81. Jahrgang.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.

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Kevnspvechev Wv. 29.

Jevnfprechev Wr. 29.

Auflage 2600.

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Mit dem Plauderstübchen und

Schwäb. Landwirt.

108

Kagotd, Ireitag den 10. Mai

1907

Amtliches.

Bekanntmachung der K Zentralstelle für die Land­wirtschaft, betreffend die Aufnahme von Zöglingen in die Ackerbauschulen.

Am 1. Oktober d. Js. wird eine Anzahl von Zög­lingen in die Ackerbauschulen zu Hohenheim, Kirchberg, Ellwangen und Ochsenhausen ausgenommen. Es wer­den daher diejenigen Jünglinge, welche in die eine oder andere Ackerbauschule einzutreten wünschen, aufgefordert, sich spätestens bis zum 15. Juni d.Js.je bei dem betreffenden Schulvorstand zu melden. Die Auszunehmenden' müssen das 17. Lebensjahr zurückgelegt haben, vollkommen gesund, für anhaltende Feldarbeiten körperlich erstarkt und mit den gewöhnlichen landwirtschaftlichen Arbeiten bekannt sein, die Kenntnisse eines guten Volksschülers und die Fähigkeit be­sitzen, einen einfachen Vortrag über Landwirtschaft und deren Hilfsfächer aufzufassen. Kost, Wohnung und Unterricht erhalten die Zöglinge für die von ihnen zu leistenden Ar­beiten, woneben sie nach Maßgabe ihrer Leistungen und ihres Verhaltens je am Schluß des Schuljahres noch mit besonderen Prämien bedacht werden können. Etwaigen Be­dürftigen kann außerdem eine Unterstützung in Aussicht ge­stellt werden.

Mit dem Eintritt in die Schule ist die Verpflichtung zu übernehmen, den vorgeschriebenen zweijährigen Lehr­gang durchzumachen und zu diesem Zweck im Fall der Aus­hebung zum Militärdienst von der Vergünstigung, sich zurück­stellen zu lassen, Gebrauch zu machen.

Den Eingaben, in welchen die bisherige Laufbahn des Bewerbers darzulegen ist, müssen ein Geburtsschein, Impf­schein, ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand des Bewerbers, das sich auch über etwaige frühere der Auf­nahme hinderliche Erkrankungen des Gesuchstellers zu äußern hätte, ein Staatsangehörigkeitsausweis, ein Zeugnis des Gemeinderats über das Prädikat desselben, über den Stand und den etwaigen Grundbesitz des Vaters und das dem Bewerber etwa von seinen Eltern anfallende Vermögen, sowie eine schriftliche Einwilligung des Vaters, beziehungs­weise Vormunds, zum Besuche der Ackerbauschule beiliegen.

Die Bewerber, welche nicht durch besonderen Erlaß zurückgewiesen werden, haben sich am Montag, den 8. Juli d. Js.. morgens 7 Uhr, zur Erstehung einer Vorprüfung in Hohenheim einzu­finden.

Stuttgart, den 1. Mai 1907.

v. Ow.

Die Herren Ortsvorsteher

wollen in Gemäßheit des Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 20. v. Ms., Amtsbl. Nr. 11 S. 207, in dem demselben s. Zt. zugestelltenMobilmachungsbüch­lein für die Ortsvorsteher" die zufolge Erlasses vom 2. Mai v. Js. auf Seite 4 angebrachte Fußnote wie folgt ändern:

*) Die neueste Aufzählung der wichtigsten Bestimmungen siehe im Ministerialamtsblatt von 1907 S. 207.

Der Vollzug wird gelegentlich der Rechnungsabhören und Gemeindevisitationen überwacht werden.

Nagold, den 8. Mai 1907.

K. Oberamt. Ritter.

Jur Jinanzkage im Weich.

Während das Ergebnis des Reichsfinanzjahres 1905 nicht nur ermöglichte, die den Einzelstaaten für 1904 und

1905 gestundeten Matrikularbeiträge, sondern sogar von den 24 Millionen Mark ungedeckter Umlagen noch 6,2 Mil­lionen Mark unerhoben zu lassen, wird das Reichsfinanzjahr

1906 für die Einzelstaaten weit ungünstiger abschließen. Wie schon mitgeteilt, haben die Ueberweisungssteuern, die Maischbottichsteuer, die Branntweinverbrauchsabgabe und die Reichsstempelabgaben in Wirklichkeit den Etatsanschlag um 0,4 Millionen Mark überschritten. Um diese Summen würden die in den Etat für 1906 eingestellten 82 Millionen Mark ungedeckter Matrikularumlagen gekürzt werden können. Es ist auch möglich, daß noch eine weitere Kürzung eintritt. Nach der sogenannten lax Stengel oder vielmehr nach dem durch sie geänderten Artikel 70 der Verfassung sind die Matrikularbeiträge, soweit sie in den Ueberweisungen keine Deckung finden, den Bundesstaaten am Jahresschluß in dem Maß zu erstatten, als die übrigen ordentlichen Ein­nahmen des Reichs dessen Bedarf übersteigen. Hierauf war ja auch schon die Kürzung der ungedeckten Matrikularum­lagen von 1905 um 6,2 Millionen Mark zurückzuführen. Wenn also die Reichskasse für 1906 einen Ueberschuß auf­weisen würde, so würde auch er ebenso wie das Mehr der Ueberweisungssteuern von 0,4 Millionen Mark zur Kürzung der 82 Millionen Mark ungedeckter Matrikularumlagen ver­wendet werden. Daß ein solcher Fall aber eintritt, und daß, wenn er eintritt, eine größere Summe in Frage kommt, ist nicht sehr wahrscheinlich. Im Februar rechnete der Reichsschatzsekretär im Reichstag damit, daß der Abschluß des Finanzjahres 1906 für die Reichskasse sich in Wirklichkeit so stellen würde, wie im Etat vorgesehen. Dabei nahm er aber an, daß die Zölle den Etatsansatz mindestens erreichten. Sie sind nun mit 6,1 Millionen Mark hinter ihm zurück­geblieben. Und wenn auch einzelne Einnahmequellen wie die Zuckersteuer und die Postverwaltung etwas größere Ein­nahmen abgeworfen haben, als der Schatzsekretär im Februar annahm, so sind diese zusammen kaum so bedeutend, daß sie die Mindererträge und vor allem die Mehrausgaben aus- gleichen. Jedenfalls wird man gut tun, anzunehmen, daß sich beim Finalabschluß der Reichshauptkasse in dieser keine größere Summe zur Kürzung der ungedeckten Matrikular­umlagen vorfinden wird. Der weitaus größte Teil der 82 Millionen Mark wird auf dein Lastenkonto der Einzel­staaten stehen bleiben.

Die Erhebung dieser Summe wird sich nun zum erstenmal gemäß § 3 des Reichsfinanzreformgesetzes vom 3. Juni 1906 vollziehen. Hier ist vorgeschrieben, daß soweit die nach Artikel 70 der Reichsverfassung von den Bundesstaaten aufzubringenden Matrikularumlagen in einem Rechnungsjahr den Sollbetrag der Ueberweisungen um mehr als 40 Pfennig

auf den Kopf der Bevölkerung übersteigen, die Erhebung des Mehrbetrags für dieses Rechnungsjahr ausgesetzt wird. Der danach auf den Kopf der Bevölkerung zu berechnende Be­trag macht gegenwärtig etwa 24 Millionen Mark aus. Die Erhebung der Differenz zwischen 24 Millionen Mark und dem Gesamtbetrag der ungedeckt bleibenden Matrikularbei­träge würde also für 1906 ausgesetzt werden. Weiter heißt es sin dem erwähnten Gesetz, daß, soweit sich rin solcher Mehrbetrag auch nach der Rechnung ergibt, dessen Erhebung im Juli des drittsolgenden Rechnungsjahres stattfinden soll. In diesem Fall würde also die Erhebung im Juli 1909 zu erfolgen haben. Gewiß können sich die Einzelstaaten in der Zwischenzeit auf diese Eventualität besser als früher, da die Zahlung ungedeckter Matrikularumlagen dem Final­abschluß der Reichshauptkasse auf dem Fuß folgen mußte, einrichten, aber die Tatsache, daß es trotz der bisherigen Steuerreform nicht gelungen ist, die Belastung der Einzel­staaten auf 24 Millionen Mark zu beschränken, geschweige denn sie ganz zu beseitigen, gibt doch zu denken.

Wolittsche WeVerfichl.

Das neue deutsch-amerikanische Handelsab­kommen ist dem Reichstag nunmehr zugegangen. Nach diesem Abkommen macht Amerika, abgesehen von ^einigen Zollbegünstigungen für Weine usw. auf dem Gebiet des Zollabfertigungsverfahrens die schon vor einigen Tagen mit­geteilten Zugeständnisse. Als Gegenleistung gewährt Deutsch­land den Vereinigten Staaten einen bedeutenden Teil der ermäßigten Zollsätze aus den stieben in den Jahren 1904 und 1905 mit Belgien, Italien, Oesterreich-Ungarn, Rumä­nien, Rußland, Schweiz und Serbien abgeschlossenen Han­delsverträgen. Also nicht etwa die volle Meistbegünstigung. Begünstigt werden u. a. Getreide, Obst, auch bearbeitet zu Saft, Holz, Vieh, Fleisch mit Ausschluß von Schweinespeck, Schmalz, Petroleum, Schiefer, Schmieröl, Häute, Leder, Sattlerwaren. Pappe, Papier, Tapeten, Glas, Eisenfabrikate, namentlich für Eisenbahnen, Dampfmaschinen, Personen­wagen, Uhren und Uhrenteile, Schlösser, mechanische Spiel­werke. Das Abkommen, das bekanntlich nur ein Provi­sorium darstellt und als solches im allgemeinen nicht un­günstig beurteilt wird, gilt zunächst auf ein Jahr, also min­destens bis zum 1. Juli 1908.

Die Budgetkommission des Reichstags nahm bei der Beratung des Etats der Zölle eine Resolution an, in der die Herabsetzung der Zuckersteuer von 14 Mark auf höchstens 10 Mark für den Doppelzentner gefordert wird. In Bezug aus die Zigarettensteuer wurde klargestellt, daß man nicht die Absicht gehabt habe, auch Zigarillos zu ver­steuern, wie es tatsächlich vielfach geschehe. Es gelangte eine Resolution zur Annahme, die den Bundesrat ersucht, die Aus­führungsbestimmungen zum Zigarettensteuergesetz auf Grund von § 2 Abs. 5 dahin abzuändern, daß Tabakfabrikate in Art und Forni der Zigaretten, welche mit Tabak-Um- und Deckblatt versehen sind, selbst dann nicht der Zigarettensteuer unterliegen, wenn ihre Einlage aus feingeschuittenem Tabak unter zwei Millimeter Schnittbreite bestehe.

Das Testament des Bankiers.

Kriminalroman von A. M. Barbonr.

Autorisiert. Nachdruck verboten.

(Fortsetzung.)

Die Stille, die nach dieser Aussage eintrat, sprach deutlicher, als irgendeine Kundgebung es vermocht hätte. Jedes Auge hing an dem jungen Manne. Er fühlte das, obgleich sein Blick nur auf das Gesicht des Coroners ge­richtet war, und daraus erkannte er, wie in einem Spiegel, den Eindruck, den seine Worte auf die ganze Versammlung gemacht hatten den Unglauben und die Entrüstung, wo­mit seine Enthüllung ausgenommen worden war. Trotzdem bewahrte er seine vornehme Haltunglund seinen Gleichmut und sah dem Coroner fest ins Auge, als dieser mit einer gewissen Strenge sagte:

Herr Zeuge, Sie sprechen da eine schwere Beschuldig­ung gegen einen Mann aus, der sich nicht mehr verteidigen kann und der in den weiten Kreisen seiner Bekanntschaft allgemein für einen Ehrenmann galt und als Geschäftsmann über jeden Vorwurf erhaben dastand."

Dessen bin ich mir vollständig bewußt," entgegnete Skott gemessen,ich sagte aber nichts, was ich nicht ver­antworten kann. Unter der Privatkorrespondenz Herrn Mainwarings wird man den Beweis für meine Aussage finden. Sie verlangten eine nähere Erklärung, weshalb ich den Grund von Herrn Mainwarings Verstörtheit in dem

plötzlichen Auftauchen dieses Hobson vermutete, und ich habe daher angegeben, worauf sich meine Vermutung stützt."

Wann hat Hobson zum letztenmale den Versuch einer Erpressung gemacht und mit welchem Erfolges"

Aus den mir zu Händen gekommenen Briefschaften habe ich ersehen, daß das etwa vor drei Jahren der Fall war und er daraufhin fünftausend Dollars erhielt. Auf diese Sendung bezieht sich ein im unverschämtesten Ton ge­haltenes Schreiben Hobsons, worin er sagt, daß ihn das Geld zwar eine Zeitlang über Wasser halten und er nicht gleich wieder schreiben würde, Herr Mainwaring sich aber nicht einbilden solle, ihm jemals entwischen zu können, da er, Hobson, sich stets über seinen Aufenthalt auf dem laufen­den erhalten und ihn künftig auch einmal besuchen würde."

Können Sie den Mann beschreiben s"

Nein ich habe ihn nie gesehen."

Wie sah der Fremde aus, der gestern nachmittag bei Ihnen gewesen sein soll?"

Er war eine vornehme Erscheinung, etwas über Mittelgröße, ziemlich blaß, mit dunklem Haar und Schnurr­bart; er trug einen schon etwas fadenscheinigen Anzug von leichtem Wollstoff und eine dunkle Brille."

Was wollte er?"

Er wünschte Herrn Mainwaring in wichtigen Ge­schäften zu sprechen. Zuerst schien er es sehr dringend zu haben, als ich ihm aber sagte, daß HerrMainwaring nicht zu Hause wäre und sich auch die nächsten beiden Tage kaum geneigt finden würde, Geschäftsbesuche zu empfangen, ent­schloß er sich, die beabsichtigte Besprechung auf!einen ge­

legeneren Tag zu verschieben und eine Benachrichtigung Herrn Mainwarings abzuwarten."

Er hinterließ also jedenfalls seine Adresse s"

Ja, seine Karte mit dem Namen I. Henry Car- ruthers aus London und der Notiz Arlington-Hotel."

Fiel Ihnen in dem Wesen des Herrn oder sonst irgend etwas aufs"

Nichts, als der mich befremdende Umstand, daß Herr Carruthers sowohl von der Aussetzung des Testaments wie über den Erben vollständig unterrichtet zu sein schien, wäh­rend sein Name Herrn Mainwaring durchaus unbekannt war."

Dem Coroner kam bei dieser Aussage augenscheinlich ein plötzlicher Gedanke, denn er schrieb schnell einige Zeilen auf einen Zettel und reichte diesen Herrn Whitney, worauf dieser zu George Hardy trat und ihn mit einem Aufträge fortschickte.

Dann begann der Coroner wieder:Herr Zeuge, Sie gaben vorhin an, gestern zu später Stunde noch einmal bei Herrn Mainwaring gewesen zu sein. Was führte Sie zu ihm und wo sprachen Sie ihn?"

Kurz vor 11 Uhr verließ ich mein Zimmer, um im Park noch eine Zigarre zu rauchen. Aus der Haustüre tretend, traf ich Herrn Mainwaring, der im Begriffe war, sich durch die große Halle nach seinen Zimmern zu begeben. Er bat mich, ehe ich schlafen ginge, noch einmal in die Bibliothek zu kommen, weil er mir noch einige Anweisungen für den nächsten Tag zu geben hätte.

(Fortsetzung folgt.)