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ünd.H.Lang, A. Frauer.

e in Nagold Febr. >10 Uhr Christenlehre,

Frb., 10 Uhr nnd Beicht.

st in Nagold: Fcb. Morgen-

Methodisten'

Nagold: ebr. >10 Uhr Predigt.

78. Jahrgang.

Erscheint

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag.

Preis vierteljährlich hier 1 ^ mit Träger­ohn 1.10^,im Bezirk s- und 10 Lm-Vorkehr 1.20 im übrigen Württemberg 1.30 ^ Monatsabonnements nach Verhältnis.

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Fernsprecher Nr. ÄS.

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Gratisbeilagen: Das Plauderstübchen und

Schwäb. Landwirt.

32

Nagold, Montag Len 15. Februar

1904.

Wotitische Mebsrsicht.

Die Schutzbestimmuugen für jugendliche Ar-

beiter und Arbeiterinnen sollen noch weiter ausgedehnt wer­den. Der Bundesrat wird sich demnächst mit dem Entwurf einer kaiserlichen Verordnung zu beschäftigen haben, durch welche die für Schneiderwerkstätten zur Herstellung oder Bearbeitung von Kleidungsstücken im großen geltenden Schutzbestimmungen für Kinder über 13 Jahren, für jugend­liche Arbeiter zwischen 14 und 16 Jahren und für Arbeite­rinnen fortan auch auf die Schneiderwerkstätten ausgedehnt werden sollen, in denen auf Bestellung nach Maß für den persönlichen Bedarf der Besteller gearbeitet wird.

Die Rekrutierung i« den österreichische« Reichsratsländern, die bereits für den Monat März ange­ordnet worden war, wnpde nach derMagdeb. Ztg." auf einen Monat hinausgeHoben, da wegen der Delegations­session des Reichsrats nicht mehr rechtzeitig zusammentreten kann, um das Rekrutengesetz zu erledigen nnd die Regierung es womöglich vermeiden will, den Z 14 anzuwenden. Die Mitteilungen des Kriegsmintsters in der ungarischen Dele­gation über die Ausgestaltung des ungarischen militärischen Erziehungswesens befriedigten die ungarischen Delegierten; sie rufen aber in deutschen Abgeordnetenkreisen Bedenken hervor wegen der zu weit gehenden Magyaristerung im OfftzierkorpS.

Die schwedische Regierung hat dem Reichs­tag einen Gesetzentwurf betreffend die Erweiterung des Stimmrechts bei den Wahlen zur zweiten Kammer vorgelegt. Nach diesem Entwurf soll jeder mindestens 25 Jahre alte Mann wahlberechtigt sein, welcher in den letzten drei Jahren Staats- und Gemeindesteuern bezahlt und seiner Militär­pflicht genügt hat. Die Wahlen finden proportional statt.

Nach Meldungen aus Deutsch Ostasrika nud Kamerun herrscht in diesen Kolonien starke Gärung uuter den Eingeborenen. Angesichts der dort vorhandenen wenigen Truppen und mangels Eisenbahnen ist es nicht ausgeschlossen, daß uns daraus in nächster Zeit gleichfalls Schwierigkeiten entstehen.

Nach einer Meldung aus Orau hatte eine

200 Mann starke Räuberbande in Beni-tlnif Kamele ge­stohlen. Ungefähr 50 Franzosen machten sich zu ihrer Ver­folgung auf; gleich beim ersten Zusammenstoß wurden 40 Mann der Räuberbande getötet, die Bande sammelte sich aber wieder und es entspann sich ein heftiger Kampf, bet dem acht Franzosen fielen und neun verwundet wurden. Die Franzosen behielten trotzdem die Ueberhand und nahmen den Räubern die Kamele wieder ab.

Parlamentarische Nachrichten.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 11. Febr. (Schluß.) Beim Kapitel Reichsversiche­rungsamt kommt Rügenberg (Ztr) auf den Streit der Kölner Aerzte und der dortigen Krankenkassen zurück. Seine neulichen Aus­führungen, die heftig angegriffen worden seien, halte er in vollem Umfang aufrecht.

Molkenbuhr (Soz.) wendet sich gegen die zu diesem Kapitel

eingegangene Petition der Berufsgenoffenschaften um eine Vereini­gung der Jnvaliditäts-, Kranken- und Unfallversicherung. Die bei­den elfteren würden hohe Kapitale mitbringen, während letztere nur mit Rentenansprüchen beiträte. Redner hebt dann die Steigerung der Unfälle in der Landwirtschaft hervor.

Schmidt-Elberfeld (fr. Vp.): Zur Bildung eines Reserve­fonds der Berufsgenossenschaften gebe es ein Kapitaldeckungsver- sahrcn und ein Umlageverfahren. Letzteres sei das prinzipiell rich­tige. Die Bildung eines hohen Reservefonds sei geradezu als Siche­rung des Mittelstandes zu bezeichnen. Vor allem dürfte der Staat nicht Beiträge fordern, die über die von den Privatverficherungen verlangten weit hinausgehen.

Trimborn (Ztr.) wünscht für die Beamten in den Berufs­genoffenschaften Pensionsberechtigung und Anspruch auf Relikten- versorgung.

Körst en (Soz.) kritisiert Entscheidungen der Berufsgenossen- schaflen bezüglich Gewährung einer Rente für Unfallverletzte und richtet heftige Angriffe gegen die Vertrauensärzte der Berussge- noffenschaften.

Spahn (Ztr.) wendet sich gegen in den Ausführungen des Vorredners enthaltene Uebertreibungen.

Staatssekretär Graf Posadowsky nimmt die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes in Zubilligung von Renten an Unfall­verletzte in Schutz. Akte der Liberalität gingen entscheidende Be­hörden nichts an. Diese hätten nur auf Grund objektiven Tatbe­standes zu urteilen. Gegenüber der Behauptung, daß die landwirt­schaftlichen Berufsgenoffenschaften ungenügende Unfallverhütungs­vorschriften erließen, verweist der Redner auf den dem Reichsamt vorliegenden Bericht der ständigen Kommission dieser Berufsgenosfen- schaft, der im nächsten Jahr voraussichtlich zum Erlaß solcher allge­meiner Vorsckriften führen werde.

Berlin, 12. Febr. Am Bundesratstisch: Staatssekretär Graf Posadowsky.

Die Beratung über den Etats des Rcichsamts des Inner« wird beim Kapitel Reichsversicherungsamt fortgesetzt.

Mugdan (fr. Bg.) führt aus: Ebenso wie bei den Kranken­kassen empfehle sich bei den Berufsgenoffenschaften die freie Arztwahl. Redner protestiert gegen die gestrigen Vorwürfe des Abg. Körsten (Soz.) gegen die Vertrauensärzte der Berufsgenoffenschaften, sowie gegen dessen wahrheitswidrige Aeußerung: Wessen Geld der Arzt bekomme, dessen Zeuge sei er. Die Sozialdemokratie sei alles andere als eine wirkliche Vertretung der Arbeiterinieressen. (Lärm bei den Sozialdemokraten.) Nicht nur für die Krankenkassen, sondern auch für die Unfall- und Jnvaliden-Versicherung empfehle sich die freie Arztwahl.

Ga mp (Rp.) schließt sich der Anerkennung der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts voll und ganz an. Daß die Landwirte sich weigern, die Unfallverhütungsvorschriften zu befolgen, sei unrich­tig. Auch die gestrige Behauptung Molkenbuhrs über die Zunahme von Unfällen in landwirtschaftlichen Betrieben sei unrichtig-

Becker-Hessen (ntl.) nimmt die Aerzte gegen die Vorwürfe und Unterstellungen in der Rede Molkenbuhrs in Schutz und schließt sich dem Wunsche Trimborns an, durch Vorträge und volkstümliche Schriften Propaganda für die Versicherung der Handwerker zu ma­chen. Redner empfiehlt ferner die Errichtung staatlicher oder städti­scher mediko-mechanischer Institute zur Aufnahme von Unfallver­letzten. Notwendig sei die Ausdehnung der Krankenversicherung auf die Dienstboten und landwirtschaftlichen Arbeiter.

Spahn (Ztr.) bestreitet die Richtigkeit der Zahlen, welche Staatssekretär Graf Posadowsky gestern über Darlehen an prote­stantische und katholische Korporationen gegeben hat.

Staatssekretär Graf Po sad owsky erklärt, die Hinzuziehung ärztlicher Sachverständiger zu den Sitzungen des Reichsversicherungs­amtes werde in wohlwollende Erwägung gezogen werden. Bon Nr Wichtigkeit der Veranstaltung hygienischer Vorträge sei er überzeugt. Er habe sich mit dem Kultusminister ins Benehmen gesetzt zur Er­richtung eines Lehrstuhls für gewerbliche Krankheiten. Dian müsse zugeben, daß der bureaukratische Apparat in der Rentenfestsetzung zu groß sei.

Richthofen (kons.) erklärt, er unterschreibe alles, was hier zur Ehrenrettung der Aerzte gesagt worden sei. Seine Partei fei

durchaus gewillt, für die Unfallverhütung in landwirtschaftlichen Betrieben Sorge zu tragen.

Bömelburg (Soz) wünscht eine genaue Unfallstatistik. Die Ausstellungen für Arbeiterwohlfahrt müßten in allen größeren Städ­ten errichtet werden.

Erzberger (Ztr.) wünscht, daß die Berufsgenossenschaften für die Unfallverhütung mehr Mittel aufbringen als bisher. Redner befürwortet weitergehende Gewährung von Darlehen aus Mitteln der Jnvalidenoersicherungsanstalten zu gemeinnützigen Zwecken.

Sachse (Soz.) polemisiert gegen die Vorredner und meint, daß die Aerzte, besonders die Vertrauensärzte der Berufsgenossen­schaften, bei der Abgabe von Gutachten vielfach sich nicht nur von den Grundsätzen der Wissenschaft leiten lassen.

Stuttgart, 11. Febr. Die Gemeindeordnungs­kommisston ging heute zur Beratung des Abschnitts 7, Verwaltung der Ortspolizei, über. Nach einem einleitenden Vortrag des Berichterstatters Nieder wurde in die Berat­ung der einzelnen Art. eingetreten. Art. 184 lautet:Die Ortspolizei ist nach Maßgabe der jeweils bestehenden Ge­setze und der zu ihrer Ausführung ergangenen allgemeinen Vorschriften zu verwalten." Die letztere Vorschrift ist dem Berichterstatter zu allgemein und er wünscht nähere Defi­nition, welche der Staatsminister des Innern gibt. Eine genaue Begrenzung der Zuständigkeit zwischen Staats- und Gemeindepolizei sei schwierig, gehöre jedenfalls nicht in die allgemeine Gemeindeordnung. Abg. Kraut fragt an, ob nicht die Absicht bei der Regierung bestehe, die Kriminalpo­lizei wenigstens in Stuttgart auf den Staat zu über­nehmen. Der Minister würde die Uebernahme aus den Staat gerne sehen, glaubt aber eine Anregung dazu nicht geben zu sollen, so lange er nicht wisse, wie sich die Stände und die Stadt Stuttgart dazu Verhalten. Der Art. wird angenommen. Art. 185 besagt in Abs. 1:Die Verwalt­ung der Ortspolizei erfolgt durch den Ortsvorsteher." Der Abg. Kloß beantragt, an Stelle des Ortsvorstehers zu setzen, der Gemeinderat. Der Staatsminister des Innern erklärt hierauf, daß die Regierung diesem Antrag nie und nimmer zustimmen könne. Abg. Hang gibt der Meinung Aus­druck, daß die Handhnbung der Polizei unmöglich einem viel­köpfigen Kollegium übertragen werden könne. Ueberall da, wo es sich um die Handhabung der Polizei handelt, habe ein Einzelbeamter und nicht ein Kollegium einzuschreiten. Abs. 1 des Art. 185 wird sodann nach dem Regierungsent­wurf angenommen und der Antrag Kloß abgelehnt. Da­rauf wird der ganze Art. 185, der sich des wetteren mit dem Einfluß des Gemeinderats bzw. Stadtrats aus die Ortspolizei befaßt und diesen Einfluß genau umgrenzt mit einigen redaktionellen Aenderungen nach dem Antrag Nieder angenommen, ebenso ein Art. 185 g, nach dem Antrag des Berichterstatters. Art. 186 handelt von der Verwaltung der Polizei in größeren Städten durch besondere Beamte, von denen die zweite höhere Dienstprüfung in den Departe­ments des Innern oder der Justiz verlangt wird. Neu ist die Vorschrift des Entwurfs, daß der Polizeiamtsvorstand der Bestätigung der Kreisregierung bedarf. Eine solche Bestätigung wurde seither nicht verlangt. Der Abg. Kloß will die Oberleitung der Polizei auch da, wo besondere Beamte dafür angestellt find, dem Ortsvorstand Vorbehalten wissen; wogegen Abg. Kraut betont, daß damit 2 verant­wortliche Beamte geschaffen würden, von denen jeder seine

Hlm KHr' nnd KoL'd.

Roman von E. von Linden.

50) Fortsetzung. (Nachdruck verboten.)

Er haßt seinen Freund, weil dieser tüchtiger ist als er," grübelte er an der Richtschnur der Logik,das ist feststehend, er haßt mich, den Bruder seiner seligen Mutter, weil ich den fähigen Freund bevorzugte nnd ihn selber wieder nach der Heimat zurückschickte, ich sah's ihm an und hörte es aus seinen Worten, ja, ich fürchte, daß er auch Ellen haßt, weil sie meine Erbin wird. Es war vielleicht unvorsichtig von mir, ihm dies zu ver­raten, denn er scheint in der Tal ein neidischer, folglich auch ein rachsüchtiger Bursche zu sein, da diese beiden Eigen­schaften unzertrennlich sind. Daß er jedoch die Hand zu einem Einbruch bei mir bieten könnte, ist undenkbar, eine gänzlich ausgeschlossene Möglichkeit, daß er aber in sonstiger Weise, vielleicht durch einen dritten an Weber oder"

Seine Gedankenreihe wurde hier durch einen plötz­lichen Schreck unterbrochen, da sich ihm bei dieser logi­schen Folgerung unerbittlich die Möglichkeit aufdrängte, daß Traugott Weber das Opfer bübischer Rache geworden sein könnte, einer Rache, bei der nicht allein der Elende, den er seinen Neffen nannte, sondern auch dessen Helfershelfer ihre Rechnung gefunden hatten.

Es fiel dem Manne, der sich ans eigener Kraft aus der Dunkelheit emporgearbettet und eine in der Handels­welt, wie auf dem Geldmarkt sehr geachtete Stellung ge­

funden halle, ziemlich schwer, sich m oieser Siuude sagen zu muffen, daß er doch zu vorschnell einen Menschen über Bord geworfen, der sich unter seinen eigenen Augen vier Jahre lang so treu, so pünktlich und zuverlässig erwiesen hatte, daß er ihm ohne Zögern sein ganzes Vermögen an­vertraut haben würde, wenn ein solcher Fall jemals an ihn herangetreten wäre. Und nun, nachdem es dem jungen Manne gelungen, die Hälfte eines bereits in's Verlust- Konto geschriebenen namhaften Guthabens zu retten, nun brandmarkte er ihn ohne weiteres als Dieb und Betrüger, ohne die geringste Nachforschung nach seinem Verbleib an­zustellen und sich von seiner Ehrlosigkeit erst sicher zu über­zeugen.

Zu« ersten Male in seinem Leben mußte sich Herr Lawrence einer schweren Pflichtverletzung selber zeihen und daß er es, wenn auch nicht äußerlich, doch vor dem eige­nen Gewissen mit der Unerbittlichkeit eines redlichen und gerechten Mannes tat, zeigte am deutlichsten jene Cha­raktergröße, die ohne Schwanken mit sich selber in's Ge­richt geht.

12 .

John Brennecke war in Chicago angekommen, hatte sich in ein anständiges Logirhaus begeben, weil er die Firma ja nicht zu vertreten, also Grund zum Sparen hatte; und sich schon eine halbe Stunde später zu Mr. Bahnsen, dem ehemaligen Prokuristen der Firma Hawket, dessen Privatwohnung er aus dem Adreßbuch ersehen, be­geben.

Daß die Firma vor vierzehn Tagen falliert hatte, w«r vielleicht schon in Europa bekannt, geschweige denn auf allen großen Handelsplätzen Amerika's. John war deshalb von feinem Herrn an den alten Herrn Bahnsen verwiesen worden, der mit Traugott Weber persönlich verhandelt hatte.

Also Clarkstraße Nr. 5," brummte der Riese, wohl­gefällig den Blick auf die geschäftige Menge werfend, die rastlos die Straße durchflutete.Hier wohnt man doch nich blos in Nummern, das is noch 'ne Stadt, die kann sich sehen lassen. Na, wie war's denn gleich? Grad aus, links um, quer durch, hm, ein bißchen schwierig, aber's ich find' mich schon zurecht."

Und John Brennecke befand sich auch bald vor der Clarkstraße Nr. 5, wo Mr. Bahnsen wohnte und auch glück­licherweise zu Hause war.

Die Freundschaft dieses Gentlemaun's mit seinem Herrn war vor John's Zeit gewesen, doch hatte Mr. Lawrence seinem getreuen Faktotum zuweilen von dem einstigen Freunde und Landsmann erzählt, die Ehrlichkeit u. Ehren­haftigkeit desselben stets hervorgehoben, ihn aber auch einen Querkopf genannt, der hartnäckig bet seinem Deutschtum geblieben sei, immer gegen den Strom habe schwimmen u. sich der neuen Welt nicht habe anpaffen wollen. Der schlaue John Brennecke hatte aus den Worten seines Herrn aber sehr wohl herausgefühlt, wie nahe demselben das Zerwürf­nis doch gegangen war.

Der Hamburger Riese schmunzelte wohlgefällig, als der kleine Herr Bahnsen mit aufrichtiger Bewunderung zu der