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Irr GchlWsttt
Amts- und Anzeige-Matt für Len Oberamts-Bezirk NagotL.
74. Jahrgang.
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Schwäb. Laudwirl.
^ 145.
Amtliches.
Bekanntmachung,
betr. die Einberufung der Rekruten und mehrjährige« Freiwillige« ohne vorherige Sammlung bei de« Bezirkskommaudos.
Zufolge Minist.-Verfügung vom 28. August dS. Js. (Amtsbl. Nr. 20 G. 308) werden im Anschluß an den Vorgang in Preußen und in Wiederholung des km Vorjahr ausgeführten Versuchs (zu vergl. Amtsbl. von 1899 S. 281), soweit die örtlichen Verhältnisse es zulasten, im Bereich des XIII. (K. Württ.) Armeekorps diejenigen Rekruten, welche im Bezirk dieses Korps ausgehoben und in Truppenteile des letzteren eivzustellen find, ferner sämtliche Mehrjährig-Freiwillige im Frieden versuchsweise ohne vorherige Sammlung bei den Bezirkskommandos unmittelbar zu ihren Truppenteilen etnberufen werden.
Die Bezirkskommandeure haben die Rekruten über das Einberufungsverfahren zu unterweisen.
Aus den betreffs der letzteren miljtärischerseits getroffenen näheren Bestimmungen ist Nachstehendes hervorzuheben.
1) Der Versuch findet keine Anwendung, es bleibt vielmehr diesfalls bei dem bisherigen Verfahren, bezüglich der Rekruten und Freiwilligen des 8. Württ. Infanterieregiments Nr. 126 in Straßburg und des Württ. Telegrophend'tachements in Berlin.
2) Bezüglich der ärztlichen Untersuchung der Einberufenen ist lediglich nach den auf der Rückseite des Gestellungsbefehls angegebenen Erläuterungen Ziffer 1*) zu verfahren.
3) Die Gesbllungsbefehle sind von den Bezirkskommandos geM Quittung an die Gemeinde zur weiteren Aushändiguna an die Einberufenen so zeitig zu übergeben. daß siespä estens 14Tage vor dem Einstellungs- termin in Händen der Einberufenen find.
4) Die Abfindung der Rekruten und Mehrjährig-Freiwilligen für den Marsch vom Aufenthaltsort zum Gestellunosort erfolgt gemäß der Marschgebührnis- vorschrift**) entweder
s) durch die Gemeindepflege und zwar, wofern
*) Diese Erläuterungen besagen:
Kann der Gestellungsbefehl wegen Marschunfähigkeit infolge von Krankheit nicht befolgt werden, so ist ein von der Ortsbehörde beglaubigtes ärztliches Zeugnis durch Vermittlung der letzteren dem Bezirkskommando rechtzeitig vorzulegen. Ist der Einberufene trotz der Erkrankung marschfähig, so hat er sich spätestens am Tage vor der Einstellung zur ärztlichen Untersuchung zum Bezirkskomma ido zu begeben.
Ferner sind alle nach der Aushebung etwa eingetretenen Gebrechen, wie z. B. „Verlust eines Gliedes, schwerer Knochenbruch re." dem Bezirkskommando sogleich zu melden.
") Die auf die Verpflichtungen der Gemeinden sich beziehenden Bestimmungen der Marschgebührnisvorschrift sind durch die Mini- sterialverfügung vom 13. März 1887 (Reg.-Bl. Nr. 8 S. 68) bekannt gegeben worden. Ein Exemplar der bezeichneten Nummer wurde seinerzeit jeder Gemeindepflege überwiesen und muß gemäß den ergangenen Weisungen die durch die Ministerialverfügungen vom 12. Aug. 1687 (Reg.-Bl. S. 323), 21. Februar und 20. Mai 1889 (Reg.-Bl. S. 37 und 188), 14. Mai 1890 (Reg.-Bl. S. 89) und 4. Juli 1895 (Reg.-Bl. S. 221) veröffentlichten Aenderungen enthalten. Desgleichen wurde seinerzeit jeder Gemeindepflege eine Marschgeldertabelle zugefertigt.
12 Tage in Paris.
(Fortsetzung.)
Der große Festsaal bietet Raum für 20000 Personen und nimmt nicht einmal */z des Platzes der Maschinengalerie ein, in welche er eingebaut ist. So ließe sich aus der Ueberfülle des Gebotenen noch unendlich vieles anführen, allein auf weitere Einzelheiten einzugehen verbietet der Raum dieses Blattes; ich kann nur sagen, daß jeder Besucher seine Rechnung findet; die Damen z. B. würden sich schwer von der Abteilung „Kleidung" trennen, in welcher die ersten Pariser Firmen Hunderte von Figuren in den reichsten Toiletten in beleuchteten Sälen ausgestellt haben und von den Herren wird wohl auch jeder Gegenstände antreffen, die seine Wißbegierde oder Schaulust befriedigen.
Der Industrielle oder Gewerdetreibende findet Maschinen — wovon sehr viele in Betrieb —, Werkzeuge oder Erzeugnisse für die er sich interessiert. So sah ich z. B. außer verschiedenen Sagemaschinen Modelle von Sägewerken — worunter ein sehr fein ausgeführtes und in vollem Gange —, Holzstämme aus Afrika und Australien bis zu 2,50 m Durchmesser, eine Menge Eichen — womnter eine slavonische mit 12,75 m Länge, 1,26 m Durchmesser und 15,89 Festmeter.
In der Abteilung Californien war sogar ein Diel von 10 am Stärke, 5,50 m Länge und 2 m Breite.
Was die Schaustellungen anbetrifft, so beginne ich mit derjenigen, welche uns am besten gefallen hat, das ist die im „8u1Ie äss L11u8ioQ8« gebotene Beleuchtung; hinter dem Wasserschloß weist an einer Eingangsthüre ein Pfeil auf
Nagold, Montag de» 17. September
der Gestellungsort in der Marschgeldertabelle ver
zeichnet ist, auf Grund der letzteren, andernfalls nach den von den Bezirkskommandos auf den Gestellungsbefehlen vermerkten Beträgen, oder d) durch das Bezirkskommando, wofern der Aufenthaltsort des Einberufenen und der Sitz des Bezirkskomwandos zusammenfallen.
Etwaige Zweifel wegen der Marschgebührniffe find rechtzeitig durch Anfrage bei den Bezirkskommandos zu beheben. Die Auszahlung der Marschgebührniffe hat möglichst kurz vor Abgang der Mannschaften zu erfolgen.
5) Wegen der militärischen Ueberwachung der einbrrufe- nen Mannschaften auf den Bahnhöfen bis zur Abfahrt der betreffenden Züge ist nach tz 31, 7*) letzter Absatz der Militär-Transportordnung zu verfahren. Soweit Truppenstandorte (Garnisonorte) nicht in Frage kommen, ist vom Bezirkskommando mit der Ztvilbr- Hörde die Gestellung von Polizeibeamten bezw. Gendarmen behufs Aufrrchterhaltung der Ruhe und Ordnung zu vereinbaren.
Die Gemeindebehörden werden auf die genannte Ministerialvarfügung hiemit besonders aufmerksam gemacht und angewiesen, dafür Sorge tragen zu wollen, daß Vorstehendes zur KennuüS der «inberufea« Rekruten gelangt, und daß die Ausführung des vorbrzeichneten Versuchs, soviel an ihnen liegt, anstandslos erfolgt. Insbesondere haben die Ortsbehörden die von ihnen beglaubigten ärztlichen Zeugnisse (oben Ziff. 2) dem betreffenden Bezirkskommando möglichst frühzeitig zuzustellen. Wegen der Regelung von Einzelheiten werden die Militärbehörden mit den Zivilbehörden in unmittelbares Benehmen treten.
Nagold, den 13. Septbr. 1900.
K. Oberamt. Ritter.
*) 8 31 Ziffer 7 der Milttär-Trausportordmmg (Reichsgefetzblatt von IS99 S. 16) lautet:
7. Steht bei umfangreicheren Einberufungen, Entlassungen oder Beurlaubungen die gleichzeitige Beförderung einer großen Zahl einzelner Mannschaften mit der Eisenbahn in Aussicht, so ist von der zuständigen Militärbehörde der Tag und thunlichst auch die Tageszeit dieser Beförderungen mit Angabe der annähernden Zahl der Mannschaften und der Fahrrichtung dem Bahubevollmächtigten (Z 15, 2), in dessen Bezirke die Versammlungsstation (ber Einberufungen) oder dir Abfahrtsstation (bei Entlastungen — s. des. Best. z. Miltrf. zu I Ziff. (2) — oder bei Beurlaubungen) liegt, möglichst frühzeitig, in der Regel 5 Tage vorher, mitzuteilen. Bei Beurlaubungen dieser Art empfiehlt sich gleichzeitig die Angabe der Gegend, wohin die Mannschaften beurlaubt werden, sowie der durchschnittlichen Dauer des Urlaubs.
In solchen Fällen muß eine militärische Ueberwachung der Mannschaften auf den Bahnhöfen bis zur Abfahrt der betreffenden Züge stattsinden.
Die Ortsbehörde«
werden in Ergänzung der Bekanntmachung vom 12. Okt. vor. Js. (Gesellschafter Nr. 161) in Kenntnis gesetzt, daß das K. Landesversicherungsamt sich dahin ausgesprochen hat (s. Min.-Amtsbl. 1900 G. 51), daß die in Regie ausgeführten Brunueuarbeite« der Gemeinden bei der Gemeinde bezw. Amtskorporalion als „sonstige Tiesbauarbeüen" mit-
diesen Saal mit dem Vermerk „Eintritt gratis." Der größte Teil der Ausstellungsbesucher hat keine Ahnung von dem, was ihm hier geboten wird, sonst wäre in der Zeit von 12—6 Uhr, in welcher die Vorstellungen stattfinden, der Saal immerfort belagert. Man tritt in einen ziemlich dunkeln, sehr hohen, sechseckigen Raum, der mit einer Kuppel gekrönt ist, von der aus einigen kleineren Oeffnungen ein mattes Licht herabfällt; außerdem wird der Saal durch wenige versteckt angebrachte elektrische Lampen spärlich erleuchtet; in jeder der Ecken entdecken wir 3 große Säulen aus mattem Glas mit reichverzierten Kapitälen und finden, daß sämtliche Wände aus Spiegeln bestehen, welche vom Boden bis zur Kuppel reichen.
Auf einmal erlöschen die Lampen, es wird finster; jetzt beginnen mit einem Schlag sämtliche Säulen zu glühen, dann die Kapitäle, hierauf elektrische Lämpchen in den Verzierungen der Kapitäle. Urplötzlich erlöschen auch diese Lichter, dagegen strahlen an der Decke eine Menge weiße Sterne, es tauchen rote, blaue, grüne Sterne auf, dann leuchten die Säulen in verschiedenen Farben.
Zum Schluß werden von der Kuppel herabhängende Guirlanden aus Glühlampen elektrisch beleuchtet und alle vorher gesehenen Beleuchtungskörper verbreiten ihr Helles Licht. Durch die Spiegel glaubt man sich in einen unendlichen, feenhaft beleuchteten Raum versetzt; der Anblick ist so unvergleichlich schön, daß sämtliche Anwesenden in bewundernde Ausrufe ausbrechen.
Wer irgendwie Zeit hat, versäumtes nicht, den Anblick, der leider nur '/«Stunde währt, zum zweitenmal zu genießen.
1SÜ0.
versichert find, also Regiebaunachwrisungen hierüber nicht einzureichen sind, daß aber alle Brunnenarbeiten von Baugewerbetreibenden und Privaten auch fernerhin von der Baugewerksberufsgenoffenschaft und nicht von der Tiefbauberufsgenoffenschaft zu versichern find, also Nachweisungen über die Ausführung solcher Arbeiten hierher vorzulegrn sind.
Nagold, den 14. September 1900.
K. Oberamt. Schöller, Amtm.
Seine Majestät der König haben durch Allerhöchste Ordre den Herzog Nlbrecht von Württemberg, Königlich« Hoheit, Gene- ralmai-r nnd Kommandeur der 4. Garde-Kavallerie-Brigade, mit Wirkung vom 23. d. Mts. von dem Kommando nach Preußen zu entheben und unter Belaffung ä I» suite des Grenadier-Regiments Königin Olga Nr. 119 und des Ulanen-Regiments König Karl Nr. 19 zum Kommandeur der 51. Jnfanteriebrtgade (1. Königlich Würt- tembergischen) Allergnädigst zu ernennen geruht.
Hages-MerügLeiteu.
Deutscher Deich.
Nagold, den 17. Sept.
* Der morgen Abend im Gewerbrverrin stattfindend« Vortrag des Herrn Dr. Zwiesele über die Pariser Meltaus- stellung (s. Inseratenteil) wird gewiß großes Interesse finden. Herr Dr. Zwiesele hat, wie wir erfahren, ,m Auftrag der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel längere Zeit in Paris zum Studium der Weltausstellung geweilt.
2. Wildberg. 16. Sept. Gestern und Vorgestern wurde hier das städtische Allmandobst versteigert, wobei zu Anfang und Schluß ziemlich hohe Preise erzielt wurden. Die Kauflust war so groß, daß für einzelne Steigerer der Ztr. auf 3—4 zu stehen kommt, was für dar heurige reiche Obstjahr nicht mehr billig genannt werden kann. Doch dürft« der Durchschnittspreis für den Ztr. 2 nicht ganz erreiche», so daß unser beliebtes und gesundes Getränke „Most" immechin noch äußerst billig hergestellt werde» kan». Die Stadrkaffe hatte eine- Emnahmr von annähernd IlOO — Durch die anhaltende Trockenheit ist das Obst in der Größe gegen frühere Jahre vielfach noch erheblich zurück. Ein baldiger Regen wird allenthalben gewünscht.
—t. Vom hintern Wald, 15. Sept. Dank der günstigen Witterung ist nun auch bei uns die Getreide- und Oehmdernte diese Woche beendet worden. Das Ergebnis ist ein recht befriedigendes. Nach Quantität wie nach Qualität lieferten besonders die Thalwiesen einen schönen Oehmd- ertrag. Auf den Bergwiesen blieb infolge der Trockenheit der Grasbestand zurück, doch ersetzt die Güte des einqebrachlen Oehmdes vollauf den Minderertrag hinsichtlich des Quantums. Ein kräftiger Regen für Kraut und Rüben wäre sehr erwünscht; auch der zu gewartende reichliche Obstertrag würde durch einen solchen noch günstiger aussallen.
L. Herrenberg. 15. Sept. Der in den letzten Tagen stattgehabte Verkauf des AllmandobsteS brachte der Stadt- kaffe eine Einnahme von 1133 Wenn im letzten Jahr bei weniger Quantität 1620 ^ erzielt wurden, so liegt eben der Grund hiefür in der großen Quantität im ganzen Land.
Diesem herrlichen Schauspiel kommt annähernd gleich die festliche Beleuchtung des Wasserschlosses, dessen innere Einrichtung wir besichtigten, wobei uns der Beleuchtungsmechanismus erklärt wurde.
In diesem Raum dirigiert ein einziger Mann und manövriert mit 100 Bogenlampen, 300 Scheinwerfern und 12000 Glühlampen in allen Farben. Zur Speisung der Springbrunnen und Wasserfälle — welch letztere aus der Höhe von 30 m in der Breite von 10 m Herabstürzen — braucht man 1500 Sekundenliter, also ein Quantum, das die Nagold vor Einlauf der Waldach bei mittlerem Wasserstand kaum liefern könnte.
Bei festlicher Beleuchtung glänzen die verschiedenartigen Springbrunnen und die Fälle in allen möglichen Farben, den Hintergrund bildet der in zauberhafter Weise erstrahlende Elektrizitätspalast, auf beiden Seiten sind die Comuren der Hunderte von Meter langen Paläste mit weißen und farbigen Glühlampen gezeichnet und dem Wasserschloß gegenüber türmt sich der riesige, mit Glühlichtern übersäte Eiffelkoloß aus.
Damit ist aber die Beleuchtung noch nicht abgeschloffen, denn durch den Turm hindurch sieht man den hochgelegenen Trocaderopalast in blendendem Licht erglänzen.
Wir hatten zweimal den Genuß dieses märchenhaften Schauspiels, das erstemal zu Ehren des Schah von Persien und das zweitemal an einem Sonntag. Die Freude hat aber leider immer einen bittem Nachgeschmack durch das Gedränge, welches beim Heimströmen einiger hunderttausend Menschen entsteht.
(Fortsetzung folgt.)