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Festgeläute, Böllersalven und Festzug. Die Festpredigt hielt Hochw. Hr. Domkapitular Prof. Herter. Kirche und Straße waren prächtig geschmückt. Am Festessen beteiligten sich 77 Herren, darunter 42 Geistliche. Unter den zahl­reichen Reden sei diejenige des Hochw. Hr. Pfarrers Gnant von Denkingen (früher in Gündringen) genannt. Später sprach auch Landtagsabgeordneter Keßler. Verschiedene Jubiläumsgeschenke erfreuten den Hochw. H. Jubilar, der für alles herzlich dankte. Mögen die vielen herzlichen Glückwünsche in Erfüllung gehen, seine Gesundheit sich immer mehr bessern, so daß ihm noch der goldene Jubel­kranz aufs filbergeschmückte Haupt gesetzt werden kann.

r. Schramberg, 14. Nov. Tot aufgefunden wurde vorgestern vormittag lt. Schwarzw. Volksfr. etwas abseits vom Wege zwischen der Geishalde und dem Sammelweiher der 18jährige Fabrikarbeiter Georg Seeburger, gebürtig von Altoberndorf. Allem nach scheint ein Mord vor­zuliegen. Als der That dringend verdächtig wurde noch am gleichen Tag abends ein 21jähriges, schlecht beleumun­detes Mädchen von Lauterbach verhaftet. Anlaß zur Ver­haftung gaben ein Brief des Mädchens, den man bei dem Toten gefunden und Aeußerungen, die es in der Fabrik gemacht hat. Die gerichtliche Sektion des Toten und die angestellte Untersuchung wird wohl Licht in das Dunkel der schaurigen That bringen.

Tübingen, 14. Nov. Gestern Donnerstag abend zwi­schen 5 und 6 Uhr kam der 19 Jahre alte Ankuppler Johann Gugel so unglücklich zwischen die Puffer zweier Güterwagen, daß ihm der Brustkorb eingedrückt wurde und der Tod als­bald eintrat.

Heidenheim, 13. Nov. Unser verdienter Stadtvorstand Stadtschultheiß Schlagentweith, welcher nächstes Jahr sein 25jähriges Jubiläum als Stadtschultheiß von Heidenheim hätte feiern können, sah sich wegen andauernder Krankheit genötigt, seinen Rücktritt vom Amt auf 1. Dez. zu erklären. Es steht uns demnach die Neuwahl eines Stadtvorstehers bevor.

Deutsches Reich.

Berlin, 13. Nov. Der Verein Berliner Presse hat gestern beschlossen, sich in der Angelegenheit des bei einem Gerichtstransport mit Zuchthäuslern zusammengefcsselten polnischen Redakteurs Hoffdann (Kattowitz) mit einer Petition an den Reichstag und beide Häuser des preußischen Land­tags zu wenden. Zugleich wurde der Vorstand beauftragt, sich mit anderen Schriftstellervereinen im Reiche in Ver­bindung zu setzen und durch direkte Vorstellungen bei den zuständigen Ministern dahin zu wirken,daß eine allgemeine Aenderung in der Behandlung der wegen Preßvergehens Verurteilten herbeigeführt werde."

Baden-Baden, 14. Nov. Heute Nacht 2 Uhr ist die Bureaumöbelfabrik in Oos bis auf den Grund nieder- gebrannt.

Frankfurt a. M., 12. Nov. Leutnant Claret, welcher vor vier Jahren von seinem Truppenteil, dem 1. Kurhessi­schen Husarenregiment Nr. 13, desertierte, weil er eines Sittlichkeitsvergehens dringend verdächtig war, und der in Brüssel seinen Wohnsitz genommen hatte, hat sich der Militär­behörde gestellt und wird vor dem Kriegsgericht der 21. Division in Frankfurt a. Dt. abgeurteilt werden. Claret ist ein natürlicher Sohn des Königs Leopold von Belgien. (Sonderbar.)

Gerichtssaal.

Ellwangen, 13. November. Vor dem hiesigen Amts­gericht kam heute nachmittag 3 Uhr die Beleidigungsklage des Redakteurs der Jagstzeitung L. Weil gegen den ver­antwortlichen Redakteur des Jpf B. Nuber und den Pfarrer Waldraff in Auernheim zur Verhandlung. Der Klage lag folgender Thatbestand zu Grunde: Die Jagstztg. brachte in ihrer BeilageDer Feierabend" ein Gedicht von Wefsen- berg zum Abdruck, das in weitgehender Weise zu Toleranz gegen Andersgläubige auffordert. Darauf erschien im Jpf Nr. 132 ein Artikelvom Härtsfeld" mit der Ueberschrift: DaS Bopfinger Tagblatt im Dienste des Unglaubens." Nach dem gewählten Zeichen -tk konnte nur der angeklagte Pfarrer Waldraff in Auernheim der Verfasser sein. Der Artikel behauptete, daß in dem Gedicht der nackteste Un­glaube zum Auudruck komme, nannte das Gedicht einfri­voles Machwerk,"ungläubiges Geschreibsel" und bezeichnet esals äußerst abgeschmackt und anmaßend, wenn ein Jude in christlichen Glaubenssachen macht und sich als Reformator der christlichen Glaubens- und Sittenlehre einen Namen verschaffen will." Die beiden Beklagten sind bereits vor­bestraft: der Pfarrer Waldraff wegen Beleidigung vom Schöffengericht Neresheim mit 15 Nuber wiederholt mit Geldstrafen von 40 bis 100 ^ und einer Gefängnis­strafe von 1 Woche. In der heutigen Verhandlung giebt Pfarrer Waldraff zu, der Verfasser des Artikels zu sein. Er habe sich zu dem Angriff veranlaßt gesehen durch die fortwährenden Angriffe des Redakteurs Weil auf Einricht­ungen und Lehren der katholischen Kirche. Als Geistlicher, dem es obliege, über die guten Sitten und den Glauben zu wachen, habe er sich für berechtigt gehalten, den Angriff wirksam und energisch zurückzuweisen. Er sei von dem Schultheißen seiner Gemeinde darauf aufmerksam gemacht worden, daß gegen das Gedicht etwas geschehen müsse. Der angeklagte Redakteur Nuber gesteht die Kenntnis von dem Inhalt des Artikels zu, will aber darin nur eine wohlverdiente Abwehr, keineswegs aber eine Beleidigung erblicken. Der als Sachverständiger von dem Kläger ge­ladene Schriftsteller Joh. Prölß-Stuttgart war verhindert zu erscheinen. Das Gericht lehnte auf Antrag des kläger- ischen Anwalts die Vernehmung des von der beklagten Partei geladenen Dekans Schnecke als Sachverständigen ab und verzichtete auf die Verlesung der vorgelegten Artikel, aus denen hervorgehen solle, daß die Jagstzeitung zielbe­wußt die katholische Lehre angreife. Der klägerische Anwalt Dr. Mayer machte gegenüber den Angriffen daraus auf­merksam, daß das Gedicht Wessenbergs, dessen Glauben nicht angezweiselt werden könne, sogar in ein katholisches GebetbuchDer betende Katholik" aus dem Jahre 1865 an erster Stelle Aufnahme gefunden habe, und auch von anderen Blättern, wie der in katholischen Kreisen verbreiteten Remszeitung, abgedruckt worden sei, ohne daß einer der Leser Anstoß genommen habe. Im Gegenteil, auf den Artikel des Jpf sei von katholischen Männern und Frauen Zustimmung zu der Idee des Gedichtes geäußert worden. Nach den Plaidoyers der beiden Anwälte beschloß das Ge­richt, das Urteil am nächsten Dienstag den 18. November zu verkündigen.

Altona, 13. Nov. Die Strafkammer II des Land­gerichts beschloß in der Primus-Affaire, daß Anklage gegen Kapitän Sachs und den ersten Maschinisten des Schlepp­dampfers Hansa wegen fahrlässiger Tötung zu erheben sei.

Das gesamte Material der bisherigen Untersuchung ist der Staatsanwaltschaft zugestellt.

Ausland.

Brüssel, 13. Nov. In hiesigen ernsthaften politischen Kreisen wird den auch heute hier kolportierten Nachrichten von einer nahe bevorstehenden Abdankung des Königs nicht der mindeste Glaube geschenkt.

London, 13. Nov. Amtlich wird bekannt gegeben, daß für ein Kabeltelegramm zwischen England und Australien über den Stillen Ocean die Gebühr für das Wort auf drei Schilling festgesetzt worden ist.

Madrid, 13. Nov. Der Gouverneur von Tetuan schlug, mit 800 Soldaten und bewaffneten Bürgern die aufständi­schen Ben-Jber-Kabylien nach fünfstündigem Kampf. Die Verfolgung der Aufständischen, die schwere Verluste erlitten, wird fortgesetzt. Die Lage in Tetuan hat sich verbessert. Vier englische Kreuzer sind eingetroffen.

Herando Ceuta, 14. Nov. Die Lage in Marokko ist andauernd ernst. Der Gouverneur von Tetuan hatte ein Scharmützel mit den Kabylen von Ben-Iber, von denen vier Mann getötet und fünf verwundet wurden. Ein neues Treffen steht bevor.

New-Aork, 13. Nov. Die Pennsylvania-Bahn erhöhte freiwillig 60,000 Angestellten die Löhne um 10 pCt.

Eingesandt.

Die bürgerl. Kollegien in Oberj. haben folgenden Be­schluß gefaßt:Verhandelt 1. Febr. 1901. Durch Beschluß vom heutigen Datum, die Waggebühren betr.: Bei Vieh, Schweinen und Kälbern, Frucht, Obst, Hopsen u. s. w. hat der Käufer, welcher in hiesiger Gemeinde einkauft, die Wag­gebühren zu bezahlen. Z. B. Gemeinderat und Bürgeraus­schuß."

Einsender dieses ist der Ansicht, daß die bürgerl. Kol­legien zur Fassung eines derartigen Beschlusses nicht zustän­dig sind, weil nach Z 448 B.G.B. die Verpflichtung zur Bezahlung der Kosten des Messens und Wägens einer ver­kauften Sache dem Verkäufer obliegt und ein Reichsgesetz nicht so ohne weiteres abgeändert werden kann. L.

Stadt SS

Post 4L

kostet der Gesell­schafter für

WOkk.

Verzeichnis der Märkte in der Umgegend.

Vom 17. Nov. bis 22. Nov. 1902. Neuenbürg, 19. Nov. Vieh- Roß- und Schweinemarkt.

Hiezu das Plauderstübchen Nr. 46.

Druck und Verlag der G. W. Zais er'schon Buchdruckerei (Tni'l Zaiser) Nagold Für die Redaktion verantwortlich: K. Vaur.

kortixt rg.8eb uuä billig äik LuvdäruoLsrki äs. LI.

Amtliche und Urivat-Wekanntmachungen.

Emmingen.

»mdMs-Ukklinf.

Aus der Konkursmasse der verstorbenen Johann Bernhard Renz, Zieglers Witwe in Emmingen bringe ich am

Areilag, 21 . Movemöer d. Zs.

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2951 11 u 61 gm Acker allda.50 ^

2955 18 u 27 gm Acker allda.70 ^

2484 15 a 89 gm Acker aus der Herrcnberger Steig 60

2222/2 13 a 10 gm Acker auf dem Jttinger Berg . . 5 ^

1709/2 7 u 01 gm Acker unter dem Horn .... 50 ^

1709/1 7 u 06 gm Acker allda.50 ^

2049 11 a 45 gm Acker im Loch.80 ^

Markung Nagold:

3552/1 7 a 90 gm Acker unterm Horn.50 ^

3554/1 8 u 54 gm Acker allda.^50^^

Gesamtanschlag 515 ^ im letzten Aufstreich zum Verkauf. Liebhaber werden hiezu eingeladen. Stagold, am 14. November 1902.

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am Mittwoch, den IS. Novbr. Js.

vormittags 8 /2 Uhr

auf der Kanzlei der Stadtpflege aus 2 ev. 4 Jahre im Aufstreich ver­pachtet, wozu zahlungsfähige Liebhaber (auswärtige mit Vermögens­zeugnis neuesten Datums versehen) hiemit eingeladen werden.

Den 8. November 1902.

Gemeinderat.

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