Erscheint

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag.

Auflage 2000 Preis vierteljährl. hier mit Trägrrlohn 90 im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirks 1 ^ 20

Monatsabonnements nach Verhältnis.

Der VchlWsttt

Amts- und Anzeige-Blatt für -en Oberamts-Bmrk Nagst-.

74. Aatzr-a«-.

Insertion S-Aebüh» f. d. einspaltig« Z- tl« ans gewöhnt. Gchrttr oder deren Kaum b« einmalig. Einrückung 9 bet mehrmals je 6

Gratisbeilagen: DaS Plauderstübcheu und

Schwäb. Landwirt

195.

Nagold, Donnerstag den 13. Dezember

isoo

Amtlicher.

Bekanntmachung

-et», die Eröffnung -eS «enerftellte« Bezirks- krankeuhanseS i« Nagold.

Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß der Betrieb des neue« Be^irkskraukeuhauseS in Nagold in »ollem Umfang am nächsten Montag den 17. ds. MtS. er­öffnet wird nud Kranke von diesem Tage an Aufnahme Puden können.

Von der Veranstaltung einer Einweihungsfeierlichkeit wird zunächst der vorgeschrittenen Jahreszeit und der un­günstigen Witterung halber abgesehen.

Mit großen Opfern und vielen Mühen hat der Bezirk Nagold nun ein den neuesten Anforderungen der Kranken­pflege entsprechendes BezirkSkrankenhaus in freier, gesunder Lage erstellt und in möglichst guter Weise ausgestattet, wodurch einem dringenden Bedürfnis obgeholfrn und die jeit Jahrzehnten bestehenden Wünsche nach einem guten zweckdienlichen Krankenhaus im Bezirk befriedigt sein dürften.

Die ärztliche Behandlung der Kranken ruht in den Händen der Herren Oberamtsarzt Dr. Frlcker und Oberamts- wundarztS Dr. Ulmer und die Wege der Kranken besorgen die Schwestern der evangelischen Diakonifsenanstalt.

DaS tägliche VerpflegungSgeld im Krankenhaus beträgt nach dem Beschluß des Amtsverfammlungsausschufses vom 28. v. Mts.

für I. Klaffe 4 und während der Wintermonate 5 II, 2 «4t 50 H, «3

^ III. « 1 -4t 50 » »2 -4t,

Aerztlich« Behandlung, die Gewährung von Heilmitteln «nd Verbandzeug, sowie die Benützung der Bäder und Apparate des Krankenhauses hoben diegewöhnlichen" Kranken besonders zu bezahlen nud sind diese Leistungen unter den Verpflegungssätzen nicht inbegrrffen.

Die Orts- und Laudarmeu sollen ohne jede weitere An­rechnung zu dem Satz von vorläufig 1 -4t 40 H verpflegt und behandelt werden, sofern für dieselben nicht ausnahmsweise für besondere Leistungen und außerordentlichen Aufwand «ine höhere Entschädigung verlangt werden kann.

Die kranke« Mitglieder der im Bezirk vorhandenen Krankenkassen", ferner die Landjäger und niederen Korpo­ration-- bezw. Gemeiudediener sollen zu dem Satz von 1 * 4 t 50 H ohne Erhöhung für die Wintermonate in dem BezirkSkrankenhaus Verpflegung und Kost sowie freie ärztliche Behandlung, nicht dagegen Heilmittel und die Benützung der besonderen Apparate der Anstalt, erhalten.

Für die Benützung der besondere« Einrichtungen und Hilfeleistungen der Anstalt, sowie die außerordentliche Reinigung der Kleidungsstücke werden folgende Taxen fest­gesetzt:

1. für die Reinigung

a. von einem Hemd.20 rZ,

b. Paar Hosen resp. einem Rock 10 H,

e. Socken oder Strümpfe 10 -H,

ä. einer Bettjacke.15 iL,

«. einem Schurz ....... 5 H,

2. für die Benützung

u. des Sektionslokals .5 »4t, '

b. des Drsinfektionsapparats ... 3 *6,

e. der wsäloo-uiech. Apparate .... 50 ä. des Etektnfier-Apparats .20 iZ,

v. des Röntgen-Apparats . . 520 *6,

I. der Bäder je nach Art 50 bis 2 »4t,

für jede sonstige Hilfeleistung, Verband rc. nebst den Selbstkosten skr Verbandmittrl rc. 2050 --Z.

An die Bezirksaugehörigen ergeht nun die dringende Aufforderung, von dem neuen BezirkSkrankenhaus, an dessen Herstellungs- und Betriebskosten sie beizutragrn haben, auch Gebrauch zu macken und die trefflichen Einrichtungen, die ihnen für den Fall einer Erkrankung geboten find, zu be- nützen, wobei besonders darauf aufmerksam gemacht wird, daß di« aufnahmesuchenden Kranken jeweils eine von ihrem Schnltheißen-Amt ausgefertigte KosteuzufichernugSurkuude mitzubringen haben, wozu letzteren die erforderliche» Formu­lare von der AmtSpflege zugrhen werden.

Die Ortsbehörden werde« angewiesen, vorstehende Be­kanntmachung in ortsüblicher Weise in ihren Gemeinden zu veröffentlichen und die betreffende Nummer des Bezirks­amtsblatts zu allgemeiner Kenntnisnahme am Rathaus anzuschlagen.

Im Jnteriffe einer guten Verpflegung und Behandlung der Kranken, sowie im Hinblick auf die hohen Betriebskosten, die nur bei möglichst voller Belegung der Anstalt durch die Einnahmen gedeckt werden können, werden die Orts- behörde« weiter dringend gebeten, unablässig darauf hin­wirken zu wollen, daß das Krankenhaus fortgesetzt von ihren kranken Gemrindeangehörigen benützt wird und daß

insbesondere die kranken Mitglieder der Bezirkskrankenpfiege- Versicherung und der Krankenkassen, die Armen und niederen Gemeindediener, für welche vorzugsweise billige Sätze fest­gesetzt find, in das BezirkSkrankenhaus verbracht werden.

Nagold, den 7. Dezember 1900. _ Kgl. Oberamt: Ritter.

Aufforderung

irrr Anmeldmrg der MarrderHervrrbeketrtebe br- h«f« der Besteuerung und Erteilung der Maudrr-

grwerde scheine für da« Kalenderjahr 1901.

Gemäß Z 12 der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 18. Dez. 1899 (Reg.-Bl. S. 1185), betreffend den Vollzug deS Gesetzes vom 15. Dez. 1899 über dir Wandergrwrrbefirurr, werden alle diejenige« Personen deS Oberamtsbezirks, welche beab­sichtige«, im Kalenderjahr 1901 daS Wander­gewerbe z« betreibe», aufgefordert, ihre« Ge­werbebetrieb bei der zuständige» Steuerbehörde anznmelden «nd eine» Etenerfchei» zu löse«.

Waudergewerbestenerpflichtig nud daher zur Lösung eiue- StenerschriuS verpflichtet find alle diejenigen Personen, welche in Württemberg außerhalb deS Gemeindebezirks ihres Wohnorts ohne Begründung einer gewerblichen Nieder­lassung und ohne vorgängige Bestellung in eigener Person:

1. Warenfeilbieten, (Hausierer, Inhaber von Wander­lagern).

2. Warenbestellungen ohne vorgängig« ausdrückliche Auf­forderung bei Privatpersonen (Nichtkaufleuten) aus­suchen (Detail-Reisende),

3. Waren bei anderen Personen als bei Kaufleuten oder Produzenten, oder an anderen Orten als in offenen Verkaufsstellen zum Wiederverkauf ankaufen,

4. gewerbliche Leistungen anbieten,

(Tcheerenschleifen, Schirm- und Keffelflickeu, Dreschen mit Maschinen rc.),

5. Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstigen Lustbarkeiten, ohne daß ein höheres Interesse der Kunst oder der Wissenschaft dabei obwaltet, darbieten wollen.

Der Stenerschei« ist vor Beginn des Wandergewerbe- betrieb- zn lösen.

Zuständig zur Ausstellung von Steuerschrinen ist der Ortssteuerbeamte des Wohnorts deS Wandergewerbetrribenden und für diejenigen, welche in Altrnsteig wohnen, sowie für Detailreisende das Kameralamt (Bezirkssteueramt).

Die Steurrscheine für daS Kalenderjahr 1901 können schon im lausenden Monat gelöst werden, worauf behufs rechtzeitiger Anmeldung des Betriebs besonders aufmerksam gemacht wird.

Der oderamtliche Wandergewerbeschei« kann erst dann ausgestellt werden, wenn der Waudergewerbetreibeude im Besitze de- Stenerscheins ist.

Wer den Wandergewerbebetrieb beginnt, ohne einen Steuerschein gelöst zu haben, wird bestraft.

Frei von der Waudergewerbestener und daher zur Lösung eine- Stenerscheins nicht verpflichtet ist:

1. wer jelbstgewonnene (nicht vorher aufgrkauftr) Er­zeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Obstbaues, der Geflügel- und Bienenzucht, der Jagd und Fischerei feilbietet;

2. wer in der Umgegend seines Wohnorts bis zu 15 Klm. Entfernung selbstoerfertigte bezw. selbstzubereitete Waren, welche zu den Gegenständen des Wochen- marktverkehrs gehören, (Butter, Schmalz. Brot und Fleisch, Hafnergeschirr, Steingut, Korbwaren, Besen rc.) feilbittet oder gewerbliche Leistungen, hinsichtlich deren dies Landrsgebrauch ist, andietrt;

3. wer auf Messen-, Jahr- und Wochenmärkten Waren an- oder verkauft oder Bestellungen auf Waren auf­sucht.

Die Ortssteuerämter sind angewiesen, auf Ansuchen nähere Auskunft zu erteilen.

den 10. Dezember 1900.

Nagold, °

K. Kameralamt: K. Oberamt.

Schmidt. Ritter.

Die OrtSbehörden

werden hiemit auf den in Nr. 49 der Blätter für daS Armenwesrn von diesem Jahr erschienenen Artikel über die Volksheilstätte Wilhelmshetm aufmerksam gemacht und angewiesen, diesen Artikel in geeigneter Weise etwa durch vorlesen in einer Sitzung der bürgerlichen Kollegien zur Kenntnis ihrer Gemrindeangehörigen zu bringen, worüber Eintrag im Schultheißenamtsprotokoll zu machen ist.

Nagold, 12. Dez. 1900.

K. Obrramt. Ritter.

Die OrtSvorfteher

werden beauftragt, die von ihnen nach H 42 der Vollzugs­verfügung zur Gewerbeordnung vom 26. März 1892 (Reg.-Bl. G. 78 ff.) vorzulegenden Ueberstchten über die im Gemeindebezirk vorhandenen Fabriken rc., in welchen Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, unter Benützung des vorgeschrtebenen Formulars IX (Reg.-Bl. 1892, S. 115) binnen 8 Tagen hierher einzusenden bezw. Fehlanzeige zu erstatten.

Nagold, den 12. Dezember 1900.

Kgl. Oberamt. SchöIler, Amtm.

Lelegraphenan st alten wurden u. a. errichtet in Agenbach und Hornberg Oil Ealw, Egenhausen, Jselshausen, Oberlhalheim und Spielberg Oil. Nagold. Diese Telegraphen­anstalten erhallen Telephonbetrieb und werden am IS. Dez. ds. Js. mit beschränktem Tagesdienst für den öffentlichen Berkehr in Betrieb genommen werden. Die Trlegraphenanstalten Hornberg, Spielberg führen die nähere Bezeichnung Hornberg Oil. Calw, Spielberg Oil. Nagold. Bei den Telegraphenanstalteu Agenbach, Hornberg, Egenhausen, Jselshausen, Oberlhalheim, Spiel­berg wird gleichzeitig der Unfallmeldrdienst eingerichtet. Die Be­stellbezirke der obengenannten Telegraphenanstalten bestehen auS den folgenden Wohnplätzen: bei Agenbach aus Agenbach; bei Hornberg OA. Calw aus Baiermühle Gde. Hornberg und Horn­berg OA. Calw; bei Egenhausen aus Be,hingen Oil Nagold, Chausseehaus Gde. Waiddorf, Egenhausen, Gründelhof, Ober- schwandorf; bei Jselshausen aus Jselshausen und Unterschwan­dorf; bei Oberlhalheim aus Oberlhalheim, Unterthalheim und Ziegelhof Gde. Oberlhalheim; bei Spietberg Oil. Nagold auS Reesenmühle und Epielderg OA. Nagold.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 10. Dez. Etatsberatung. Staatssekretär v. Thielmann erklärt: Um die Betriebsmittel der Reichshauptkaffe zu verstärken, wurden bereits mehrere Vorschläge gemacht. 1399 gingen gegenüber dem Etat Mehrbeträge von 48,800,000 ^ ein, denen Mehrausgaben von 13,000,000 ^ gegenüberstehen. Jnr laufenden Jahr werden voraussichtlich Mehrausgaben nötig beim Auswärtigen Amt, im Reichsamt deS Innern und bei der Reichs­marineverwaltung, insgesaml 8 Millionen, bei der Heeresverwaltung aber Minderausgaben. Der laufende Etat weist an Mehrausgaben 4 Mill. an Mehreinnahmen 8 Mill. ^ auf, schließt also mir einem Reinüberschuß von 4 Mill. ^ ab, also mit 28 Mrll. ^ weniger als im Borjahr. Wir haben 1901 einen Mehrbedarf von 83 Mill. infolgedessen hören die Mehrüderweifungen an di« Bundesstaaten auf. Der Uederblick über den Etat ergiebt diesmal ein unfreundlicheres Bild als im Vorjahr.

Müller-Fulda (Z.): Wir werden die Mehrforderungeu des diesjährigen Etats besonders vorsichtig prüfen. Wrnn wir aber ersparen wollen, sollten doch die dringendsten Härten der Penstonsgesetze beseitigt werden, soweit sie sich auf die Kriegs­invaliden und Veteranen beziehen. Wenn die Ausgaben so wetter­gehen, wird nichts anderes übrig bleiben, als die Bundesstaaten zu Beiträgen heranzuziehen.

Sattler (natlib.) betont die Notwendigkeit, auf die allgemein« politische Lage einzugehen, zumal man einem neuen Reichskanzler gegenüberstehe, der sem Programm noch nicht nach den verschiedenen Richtungen hin entwickelt hat. Bereit- im vorigen Jahr sagte ich: Unser Herz und das Herz des größten Teils des deutschen Volks steht auf der Sette der Buren. Das deutsche Volk sieht in diesem Kampf einen ungerechtfertigten Angriff einer gewaltigen Macht auf eine kleine, ihre Nationalität tapfer wahrende Minderheit. (Lebh. Beifall.) Es ist das größte Recht des deutschen Volks, sich von diesem Gesichtspunkt leiten zu lassen und seine Gefühle zum Ausdruck zu bringen, und es ist nicht geschickt, wenn von serten der Polizei, wie in Köln, Einschränkungen vorgenommen werden. (Sehr richtig! rechts.) Warum sollten die Studenten nicht in Wichs erscheinen? Es ist andererseits allerdings auch Pflicht der deutschen Regierung, sich bei der Behandlung dieser Frage nicht durch Ge­fühlsregungen der Sympathie leiten zu lassen, sondern sich zu fragen: Was will ich in diesem Fall thun, ohne das Interesse deS deutschen Volks zu verletzen?

Reichskanzler Graf Bülow führt aus: Er sei dem Vorredner dankbar, daß er ihm Gelegenheit gebe, sich über die Reise deS Präsidenten Krüger und über dre Haltung der deutschen Regierung gegenüber dem südafrikanischen Kriege auszusprechen. Daß es zu diesem Kriege gekommen sei, haben wir aufrichtig bedauert. Wir haben alles nur Mögliche gethan, um den Ausbruch des Kriege- zu verhüten; wir haben beiden Republiken keinen Zweifel gelaffen hinsichtlich der Lage der Dinge in Europa und hinsichtlich unserer Neutralität. Ich beziehe mich auf das niederländische Gelbbuch. Als 1899 die Frage des Schiedsgerichts nicht ganz aussichtslos war, haben wir dem Präsidenten Krüger ein solches empfohlen. Präsident Krüger hielt aber damals den Zeitpunkt dafür noch nicht für gekommen. Al- nach einiger Zeit Krüger versuchte, eine Ver­mittlung herbeizusühren, waren alle Gemüter schon zu sehr erhitzt. Darauf erteilten wir, die deutsche und die niederländische Regierung für die deutsche war das das letztemal den Rat, die deutsche Regierung sei überzeugt, daß jeder Schritt in jenem Augenblick sehr kritisch, ohne Ergebnis und sehr gefährlich für die Republik wäre. Hieraus geht hervor, daß uns bezüglich de- Ausbruch- des Kriegs, sowie des Schicksals der südafrikanischen Republiken kein Vorwurf trifft. Den Finger zwischen Thür und Angel dursten wir nicht klemmen. Das hätte den Buren nichts genützt und uns ge­schadet. (Sehr richtig!) Vom Standpunkt der deutschen Interessen konnten wir keine andere Haltung einnehmen, als eine solche strikter Neutralität. Daran können auch die in Deutschland gepflegten Sympathien für die Buren nichts ändern. Unsere Politik darf in kritischer Stunde nicht von Eingebungen des Gefühls beherrscht werden, sondern sie muß durch die nüchtern empfundenen Interessen des Lande- geleitet fein. Für «ine Friedensvermittlung war es Voraussetzung, daß sie von beiden streitenden Parteien angenommen werde. Sonst würde es sich um eine Intervention mit eventuellem Zwang« gehandelt haben. Eine solche Intervention war für unS durch die generellen Weltverhältniffe, wie durch unsere speziellen deutschen Interessen ausgeschlossen. WaS den Nichtempfang d«S