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63. Jahrgang.

Uro. 97.

Amts- uaä Inteüiaeazßkatt säe äen Aezie^.

Erscheint Atenstag, Donnerstag L Samstag.

Die Einrückungsgebühr beträgt 9 H p. Zeile im Bezirk, sonst 12 H.

Aamstag, äen 18. August 1888.

Abonnementspreis halbjährlich 1 80 H, durch

die Post bezogen im Bezirk 2 30 H, sonst in

ganz Württemberg 2 70 H.

Amtkictze WekanntmacHung.

Zahresschähung der Keöäude für die Arandverstcherung.

Die Einleitungen zu der Jahresschätzung der Gebäude und ihrer Zu- behörden und der hienach auf 1. Januar des nächsten Jahres zu vollziehen­den jährlichen Aenderung der Feuerversicherungsbücher sind nunmehr zu beginnen.

Zu diesem Zweck ist auch im laufenden Jahre zunächst die Schätzung derjenigen Neubauten und Aenderungen, welche an Fabriken, sonstigen größeren gewerblichen Anlage« und wertvollen Gebäuüeznbehörden seit der letzten Schätzung eingetreten sind, angeordnet. Es werden demgemäß die Gemeindebehörden unter Hinweisung auf Art. 12 des Gesetzes vom 14. März 1853 und auf Ziff. 9 Abs. 15 des Normalerlasses vom 16. März gleichen Jahres (Klumpps Handausgabe Seite 18 Buchstaben s) be­auftragt, die Beteiligten zur unverweilten Anmeldung aufzufordern, hierauf die Durchsicht der auf Fabriken und ähnliche Gebäude bezüglichen Einträge der Feuerversicherungsbücher vorzunehmen und die hienach sich ergebenden Aenderungsanträge hierher anzuzeigen, wobei die der Schätzung zu unter­werfenden Gegenstände (Gebäude oder Zubehörden) unter Angabe des mutmaßlichen Wertes einzeln zu bezeichnen sind.

Die Anmeldungen und Aenderungsanträge sind dem Oberamt spätestens bis 1. September d. I. zu übergeben und werden die beteiligten Gebäude­besitzer auf diesen Endtermin mit dem Anfügen besonders aufmerksam gemacht, daß spätere Anmeldungen entweder gar nicht berücksichtigt oder jedenfalls nur als außerordentliche auf Rechnung der Fabrikbesitzer vorzunehmende Schätzungen behandelt werden können. ,

Hinsichtlich^ der sonstigen Gebäude ist die gemeinderätliche Durchsicht der Feuerversicherungsbücher und die Vornahme der Jahresschätzung zu An­fang Oktober einzuleiten, und sind die Prot.-Auszüge mit den Schätzungs­anträgen auf den 15. Oktober d. I. hierher vorzulegen." Die Ortsvor­steher haben durch ortsübliche Bekanntmachung die Gebäudeeigentümer zur Anmeldung der bei ihnen im Lauf des Jahres vorgekommenen, baulichen Aenderungen, welche für die Einschätzung ihrer Gebäude in Betracht kommen, alsbald aufzufordern. Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, daß. soweit es nicht infolge der Normalerlasse vom 22. Juni und 4. August 1874 (Min.-Amtsblatt S. 202 und 207) und vom 7. Juli 1877 (Amtsblatt Seite 272) bereits geschehen ist, vorläufig auch fernerhin, insbesondere be­züglich neuer oder neueingeschätzter Gebäude, eine Vergleichung der Brand­versicherungsanschläge mit den neuen Gebäudesteueranschlägen vorzunehmen und in den denjenigen Fällen, wo ein auffallendes Mißverhältnis zwischen

beiderlei Anschlägen zu Tage tritt, das Geeignete wahrzunehmen ist. Auch ist das Augenmerk darauf zu richten, daß Doppelversicherung, wie sie z. B. in Fabriken bezüglich der Maschinen und Zubehörden immer noch nicht selten Vorkommen, sowie Versicherungen von solchen Objekten, welche dem Zwange der Landesanstalt unterliegen, bei Privatgesellschaften vermieden werden.

Calw, den 14. August 1888. K. Oberamt.

Supper.

Heffentkche Bekanntmachung,

betreffend das Verbot der Abhaltung eines Vieh- und Schweinemarktes.

Wegendes Umsichgreifens der Maul« und Klauenseuche ist die Abhaltung eines Vieh- und Schw einemarktes am 24. August l. Js. in Weilderstadt von der K. Regierung des Neckarkreises ver­boten worden.

Dies wird hiemit zu öffentlicher Kenntniß gebracht.

Calw, 17. August 1888. K. Oberamt.

Supper.

KoLitiftHe WacHvichten.

Deutsches Reich.

DerReichsanzeiger" meldet: Se. Majestät der Kaiser und König hat an den Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten folgenden Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Uebernahme des Protektorats über die reußischen Gustav-Adolf-Vereine, gerichtet:Auf das beifolgende esuch des Vorstandes des Brandenburgischen Hauptvereins der evangelischen Gustav-Adolf-Stiftung will Ich gleich Meinen Vorfahren dasProtektor a-^< über die Preußischen Gustav-Adolf-Vereine hiermit in derselben Gesinnung- annehmen, wie sie in der Ordre Meines in Gott ruhenden Herrn Vaters, weiland Sr. Majestät des Kaisers und Königs Friedrich, vom 12. Mai d. I. zum Ausdruck gelangt ist. Ich beauftrage Sie, den Vorstand des Brandenburgischen Hauptvereins hiervon in Kenntnis zu setzen. Peterhof, den 21. Juli 1888. Wilhelm k.

Berlin, 16. Aug. Die Reise der Kaiserin Friedrich nach Gotha hat keineswegs, wie mehrfach gemeldet worden ist, den An­kauf von Gütern zum Zweck gehabt. Die Kaiserin bleibt noch 14 Tage in Friedrichskcon und geht sodann auf mindestens vier Wochen nach Schott­land, kehrt von dort aus nach Berlin zurück und nimmt ihren Auf­enthalt in dem früheren kronprinzlichen Palais. Ihre Reise nach Gotha galt dem schriftlichen Nachlaß Kaiser Friedrichs, an dessen

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Lieben und Leiden.

- Roman aus der Pariser Gesellschaft von K. du Aoisgoöey.

(Autorisierte deutsche Uebersetzung.)

(Fortsetzung.)

Bianka glaubte falsch gehört zu haben. Diese Frau, welche versucht hatte, ihr den Gatten abwendig zu machen, sollte den Mut besitzen, das Haus der Gräfin von Listrac zu betreten? Unmöglich! Was konnte sie ihr zu sagen haben? Bianka war dermaßen verwirrt, daß sie den ursprünglichen Wunsch der Baronin, das Palais zu besichtigen, gänzlich vergaß und ihr die Möglichkeit, in ihr die Käuferin sehen zu sollen, schon gar nicht in den Sinn kam.

Sie müssen sich täuschen, ich kenne die Dame nicht," sprach sie, zu dem Kammerdiener gewandt.

Ich bin gewiß, mich nicht geirrt zu haben; Benserrade lautete der Name, welchen die Fremde nannte."

Antworten Sie ihr, daß ich stets nur Personen empfange, welche mir vor­gestellt worden sind!"

Die Dame bemerkte ausdrücklich, daß sie trostlos wäre, die Frau Gräfin zu stören, und daß sie sich damit begnügen würde, das Palais in Augenschein zu nehmen, während die Frau Gräfin sich im Wintergarten aufhalten."

Diese Mitteilung trug das Ihrige dazu bei, um Bianka jeden Rest von Fassung zu rauben. Der Name der Käuferin, für welche der Vermittler derselben das Geschäft abgeschlossen, war in der ganzen Kaufangelegenheit kein einziges Mal

genannt worden; wäre das geschehen und es wäre die Baronin von Benserrade ge­wesen, um die es sich dabei gehandelt, so würde dies der Gräfin genügt haben, um jede Verhandlung sofort abzubrechen. Daß Herr Jouin sie hatte absichtlich täuschen wollen, konnte sie nicht annehmen; er mußte folglich in kompleter Unkenntnis der Verhältnisse gehandelt haben.

Kam die Baronin nun in der boshaften Absicht, die Gräfin zu verhöhnen, nachdem sie zuerst den Versuch gewagt hatte, derselben den Gatten zu rauben, oder wollte sie eine Erklärung herbeiführen und hatte sie sich dazu das gräfliche Palais ausersehen?

Wie immer Dem auch sein mochte, Bianka war nicht die Frau, um feige den Rückzug anzutreten; sie sagte sich vielmehr, daß es gut sein werde, die Situation aufzuklären und das Dunkel zu durchbrechen, in welches Georges' Benehmen sich hüllte. Trotz aller erneuten Liebenswürdigkett ihres Gatten, trotz seiner scheinbaren Reue war sie doch noch nicht ganz von seiner Unschuld überzeugt.

Die Gelegenheit war günstig, sie würde sich nicht mehr so bald bieten und die Gräfin beschloß, davon Gebrauch zu machen.

Es ist gut," sprach sie,sagen sie der Dame, daß ich ihr gestatte, das Palais zu besichtigen, und führen Sie hieher, ohne daß sie von meiner Anwesenheit wisse; begleiten Sie die Dame bis an den Eingang in den Wintergarten und lassen Sie uns dann allein."

Der Kammerdiener zog sich zurück und Frau von Listrac bereitete sich daraus vor, ihre Rivalin zu empfangen.

Bleich vor Entrüstung und bebend vor Zorn, trat sie hinter eine Baum­gruppe, von welcher aus sie das Herannahen der Baronin beobachten konnte, ohne von dieser selbst gesehen zu werden.

(Fortsetzung folgt.)