7S. Jahrgang .
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.
Preis vierteljährlich hier 1 mit Träger
lohn 1.2<X«, imBezirks- und 10 Km-Berkehr 1.26 im übrigen
Württemberg 1.36 Monatsabonnements
nach Verhältnis.
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Jernfpvectzev Wv. 29.
AernfprecHev Wir. 29.
«rrflage 2350 .
Anzeigen-Gebühr f. d. Ispalt. Zeile auS gewöhn!. Schrift oder deren Raum bei Imal. Einrückung 10 A bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.
Mit dem Plauderstübchen und
Schwäb. Landwirt.
7«
Bezugseinladung.
Mit dem 1. April 1905 tritt
„Der Gesellschafter"
in das 2. Quarta! seines 79. Jahrgangs ein.
Der Gesellschafter mit dem Unterhaltungsblatt „Das Plauderstübcheu" und der Beilage „schwäbischer Landwirt" kostet bei jedem Postamt im Bezirks- und 10 Km-Berkehr
1 Mark S5 Pfennig
im übrigen Württemberg
1 Mark 35 Pfg. vierteljährlich für Nagold mit Trägerlohn L.S0 Mk., ohne Träger- lohn 1 Mk.
Der Leserkreis des Gesellschafters umfaßt in Stadt, Bezirk und Umgegend zahlreiche Mitglieder aus allen Ständen. Es finden daher auch Anzeige« jp unsrem Blatte eine wirksame Verbreitung.
Wir bitten unsre bisherigen Leser um alsbaldige Erneuerung des Abonnements, damit die Zusendung deS Blattes beim Ouartalwechsel keine Unterbrechung zu erleiden braucht. Auch die neuen Abonnements werden schon jetzt von der Post angenommen. Bestellungen nimmt außerdem jeder Briefträger und Landpostbote entgegen.
Bekanntmachung,
betr. die Vornahme von Schutzimpfungen gegen Schweinerotlanf.
Es finden auch Heuer wieder staatliche Schutzimpfungen gegen den Schweinerotlanf statt.
Die Ortsvorsteher werden unter ausdrücklichem Hinweis auf den Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 21. Januar 1905 (Min.-AmtSbl. S. 81) beauftragt, alsbald einen Anfrnf znr Anmeldung von Schweine« zur Impfung zu erlassen und dabei darauf hiuzuweisen,
1) daß bei einer Anzahl von 20 Impflingen die öffentliche Impfung in der Regel billiger zu stehen kommt, als die private,
2) daß das K. Medizinalkollegium, tierärztliche Abteilung ermächtigt ist, für diejenigen Schweine, welche anläßlich der öffentlichen Schutzimpfung im Gefolge der kombinierten Serum- und Kulturcinspritzung oder der 12 bis 15 Tage später zur Ausführung kommenden zweiten Kulturinjektion wider Erwarte« an Jmpfrot- lauf eingehen sollten, eine der Billigkeit entsprechende Entschädigung, welche jedoch den Schlachtwert des verendeten TiereS nicht übersteigen darf, zu gewähren, ohne daß übrigens dem Tierbefitzer ein Rechtsanspruch hierauf zukommt. (Ueber die Bedingungen, unter denen die Entschädigung gewährt werden kann, stehe Ztff. 7 lii. a und d a. a. O.)
3) daß die in Ziff. 2 bezeichnest Entschädigung Heuer zum erstenmal außer für au Jmpsrotlauf eingegaugeue auch für solche der öffentlichen Schutzimpfung gegen Schweinekotlauf unterzogene Schweine gewährt wird, welche nach Ablauf der für das Auftreten des JmpfrotlaufS in Frage kommenden Zeit (14 Tage von der letzten Kultureinspritzung an) trotz der Behandlung mit Sern« und Kultur innerhalb der Frist nachweislich an reinem Stäbcheurotlauf eingehen, während welcher fie durch die Impfung gegen Rotlauf geschützt sein sollten. Diese Frist erstreckt sich für Tiere, welche nur Serum und Kultur Nr. 1 — bei Wiederimpfung nur Kultur Nr. 1 — erhalten haben, auf 5 Monate und für Tiere, welche auch Kultur Nr. 2 erhielten, auf 12 Monate, je vom Tage der letzten Einspritzung von Kultur Nr. 1 an gerechnet.
4) Daß die Entschädignngsleistnug nnr für die öffentliche Impfung vorgesehen ist, nicht auch für die private, und daß damit zu dem Vorteil, daß bei einer «»zahl von 20 Impflingen die öffentliche Impf- uug in der Regel billiger zu stehen kommt als die private, ein weiterer Vorteil der öffentlichen Impfung hinzutrttt.
NMis, Montag den 27. März
Das von den Ortsvorsteher« nach Ziff. 3 des obeuge- «anuten Ministerialerlasses aufzunehmende Anmeldungs- Verzeichnis ist spätestens bis S April b. I. de« Oberamt vorznlegen. Fehlanzeige» find nicht erforderlich.
Nagold, den 23. März 1905.
' K. Oberamt.
Bulltnger, stv. Amt«.
Belehrung über de« Selbstschutz gegen die Rotlanskrankheit der Schweine.
Der Rotlauf der Schweine gehört zu den ansteckenden Krankheiten uud wird durch kleinste lebendige Krankheitserreger (Bazillen) verursacht, die nicht bloß von kranke« auf gesunde Tiere übertrage« werden, sondern unter geeignete» Verhältnissen auch außerhalb des Tierkörpers lebe« bezw. sich vermehren und von hier aus bei Gelegenheit auf — der Ansteckung auSgesetzte — Schweine krankmachend etnwirken können. Die Ansteckung erfolgt für gewöhnlich nicht durch Vermittlung der Lust; der Ansteckungsstoff wird vielmehr in der Regel an festen uud flüssigen Körpern (Futter, Trinkwaffer usw.) hastend in den BerdanungSka- ual ausgenommen. Von Tier auf Tier geschieht die Ueber- tragung am häufigsten in der Weise, daß der Kot oder sonstige Abgänge kranker Tiere bezw. Abfälle oder Teile von an der Krankheit gefallene« oder wegen derselben geschlachteten Tieren von gesunden Schweinen verzehrt werden. In letzterer Beziehung ist besonders zn erwähnen, daß die Krankheit durch das Fleisch wegen Rotlaufs geschlachteter Schweine sehr häufig über ganze Ortschaften, oder wenn solches Fletsch auf dem Wege des Haufierhaudels vertrieben wird, gleichzeitig über mehrere Ortschaften, verschleppt wird. Durch das übliche Verfüttern des zum Abwaschen derartige» Fleisches benützten Wassers und selbst durch die Verabreichung der Küchenabfälle an gesunde Schweine wird in solchen Fällen die Uebertragung vermittelt. Ebenso werden gesunde Schweine auch nicht selten dadurch augesteckt, daß die beim Schlachten kranker Tiere verunreinigten Gefäffe ohne weiteres wieder zum Tränken der gesunden Schweine benützt werden oder daß das Tränkwasser beim Spülen der beim Schlachten verwendeten Geräte verunreinigt wird. Endlich ist noch zu beachten, daß die Ratten und Mäuse für die Krankheit ebenfalls empfänglich find uud sich in verseuchten Schweineställen oder durch Ansreffe» von Rotlaufkadavern rc. sehr leicht anstecken können; nicht selten werden die Kadaver von an Rotlauf verendeten Ratten oder Mäusen von Schweinen aufgefrefleu, wodurch die Krankheit dann wieder auf die letzteren übergeht. Außerhalb des Tierkörpers, in der freien Natur hat der Rotlausbazillus ebenfalls eine weite Verbreitung gefunden; er kann in gewissen Gegenden, besonders in Tälern mit langsam fließenden Gewässern, sowie auf schwerem feuchten Lehmboden, viel weniger auf Sand und Grauitboden, sich sehr leicht dauernd anfiedeln und so einheimisch werden. Stehende faulige Gewässer und sumpfiger morastischer Boden find seiner Aukeimuug ebenfalls günstig. Große Hitze und Gewitterluft scheint die Entwicklung des Ansteckungsstoffes ^besonders zu fördern, weshalb auch die meisten Erkrankungen in den Sommermonaten Vorkommen, obwohl die Krankheit vereinzelt auch im Winter anftrttt. Feuchte, dumpfe, mora- sttsche Stallungen, sowie die Verabreichung verdorbenen schlechten Futters scheinen den Ansbruch der Krankheit ebenfalls zu unterstützen. So viel steht aber fest, daß der Rotlausbazillus allein die direkte veranlassende Ursache bildet und daß dieser nirgends von selbst entsteht, sondern daß er, wo er sich findet, dort erst ausgesät worden sei« muß.
Aus Vorstehendem ergibt sich für die Verhütung des Schweinerotlaufs zunächst, daß es, wo immer durchführbar, angezeigt ist, neu augekaufte Schweine mindestens 8 Tage lang getrennt zu halten, ehe fie in größere Bestände oder wertvolle Zuchten eingestellt werde». Des Weiteren ist für möglichste Trockenlegung, Reinhaltung und Lüftung der Schweinestallunge« zu sorgen und auf Fernhaltung von Ratten und Mäusen aus den Stallungen tunlichst htnzu- wirkeu. Sodann ist den Schweinen, namentlich in de« Sommermonaten nur durchaus gesundes Futter zu reichen und besonders streng darauf zu achten, daß weder daS 8b- waschwaffer des Fleisches rotlaufkranker Tiere, noch die sonstigen von diese« Fleisch herrührenden Speise- u. Kücheabfälle in die Nahrung der Schweine oder au Oertlichkeiten gelangen, wo eine Anfiedlung des Ansteckungsstoffes möglich ist. Alle Abgänge der kranken Tiere (Kot, Streu u. s. w.) uud alle Abfälle der geschlachteten Tiere (Blut, Eingeweide, Wasch- Und Spülwasser rc.) müssen sorgfältig gesammelt und wie die ganzen Kadaver der gefallenen Tiere in mindestens I V» Meter tiefe Gruben gebracht oder verscharrt oder in anderer geeigneter Weise unschädlich beseitigt wer
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den, wie überhaupt jede Verstreumrg von Trägern des An- stecknngsstoffs mit peinlichster Sorgfalt zu verhüte» ist. Ferner ist es unerläßlich, alle mit kranken, geschlachteten oder gefallenen Tieren in Berührung gekommenen uud von solchen oder ihre» Abgängen und Abfällen besudelten Gegenstände, sowie alle mit Trägern deS AnsteckungSstsffes beschmutzte« Oertlichkeiten (Ställe, Dunglegen, Jauchegrubeu, Schlachtstätten ic.) zu deSlufisztereu. Zu diesem Zweck werden alle Gerätschaften zunächst mit heißer Lauge gründlich gereinigt, eiserne Gegenstände sodann auSgeglüht uud hölzerne mit dicker Chlorkalkmilch angestricheu. Wandungen, Tröge und Fußböden der Ställe müssen zuerst sauber ad- gekratzt, erdige Fußböden, soweit fie feucht find, ausgehoben und die hierbei erhaltenen Abfälle wie der Dung vergraben werden. Hölzerne Wandungen uud die Tröge (Jölzerue, steinerne und eiserne) werden alsdann, soweit die Holztetle rissig find, nach vorheriger Glättung, mit heißer Lauge gründlich abbgewaschen; hierauf find dieselben wie auch ma- five Wände mit dicker Chlorkalkmilch auzustreicheu. Morsche uud zerfressene Holzteile find ganz zu entfernen und durch neue zu ersetzen. Hölzerne Fußböden find in der Regel z« entfernen; wenn fie noch neu uud nicht stark durchfeuchtet find, können fie wie hölzerne Wände behandelt werden; steinerne und ähnliche Böden find nach dem Abkratzen mit heißer Lange zu waschen uud dann mit dicker Chlorkalkmilch reichlich abzuschlämmeu, erdige Fußböden sind nach der Entfernung der durchfeuchteten Schicht mit Chlorkalk- milch reichlich zu begießen uud dann mit einer neuen Erdschicht zu bedecken. Der Inhalt der Duuglegen und Jauchegrubeu ist abzuführeu und unschädlich zu beseitige« bez». an Orten uuterzupfiügen, wo weder Schweine hingelangen noch Schweiuefutter gewonnen wird; die leeren Duuglegen uud Jauchegrubeu find sodann reichlich mit Chlorkalkmilch zu behandeln.
Endlich ist noch besonders zu empfehlen, im Falle des Ausbruchs der Seuche in einem Bestände sofort alle noch gesunden (und nicht etwa die bereits erkrankten) Tiere aus dem verseuchten Stalle herauszuuehmen und dieselben, wenn irgend möglich, in anderen Räumlichkeiten «nterzubrtngen. Zu bemerke« ist hierbei, daß die Sauaferkel erfahrungsgemäß durch die Milch der kranke« Mutter nicht augesteckt werden und daß überhaupt junge, «och nicht drei Monate alte Tiere viel widerstandsfähiger gegen das Rotlaufgift find, als die hiesür empfänglichsten 3-12 Monate alten Schweine.
Da, wo die Krankheit einheimisch ist, oder durch öfteres Auftreten dies zu werden droht empfiehlt sich die Schutzimpfung.
Bekanntmachung
betr. eine Schlächtereianlage in Stotfelde«.
Andrea- Weit, Metzger in Rotfelden betreibt in seinem Wohn- uud Oekouomtegebäude Nr. 111 daselbst seit längerer Zeit eine Schlächterei und hat nachträglich um Genehmigung derselben nachgesucht.
Etwaige Einwendungen gegen diese Anlage find binnen 14 Tage« beim Oberamt anzubriugen. Nach Ablauf der Frist können Einwendungen in dem Verfahre« nicht mehr angebracht werden. Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne find auf dem Oberamt zur Einficht aufgelegt.
Nagold, de« 25. März 1905.
K. Oberamt. Bulltnger, stv. Amt«.
Am 24. März ist von der Evangelischen Oberschulbehörde eine Schulstelle in Göppingen dem Schullehrer Finckh in Altensteig und der Unterlehrerin Rosine Weigele in Herrenberg eine Echul- stelle in Großetslingen, Bez. Töppmgrn übertragen worden.
WoMisiHe Webersicht.
Die Budgetkommission des Aeich-tags erhöhte
den Etatausatz der Einnahmen auS dem Bankwesen um 2,8 Millionen Mark uud beriet daun den Etat der Verbrauchsabgaben. Beim Etat der Brausteuer erklärte der Schatzsekretär, daß daS Reichsschatzamt sich schon seit längerer Zeit mit der Staffelung und dem Surrogatverbot beschäftigt. Eine gleichberechtigte Staffelung der Steuer müsse angestrebt werden. Auch das Verbot der Surrogate würde ein Fortschritt sein. Die Sätze für die Stempelabgabeu wurden unverändert gelaffen. Der Etat der Reichsschuld wurde gemäß den beschlossenen Streichungen um eine Million vermindert.
Dem Fürste« Ferdinand von Bulgarien hat
ma». wie et« bulgarischer Minister geäußert hat bet seines Besuchen in Berlin, London und Paris versichert, daß die Türkei keinerlei aggressive Ziele gegen Bulgarien verfolgt und ihre militärischen Maßnahmen nur gegen die Banden-