Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.
Preis vierteljährlich hier 1.10 mit Träger- lohn 1.20 im Bezirks- und 10 Lm-Berkehr 1.28 im übrigen Württemberg 1.S8 Monatsabonnements »ach Verhältnis.
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L«ls- Md Aychk-M ßl dkl GdkMNls-Skftll illqck.
I»vrrsp*-ch-r M». 88. Acr-rgang. I-unfpu-ch-u M». SS.
Anzeigen-Gebühr f. d. Ifpalt. Zeile au» gewöhnt. Schrift oder deren Raum bei Imal. Einrückung 10 bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.
Mit dem Plauderstübchen, Jllustr. SonntagSdlatt und
Schwäb. Landwirt.
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Donnerstag dm 21. Januar
1S6S
Amtliches.
Nag «ld.
Nacksteheud wird der vorauSstchtliche Reiseplan für daS
diesjährige M«steruug»geschäft i« ««sh-bnugs- bezirk Nagold zur vorläufigen öffentvchm Kenntnis ge- Fracht.
Am « März Muster«»- i« Wildberg,
8» ,, ,, ,, Ellen steig,
„ S. „ ,, ,, Nagold,
„ 10. „ Losuug „ Nagold.
Den 20. Januar 1909.
Der Civtlvolfltzeude der Ersetz-Ko«misfiou: _ RewerungSrat Ritter. _
Die K. Standesämter
werden hiemit beauftragt, die Auszüge aus de« Lei- cheuregister vom verfl-fseu-u Jahr «nt den Ueoer- fichtea über Geburts- rc. Fäll« au das Ooeramt etuzufeudeu.
Soweit die Ueberfichten schon ohne die Auszüge ein- getroffeu find, werden die Standesbeamten beauftragt, die fraglichen Auszüge sobald als möglich als portopflichtige Lieustfache anher zu senden Nagold, 20. Januar 1909.
K. Oberamt: Ritter.
Bekanntmachung,
detr. die Z»rückft«ll»og b-zw. Befrei««- v»«r Militärdteust in Bi rücksich tguug bürgerlicher Berhältaifse.
DaS Reichsmilitärgesetz vom 2 Mai 1874, Z 19—22 uud die Wehrordnuug tu der umeu Berfaffuug vom 22. Jalt 1901 § 32Z(Reg.-Bl. S. 275 ff) eathrltea bezüglich der Zurückstellung iu Berücksichtigung bürgerlicher B rhättmfse
1) Zurückstellungen m Berückstchüguag bürgerl. Ber- hiltntsse finde« aus Ansuchen (Reklamation) der Militär- PflichÜM oder deren Augchörigen statt. (R.-M.-G. § 19).
2) ES dürfen vorläufig zmückgrstell: werden:
». die einzige» Erväher hilfloser Familien, erwerbsunfähiger Eltern, Gr ßeltern oder Geschwister; ir. der Sohn eines zur Arbeit und Ausficht »vsLhigen Grundbefitzers, Pächters oder Gewerbetreibende«, wenn dieser Sohn dessen einzige Md useot ehrliche Stütze zur Wirtschaft! chev Erhaltung des Besitzes, du Pachtung oder des Gewerbes ist; e. der uächstälteste Bruder eines vor dem Feinde ge- bli-denen, oder au dm erhaltene« Wunden grstordeneu, oder infolge derselben erwrrbSnnfähiz gewordenen, oder i« Kriege an Krankheit gestorbenen Soldaten, soscru durch die Zmückst llung den Avgehörigeu des letzteren eine wesentliche Erleichterung gewährt werden kann;
ä. Militärpflichtige, welchen der Besitz oder die Pachtung von Grundstücken durch Ebschaft oder Vermächtnis zugesaüeu., sofern ihr Lebensunterhalt auf deren Bewirtschaftung augewksm and die wirtschaftliche Er- Haltung deS Besitzes oder der Pachtung ans andere Weise nicht zu ermöglichen ist;
«. Inhaber von Fabriken und anderen gewerblichen Etablissements, iu welcher mehrere Arbeiter beschäftigt find, sofern der Betrieb ihnen erst inve hald des dem Mitttäepflichtjahre vorangehenden Jahres durch Erbschaft oder Bermächtn 8 zugesallrn uud deren wirtschaftliche Erhaltung auf andere Weise nicht möglich ist. Auf Inhaber von Handelshäusern entsprechenden Umfangs findet die Vorschrift sinngemäße Anwendung; k. Miltlä.pfl chttge, welche m der Vorbereitung zu einem bestimmten LedenSbernf oder iu der Erlernung einer Kunst oder eines Gewerbes begriffen find und durch eine Uaterbrechung bedeutenden Nachteil erleiden wurden;
8- Militärpflichtige, welche ihren dauernden Aafeutha! im Auslände haben.
3) Können zwei arbeitsfähige Ernährer hilfloser Fe miltech, erwerd-ttsShiger Eltern. Großeltern oder S. fchwister nicht gleichzeitig embchrt werden, so ist einer vo ihnen zurückznstelle», bis der andere entlassen wird. Spät« ftrus uach Ablauf deS 2. Mtl-tärpflichijahreS soll der ein« wellen Znrückgeßellte eingestellt und gleichzeitig der zuer Eingestellte entlassen werden. Diese Bestimmung findet ar Ziff. 2 b entsprechende Anwendung. (R.-M.-G. 8 20.)
4) Durch verheirat«,, eines Militärpflichtigen könne Ansprüche auf Zurückstellung nicht begründet werden. (R. M.»G. ß 22 )
5) Im dritten Mllllärpflichtjahre muß über die t Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse Zurückgestellte (abgesehen von Ziff. 2toben) endgültig entschieden Werder
Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung find spätestens i« MisternngStermi« zu stellen. Wegen der erforderlich m Prüfung der Verhältnisse der Gesuchsteller muß aber gewünscht werden, daß die Zarück- stellnngSgesuche gernnme Zeit vor de« Masterungitermt» bei dem Oberamt eiukommen.
Aas dt; Ankündigung eines nachträglich zn führenden Beweises kann keine Rücksicht genommen werden.
Entsteht jedoch die Beranlaffuug zur Reklamation erst uach Beendigung des MnsternngSgeschäfteS, so kann bezüglicher Antrai noch i« A,s-ebn»-«ter«t» angebracht werden. (W.-O. 8 63, Ziff. 7.)
Die Beteiligten find berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von Urkunde» und S-ellang von Zeugen und Sachverständigen za unterstützen. (R-M.-G. § 30 Ziff. 6, W.-O. § 63, Z ff. 6)
Behauptete ErwerbaugSfähigkeit muß durch ärztliche Uutersachung i« MasteruugStermin bestätigt werden. (W.- O. 8 63, Ziff. 7.)
Ein Berücksichtigter, welcher sich der Erfüllung drS Zwecks entzieht, der seine Befreiung vom Militärdienst herbeigeführt hat, kann vor Ablauf deS Jahres, iu welchem er das 25. Lebensjahr vollendet, nachträglich auSgehobeu werden. (R.-M.-G. 8 21, Abs. 2.)
Die Airückätllao-Sgesnche solcher Militärpflichtigen, über deren MtUtärpst cht erst z« entscheide« ist, find von den zur Reklamation Berechtigten bei dem Ortsvsrfteher deS Wohnorts anzubringen. Bon diesem find nach Beibringung der etwa fehlenden Notizen und Zeugnisse und nach sorgfältiger Prüfung der Verhältnisse die iu dem Fragebogen-Formular I^ib. ^ bezw. I-it. 8. (M.-AmtSbl. von 1876 S. 123 und 127) gestellten Fragen genau zu beantworten, worauf das Gesuch dem Gemetnderat zur Begutachtung nud Unterzeichnung vorzulegen ist. D r anS- gefüllte, von dem Gemeiaderat Unterzeichnete Fragebogen ist »onözltch 8 Tage vor de« MasteraigStermt, de« Z - vilvorst-ende» der Ersa-kommissts» dr« GeftrllnigSort» vorzulegen.
Gesuche»« Entlass»«, eine- bereit- bei eine« Trnppen- teil eingestelltrn Mrlitärpfl chtigrn vor beendigter Dienstzeit find gleichfalls in der oben vorgeschriebeven Weise bet dem Ortsvorfteher der Wohnorts anzubringen, von diesem und dem Gemetnderat zu prüfen und mit der Aeußeruog deS letzteren versehen, dem Obrramt des Wohnorts zu übergeben. Hiebei wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Gesuche um Entlassung im aktiven Dienst befindlicher Mannschaften auf Reklamation uar dann Berrckfichtiguug finden können, wenn dir zur Begründung deS EotlafsangSgesuchS vorgetrageuen Verhältnisse erst «ach der AaShrdnng ringe- treten find. (§ 83 W.-O.) Die nötigen Fragebogen könne« von de« Ober amt bezogen «erde».
ES maß darauf hingewieseu werden, daß im Ober- amtsbezirk Nagold iu den letzten Jahren dir Gesuche viel- fach verspätet angebracht worden find.
Die Herren OetSvorfteher wollen dafür sorge», daß begründete Gesuche rechtzeitig eiukommen.
Nagold, den 20. Jan. 1909.
K. Oberamt. Ritter.
UoMischs Meöerficht.
Der liberisch deutsche Zwischenfall stellt sich als eine recht harmlose Belästigung zweier Wörmann-Dampfer durch ein unter englischem Kommando stehendes liderisches Kanonenboot heraus. Eine eigentliche Beschießung hat gar nicht stattgefaudeu, uud die ganze Geschichte hat fich zudem bereits im N-Vrmber abgespielt. Die Wörmauulinie hat fich beschwerdlführeud an das Auswärtige Amt gewandt und dürfte zuiriedengest-llt werden.
Zur Balkaukktfis wird berichtet, daß gestern iu Koustanttuopel die Unterzeichnung des Protokolls über die türlisch-österretchisch-ungartschen Verhandlungen durch dm «rotzwestr Md den Botschafter Markgrafen Pallavicini erfolgte. Das Arrangement enthält die Zahlung von zweieinhalb Millionen Pfund, die Erhöhung des Zolltarifs uud das Zugeständnis zur Einführung von Monopolen, sowie Zugeständnisse wegen der fremden Postanstaltru iu der Türket, ferner die Aufgabe des Protektorats über die katholische Kirche ia Albanien, endlich andere Vorteile sekundärer Natur. Sobald Aehrenthal diese Fassung des ProtokolleS angenommen hat, wird eS de« Parla«mt zugeheo.
Nach Melduuge« aus dem Orient dauert iu der Türkei trotz der anfänglichen guten Absichten der Boykott gegm Oeftrrretch-Ungarn fort. In UeSküb versuchte eine größere «nsammlung die Verzollung von 6 Waggons öfter- reichischeu Zuckers zu verhindern. Polizei und Militär
wiesen die Leute energisch zurück, konnten jedoch nicht ver
hindern, daß die Kaafleute veranlaßt wurden, die Waggons zurück zu senden. Die Gilden der Entlader bereiten der Pforte im«er neue Lrrlegeuheiteu. Bo« den 2'/, Millionen Pfund, die Oesterreich zahlt, verlangen sie einen Anteil für fich. Sie begründen die Berechtigung ihrer Ansprüche mit de« eutgaugenm wesentlichen Verdienst während der letzten 3 Monate und mit dem kaum leugbaren Umstand, daß Oesterreich nur dank dem Boykott zur Zahlung einer Entschädigung veranlaßt worden sei.
Di- La-- der türkisch-» Zivillist- wird immer schwieriger, namentlich infolae der erzwaugeum Rückgabe aller Staatsgüter Md deS BerstegeuS der aus ihaeu be- zogeuen Einnahmen. Infolge der Reklamation der Pforte mußte die Ztvtlltste neuerdings abermals 15 Bergwerke, die der Sultan fich augreiguet hatte, de« Ftuauz«iuisterimu zurückg-ben.
Nach Melduuge« aus Perste» soll TäbriS von den R-qieruagstcappen umringt sein.
Wl- a«S Tauge» g-«ekd-t wird, hat Molah Hafid dem Diym des diplomatischen Korps auf die Mit- teilaug'von seiner Anerkennung geantwortet uud dabei der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die guten Beziehungen zn den Mächten im Interesse deS Friedens und deS Fortschritts erhalten bleiben möchten.
Deutscher Reichstag.
Berlin, 19. Jan.
Nach Erledignng des Handelsvertrages mit Salvador iu dritter Lesung wird die Beratung da» Justizetats fort- gesetzt.
Abg. Kämpf (frs. Vp.) betont die Dringlichkeit einer internationalen Belegung drS Wechselrechts uud einer Bereiuheitltchuug drS V'rwaltungSrechtS.
Staatssekretär Dr. Nteberdiug teilt mit, daß die Einladung zur Haager Konferenz über daS Wechsrlrecht bereits ergangen sei.
Abg. Dr. Juvk (ul.) wünscht die möglichste Förderung der Tarifgemriuschafteu durch daS Reichsjustizamt. Bet der Anerkennung der Gewerkschaften dnrch den Staatssekretär von Bethmann-Hollweg sei eS unberechtigt, die großen bet den Gewerkschaften augesam«elten Bermögm ohne jeden zivilrechtlichen Schutz zu lassen.
Staatssekretär Dr. Nteberdiug wendet fich gegen die Besorgnisse des Vorredners.
Abg Dr. Müller-Meiningeu lenkt die Aufmerksamkeit des RetchSjustizamtS uud des Auswärtigen Amt» Ms dm von den tschechischen Bühnen au den deutschen Bühnenwerkm systematisch verübten Diebstahl, der durch die Jadtkatur der tschechischen Gerüchte sanktioniert werde. Die erfreulichen Feststellungen der Krimivalstattstik für 1907, die durchweg einen Rück jang der Verbrechen zeigen, machen, u« diese Erfolge sestzuhalteu, eine gute Jugendfürsorge notwendig. Bor allem «oß die so segensreiche bedingte Verurteilung eiugesührt Verden. Die neue große Strafprozeßorduuug scheint Flick verk dleibm zn wollen. Die Regelung der Frage der Berufungen und des Vorverfahrens ist geradezu ein Rückschritt. Bei der mangelnden Objektivität -er Staatsanwaltschaft darf «an eS nicht iu ihr Belieben stellen, ob sie die Anklage erheben will oder nicht; am LegalitätSpriuzip muß festgehalteu werde». ES ist unverständlich, wie mau gegen die Tätigk.tt der künstlerisch« Sachverständigen eifern kann. (Abg. Bassermanu ruft: HanS Lhomal)
Abg. Dr. v. DziembowSkt (Pole) führt wiederholt Beschwerde über dar EuteiguuugSgrsetz, das mit dem Reichsgesetz iu Widerspruch stedt.
Staatssekretär Dr. Nieder ding bestreitet das. DaS ReichSjastiz-mt übe seine Aufsicht durchaus aus.
Abg. Dr. Frank (Soz.): Wir hätten gern mehrere Resolutionen Angebracht, zum Beispiel über die scheußliche Hinrichtung der Grete Beier. Aber die hätten doch keinen Zweck. Die Reg'ermg hat ja, wie der Reichskanzler heute t« Abgeordnetenhause gezeigt hat, für solche Sachen keine Zeit. Sie denkt ja nur an neue Ausnahmegesetze gegm die Sozialdemokratie. (Hört! Hört! bei dm Soz.) Wk fürchten uns nicht, wir find bereit zu frischem uud fröhlichem Kampf. Mit Ausnahmegesetzen uud Belagerungszustand kann jeder Esel regieren. (Lebhafter Beifall der Soz.)
Abg. Dr. Faßbeuder (Ztr.) bespricht die Frage der Kindermtßhandluugeu Md fordert strengere Strafen.
Abg. Werner (Rp.) äußert sein Befremden darüber, daß gegm dm Geheimen LegatiouSrat Ha«mau« kein DiSzipltuarvrrsahrm eiugelettet wordm sei, obgleich schwere Anklagen gegen ihn wegen Ehebruchs und Meineids vor- lägen. Dagegm gehe »au gegm den Abg. Kölle vor Mb wolle ihn feiner Abgeordnetenpfltcht entziehen.