oder vermöge besonderer gesetzlicher Vorschrift der Ver­waltungsrechtsweg angcordnet oder zulässig ist, die Polizei­behörden, deren Zuständigkeit in Bausachen im Verordnungs­weg erfolgen soll.

Dispensationen können vom Ministerium des Innern erteilt werden.

Zu Sicherung möglichst rascher Erledigung von Bau­sachen sind erleichternde Bestimmungen getroffen durch

1. Milderung der Vorschriften über die mit dem Bauge­such einzureichenden Pläne,

2. die Erweiterung der Zuständigkeit der Gemeindebehörden für das baupolizeiliche Erkenntnis,

3. die Berufung des Ortsvorstehers an Stelle des Ge­meinderats zur Erteilung der Baugenehmigung in den nach Art. 74 zugelassenen Fällen,

4. Die Ersetzung der Bauschau durch einen vom Gemeinde­rat zu bestellenden Bauverständigen,

5. die Zusammenlegung der Zuständigkeit bei der Konkur­renz eines Baugesuchs mit dem Gesuch um Genehmig­ung eines Dampfkessels oder einer Wasserbenützungs­anlage,

6. Vereinfachung des Beschwerdeverfahrens,

7. die Ausschließung des Oberamtsbautechnikers von be­zahlter Privatbautätigkeit in seinem Bezirk,

8. die Uebertragung der Dispensation von orrsbaustatuta- rischen Bestimmungen in den im Art. 64 Abs. 2 vor­gesehenen Fällen an das Oberamt.

Und nun noch ein Schlußwort:

Der Entwurf bringt gegenüber dem bisherigen Recht wesentliche Erleichterungen, was ich insbesondere vom Stand­punkt der kleineren Gemeinden als einen wesentlichen Fort­schritt bezeichnen muß, er überläßt dem Ortsbaustatut, dem Verordnungsweg, sowie dem Ermessen der Baupoltzeibehörde eine ziemlich ausgedehnte Bewegungsfreiheit, die allerdings schon stark kritisiert wurde, allein, wie ich glaube, mit Un­recht, denn eine Bauordnung für das ganze Land kann un­möglich alle Fälle gesetzlich festlegen, denn was in einer großen Gemeinde paßt, ja oft geradezu eine zwingende Not­wendigkeit ist, eignet sich nicht immer für mittelgroße und kleine Gemeinden. Wir müssen uns damit zufrieden geben, wenn die Bauordnung im großen und ganzen die allgemein durchführbaren Bestimmungen trifft und einen Rahmen gewährt, innerhalb dessen die für die einzelnen Gemeinden nötigen und nützlichen Bestimmungen dem Ortsstatut über­lassen sind und so schließe ich mit dem Wunsche, die Be­sprechung des Entwurfs möge eine fruchtbare sein und bei seiner endgültigen Verabschiedung als ein den Wünschen u. Bedürfnissen des Volkes entsprechendes Gesetzgcbungswerk zum Leben kommen. W. Gdztg.

WoMische Keberficht.

Der Verband deutscher Gewerbevererne hat jetzt seinen Jahresbericht ausgegeben. Nach demselben ist im abgelaufe­nen Berichtsjahr die Zahl der den Unterverbänden ange­hörenden Vereine von 889 mit 100 996 Mitgliedern im Jahr 1902 auf 964 Vereine mit 109 606 Mitgliedern an­gewachsen; von den Mitgliedern sind 73739 oder 67°/° Handwerker. Der Verband befindet sich also in fortschreiten­der Entwicklung.

Der Vertretertag des Reichsverbandes der national­liberalen Jugend, welcher in Mannheim abgehalten wurde, besprach die allgemeine politische Lage und stellte als ein­mütige Meinung der Versammlung fest, daß die Bekämpf­ung der bisherigen ultramontan-reaktionären Mehrheit ent­schiedener als bisher die Pflicht der Parteivertretung sein müsse. Ferner hat die Versammlung sich für die Beibe­haltung des bestehenden Reichstagswahlrechtes und dessen Ausdehnung auf die Bundesstaaten ausgesprochen. Als Ort des nächsten Vertretertages wurde Leipzig gewählt.

In Oesterreichisch-Schlesien war von Deutschen auf dem Josephsberg eine Schutzhütte errichtet worden, die aber von polnischen Bauern aus Haß gegen das Deutschtum zerstört wurde. Zur Feier des Geburtstags des österreichischen Kaisers wurde die mit großen Kosten wieder instand gesetzte

so weit gegangen waren, zeigte sich das Haus. Es stand in einer breiten bequemen Mulde des Abhanges, der in einem Halbkreise etwas weiter von dem Hause eine Stein­wand bildete, die das Haus von allen Seiten außer der des Mittags, wohin die Fenster gingen, schützte. Darum war es auch möglich, daß viele Obstbäume um das Haus standen und ihre Früchte zeitigen konnten, während doch in der ganzen Gegend und insbesondere in der Höhe dieser Matte keine günstigen Bedingungen für Obst sind. Tiefer gegen die Wand hin standen auch Bienenstöcke. Der Größe nach gehörte das Haus eher zu den kleineren der Art, wie sie gern in jenem Teile der Gebirge liegen.

Maria ging voran über die Schwelle der offenstehenden Haustüre, Tiburius ging hinter ihr. Sie führte ihn an der Küche, in welcher eine Magd scheuerte, vorüber in die Wohnstube, die von dem durch die Fenster hereinfallenden Sonnenlichte hell erleutet war. An dem weißen, buchenen Tische der Stube saß der Vater Marias, der einzige Be­wohner der Stube und des Hauses, da die Mutter des Mädchens schon lange gestorben war. Sie stellte das Erd­beerkörbchen vorerst in einen Winkel der Bank und rückte für Tiburius einen Stuhl zu dem Tische und lud ihn zum Sitzen ein, indem sie dem Vater erzählte, daß sie den Herrn da im Schwarzholze gesunden habe, und daß er mit ihr heraufgegangen sei. Hierauf breitete sie ein weißes Tüch- lein auf den Tisch, stellte drei Tellerchen, für den Vater, für Tiburius und für sich darauf u. brachte dann die Erd­beeren, in eine bemalte, hölzerne Schüssel geleert, herbei. Die Magd stellte auch Milch hin, mit welcher der Vater

Hütte eingeweiht. Seither erhält der Gastwirt der Schutz­hütte, Sikora, nahezu täglich Drohbriefe, in denen er auf­gefordert wird, dieDeutsche Bude" zu verlassen, es dürfe kein Stein auf dem andern bleiben, die Bude müsse in Rauch aufgehen, man werde sich auch vor Gendarmen nicht fürchten. Sikora hat die Briefe der Behörde übergeben. Die Ueber- nahme der Brandversicherung der Hütte wurde von der da­rum angegangenen Versicherungsgesellschaft abgelehnt.

Von dem österreichischen Verband alldeutscher Abgeord­neter, der jetzt in Eger tagte, wurde an den Ministerpräsi­denten von Körber die Aufforderung gerichtet, angesichts der Verwicklungen in Ungarn, die Zurückbehaltung des dritten Militärjahrganges und des Notstandes unverzüglich den Reichsrat einzuberufen. Ferner sandte man an den Kriegs­minister Pitreich ein Telegramm, mit dem dringenden Er­suchen, mit Rücksicht auf die ungeheure wirtschaftliche Schä­digung und allgemeine Empörung den Erlaß wegen Zurück­behaltung der drittjährigen Mannschaft sofort zurückzuziehen und die rechtzeitige Beurlaubung der Mannschaft zu veran­lassen.

In Italien, hart an der Tiroler Grenze, werden jetzt große Manöver abgehalten, denen eine gewisse politische Be­deutung nicht abgebrochen werden kann. Handelt es sich doch darum, eine fiktive Einfallsarmee zurückzuschlagen. Welcher Wert diesen Truppenübungen beigelegt wird, er­hellt daraus, daß sie vom Chef des Generalstades, General Saletta, geleitet werden, und daß ihnen das Königspaar beiwohnt. Nicht genug damit hat letzteres auch am 27. Aug. der äußersten größeren Grenzstadt Udine einen Besuch ab­gestattet, wobei es zu stark irredentistisch schillernden patrio­tischen Kundgebungen kam. Interessant ist, zu bemerken, daß die gesamte italienische Presse wie auf gemeinsame Pa­role die politische Bedeutung der Manöver verschweigt und sich nur auf die freilich ausgedehnte technische Be­richterstattung beschränkt. Die einzige politische Mitteilung ist die, daß der Wiener Hof einen speziellen Abgesandten zu König Viktor geschickt hat.

Bei Monastir ist durch türkische Truppen eine größere bulgarische Bande aufgerieben worden. Das Ablassen von Feuerwerk am Thronfest d:s Sultans wurde strengstens verboten, um, wie ein offizielles Kommunique sagt, die Ueberwachung von Missetätern, welche diesen Tag zu ver­brecherischen Anschlägen benutzen wollen, besser zu beauf­sichtigen. Im Zusammenhang hiermit steht die vorge- nommeue Verhaftung von zweihundert Bulgaren, unter denen die Polizei vier Mitglieder des Komitees gefunden haben will.

Hages-Weuigkeiten.

Aus Stadt md Land.

Nagold, 4. September.

Die Nr. 25 des Regierungsblatts für das Königreich Württem­berg, ausgegeben den 24. Aug., hat folgenden Inhalt: Gesetz, belr. Abänderungen des Gesetzes vom 28. April 1873 über die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer. Vom 8. Aug, 1903. Bekanntmachung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, betr. den Text des Gesetzes über die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer. Vom 8. August 1903.

Die Ucbergangsbestirnmungen zu diesem neuen Gesetz lauten wie folgt:

Gegenwärtiges Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetze, betreffend die Einkommensteuer, vom 8. August 1903 in Wirksamkeit.

Die auf die Fortführung der Kataster bezüglichen Be­stimmungen desselben können schon vorher zur Anwendung gebracht werden.

Die Gültigkeit des gegenwärtigen Gesetzes ist auf die Zeit von fünf Jahren begrenzt. Ist eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer dieses Gesetzes oder die Verabschiedung eines an seine Stelle tretenden Gesetzes vor Ablauf dieser Zeit nicht erfolgt, so treten die bezüglich der Grund-, Ge­bäude- und Gewerbekataster vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Vorschriften, mit Ausnahme der Vor­schriften über die Besteuerung der Wandergewerbe, wieder in Wirksamkeit.

von den für ihn gebrachten Früchten. Tiburius nahm nur äußerst wenig, und Maria sagte, daß sie sich ihren An­teil für Abends aufhebe.

Nachdem Tiburius eine Weile mit dem Manne, der noch gar nicht alt war, sondern an der Schwelle des Greisenalters stand, über Verschiedenes geredet hatte, er­hob er sich von seinem Stuhle um fortzugehen. Maria sagte, sie wolle ihn bis an die Straße geleiten, auf wel­cher er dann nur fortzugehen brauche, um zu seinem Diener zu gelangen.

Das Mädchen führte ihn nun auf einem andern, eben so feinen Wege über die Matte hinab. Sie bogen gleich unterhalb des Hauses um die Steinwand der Mulde und gingen an deren sanfter Außenseite schräg hinab, gerade der Richtung entgegengesetzt, in der sie gekommen waren. Nach einer kleinen Zeit kamen sie in die Tiefe des Tales, und in demselben eine Weile unter Gebüschen und Bäumen fortgehend, gelangten sie auf die Straße.

Wenn Ihr nun in dieser Richtung hin fortgeht," sagte sie,so müßt Ihr an die Stelle komme, wo Euer Diener steht, wenn Ihr nämlich auf dem kleinen Pfade an der Andreaswand in das Schwarzholz hineingegangen seid und ihn dort an der Straße stehen gelassen habt."

Ja ich bin dort hineingegangen." antwortete Ti­burius.

So lebt nun wohl, ich gehe nach Hause zurück. Weil Ihr Euch vielleicht gar nicht einmal in die Urselschläge hinüberfinden würdet, so will ich Euch dieselben zeigen, wenn

Für die Grund-, Gebäude-, Gewerbe- und Kapitalsteuer ist ein einheitlicher Steuersatz durch das Finanzgesetz zu be­stimmen und diesem Steuersatz zu unterstellen

bei der Grund- und Gefällsteuer: das Kataster der Waldungen, sowie das Gefällkaraster ohne Abzug, das Ka­taster der Weinberge mit einem Abzug von 40 Prozent, das übrige Grvndkataster mit einem Abzug von 20 Prozent;

bei der Gewerbesteuer das Gewerbekataster der Gewerbe­treibenden, welche zu versteuern haben: ein Steuerkapital bis zu 1000 einschließlich mit einem Abzug von 60 Prozent; ein Steuerkapital von 1001 bis 5000 ^ mit einem Abzug von 50 Prozent, ein Steuerkapital von 5001 ^ bis 10,0000 ^ mit einem Abzug von 40 Prozent, ein Steuerkapital von 10,001 ^ bis 30,000 ^ mit einem Abzug von 30 Prozent, ein Steuerkapital von über 30,000 Mark mit einem Abzug von 20 Prozent.

t. Ebhausen, 1. Septbr. Gestern wurde hier unter dem Vorsitz von Seminaroberlehrer Köbele eine Sonder- konfercnz mit den jüngeren Lehrern des Bezirks abgehalteu. Die Verhandlungen fanden im Rathaussaal statt. Gegen­stände derselben waren: Lehrprobe mit Schülern der Ober­klasse (Vorbereitung eines Aufsatzes), ferner Referate über die ThemataWie läßt sich das Nötigste aus der Volks­wirtschaft und Bürgerkunde in den Lehrplan der Volks­schule eingliedern?" undWie kann der Lehrer im Ge­schichtsunterricht auf die Ausbildung eines gesunden Bürger­sinns hinarbeiten?". Die Uebungen im Freihandzeichnen leitete Schullehrer Arnold und die Orgel- und Gcsangs- proben hörte Musikoberlehrer Schaffer von Nagold ab. Den Schluß bildete ein gemeinschaftliches Essen im Waldhorn.

Stuttgart, 2. Sept. (Vom Landtag.) ^ Während bis­her angenommen wurde, daß der Landtag' erst zu Beginn des nächsten Jahres wieder zusammeutreten werde, verlautet neuerdings, daß ffür das laufende Jahr noch eine kurze Tagung in Aussicht genommen ist, in welcher u. a. auch die Vorlage über den Hoftheaterneubau, die im Lauf des Herbstes dem Präsidium des ständischen Ausschusses noch zu- gesteüt werden dürfte, zur Behandlung kommen wird.

Stuttgart, 2. Sept. Die das Volksfest besuchenden Wirte haben an das Oberamt Cannstatt das Ersuchen ge­richtet, das Werfen von Papierschlangen und Konfetti zu verbieten. Das Gesuch ist damit begründet, daß das Werfen von Papierschlangen feuergefährlich und außerdem für die Besucher des Festes mit großen Unannehmlichkeiten verbunden sei, weil es erfahrungsgemäß nicht selten vorkomme, daß die schon auf dem Boden gelegenen Papierschnitzel aufgehoben und wiederholt geworfen werden. Der Cannstatter Gemeinde­rat hat beschlossen, Händler mit Papierschlangen und Konfetti im Interesse der Reinlichkeit und der Ordnung auf dem Volksfestplatz nicht mehr zuzulassen.

Stuttgart, 2. Sept. Der Untersuchungsrichter erläßt einen Steckbrief gegen den Johannes Paul Gläser aus Merzdorf in Sachsen, zuletzt Inhaber einer Handelslehran­stalt hier, wegen Sittlichkeitverbrechens. Glässer hatte Filialanstalten in Ulm, Pforzheim, Karlsruhe, Mannheim und Worms.

r. Ochsenhausen, 2. Septbr. Da das Trachom nun­mehr auch in Biberach festgestellt wurde und der Epidemie- arzt Dr. Herbert im hiesigen Distriktskrankenhaus überlastet wurde durch die vielen Konsultationen und Untersuchungen, wurde ein 2. Arzt, Dr. Hartmann, zu unentgeltlicher Be­handlung der Augenkranken bestellt. Die auswärtigen Trachombehafteten müssen zur Behandlung hierher kommen. Das Trachom nimmt hier etwas ab, die Schulen sind wieder geöffnet.

r. Ulm, I.Sept. Die Stationsaufsehersehefrau Anna Schöllhorn im benachbarten bayerischen Orte Nersingen be­gab sich gestern abend mit ihrem achtjährigen Sohn an die Donau, band das Kind mit Stricken an sich und sprang ins Wasser. Nachdem sie eine Strecke abwärts getrieben war, ging sie ans Ufer, machte den Knaben, den sie für tot hielt, von ihr los und begab sich zur Gendarmeriestation Nersingen, wo sie von dem Vorfall Anzeige machte. Nach

Ihr übermorgen ums Zwölfuhrläuten auf dem Steine au^

mich warten wollt, wo Ihr mich heute an getroffen habt. Ihr könnt Euch dann genug Erdbeeren pflücken; denn ich werde Euch auch die Plätze zeigen, wo sie jetzt gerade am meisten sind."

Ich danke dir recht schön, Maria," antwortete Tibu­rius, daß du mich beschenkst und nun hierher geführt hast, ich werde gewiß kommen."

Nun, so kommt," erwiderte das Mädchen, indem es sich umwandte und schon unter den Gebüschen wieder da­vonging.

Tiburius schritt auf der Straße in der bezeichneten Richtung fort. Er ging ziemlich lange bis er endlich seinen Wagen und seine Leute stehen sah. Diese gaben, als er bei ihnen war, ihre Verwunderung zu erkennen, daß sie ihn heute nicht auf seinem Fußpfade, sondern auf der Straße daher kommen sahen. Er aber sagte keine Ursache, sondern stieg in den Wagen und fuhr in das Bad zurück. Auch in dem Badeorte sagte er keinem Menschen etwas von dem Begegnisse und daß er in dem Gebirgshause aus der Mulde gewesen sei.

Aber am zweiten Tage darauf fuhr er schon vormittags zu seiner gewöhnlichen Stelle hinaus. Er stieg aus, ließ den Wagen stehen und schlug den Pfad gegen seine bekannte Steinwand ein. Er ging an ihr vorüber, er ging gegen die Buchen, schritt auf den Waldsteig und ging auf ihm fort, bis er zu dem vertragsmäßigen Steine gelangte. Auf denselben setzte er sich nieder und blieb sitzen.

(Fortsetzung folgt.)