins Oberland. Gar bald fühlte sich das Kind dorten heimisch. lieber Treiben und Schaffen der Leute in und außer dem Hause suchte sich das lebhafte Ding möglichst genau zu orientieren. So kam es eines Tages auch in des Nachbars unvermeidlichen Kuhstall und sah da zum erstenmal in seinem Leben wie sich ein Kalb an einer Kuh gütlich labte. Scharf beobachtete das Mädchen und stellte unwillkürlich Vergleiche zwischen Oberland und Gäu. Im Vaterhaus angekommen, weiß es viel Neues zu erzählen. Unter anderem meint es wichtig:Moa Batter, wo mer gsai send, da wieset Kälbli melka."

(Schw. Volksbl.)