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amt Lichtenfels und bat um Nachricht, ob das wahr sei und was die näheren Umstände seien. Er erhielt von beiden Stellen schon am 16. Sept. eine Antwort. Die Antwort des Bürgermeisteramts, die mit Dienstsiegel versehen ist, lautete: Lr. m. an Se. Hochwürdcn Herrn Pastor Gleiss in Neumünster, Holstein, ergebenst zurückgeleitet mit dem Anfügen, daß sich die Notiz der angeführten Zeitung leider auf Wahrheit gründet und sich die Sache tatsächlich so ver­hält. wie angegeben ist.Nähere Umstände" gibt es eigent­lich nicht, es ist ein frivoler Wirtshausstreich. Die fünf jungen Leute saßen beim Frühschoppen, als der Leichenwärter in dienstlicher Eigenschaft bei dem Wirt und Besitzer Beh- ringer zu tun hatte. Während dieser seine Geschäfte ab­machte und ihm vom Wirt ein Glas Bier abgegeben wurde, machte einer der Anwesenden fünf jungen Leute diesen Vor­schlag, mit dem Leichenwärter Lind einen Vertrag abzu- schließen, nach welchem sie sich verpflichteten, sich innerhalb Jahresfrist bei ihm einliefern lassen zu wollen. Trotz der Warnung des Leichenwärters, kein solch dummes Zeug zu machen und nicht zu freveln, bestanden die Burschen auf ihrem Vorhaben. Und ihr Verhängnis hat sich nun an ihnen erfüllt. Das ist, was mir über den Vorgang selbst bekannt geworden ist. Mit aller Hochachtung Wenglein, Bürgermeister. Das protestantische Pfarramt bestätigt ebenfalls, daß der Sachverhalt mit den fünf jungen Männern es waren zwei Protestanten und drei Katholiken richtig sei.

Berliner Straßensceue. Der Berl. L.-Anz. berichtet über folgende Straßenscene vomgoldenen Sonntag": Vor den glänzend erleuchteten Schaufenstern eines Juwelicr- ladens drängt sich die Menge. Begehrliche Blicke mustern die Schätze, die dort leuchten und locken, und aus manchen Augen blitzt ein Gefühl des Neides, wenn sie dieglücklichen" Menschen sehen, denen es ihre Mittel erlauben, den Laden

zu betreten und wegen des Erwerbs einer dieser kostspieligen Juwelen zu unterhandeln. Ein sehr elegant gekleideter, vor­nehm aussehender Herr gehört zu diesen Glücklichen; mit seinem Töchterchen gemeinsam am Schaufenster stehend, mustert er sachverständigen Blickes die funkelnden Brillan­ten und goldenen Schmuckstücke, dann entschließt sich das Töchterchen, das Geschäft zu betreten und sagt:Gib mir noch etwas Geld, Papa. Ich habe nur hundert Mark bei mir." Er zieht das Portemonnaie und greift in dessen Schätze ... Ein Goldstück entfällt seiner Hand und rollt unter die Füße dec Menge. Er beachtet es kaum, und das Töchterchen eilt in. den Laden. Ein kleines Mäd­chen, dem Hunger und Entbehrungen das bleiche Gesicht gezeichnet, und die ihre Hampelmänner den Passanten mit flehender Miene anbietet, hat das Goldstück gefunden, drängt sich au den reichen Mann und reicht es ihm. Dabei wagt sie die bescheidene Bitte: ..Kaufen Sie einen Hampelmann, einen Hampelmann, bitte! Er mustert sie mit freundlichen Blicken und nimmt wirklich den Hampelmann. Dabei drückt er ihr das Zwanzigmarkstück wieder in die Hand. Die Kleine starrt ihn hilflos an.Ich kann nicht herausgeben," stottert sie leise. Er schüttelt nur lächelnd den Kopf.Aber- ich kann wirklichnichtransgebcu,"wiederholtstebeinaheweinend. Dassollstdujaauch gar nicht. Behalte nur!" Nun sieht sie ihn mit weit geöffneten Augen an.Das das Ganze?" fragt sie, und in ihren Mimen spiegelt sich eine wahrhaft unbe­schreibliche Uebcrraschmig, eine Fassungslosigkeit, die beinahe der Furcht gleichkommt, als solle ihr etwas Schreckliches geschehen.BehaUm das Ganze hier?" sagt sie noch­mals, wie um sich zu vergewissern. Aber nalürlich das Ganze. Und grüß Vater und Mutter von mir . . Nun habt ihr auch euern goldncn Sonntag'." Die Kleine sieht ihn noch einen Augenblick an, dann wieder auf das Gold­stück, und endlich kann sie sich nicht anders Luft machen

sie beginnt laut zu schluchzen und spricht glucksend:Js ja gar nicht möglich." Die Umstehenden starren den sven- dablen Geber an, als sei er ein Wundertier, und cs bleibt ihm schließlich nichts anders übrig, als sich in den Laden zu seiner Tochter zu retirieren. Die Kleine aber macht plötz­lich Kehrt, drängt sich durch die Menge und beginnt zu lausen nur von dem einen Wunsche beseelt: nach Haufe, nach Hause, um der kranken Mutter die Erträgnisse ihres goldenen Sonntags auszuhändigen.

Landwirtschaft, Handel und Verkehr.

>. Stuttgart, 22. Dez. (Schlachtvieh mar kt.) Zugerrieben wurden: 42 Ochsen, 86 Farren, 140 Kalbeln und Kühe, 612 Käl­ter, 650 Schweine. Unverkauft blieben: 5 Ochsen, 15 Farren, 75 Kalbeln und Kühe, Kälber, 29 Schweine. Erlös aus '/, irx Schlachtgewicht: Ochsen 7274 -f, Farren 5962 -f, Kal­beln und Kühe 3668 .Kälber 7885 Schweine 4857 -j. Verlauf des Marktes: Verkauf lebhaft.

Niedlingeu, Li.Dez. Sch weine markt. Zufuhr schwach. Handel cebyafr. Preise iur das Paar Milchschweine 2230

x. riMe messeLL xrL'

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Auswärtige Todesfälle.

Christine O t t, 64 I. a., Hallwangen. Antonie Kleindinst, 21 -I. H-nb. Sabine'Z i s l e, Müllerswitwe, 80 I. a., Schwarzenberg.

Hicza oas Piaudcrstübchm Nr. 52.

Äruck und Verlag der G. W. Z a i f e r'scheu Vuchdrnckerer («>.,! Z-nser ytaaold.1 Für di» Redaktion verontnwitlich ' §>' L r- > r.

Vergebung vo« Gleis- Uuterhaltuugs-Arbeiten.

Die Unterhaltung der Gleise der Bahnstrecken Weilderstadt-Caltv und Calw-Hochdorf im Jahr 1904 soll im Akkord vergeben werden.

Bedingungen und Preisliste können bet der Unterzeichneten Stelle eingesehen werden.

Die Angebote sind in Prozenten der festgesetzten Preise ausgedrückl längstens bis

Donnerstag den 31. Dezember 1W3,

vormittags 11 Uhr

hierher einzureichen.

Calw, den 22. Dezember 1903.

K. Eisenbahnbaumspektion.

Stadtgemeinde Nagold.

Nadelholz- Itamm- Holz-Verkaus.

^ den jDistrikten Galgenberg,ßMiitlcrbergle, Bühl, Lemberg und K-llberg kommen

im Submissionswege

zum Aufstrcich: 1100 Stämme mit ca. 750 Festmetcr und zwar in et- lose)' m^st aber kleineren Losen (worunter auch reine Forchen-

1. meist Rottannen (Rest Weißtannen):

Langholz I. bis III. Klaffe 180 St. mit ca. 220 Fstm., Lang- ri*? A ^0 St. mit ca. 280 Fstm., Sägholz I. bis lil. Kl. 70 St. mit ca. 60 Fstm.

2. fast durchweg altes Rotforchenholz:

Langholz (Sägwarc) I. bis iu. Kl. 40 St. mit ca. 30 Fstm., Langholz IV u ^-. Klasse (Bauholz) 130 St. mit ca. 70 Fstm., Sagholz l. bis III. Kl. 170 St. 2 bis 9 m lang mit ca. 70 Fstm! Die Offerte sind spätestens bis

Dienstag SS. Dez. d. I. vormittags 10 Uhr

L^zen und Zchntclsprozenten ^bisherigen Forsitare des Horber Zuschriften"^;?^ Los. abgesondert, in verschlossenen

stammkwlr" ? dem AdicssenvermerkOffert auf das städtische Nadel- die^Ämmn Stadtpflege einzureichen, worauf sofort

anwnbn»n ?ö ^^^?b r>kr Offerte erfolgt, welcher die Submittenten

wird vom Gemeinderat über die Offerte an entschieden welche bis zur Ankunft dieser Nachricht

m fferte gebunden bleiben. Die Walofchützen werden auf recht-

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K. Amtsgericht Nagold.

In das

Gütsrrechtsregister

ist heute unter Nr. 57 eingetragen worden:

Kummer, GeorgFriedrich,Hafner in Walddorf.

Kummer, Barbara geb. Volz, geschiedene Nestle daselbst.

Die Eheleute haben durch Ehe- vertrag vom 5. Dezember 1903 den Güterstand der Gütertrennung fest­gesetzt.

Den 22. Dezember 1903.

Oberamtsrichter:

Sigel.

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OLeramtsstadt Nagold.

Das Brechen von Steinen in den der Studtgemcinde Nagold ge­hörenden Kalksteinbrnchen im Gewand: Butienmühle, Eisberg, Gäuspitz, Stubeukämmerle und Ziegelberg soll im Sudmissiouswcg aus

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in Akkord gegeben werden. Die Akkordsbedingungen liegen aus dem Stadbauamt zur Einsicht auf.

Nur solche Bewerber, welche als tüchtige zuverlässige Steinbrecher anerkannt und im Steiubruch selbst mit tätig sind, wollen ihre Offerte, welch letztere die Einheitspreise pro 1 edmzuenthaitenhaben.spätestens btszum

Dienstag den 2S. d. Mts.

nachmittags 4 Uhr

verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bei Unterzeichneter Stelle portofrei einreichen.

Das Brechen der Steine an Unterakkordanten zu vergeben ist nicht gestattet und werden solche Offerte bei der Vergebung nicht berücksichtigt. Den 23. Dezember 1903.

Das Stadtbauümt.

Oöeramtssta-t Nagold.

Wochen-uFrucht- markt-Berlegrmg.

Der nächste Wochen- n. Fruchtmark! wird vom

Samstag den 26. ds. Mts. auf

-r« 28. d.

verlegt.

Den 19. Dezcmbcr 1903.

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