VS. Jahrgang.
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Mit dem Plauderstübchen und
Echwäb. Landwirt.
Nagold, Dienstag de« 3l. Januar
190S
Bestellungen aus den Gesellschafter für die Monate Februar u. März können bei allen Postämtern nud Landpostboten und bei der
Expedition ds. Bl. gemacht werden.
Amtliches.
Bekanntmachung
belr. die Zurückstellung, bezw. Befreiung vom
Militärdienst in Berücksichtigung bürgerlicher Berhältuifse.
Dar Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874, § 19-22 und die Wchrordmmg in der neuen Verfassung vom 22. Juli 1901 § 32 (Reg.-Bl. S. 275 ff.) enthalten bezüglich der Zurückstellung in Berücksichtigung bürgerlicher Berhältuifse
1) Zurückstellungen in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse finden auf Ansuchen (Reklamation) der Militärpflichtigen oder deren Angehörigen statt. (R.-M.-G. 8 19.)
2) Es dürfen vorläufig zurückgcstellr werden:
n. die einzigen Ernährer hilfloser Familien, erwerbsunfähige Eltern, Großeltern oder Geschwister;
d. der Lohn eines zur Arbeit und Aufsicht unfähigen Grundbesitzers, Pächters oder Gewerbetreibenden, wenn dieser Sohn dessen einzige und unentbehrliche Stütze zur wirtschaftlichen Erhaltung des Besitzes, der Pachtung oder des Gewerbes ist;
e. der rächstälteste Bruder eines vor dem Feinde gebliebenen, oder an den erhaltenen Wunden gestorbenen, oder infolge derselben erwerbsunfähig gewordenen, oder im Kriege an Krankheit gestorbenen Soldaten, sofern durch die Zurückstellung den Angehörigen des letzteren eine wesentliche Erleichterung gewährt werden kann;
ä. M.ÜlärpflSchtige, welchen der Besitz oder die Pachtung von Grundstücken durch Erbschaft oder Vermächtnis zugesallen, sofern ihr Lebensunterhalt aus deren Bewirtschaftung angewiesen und die wirtschaftliche Erhaltung des Besitzes oder der Pachtung ans andere Weise nicht zu ermöglichen ist;
o. Inhaber von Fabriken und anderen gewerblichen Etablissements, tu welchem mehrere Arbeiter beschäftigt find sofern der Betrieb ihnen erst innerhalb deS dem MMärpfllchtjahre vorangehenden Jahres durch Erbschaft oder Vermächtnis zugefallen und deren wirtschaftliche Erhaltung auf andere W-ise nicht möglich ist. Auf Inhaber von Handelshäusern entsprechenden UmfangS findet die Vorschrift sinngemäße Anwendung;
k. Militärpflichtige, welche in der Vorbereitung zu einem bestimmten Lebens beruf oder in der Erlernung einer Kunst oder eines Gewerbes begriffen sind und
durch eine Unterbrechung bedeutend.» Nachteil erleiden
würden;
§. Militärpflichtige, welche ihren dauernde« Aufenthalt
im Auslande haben.
3) Können zwei arbeitsfähige Ernährer hilfloser Familien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern oder Geschwister nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist einer von ihnen zurückzustellen, bis der andere entlasten wird. Spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres soll der einstweilen Zurückgestellte eingestellt und gleichzeitig der zuerst Eingestellte entlasten werden. Diese Bestimmung findet auf Ziff. 2 d entsprechende Anwendung. (R.-M.-G. 8 20.)
4) Durch Verheiratung eines Militärpflichtigen können Ansprüche auf Zurückstellung nicht begründet werden. (R-M.-G. 8 22.)
5) Im dritten Militärpflichtjahre muß über die in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse Zuröckgestellten (abgesehen von Ziff. 2 k oben) endgültig entschieden
werden.
Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung sind spätestens im Musterungstermin zu stellen. Wege« der erforderlichen Prüfung der Verhältnisse der Gesuchstrller muß aber gewünscht werden, daß die Zurückstellungsgesuche geraume Zeit vor dem Musterung S- tcrmtn bet dem Oberamt einkommen.
Ans die Ankündigung eines nachträglich zu führenden Beweises kann keine Rücksicht genommen werden, s Entsteht jedoch die Veranlassung zur Reklamation erst nach Beendigung deS MusterungsgeschäfteS, so kann bezüglicher Antrag noch im Ausheb mrgstermi« angebracht werden. (W.-O. § 63, Ziff. 7.)
Die Beteiligten find berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (R.-M.-G. 8 30 Ziff. 6, W.-O. 8 63, Ziff. 6.)
Bevauptete Erwerbsunfähigkeit muß durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermiu bestätigt werden. (W.- O. 8 63, Z ff. 7.)
Ein Berücksichtigter, welcher sich der Erfüllung des Zwecks entzieht, der seine Befreiung vom Militärdienst herdeigeführt hat, kann vor Ablauf des Jahres, tn welchem er das 25. Lebensjahr vollendet, nachträglich ausgehoben werden.. (R.-M.-G. 8 21, Abs. 2.)
Die ZurLckstellung-gesuchr solcher Militärpflichtigen, über deren Militärpflicht erst zu entscheiden ist, sind von den zur Reklamation Berechtigten bet dem Ortsvorsteher des Wohnorts anzubringen. Bon diesem find nach Beibringung der etwa fehlenden Notizen und Zeugnisse und nach sorgfältiger Prüfung der Verhältnisse die in dem Frageboam-Formular I-it. ^ bezw. L (Miu.-Amtsbl. von 1876 S. 123 und 127) gestellten Fragen genau zn beantworten, worauf das Gesuch dem Gemetnderat zur Begutachtung und Unterzeichnung vorzulcgen ist. Der ausge- süllte, von dem Gemeinderat Unterzeichnete Fragebogen ist tunlichst acht Tage vor dem Musterungstermiu dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission des Gestellung-otts vor- zulegen.
Gesuche um Entlassung eines bereits bei einem Truppenteil eingestellten Militärpflichtigen vor beendigter Dienstzeit find gleichfalls tu der oben vorgeschriebenen Weise bei dem OrtSvorstehrr des Wohnorts anzubringen, von diesem und dem Gemei derat zu prüfen und mit der Aenßeruag des letzteren versehen, dem Oberamt des Wohnorts zu übergeben. Hiebe! wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Gesuche um Entlassung im aktiven Dt-mst befindlicher Mannschaften auf Reklamation nur dann Berücksichtigung finden können, wenn die zur Begründung des Eatlassungsgesuchs vorgetragrnen Verhältnisse erst nach der Aushebung ^«getreten find. (8 83 W.-O.) Die nötigen Fragebogen könne« von dem Oberamt bezogen werden.
Es muß darauf hin gewiesen werden, daß im Oberamtsbezirk Nagold in den letzten Jahren unverhältnismäßig viele unbegründete Reklamationsoesuche, sowie die Gesuche vielfach verspätet angebracht worden find.
Die Herren Ortsvorsteher wollen dafür sorgen, daß begründete Gesuche rechtzeitig einkommen.
Nagold, den 28. Januar 1905.
K. Oberamt. Ritter.
Aufforderung.
Diejenigen Reservisten, Landwehrmänner und Ersatzreservisten, welche bei notwendiger Verstärkung oder Mobilmachung des Heeres, bezw. bei Bilduvg van Ersatztruppenteilen, Anspruch aus Zurückstellung hinter di:- letzte« JahrcSklaffen ihrer Waffe oder Dieustkalegorie wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse erheben wollen, werde« ansgefordert, ihre diesbezüglichen Gesuche, über welche die verstärkte Ersatzkomwtsfion im Musterungstermiu entscheiden wird, inuerhald 14 Tagen, bezw. spätestens noch vo r dem Musteruugstermin bet dem Ortsvorsteher tyres dauernde» Aufenthaltsort anzubringen.
Wegen Behandlung der Gesuche werden tue Ortsvorsteher aus 88 122 Md 123 der Wrhrorduung (Reg.-Bl. 1901 S. 275 und die Minist.-Versüg. vom 8. April 1876, Ziff. 3 (Min.-Amtsbl. S. 120) htngewiesen.
Nagold, den 28. Januar 1905.
K. Oberamt. Ritter.
Die Ortsbehörden
werden auf den in Nr. 1 des Mtnisterial-Amtsblattes von 1901 S. 3 erschienenen Erlaß deS K. Ministeriums deS Innern vom 29. Dez. 1900, betr. Förderung rechtzritiger und sachgemäßer Behandlung von Augcnkravken, hicmit wieder aufmerksam gemacht und angewiesen, diesen Erlaß den Gemetndekollegieu, der Ortsschul- und Armeubchörde zur Verlesung zu bringen, sowie den Hebammen ihrer Gemeinden wieder in Erinnerung zu bringen.
Ueber den Vollzug dieser Weisung ist im Schultheißen- amtSprotokvll Vermerk zn machen.
Nagold, den 28. Januar 1905.
K. Oberamt. Ritter.
Von der philosophischen Fakultät der Universität Tübingen wurde u. a. zum Doktor promoviert: Max Schuster, Profefsorat-- kandidat von Nagold.
Der Kcrufierer.
Von Otto Ruppius.
85) (Fortsetzung)
Helmstedt schüttelte den Kops.
„Sie beurteilen eben mein Verhältnis zu Ellen nach Ihren Ansichten, mein Herr!" sagte er, „und deshalb wird eine Verhandlung zwischen uns beiden auch stets unfruchtbar sein. Was ich will ist einfach: daß Ellen, welche ihre Verbindung mit mir ohne ihren Vater schloß, sich auch selbst mit mir wieder auseinandersetze, falls sie wirklich auf einer Trennung besteht. Ich werde sie in diesem Falle nicht halten; ich habe aber ein Recht, ihr Verrrauen zu fordern; ich habe ein Recht, mich dagegen äuszulehncn, baß sie durch ein heimliches Verlassen ihres Mannes und ihrer neuen Heimat meine Ehre jeder beliebigen Deutung des Geschehenen bloßstcllt. Ellen soll, da es jetzt noch Zeit dazu ist, zu mir znruckkchren, soll ihren Platz in unsrem Hause wie früher wieder eiunehmen, und dann wollen wir unsere Angelegenheit mit einander ordnen — einen anderen Weg zur Ausgleichung des jetzigen Zwistes kenne ich nicht, mein Herr!"
„In Ihrer Forderung ist wenigstens Selbstgefühl genug," erwiderte Elltot mit einem frostigen Lächeln, während er langsam der Tür zuschritt, „ich sehe, daß wir uns schwerlich verständigen werden: lassen wir also die Dinge ihren natürlichen Gang gehen. Noch eins will ich Ihnen sagen, junger Mann," wandte er sich von der Tür zurück, „sollte der Fall einlreten, daß Sie es trotz Ihres Stolzes
für gut befänden, auf ein Uedereinkommeu zu Ihrer Abfindung einzugehen, so gebe ich Ihnen zwei Monate, von heute an, Zeit — nach diesem Termin werde ich meine Tochter ohne jede wettere Rücksicht selbst frei zu machen wissen."
Er nickte leicht und schritt aus dem Zimmer.
Helmstedt hatte, ihm nach, das Hotel verlassen und ging, den Kopf gesenkt, langsam nach seiner Wohnung. Es war Sonnabend, der freie Tag für alle amerikanischen Schulen, und er konnte über seine Z:it verfügen. Zwei Gefühle stritten sich in ihm und ließen k ine rechte Befriedigung über den eben stattgefuudenen Vorgang in ihm auf- kommen. Er hatte die Kränkung, welche ihm Ellen durch ihre Uebersiedelung in das väterliche Haus angetan, zn tief empfunden, als daß er nicht auf ihre Rückkehr, als die einzige Grnugtuung für ihn, hätte bestehen sollen, und seine Haltung ihrem stolzen Vater gegenüber erschien ihm schon durch die eigene Selbstachtung geboten. Im Hintergründe seiner Seele aber wurde eine andere Stimme laut, dir zweifelnd fragte, ob es nicht dennoch b ffer gewesen wäre, ein Verhältnis schnell zu lösen, in welch'm die Grundbedingung, auf iSelche es gebaut worden; Ellens aufopfernde Liebe für ihn, geschwunden war, in dem ec, selbst wenn eine neue Vereinigung möglich gewesen, wohl nie wieder seine ganze Befriedigung hätte finden können; ob es nicht besser gewesen sei, die alten Bande von sich zn streifen, lieber auf eine Genugtuung zu verzichten, aber berechtigt zu sein, fi neuer Freiheit ein neues Glück zu suchen?
Er war an seinem Hause angelaugt und schloß, noch
mit sich selbst beschäftigt, die Tür au!, als er seinen Schwarzen von einem Holzstück, das zur Seite im Schatten lag, aufsteyen und herankommen sah. „Ich habe auf Sie gewart.t. Herr," sagte er, und Helmstedt bemerkte einen Ausdruck in seinen Augen, welcher ihm auffiel; „ich möchte Ihnen ein paar Worte sagen."
„Komm herein, Cäsar, was ist es?" Helmstedt hatte daS Empfangszimmer g« öffnet und fitzte sich in den Schaukelstuhl am Fenster, während der Neger an der Tür stehen blieb.
„Ich habe heute morgen einen von den Schwarzen auS Kleiuthal gesprochen," begann der letziere. „Sie wissen, wo Kleinthal ist, Herr?"
„Noch nicht einmal den Namen habe ich gehört, Cäsar."
„Nun. es ist eine Farm, etwa zwei Stunden vo» Marions Hause nach den Bergen zu, und gehörte de« Herrn Morton. Es ist ein Aufseher dort für die Arbeit, und Herr Morton ritt jede Woche einmal hinaus. Herr Bartlett, das ist nämlich der Aufseher, soll immer strenger gewesen sein, als ein anderer, aber erst als Herr Morton seit den letzten Monaten so kränklich war und nur selten hinkam, ist er so schlimm geworden, d- ß es j-deu Tag blutig Rücken gegeben hat. Da hat nach Mortons Tod die Köchin in Kleinthal das Elend der Köchin in Mortons Hanse geklagt, und die hat es der jungen Frau, derj.tztdas ganze Eigentum gehört, erzählt. Die Dame Hot nun vor vierzehn Tagen den Bartlett kommen lassen und hat ihm scharf zugesetzt, wie die Köchin in Mortons Hause wisst» will, und