Erscheint
Montag, Mittwoch, Donnerstag und TamStag.
A-flag«: ,«v.
Preis vierteljährl, hier mit Trägerlohn SV im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirks 1 M
Monatsabonnements nach Verhältnis.
Der «chlWsttt.
Amts- und Anzeige-Matt für den Oderamts-Bezirk Nagotd.
74. Jahrgang.
JnsertionS-Nebühr f. d. einspaltige Zeile a«S gewöhn!. Schrift oder deren Rau« bet einmalig. Einrückung » bei «ehrmalig. je «
EratiSbrilageu: DaS Plauderstübchen und
Schwäb, Landwirt.
^ 31.
Amtliches.
Bekanntmachrmg.
Durch Entschließung des K. Ministeriums des Innern vom 15. dS. Mts. ist nachgenannten Personen das Ehren» zeichen für langjährige treu geleistete Dienste in der Feuerwehr verliehen worden:
1. dem Schuhmacher Johann Philipp Dürrschnabel.
2. dem Tuchmacher Wilhelm Fr ick.
3. dem Rotgerber Johannes Streb,
sämtlich :n Altensteig.
Nagold, den 23. Februar 1900.
_K. Obe romt. Ritte r.
Nagold.
Bekanntmachung,
betreffend die Musterung der Militärpflichtigen im Jahr 1SVV.
Unter Bezugnahme auf die im Gesellschafter Nr. 18 er» folgte vorläufige Veröffentlichung des Reiseplans der Ersatz- kommisfion des AuShetungsbezrrks Nogold ergeht die nachstehende weitere Bekanntmachung:
Es findet statt:
1) am Montag den 12. März, voa vorm. 8'/, Uhr an, die Musterung in Wildderg,
2) am Dienstag den 13. März, vorm. 10 Uhr, die Musterung in Altenstrig,
3) am Mittwoch den 14. März, vorm. 8 Uhr, die Musterung in Nagold,
4) am Donnerstag den 15. März, vorm. 8 Uhr, die Losung in Nagold.
Die Ortsvorsteher werden beauftragt, sämtlich« in den Stammrollen mcht durchstrichene Militärpflichtigen, welche nach den Bestimmungen der 88 25 und 26, vergl. mit tz 62 Ziff. 3 der W.-O. vom 22. Noo. 1888 im hiesigen Bezirk gestellungspflichtig und von der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden find, auch über ihr Militärverhältnis noch keine definitive Entscheidung erhalten haben, unter Hinweisung auf die in tz 33 des Reichsmilitär- gesetzks vom 2. Mai 1874 (Reichsgesetzblatt Nr. 15) angedrohten Strafen und Rechtsnachteile (oergl. auch H 62 und 8 66 Ziff. 3 der W.-O.) aufzufordern, zu der hienach bemerkten Zeit und an dem bezeichneten Ort mit reingewaschenem Körper, gründlich gereinigten Ohren und frischem Leibweißzeug sich zur Musterung pünktlich einzufinden. Auch sind die Militärpflichtigen daraus hinzuwrisen, daß das Erscheinen in unreinlichem oder betrunkenem Zustand und die Verübung von Unfug jeder Art, insbesondere Lärmen im Rathaus und dessen Umgebung, unnachsichtlich bestraft wird.
Zur Musterung haben je unter Führung ihrer Ortsvorsteher, welche die Rekrutierungsstammrollen pro 1898— 1900 mitzubringen haben, die Militärpflichtigen der früheren Jahrgänge mit ihren Losungsscheinen versehen, zu erscheinen;
1) Am Montag den 12. März im Musterungslokal in Wildberg:
vormittags 8 Uhr: die Pflichtigen in Wildberg, Eff- ringen, Emmingen;
vorm. 9 Uhr: diejenigen von Gültlingen, Pfrondorf, Nothfelden;
vorm. S'/» Uhr: diejenigen von Schönbronn, Sulz und Wenden;
2) am Dienstag den 1». März in Altensteig: vorm. 10 Uhr: die Pflichtigen von Altensteig-Stadt und
-Dorf;
von». 10'/» Uhr: diejenigen von Beihingen, Berneck, Beuren, Böfingen, Ebershardt;
vorm. 11 Uhr: diejenigen von Egenhausen, Enzthal, EttmannSweiter, Fünfbronn;
vorm. 11'/, Uhr: diejenigen von Garrweiler, Gaugenwalt, Simmrrsfeld, Spielberg. Urberberg;
vorm. 12 Uhr: diejenigen von Walddorf und Warth;
3) Am Mittwoch den 14. März in Nagold : vorm. 7'/» Uhr: die Pflichtigen von Nagold;
vorm. 8'/» Uhr: diejenigen von Ebhausen, Haiterbach und MinderSbach;
vorm. 9'/, Uhr: diejenigen von Jselshausen, Oberschwandorf, Unterschwandorf, Rohrdorf;
vorm. 10 Uhr: diejenigen von Tchietingen, Oberthalheim und Unterthalheim.
Hiebei wird noch bemerkt:
u) Einjährig-Freiwillige stad durch ihren Berechtigungsschein von der Gestellung entbunden.
b) In Beziehung auf ZurückstelluugSgesuche wird auf die ergangene oberamtliche Bekanntmachung (Gesellschafter Nr. 19) mit dem Ansügen hmgewiesen, daß nur solche mit den erforderlichen Urkunden und Zeugnissen belegte Gesuche Berücksichtigung finden können, welche der 8 20 des Reichsmilitärgesetzes und 8 32 der Wehrordnung speziell
Nagold, Samstag den 24. Februar
bezeichnen und daß dieZfallstge Gesuche mit den vorgeschrir- brnen Fragebogen, die. soweit es sich um Pflichtige früherer Altersklassen handelt, auch bei unveränderten Verhältnissen stets neu auSgefertigt werden müssen, spätestens im Muste- rungStermin, womöglich aber vorher, einzureichm sind.
Die Beschlußfassung über die Reklamationen seitens der verstärkte« Ersatzkommisfiou erfolgt Heuer am Losungstag in Nagold DouuerStag de« 15. März.
Sofern sich die ReklamationSgesuchr auf die ArbeitS- «der Auffichtnufähigkeit von Angehörigen der Militärpflichtigen gründen und durch daS Musterungsergebnis nicht hinfällig geworden sind, haben die betr. Angehörigen der Reklamierten und diese selbst am Losungstag
Dounerstag den 15. März morgen- 8 Uhr, in Nagold vor der Ersatzkommisston zu erscheinen.
e) Jeder Militärpflichtige darf sich im MusterungSter- min freiwillig zum Drensteintritt melden.
ä) Schulamtskandidaten und Lehrgehilfen haben ihre Prüfungszeugniffe im Musterungslermin vorzulegen.
s) Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hiefür zu stellen.
k) Militärpflichtige, welche eine erhebliche Krankheit durchgemacht haben oder durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermin verhindert sind, haben ein von der Ortsbehörde beglaubigtes ärztliches Zeugnis einzureichen. Gemütskranke, Blödsinnige und Krüppel dürfen auf Gruud eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung befreit werden.
(W.-O. 8 62, Z,ff. 4.)
Die LoSziehuug findet für di« Militärpfl'chtigen der Altersklasse 1880 , einschließlich solcher älteren Pflichtigen, welche ohne ihr Verschulden noch nicht zur Losung gelangt sind, am Dounerstag den 15. März d. IS. auf dem Rathause in Nagold statt und es beginnt die Verhandlung morgens 7 Uhr.
In Betreff dieses Aktes, bei welchem das Anwohnen der Ortsvorsteher nicht vorgeschrieben ist. wird bemerkt:
a.) der Losziehungstermin ist den Militärpflichtigen bekannt zu machen und ihnen das persönliche Erscheinen zu überlassen.
Im Falle der Abwesenheit des Aufgrrufenen wird daS LoS für denselben von einem Mitglied der Ersatzkomrnission gezogen.
d) Von der Losung sind ausgeschlossen die zum einjährig freiwilligen Dienst Berechtigten, die von den Truppen- (Marine-)Teilen angenommenen Freiwilligen, die vorweg Einzustellenden und die dauernd Unwürdigen (8 31 des Strafgesetzbuchs).
Die Ortsvorsteher haben Vorstehendes den Militärpflichtigen, soweit sie gestellungspflichtig sind, unverweilt zu eröffnen und die ErösfnnngSnrkunde« unter spezieller Bezeichnung der Pflichtigen, welche zur Musterung beordert worden sind und unter Aufführung derselben «ach de« einzelnen Jahrgängen dem Oberamt spätestens bis 6. März vorzulegeu. Bo« den später noch zur Anmeldung kommenden Militärpflichtigen ist gleichzeitig mit der Anmeldeauzeige auch eine Eröffnungsbescheinigung für die Vorladung zur Musterung und eventuell der Losungsschein einzusenden.
Den 22. Februar 1900.
Der Civilvorfitzende der Ersatzkommisfiou:
Oberamtmann Ritter.
K. Amtsgericht Nagold.
Im Jahr 1900 werden die Veröffentlichungen aus dem Handelsregister außer im Crntralblatt des Staatsanzeigers und dem Gesellschafter auch im Reichsanzrizer erfolgen. Die Veröffentlichung im Schwäb. Merkur unterbleibt. Nagold, den 21. Febr. 1900.
Amtsrichter: Schmid.
Unserem 1« Ehrfurcht geliebten König
Wilhelm 11
x« feiuem 52. Geburtstag.
Jahre zerrinnen;
Jahrhunderte grüßen
Ernst sich auf ihrer gemeinsamen Schwelle;
Aber tief innen
Im Herzen ersprirßm
Liebe und Treu' Dir auS uralter Quelle.
Freude und Friede Im blühenden Lande
Krönten bis anher Dein königlich Walten. Klugheit und Güte,
DaS Recht im Gewände,
Durften am Throne die Wache nur halten.
1900.
Jahre die Fülle Dir mögen erblühen
AuS dem Jahrhundertschoß, segenumfloffen. Hold in der Stille,
Lohnend Dein Mühen,
Möge des Glück Dir, die Liebe ersproffen!
6t. H. LlüAsr.
Hages-WeuigLeiten.
Deutsches Leich.
Nagold, 22. Februar.
(Eingesandt.) „Einsender des Artikels in Nro. 29 d«S „Gesellschafters" betreffs der Generalversammlung des Landwirtschaftlichen BezirksoereinS bitten wir um genauere Aufklärung: wohin eigentlich die Schweine in Säcken gekommen find? Wir bitten den Einsender (den Ohrenbläser) anzugeben, widrigenfalls der Einsender zur Klage herange- zogen wird. Mehrere Metzgermeister von Nagold."
(Wir verweisen auf nachstehende Erklärung des „Einsenders". D. R.) —
„Erklärung. Zur Vermeidung von Mißverständ- niffen und Mißdeutungen versichert hiemit der Einsender des Berichts über die Landwirtschaft!. Versammlung vom 18. d. M. in Nro. 29 des „Gesellschafters" ausdrücklich und öffentlich, daß er keinem hiesigen Metzzermrister den Ankauf eines nicht gesunden Tieres zuschreiben wollte noch zugeschrieben hat. Vielmehr sollte die Mitteilung des Gerüchts, daß „auch schon kranke Schweine durch Leute aus dem Bezirk nach Nagold weiter spediert worden seien", bloß eine Warnung für Schwetneverkäufer sein. Der Berichterstatter hat sich selbst längst überzeugt, daß gerade die hiesigen Metzgermeister nicht nur in Stadt und Bezirk, sondern, wie ihr langjähriger Absatz von Schinken und Würsten außerhalb des Bezirks beweist, selbst bis nach Berlin ein sicher wohlverdientes Renommee als streng reelle Geschäftsleute genießen. Der Einsender."
(Wir schließen uns dieser Erklärung an. D. Red.)
* Dem Gewerbeoerein haben sich, wie wir erfahren haben, erfreulicher Weise kürzlich 22 Handwerksmeister von Walddorf angeschlossen, denen wie wir wünschen, noch recht viele folgen mögen. —
:: Gestern abend hielt Missionsprrdiger Laub, der seit verschiedenen Jahren im Auftrag der „Basler Missions, freunde für Israel" als Judenrnisfionar arbeitet, im Zeller- saal einen erbaulichen und zugleich sehr interessanten Vor- Lraa über die Ausbreitung des Christentums unter den Juden in Osteuropa. Er verglich einleitend die Arbeit der Missionare unter den Heiden mit der Judenmisston und stellte die Schwierigkeiten beider einander gegenüber, dabei betonend, wie nur die eigene feste Ueberzeugung von der Kraft des Evangeliums und die Liebe zu Israel die Freudigkeit geben könne, unter den Juden zu arbeiten. In Westeuropa sei dies fast zur Unmöglichkeit gemacht, dagegen habe Gott bei den Juden in Osteuropa (Polen, Rußland, Galizien. Rumänien) ein Heils- verlangen erweckt und zu der Verbreitung der neuen Testamente Segen gegeben. In den genannten Ländern girbt es ganze Judenstädte mit 40 000 und mehr Einwohnern. Diese Plätze hatte sich der Redner, der selbst bekehrter Israelit ist und aus Osteuropa stammt in den letzten Jahren als Arbeitsfeld auserkoren und mit viel Segen dort gearbeitet. An mehreren Beispielen wurde gezeigt, wie die Juden selbst untereinander das neue Testament lesen und besprechen, und wie sie dem Besuch eine? Missionspredigers nrt Sehnsucht entgegensehen. Es beginnt bei den suchenden Seelen unter ihnen der Gedanke durchzubrechen: Der Messias der Ehrt- sten könnte am Ende doch auch der Messias der Juden sein. —
Schwarzwaldvereins-Blätter. Vom neuen (VIII.) Jahrgang erschienen bis heute d,e Nr. 1 und 2. Dieselben bringen die Fortsetzung des Aussatzes über die „Burgruinen in der Gegend von Echramberg" »on Kollaborator Dambach; Geschichtliche Mitteilungen über die Flößerei auf dem oberen Neckar und als (neu) eine Gchwarzw. Geschichte „Unter den Tannen" von A. Supper, der bekannten Verfasserin vom „Mönch von Hirsau". Ein Artikel von I. Wais, „Am Schwarzwaldsaum", behandelt sodann eine Wanderung in unserer Gegend (Nagold, Wildberg. Waldeck, Teinach, Ealw, Hirsau, Weit der Stadl); sodann wciden uns Trachtenbilder aus der Gegend von Schramberg in Bi!o und Wort vorgeführt und in „Sichtbarkeit dcs Mouiblar-c?" beweist uns Pfarrer Millrr-Enzklösterle die Unmöglichkeit einer solchen vom Schwarzwald auS auf Grund brrgegebener Berechnungen. Sehr interessant für uns Nagolder Gchwarzw.- Bereinler ist di« statistische Zusammenstellung de» Mitglieder- verzeichniffes; darnach kommt daS Oberomt Nagold, einschließend die Bezirk-Vereine Altensteig (162 Ritgl.), Nagold