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Der GesklljWer.
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Mevnfpvechev Hkv. LS. 8L. Jahrgang. M«vnfpv-ch-v Mr. «V.
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Mit de«
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Anfang Oktober
bringen wir wieder fortlaufend
vorzügliche Unterhaltungslektüre!
Im Feuilleton die
Abenteuer des Sßerlock Kolmes
von Conan Doyle.
Diese geradezu weltberühmten Detektiverzählungen finden überall begeisterte Leser; sie sind beileibe nicht zu verwechseln mit dem Schund, den die leider unter der Jugend verbreiteten Hefte mit ähnlichem Titel enthalten.
Im Plauderstübchen
Me Werne Verlobung
von Heinrich Seidel.
Diese Erzählung des vor zwei Jahren aus dem Leben geschiedenen liebenswürdigen Poeten und Humoristen, des Meisters idyllischer Kleinkunst, wird die Leser hochbefriedigen.
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wer sich rechtzeitig in den Genuß dieser Unterhaltungslektüre setzen will, tut gut daran, das Abonnement aus den „Gesellschafter" sofort zu bestellen oder zu erneuern.
Keöaktioir mö Jerlag des „Oefellfchafier".
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AmilicheS.
Bekaautmachung
der S. Zentralstelle fß, die Landwirtschaft, betreffend die Abhattuug eise- MelkereilehrkarseS ia Terabrou».
Mit Genehmigung deS K. Ministeriums des Innern wird an der Molkereischule in Gerabrouu demnächst wiederum ein vierwöchiger Uuterrichtskurs über Molkereiwesen ab- gehalte» werden.
In diesem Kurs werden die Teilnehmer nicht allein in den praktische» Betrieb der Molkerei eivgeleitet, sonder« sie erhalten auch einen dem Zweck und der Dauer des Kurses entsprechend bemessenen theoretischen Unterricht.
Der Unterricht ist unentgeltlich, dagegen find die Teilnehmer verpflichtet, die vmkommeuden Arbeiten nach An-
Menstag den 29. September
Weisung des Leiters des Kurses zu verrichten, auch haben sie für Wohnung und Kost selbst zu sorgen und die für den Unterricht etwa notwendigen Bücher und Schreibmaterialien selbst auznschasfen. Unbemittelten Teilnehmern kann ein StaatSbettrag in Aussicht gestellt werden.
Bedingungen der Zulassung sind: zurückgelegtes sechzehntes Lebensjahr, Besitz der für das Verständnis des Unterrichts notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse und guter Leumund. Borkeuutniffe im Molkereiwesen begründen eine vorzugsweise Berücksichtigung bei der Aufnahme.
Der Beginn des Kurses ist auf Montag den S. Nov. d. I. festgesetzt. Da jedoch zu diesem Kurs nur eine be- schränkte Zahl von Teilnehmern zugelaffeu werden kann, so behält stch die Zentralstelle vor, je nach Bedürfnis im Lauf der folgenden Monate noch weitere Kurse zu veranstalten und nach ihrem Ermessen die stch Anmeldenden in die einzelnen Kurse eiuzuweifen.
Gesuche um Zulassung z« dem Kurs find di« längsten« 24. Oft. d. I. an da« „Sekretariat der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" einzusenden. Den Auf- nahmegesucheu find beizulegeu:
1. ein Geburtsschein;
2. eiu Schulzeugnis, sowie etwaige Zeugnisse über Borkenntnisse im Molkereiweseu;
3. wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Eiuwilligungs- erkläruug des Baters oder Vormunds, in welcher zugleich die Verbindlichkeit znr Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten, insoweit solche nicht auf andere Weise gedeckt werden, übernommen wird;
4. ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Leumundszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß der Bewerber brzw. diejenige Persönlichkeit, welche die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten für den Bewerber übernommen hat, in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen;
5. wenn ein Staatsbeitrag erbet« wird, wa« zatteffeudeu- sall« immer gleichzeitig «it der Vorlage de« Unfuahme- gesnch« z» geschehen hat, ein gemeiuderätlicheS Zeugnis über die Vermögens- und Famtlteuverhältntffe des Bewerbers und seiner Eltern, sowie ein Nachweis darüber, ob die Gemeinde, der landw. Bezirksvereiu, eine Molkereigenossenschaft oder eine andere Korporation dessen Aufnahme befürwortet und ob dieselben ihm zu diesem Zweck einen Beitrag und in welcher Höhe zugesagt oder in Aussicht gestellt haben.
Stuttgart, den 19. Sept. 1908. I. B.: KraiS.
Bekauutmachrmg
betr. Maßregel« gege« die Zigeuner.
Um die immer wieder auftaucheudeu Zigeuner wirksam zu bekämpfen steht stch das Oberamt unter Bezugnahme auf die Erlasse deS K. Ministerium deS Innern vom 11. Febr. 1903 Nr. 20122°-° nnd vom 27. Juli 1907 Nr. 7299, MtuisterialamtSblatt 1903 S. 49 ff. und 1907 S. 339 zu folgende» Anordnungen wiederholt veranlaßt:
1908
1. Die Ortspolizeidehörde« sind verpflichtet, bei der
Vorlage von WuotrSge» auf Ausstellung und Ausdehnung von Waudergewerbescheiueu und sonstig« LegitimatiouSpapier« die etwaige Zigeuuereigeuschaft deS Gesuchstellers zu prüf« und zutreffenden Falls in dem Antrag hervorzuheb«.
2. Das Verbot deS Zufaueiueureise«- der Zigeuner i» Horde« (Miu.-Berf. vom 22. Jan. 1905 Reg.-Bl. S. 29) ist streng dmchzuführm. Bei Zuwiderhandlung« haben die OrtSpolizeibehördeu mit empfindlichen Straf« etuzuschreiten und für sofortige wirksame Trennung der Horden Sorge zu trag«, wobei erforderlich« Falls von den durch Art. 2 des Gesetzes vom 12. Aug. 1879 zuge- lasseucn Strafen und Zwangsmitteln Gebrauch gemacht werden kann. Eine wirksame' Trennung liegt in dem Fall z. B. nicht vor, wenn die einzelnen Teile der Horden in kurz« Zwischenräumen hintereinander Herzith« und am Ende der Wanderung gemeinschaftlich lagern. ES hat nach der Trennung der Transport der Teile vielmehr «ach verschieden« Himmelsrichtung« hin zu er- folg«. Angebliche, das Zusammeureiseu begründende Md entschuldigende Lerwaudschaftsverhältuisse zwischen den Mitgliedern der Horde find nur daun, wenn sie urkundlich uachgewies« find oder aus sonstig« Grüud« hinreichend wahrscheinlich erscheinen, in Rücksicht zu ziehen.
3. Auftreteude Zigeuuerbaud« find fortgesetzt scharf zu Sber- wache«; etwaigen Belästigung« und Gefährdung« der Bevölkerung durch sie ist strenge eutgegenzatreten. ES darf ihnen — dringende Notfälle ausgenommen — nicht gestattet werdw, auf Straß«, öffentliche» Plätzen oder sonstigem Grundeigentum za läge«.
Bon ihrem Erscheinen ist alsbald de« Oberamt und der uächstgelegeue« Laudjägernebeustelle telephonisch Mit- teiluug zu machen.
Anzeige« von durch Zigeuner begangene Verfehlung«« — Laudstreicherei, Bettel, Verfehlung« gegen die Persouenstaudsgesetze, Fälschung von Legitimation-» Papier«, Verfehlungen gegen die Schulgesetze, die straßeu- polizeilicheu Vorschriften, Versäumnis der militärischen Gestellungspflicht u. dgl. — find, soweit nicht die OrtSpolizeibehördeu zuständig find, womöglich unter gleichzeitiger Vorführung der verdächtig« bezw. beschuldigt« Person« »»verzüglich de« Oberamt zu übergeben.
4. Zur Deekemg der im Verfahr« bei den Ortspoltzeibehör- den erwachsend« Koste» find die Zigeuner heranzuzieheu, soweit es im einzelnen Falle zulässig Md durchführbar erscheint.
5. Schulpflichtige Kinder sind von den Baud« zu trenn« und zum Schulbesuch anzuhalt«. In den geeignet« Fäll« ist nach Art. 4 Abs. 2 deS ZwangSerziehuugS- gesrtzeS vom 29. Dezember 1889, (Reg.-B. S. 1284) Antrag aus Anordnung der Zwa»sserzieh««g von Zigeunerktvderu zu stell«.
6. In deujmtge« Gemeind«, die zur Bewältigung herum- ziehender Ztgeunerbandeu die hinreichende Zahl von Poli- zeibedieustet« nicht Hab«, ist womöglich eine besondere P»lizeihilf-«a»»schaft MS Mitgliedern der Feuer-
Wie die Türkei zu einer Verfassung kam.*)
Gta«b«l, Ende August 1908.
Die Türkei und eine Verfassung — noch vor wenig« Wochen schien stch das grade so znsammeuzureimm wie ein Gorilla und eine Bartbinde! Aber nun haben wir die Konstitution — und Westeuropa ist paff. Westeuropa ist immer paff, wenn mal was BernüustigeS passiert. Und mau weiß dort gar nicht, weshalb es auf einmal so kam. Die Guckkästen, die stch Tageszeitungen neun«, geben ganz falsche Bilder von der Geschichte. Sie dürfen oft gar nicht die Wahrheit erzählen, weil sie politische Verwickelung« fürchten. Die Zeitung aber, die stch Guckkasten uemt, sagt die Wahrhkit, und wen» darob die Welt uuterginge oder der „Verantwortliche" fünf Mark Strafe zahlen wüßte.
Also!!! ES war am 15. dis Monat Ramasan, da saß der Sultan auf seinem Divan und seufzte. Et« Druck auf einen Knopf rief den Großwefir herbei. Der seufzte auch, neigte die Stirn bis zum Fußboden und sprach: „Allah il Allah! Der Liebling des Propheten und Beherrscher aller Gläubig« macht ja eiu so lauges Geficht!"
„Ja. wie kann »au eS kürzer macheu, wenn mau kein Geld hat!" sagte der Sultan bekümmert. „Und kein Deibel pumpt mehr, und nun geht in der Wirtschaft alles drunter und drüber. Mein Divan braucht eiu« neuen Bezug Md
*) Mit Erlaubnis de» Rosr-Verla-, ». m. b. H.» Berlin 8VV. 48, entnehmen wir dies» n»tve »»schichte dem von Paul «eil», ^aurge^rdene» „Guckkasten-, illustriert« Wochrnschrist für Humor,
wüßte auch aufgepolstert werd«. Seit Wochen kommt niemand im Palast zu einem ruhigen Nachtschlaf, weil der Hofkammerjägermeister streikt; er wil erst sein rückständiges Gehalt oder wenigstens täglich die horrenden Auslagen ersetzt Hab«. Und die Weiber, die Weiber! Die sanfte Zatua will stch töten, wenn ich ihr nicht eiu Grammophon kaufe, die feurige Sulrika will mir die Augen auSkratzen, wenn sie kein Automobil bekommt, die märch «kundige sche- -eresade erzählt mir immerfort, fie hätte nichts GescheidteS avzuzieheu, und so geht das die ganze Reihe durch. . . . Und weißt Du auch, daß die Ruff«, Engländer und Italiener Vorhaben, mir alle Gelder zu kündigen, mein Land zu parzellier« »vd meinen Freund Wilhelm mit der letzt« Hypothek auSfalleu zu lassen? Schuftt Pascha, Du mußt Kat schaffen!"
Schufti Pascha kraute stch den Bart: „Die Schatz- kämme« find leer, die Steue« den GiamS verpfändet. Aber man könnte mal an Rothschild telegraphieren."
„DaS habe ich bereits getan", sprach der Sultan dumpf, „und ihm eingehend meine Not geschildert. Und weißt D«, was der Hebräer geantwortet hat?" Er reichte dem Großwefir eiu Telegramm; darin stand um das eine Wort: „Nebbich!"
„Da müsse» wir nach dem Rat des „Kalauer Anzeigers" wieder mal das Goldene Horn versilbern", «einte der Großwefir.
„DaS gehört jetzt den Engländern I" erwiderte der Sultan verleg«. „Ich tat'«, während Du Ms Urlaub warst."
Abermals kraute Schufti Pascha stch den Bart. „Viel- leicht komm« wir MS der Patsche, o Sonne des Weltalls, wenn wir Konkurs ausageu und 5 Prozent bieten?"
„Dein Rat wäre gut" lächelte der Sultan ironisch, „wenn ich um wüßte, wer mir die fünf Prozent borgte Run war Schufti Pascha mit seiner Weisheit zu Ende. „O Herr", bat er, „laß mir eine Frist von zwei Lagen, ich will zu Allah bet«, daß er mich erleuchte."
* *
Großwefir zwei „Sroßmächttger
Strahlenden Antlitzes erschien der Tage später zum Vortrag beim Sultan.
Herrscher", begann er, „Allahu ekber! Allah hat uns ein« Weg gewies«. Ich hatte mir d« Kopf darüber zerbrochen, weshalb wir so kreditlos find, während die anderen Länder, die auch bloß Schuld« Hab«, lustig weiterpump« können. ES kam mir der Gedanke, eS zu »ach« wie die listigen fränkisch« Kaufleute, die in Fällen, wenn ihnen die Pleite droht, zu erforsche« suchen, wa» die geheime öffentliche Meinung über fie sagt, d. h. die Auskunftei« zu befrag«. Ich ließ also durch ein« Vertraut«, Jaffas bm Sukmuz, über Dich, o Herrscher, eine telegraphische AuSkuuft ein- holen bei der größten Auskunftei der Welt — hier ist fie!"
Der Sultan laS: „Juffuf b« Kukuruz, Salata. Ungefragter gilt als kranker Manu jedenfalls von sehr ungewisser Konstitution, daher RegieruugSdauer zweifelhaft, Kreditgewährung unratsam. Ohm Obligo. Schimmel- pfeug."
„So eine Semeiuheit!" sagte der Sultan. „Aber war mache ich damit?"