diese nicht erreicht werden sollte, eine höhere Tarifierung für Mehl zu befürworten, wenngleich gerade gegen diese schon früher in Vorschlag gebrachte Notstandsmaßnahmen ebenfalls gewichtige Bedenken erhoben wurden.

Bo« de« Fildern, 21. Sept. DasSchw. Korr.- Bur." schreibt: Der Ruhm des Filderkrautes ist in Gefahr. Auf den Fildern herrscht große Aufregung. Die in den letzten Jahren wie Pilse aus der Erde geschossenen Filder- krautfabriken beziehen ihr Kraut kaum mehr von den Fildern, sondern lassm vielfach minderwertiges Kraut von Ostpreußen kommen. Der Preis dieses Krautes ist trotz der teuren Fracht billiger als der des echten aus den Fildern produzierten spitzigen Krautes; die Qualität des ostpreußischen runden Krautes ist jedoch lange nicht so gut wie die der echten Filderkrauthäuptle. Trotzdem fällt es keiner der in Betracht kommenden Fabriken ein, von ihren Etiketten das WortFilder" zu streichen, denn ist das Kraut zwar nicht auf den Fildern gewachsen, so ist es doch dort fabriziert. Die Filderbauern aber werden dadurch gezwungen, unter großen Unkosten mit ihrem Kraut hausieren zu gehen, und der Ruf des Filderkrauts, der wichtigsten Nahrungsquelle für die Filderebene, kommt ernstlich in Gefahr.

r. Tuttlingen, 23. September. Am Sonntag abend wurde der 18jährige Reinhold Müller von Weilheim nach einem Festgelage bei Seitingen in roher Weise niederge­schlagen und schwer verletzt zurückgelafsen. Der Feldhüter fand ihn tot auf. Außer anderen schweren Wunden wurde vom Arzte auch Gehirnerschütterung festgestellt. Die Täter sind bekannt.

r.ß Ehingen, 23. September. Heute früh kurz vor 7 Uhr stieg die 46 Jahre alte Köchin Emma Maier von Ulm aus dem Fenster des 3. Stocks im Bezirkskrankenhause, setzte sich auf die Fensterbank und stürzte ab; nach '/, Stunde war sie eine Leiche. Der vor kurzem erfolgte Tod ihrer Mutter soll die Aermste so erregt haben, daß sie seit­her an Trübsinn litt.

Ul«, 22. Sept. Wie derUlm. Ztg." Mitgeteilt wird, ist schon vor einiger Zeit an die Beamten des Grafen Georg Fugger-Kirchberg ein Dekret des Vorsitzenden des Familienseniorats Grafen Ernst Fugger-Glätt ergangen, künftig den Weisungen des Grafen Fugger-Glätt Folge zu geben. Graf Karl Ernst Fugger-Glätt weilte dieser Tage in Oberktrchberg und Oberdischingen um die Verwaltung der Güter persönlich zu übernehmen. Graf Georg hat tat­sächlich in Reichenhall Wohnsitz genommen, wenn er auch momentan in München sich aufhält.

r. Neckars«!«, 23. Septbr. Während des gestrigen Vormittagsgottesdienstes ereignete sich beim hiesigenBier­keller" auf der Straße nach Heilbronn ein Autombilunfall. Ein beladenes Milchfuhrwerk der Gebrüder Laubes vom Lautenbacherhof begegnete einem von Heilbronn herkommen­den Automobil, vor dem die Pferde des Milchwagens scheuten. Es erfolgte ein heftiger Zusammenstoß, der beide Fuhrwerke teilweise zerstörte. Der Führer des Milchwagens wurde leicht verletzt, konnte aber mit einem Brauereiwagcn seinen Weg fortsetzen. Ein Pferd wurde in den Straßen­graben geschleudert und verletzt.

Bo» der Luftschiffahrt.

r. Friedrichshase«, 24. Sept. Der für heute an­gekündigte Ausstieg des Grase« Zeppelin ist mittags erfolgt. Um 11V-Uhr unternahm Graf Zeppelin mit seinem lenkbaren Luftschiff einen Aufstieg in der Richtung nach Konstanz. Alsdann bewegte sich der Ballon entlang dem schweizerischen Ufer und fuhr darauf gegen Lindau über dieses hinweg nach Manzell zurück. Die Fahrt ist vorzüg­lich gelungen, namentlich machten die Schwenkungen den Eindruck großer Sicherheit. Gegen 3 Uhr erfolgte die Rückkehr. Die Unterbringung des Luftschiffs in der Halle vollzog sich ohne Zwischenfall. Der Graf erhielt zur

Kratis-Automoöitfahrten.

Eine juristische Plauderei.

Aus dem Berl. Lok.-Anzeiger.

(Schluß.)

Die Strafkammer, die nun zum zweitenmale mit der Sache befaßt wurde, verurteilte, gebunden an die rechtliche Beurteilung des Reichsgerichts, den Angeklagten wegen schweren Diebstahls an dem Benzin zu der geringsten zu­lässigen Strafe von - drei Monaten Gefängnis!

Daß eine solche Entscheidung dem allgemeinen Rechts­empfinden nicht entspricht, darf wohl behauptet werden. Dies ist aber um so bedauerlicher, als an dem Spruche die Strafkammer weniger schuldig ist als der höchste deutsche Gerichtshof. Ich möchte sogar fast bezweifeln, daß das Reichsgericht sein Urteil, wonach das Benzin gestohlen sein konnte, so begründet bat, wie es in dem Zeitungsberichte steht- Das Reichsgericht kann in dem Verbrauch des Ben- zins doch keine Wegnahme gesehen haben. Unter Wegnahme ist doch ein Ergreifen in den Gewahrsam zu verstehen. Der Angeklagte, der das Benzin durch elektrische Zündung in einen anderen Aggregatzustand übergehen und dann verpuffen läßt, eignet sich doch nichts an. Vielmehr muß man sagen: um es zu gebrauchen, muß man dar Benzin vorher sich an­geeignet haben. Also der widerrechtliche Verbrauch des Benzins ist ebensowenig Diebstahl, wie der widerrechtliche Gebrauch des elektrischen Stromes es war.

Gesetzt nun aber, das Reichsgericht hätte angenommen, daß eine widerrechtliche Wegnahme des Benzins in Frage komme, also einer körperlichen Sache, an der ein Diebstahl sehr wohl möglich Var, so ist dies theoretisch wohl nicht anzusechten. Dennoch aber erscheint die auf diesem Wege

Lösung des Prinzips der Lenkbarkeit zahlreiche Glück­wunschtelegramme; die Stadt ist reich beflaggt.

Deutsche» Reich

Berlin, 23. Sept. Wie die -Dortm. Ztg." von hier meldet, soll der Staatssekretär des Reichsschatzamtes Freiherr v. Stengel noch vor dem . 15. Oktober seinen Abschied nehmen. Der Rücktritt des Schatzfekretärs soll derselben Quelle zufolge mit dem Blockkurs der Regierung in Verbindung zu bringen sein, da die Beziehungen des Freiherrn v. Stengel zum Zentrum nach wie vor dieselben geblieben seien. Als Nachfolger des derzeitigen Schatz­sekretärs nennt die Zeitung den Generaldirektor des Nord­deutschen Lloyd, Wiegand, dessen kürzlicher Besuch beim Reichskanzler dadurch seine Erklärung findet.

Berlin, 24. Sept. Generalleutnant Stössel, der Verteidiger von Port Arthur, weilt gegenwärtig in Be­gleitung seiner Tochter in Berlin, um hier Heilung von einem Nerven- und Herzleiden zu suchen. (Mpst.)

r. Berlin, 24. Sept. Bet einem Kellerwohnungs­brand in der Lübecker Straße sind mittags 2 Kinder ver­brannt. Sie hatten mit Streichhölzern gespielt.

Hechingeu, 22. Sept. Die feierliche Eröffnung der hiesigen Jubiläumsgewerbeausstellung fand heute vor­mittag in Anwesenheit des Regierungspräsidenten Graf v. Brühl aus Sigmaringen, der königlichen und fürstlichen Beamten und der städtischen Bürgerkollegien, des Ausstel- lungskomites, der hiesigen Vereine und einer großen Anzahl sonstiger Festteilnrhmer statt. Bürgermeister Mayer sprach vor der Ausstellungshalle dem Regierungspräsidenten den Dan! für sein Erscheinen aus, beglückwünschte den Gewerbe­verein zu seinem 50jähr. Jubiläum Md feierte dann den Protektor der Ausstellung, den Fürsten Wilhelm von Hvhen- zollern. Reg.-Präs. Graf v. Brühl erklärte darauf die Ausstellung für eröffnet, worauf man einen Gang durch dieselbe antrat. In der Linde fand ein Festesten statt, während dessen die Festmusik (Regts.-Kapelle des Jnf.-Reg. 127 aus Ulm) spielte. Der Besuch der reichhaltigen Aus­stellung war den ganzen Nachmittag ein überaus reger; aber auch auf dem Festplatz und dem anstoßenden Vergnügungs­park herrschte ein festlich bewegtes Leben und Treiben. Abends wurde seitens der Hofpyrotechuikers Weiffenbach aus Stuttgart ein brillantes Feuerwerk abgebrannt. Die Ausstellung ist bis 13. Okt. geöffnet.

Dresden, 24. Septbr. Zu einer Nachricht von der bevorstehenden Niederkunft der Gräfin Moutignoso melden die Dresd. N. Nachr.: In London ist auf ver­schiedenen Botschaften von einem hiesigen Aufenthalt der Gräfin Montignoso in London oder auf der Insel Wight schon seit 14 Tagen etwas bekannt, aber man hat nicht daran geglaubt. Jetzt erfährt man, daß die Gräfin in London bei einem Arzt sich aufhält und daß sie ein Kind erwartet. Wir sind zunächst nicht in der Lage, so schreibt das Blatt, diese Gerüchte auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Wir können nur feststellen, daß beharrlich die gleiche Meld­ung seit Tagen sich wiederholt.

Zu de« Strausberger Eiseubahufrevel wurde eine Bekanntmachung des 1. Staatsanwalts beim Land­gericht III (Berlin) allen Gastwirtschaften, Gefängnissen und Zuchthäusern des Inlandes und den deutschen Konsu­laten im Auslande zugestellt. Es werden damit Svv« Mark Belohnung für Ergreifung der Täter ausgesetzt.

Wilhelmshaven, 22. Sept. Ueber die Explosion im Artilleriedepot Wilhelmshaven, bei der 5 Arbeiter getötet, 2 Arbeiter sowie 2 Frauen schwer und 2 Personen leicht verletzt wurden, berichtet dasWilhelmsh. Tagbl.", daß durch den Lustdruck der Schuppen zum Teil zerstört wurde. Das Dach wurde abgehoben und die Fenster nach der einen Seite wurden völlig herausgebrochen. Bei den vorgenommenen Arbeiten handelte es sich um eine zu

gefundene Entscheidung nichts weniger als befriedigend. Um wegen Diebstahls zu bestrafen, muß der Richter nach § 242 Strafgesetzbuchs feststellen, daß ein Täter die Sache in der Absicht rechtswidriger Zueignung weggevommen hat, das heißt, daß er sich der Rechtswidrigkeit seines Tuns bewußt gewesen ist und die Tat trotzdem gewollt hat. Ist dies hier anzunehmen, soweit die Wegnahme des Benzins in Frage steht? Das hatte die Strafkammer unabhängig vom Reichgericht nochmals zu prüfen; denn in Tatfragen hat das höchste Gericht nicht mitzusprechen; es hat nur die rechtliche Beurteilung nachzuprüfen und rechtliche Weisungen zu gebe«.

Ich glaube, daß die Strafkammer trotz der vom Reichs­gericht gegebenen Weisung immer noch freisprechen mußte. Betrachten wir den Hergang doch so, wie er sich im Leben abgespielt haben wird. Denkt denn der Chauffeur, der sich widerrechtlich das Auto herausholt, um damit zu fahren, überhaupt daran, daß er sich damit zugleich auch das darin enthaltene Benzin widerrechtlich aneigne? Im Augenblick des Herausholens des Autos gewiß nicht. Hinterher, wenn er erst damit fahren will, wird et sich natürlich verge­wissern, ob er fahren kann. Dabei wird ihm vielleicht die Tatsache, daß er durch das Fahren Benzin verbraucht, durch den Kopf gehen. Vielleicht, und höchstwahrscheinlich aber aber nicht; denn jetzt muß er ans Fahren denken. Jeden­falls hatte er in dem Augenblick, da er losfuhr, das Ben­zin schon im Besitz, ohne daß ihm dessen rechtswidrige Zu­eignung vorher zum Bewußtsein gekommen war. Also die Wegnahme des Benzins war, wenn man einen natürlichen Verlauf des Denkprozesses unterstellt, nich. in der Absicht rechtswidriger Zueignung erfolgt.

Die Strafkammer ist aber noch weiter gegangen. Sie hat nicht bloß einfachen, sondern sogar schweren Diebstahl

Prüfungszwecken auszuführende Entladung der Schrapnells. Die Leute waren schon längere Zeit mit dergleichen Ar­beiten beschäftigt, sodaß sie ihnen nicht neu waren; auch kannten sie die mit der Arbeit verbundene große Gefahr. Wie das bedauerliche Unglück entstanden ist, hat bisher nicht aufgeklärt werden können. Allem Anschein nach ist eine genaue Feststellung schwerlich zu erwarten, da die mit der Arbeit betrauten 5 Arbeiter ums Leben gekommen sind. Ihre Leichen waren durch die starke Explosion zum Teil zerstümmelt worden. Die schwer und leicht Verletzten ar­beiteten in ziemlicher Entfernung von der Explofionsstätte; die Frauen wurden, wie es auch in anderen Depots ge­schieht, mit leichteren Arbeiten wie Sortieren und Verpacken beschäftigt.

Hamburg, 23. Sept. Die von Oberleutnant a. D. Graetz von Dar-esSalaam durch den afrikanischen Kontinent nach Swakopmund unternommene Automo- bjilfahrt mußte bereits drei Tagereisen hinter Morogoro in Ostafrika aufgegeben werden, weil die Benzinvorräte nicht ausreichten und die Zylinder explodierten.

Zur Han-Affäre. Den Münch. Neuest. Nachr. zu­folge hat Rechtsanwalt Dr. Pannwitz gegen Paul Lindau im Auftrag der Familie Molitor Strafantrag wegen Be­leidigung gestellt.

Berlin, 23. Paul Lindau hat über seine Aus­einandersetzungen mit der Familie Molitor in mehreren Wiener Zeitungen folgende Erklärung veröffentlicht:Die beiden Vertreter der Familie Molitor, Generalmajor z. D. Sachs und Rechtsanwalt Dr. v. Pannwitz, sind von der Voraussetzung ausgegangen, daß ich die Ehre des FräuleinS Olga Molitor und ihrer Familie sehr gekränkt habe. Diese Auffassung teile ich in keiner Weise, da ich mir bewußt war, nicht ein Wort gesagt zu haben, das geeignet wäre, die Ehre des Fräuleins Molitor und ihrer Familie zu kränken. Aus diesem Grunde war ich weder in der Lage, die Er­klärung der beiden Kartellträger zu unterzeichnen, noch konnte ich die Berechtigung anerkennen, aus meiner Weigerung die Konsequenz zu ziehen, daß die Sache als Ehrenhandel mit den Waffen ausgetragen werden müsse. Wenn eine solche, absolut ruhige und sachliche Behandlung einer Frage von öffentlichem Interesse den Autor veranlassen müßte, dafür Rechenschaft mit der Waffe in der Hand zu geben, so wäre die Diskussion über psychologische Themen für die Presse eine Unmöglichkeit geworden."

Ausland.

Wie«, 23. Sept. Nach derWiener Allg. Ztg." konnte der Aufenthalt der Gräfin Montignoso, die wahr­scheinlich den Musiker Toselli geheiratet hat, weder vom toskanischen noch Dresdner Hof eruiert werden. Ebenso fehlen Nachrichten über den Verbleib der Prinzessin Pia Monica.

Paris, 24. Sept. Präsident Falliöres und die Todesstrafe. Unbeirrt von den Angriffen, die Soleilands Begnadigung ihm zugezogen, hat Präsi­dent Fälliges in drei weiteren, besonders schweren Fällen die Todesstrafe in Zuchthausstrafe umgewandelt. Die Be­günstigten sind drei Mörder, der erste hat einen Vater und Sohn gemordet, der zweite einem Mann durch Fußtritte den Schädel zermalmt und die dritte, eine Frau, ihren greisen Vater mit einem Eisenstab totgeschlagen. (Mpst.)

r. Norderney, 24. Sept. Der deutsche Botschafter in Wien Graf v. Wedel ist heute hier ein getroffen und vom Reichskanzler empfangen worden.

r. Batu«, 24. Septbr. (Petersb. Tel.-Ag.) Der Mali von Wan, Ali Bey, der hier auf der Durchreise nach Konstantinopel eingetroffen war, wurde gestern abend in der Nähe seines Hotels überfallen und tötlich ver­wundet. Der Täter ist entkommen.

angenommen. Sie muß, um dies zu tun, festgestellt haben, daß der Einbruch (das Oeffnen mit falschem Schlüssel) in der Absicht erfolgt ist, das Benzin zu stehlen. Das wider­spricht doch vollkommen der Lebenserfahrung. Am Benzin lag dem Angeklagten nichts. Er konnte ja nicht einmal wissen, ob in dem Automobil Benzin enthalten war. Wenn er also Benzin nahm (vir setzen z. B. den Fall, von dem in dem Zeitungsberichte aber nicht die Rede war, er fand solches anderswo im Schuppen und füllte den Behälter des Auto damit), so hätte er doch nur bei Gelegenheit der Wcg- holung des Fahrzeuges sich des Diebstahls an dem Benzin schuldig gemacht. Es würde also im schlimmsten Falle ein einfacher Diebstahl Vorgelegen baben, und der Angeklagte wäre mit einem oder wenigen Tagen, statt mit drei Mo­naten bestraft worden, was bei dem geringen Werte des verbrauchten Benzins um so mehr ausgercicht hätte, als die ganze Tat den Eindruck eines rörichien Jugendstreiches macht.

Nun wird vielleicht mancher Leser, der über Jugend­torheiten strenger denkt als ich, der ich im Leben viel schlimmere Taren schon abzuurteilen hatte und gern milde bin, weil tont eomxrouclrs die Voraussetzung ist für taut pkeräonnvr, unbefriedigt sein, weil die nebensächliche Weg­nahme des Benzins den Mann 'ür drei Monate ins Ge­fängnis bringen soll und die eigentliche Missetat, die wider­rechtliche Benutzung des kostbaren Autos straffrei bleibt. Doch dafür muß der Leser dann das Gesetz verantwortlich machen. Und es ist vielleicht doch gut, daß der widerrecht­liche Gebrauch, wie schon im römischen Rechte das turtum usus, nicht strafbar ist. Sonst würden wir, glaube ich, noch recht viel mehr Gefängnisse bauen müssen. Und wir haben deren wabrlich jetzt schon genug! 4,. b'.