Erscheint

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag.

Auflage: t«X>.

Preis vierteljährl. hier mit Trägerlohn SV im Bezirk 1 außerhalb d. Bezirks 1 ^ 20 -s. Monatsabonnements nach Verhältnis.

er EMMter

Amts- und Anzeige-Matt für den Oberamts-Bezirtr Nagold.

74. Jahrgang.

Insertions-Gebühr f. d. einspaltige Zeile aus gewöhn!. Schrift oder deren Raum bet einmalig. Einrückung S ^s, bei mehrmalig, je 6 -s.

Gratisbeilagen: DaS Plauderstübchen und

Schwäb. Landwirt.

^ 90.

Nagold, Montag den 18. Zuni

1899.

Amtliches.

Bekanntmachung,

detr. Aerrdernnsteu -er Statute« der Oberamts­sparkasse Nagold.

Durch Erlaß der K. Kreisregierung Reutlingen vom S. Juni d. I. Nr. 5920 sind die nachstehenden von der Amtsversanunlung am 27. August v. I. beschlossenen Aenderungen des Statuts der Oberamtssparkaffe und zwar Ziffer 2 zufolge Ermächtigung des K. Ministeriums des Innern vom 1. d. Mts. genehmigt worden.

1) Einschaltung eines neuen 8 6 u zwischen 8 6 und 6 betr. die Gewährung von Rente«-Annuitäts-Darlehen

8 5 u

Die Sparkasse gewährt bis zu dem Gesamtbetrag von höchstens ein Viertel ihrer Einlagen gegen die in 8 * Ziffer 13 der Statuten näher be^eichnete Pfandsicherheit unter folgenden Bedingungen Annuitäts-Darlehen:

1) Der Mindestbetrag eines Rentendarlehens ist 500

2) Die längste Dauer der Schuldentilgungsfrist beträgt 56 Jahre mit einer kleinsten Tilgungsrate von */-°/o, die kürzeste 10 Jahre.

3) Innerhalb dieser Tilgungsfrist kann der Schuldner jederzeit die vertragsmäßige Tilgungsrate in eine höhere oder eine geringere verwandeln lassen.

Außerdem werden größere oder kleinere Kapital- obzahlungen jederzeit zu denselben Bedingungen, wie bei anderen Hypothekarschulden angenommen.

4) Für besondere Fälle, wie z. B. Mißwachs, Hagelschlag u. s. w. kann dem Schuldner nach dem Ermessen des Berwaltungsrats gestattet werden, die Kapitaltilgung bis zu fünf Jahren auSzusetzsn.

5) Die Zins- und Rentenzahlung hat bei kleineren Schuldsummen jährlich bei Kapitalien von 10000 ^ und mehr halbjährlich zu erfolgen.

6) Die Rentendarlehrn (Annuitäts-Darlehen) find auch seitens der Sparkaffe kündbar, jedoch wird der Ver­waltungsrat. wenn es die Verhältnisse gestatten, bei pünktlicher Zins- Und Rentenzahlung die Renten-Dar- lehen erst nach den Hypothek-Darlehen zur Kündig­ung bringen.

7) Der Zinsfuß für Renten-Darlehen soll bis auf Weiteres 3^/i"/<, betragen.

2) In 8 6 11t. ä sollen die Worte:Gebäude sind hiebei aus­geschlossen" gestrichen werden.

Nagold, den 10. Juni 1899. _ K. Oberamt. Ritter.

A« die gem. Aemter.

Behufs Vervollständigung der Ortsbibliotheken wollen die gem. Aemter binnen 8 Tagen als portopflichtige Dienst­sache berichten, welche Bücher und Schriften landwirtschaft­lichen Inhalts sie etwa wünschen.

Nagold, den 11. Juni 1899.

__ K. Oberamt. Ritter.

Bekanntmachung,

belr. die Säuberung der Obstbäume uud Seereukul­turen von Blattläusen und Raupe».

Die Besitzer von Obstbäumen und Beerenkultnren werden hiemit anfgefordert, ihre Obstbäume und Beerstöcke von den in diesem Jahre wieder so massenhaft auftretenden Blattläusen und Raupen ohne Verzug zu reinigen und die Reinigung in angemessenen Zeitabschnitten solange zu wiederholen, als sich diese Insekten auf den Bäumen und Gesträuchen zeigen.

Die Tchultheißenämter wollen diese Anordnung in ortsüblicher Weise bekannt machen, die Baumbesitzer ent­sprechend belehren, die Ausführung der Vorschrift überwachen und die Säumigen zur Verantwortung und eventuell zur Strafe ziehen.

Von den verschiedenen Bekämyfungsmitteln wird insbe­sondere daS Bespritzen der Bäume und Sträucher mit Kupferkalkbrühe oder das Bestäuben mit Kupferzuckerkalk­pulver empfohlen.

Nagold, den 11. Juni 1899.

_ K. Oberamt. Ritter.

Die K. Ortsschulinfpektorate

werden ersucht, die Lehrerwehrlisten bis 20. d. Mts. an das Unterzeichnete einzusenden.

Altensteig-Dors, 9. Juni 1899.

K. Bezirksschulinspektorat:

_ Schott. _

Gestorben: Frhr. Friedrich v. Phull-Rieppur, Ober- mönshenn. Karl Horn, Rentamtmann a. D., 78 I. a., Stutt­gart. - Luise H änni, grb. Blessing, Stadtmisstonars W«e., Stuttgart. - Schuker, refig. Schultheiß, Gomaringen. Sabine Sannwald, geb. Nabholz, Schullehrers Ww., 75 I. a., Stutt­gart. Gottlieb Ruff, Bauunternehmer. 52 I. a., Stuttgart.

Verbilligung des Personentariss aus den Württ. Eisenbahnen.

Nach der Sitzung des Landtags vom 8. Juni ist eine süddeutsche Eisenbnhntarifgemeinschast an gebahnt. Die nächsten Absichten, die der jetzt geplanten Vereinigung zu Grunde liegen, sind Vereinheitlichung und dabei Verbilligung des Personentariss. Der endgiltige Abschluß der Verein­barung ist noch nicht erfolgt, aber doch lassen sich aus der jetzt bekannt gegebenen Haltung der württ. Verwaltung einigermaßen Schlüffe ziehen. Man plant für den Personen­tarif im Allgemeinen weitgehende Ermäßigungen. Darnach läßt sich folgende Tabelle für den künftiger» Kilometerpreis aufstellen.

Klaffe: bisher: künftig:

3. 3,4 nZ 2,5 oder 2,3

2. 5,3 nZ 4

1. 8 iS 6

Für die einfache Fahrt würde sich also eine ganz er­hebliche Verringerung der Fahrkosten ergeben. Beispiels­weise würde mit den üblichen Aufrundungen, eine Fahrt von Stuttgart nach Friedrichshafen (198 km) statt bisher in der 3. Kl. 6 ^ 80 iZ bezw. in der 2. Kl. 10 50 H

nur noch 4 95 ^ (oder 4 ^ 60 ^) bezw. 7 95 ^

kosten, eine Fahrt nach Tübingen (72 km) statt 2 ^ 50 ^ bezw. 3 ^ 60 ^ nur noch 1 80 (oder 1 ^ 70 --Z)

bezw. 2 90 Ä. Die Kehrseite dieser Erleichterungen ist

auch nicht ausgeblieben. Wegfallen sollen vor allem unsere lOtägigen Rückfahrkarten, die Landessahrkarten, die Fahr- kartenbücher, also lauter Spezialitäten, die der Partikula­rist mit Vorliebe und besonderem Stolz alsmoralische Eroberungen" Württembergs zu feiern pflegt. Mit dem Wegfall der Rückfahrkarten ist die Sache in Wirklichkeit bei der geplanten Tarifermäßigunq für den Fahrenden nicht so ungeschickt, als sie oussteht. Trotz des Wegfalls einer nie­deren Taxe wird man künftig in der 3. Klaffe auchretour" noch billiger oder höchstens um den gleichen Preis fahren wie bisher. Beispiele mögen dies zeigen. Eine Rückfahr­karte nach Friedrichshofen 3. Kl. kostet bisher 10 ^ 50 künftig wird es zweimal 4 ^ 95 ^ (oder 4 ^ 60 iZ) kosten, also nur 9 90 bezw. 9 30 H. Nach Tü­

bingen bezahlte man bisher 3 ^ 60 --s, künftig zweimal 1 ^ 80 L (oder 1 70 ^z), also 3 ^ 60 H oder 3 ^ 40 --Z;

nach Heitbronn bisher 2 90 H, künftig zweimal 1

35 iZ (oder 1 26), also nur 2 ^ 70 oder 2 ^ 50

Vorouszusetzen wird allerdings sein, daß die Rückfahrkarte als solche nicht verschwindet; sie bietet, (wie auch die zu­sammenstellbaren Hefte) so viele Vorzüge, daß man sie der Bevölkerung nicht vorenthaltm darf. Was aufzuhören hat, daS ist nicht die Form, sondern nur die bisherige Bevor- rechtung im Preis. Eine richtige Tarifreform wird aller­dings mit den im Laufe der Zeit eingeriffenen Ausnahmen, die an ollen Ecken und Enden den Regeltarif durchbrechen, aufzuräumen haben und an Stelle dieses undurchsichtigen und prinziplosen Labyrints von Ermäßigungen aller Art einen einheitlichen billigen Haupttanf schaffen müssen. Die neuen Vorschläge liegen im Uebrigen, zumal da sie erst Vorschläge und noch gar nicht Beschlüsse sind, noch nicht so klar, daß es heute möglich oder angezeigt wäre, Stellung zu nehmen, weder im Ganzen noch im Einzelnen. Vor allem wird sich noch zeigen müssen, ob die süddeutschen Ab­machungen dem Artikel 42 der Reichsoelfaffung, der vor­schreibt, daßdie deutschen Eisenbahnen im Interesse deS allgemeinen Verkehrs wie ein einheitliches Nez zu verwalten" sind, entgegenwirken und seine endliche Durchführung er­schweren, oder ob man in dem neuen Vorschlag die Mög­lichkeit, Wahrscheinlichkeit oder gar des Bestreben finden will und kann, zu der Verkehrseinheit auf einem Umweg zu gelangen, nachdem die andern Wege nicht zum Ziele ge- führt haben.

Württeurbergischer Landtag.

(49. Sitzung.)

Präs. Payer eröffnet sie 9>/, Uhr. Bon Kloß (Soz.) ist eine Interpellation an den Ministerpräsidenten betr. die Stellungnahme der württ. Vertreter im Bundesrat zu der sog. Zuchthausvorlage eingegangen. Am Min.-T.: v. Pischek mit Min.-Rat v. Mosthaf. Beratung des Ses.-Entw. betr. die Handelskammern. HLHnle ver­weist darauf, daß er bei der allg. Besprechung am 3V. Jan. d. I. für eine Vertretung der Kleingewerbetreibenden, der kleinen Wirte, Krämer rc. eingetretrn sei. Dieselben haben inzwischen keinen Finger gerührt und eS sei daher ihre eigene Schuld, wenn ihnen die Vertretung jetzt genommen wird. Res. Haffner (D. P.) erstattet nun Bericht über die Stellung der Komm, zu den einzelnen Artikeln. Art. 1, welcher von dem bekannten Zweck der Handelskammern handelt, wird unverändert angenommen. Bei Art. 2 beantragt die Komm, einen Absatz 2: .Dem Ministerium steht es zu, festzusehen, daß eine bestimmte Zahl der ordentlichen Mitglieder aus am Sitze der Kammer nicht wohnhaften Mitgliedern zu bestehen habe". Wird angenommen. Ferner beantragt die Komm, folgende Resolution: .Die Regierung um Errichtung von 8 Handelskammern entsprechend der bisherigen Zahl der Handels- und Gewerbekammern zu ersuchen".

Betz und Erhardt (V.-P.) bringen den Antrag ein: .ES sollen in

Württemberg nur 4 Handelskammern: in Stuttgart, Ulm, Heil­bronn und Reutlingen errichtet werden: die Mitgliederzahl bestimmt das Ministerium deS Innern". Betz begründet diesen Antrag. Wenn gegen die Abschaffung der kleineren Kammern: Ealw, Rott­weil, Ravensburg und Heidenheim biS jetzt nicht? eingemendet wurde, so geschehe dies, weil ein Kommerzienrat dem andern kein Auge aushackt. Bei der Zahl 4 werden die Kammern lebensfähiger. Pfaff (D. P.) ist auch für eine Verminderung der Kammern. Rembold (Z.) meint: Die Heilbronner Spezialitäten seien nicht für das ganze Land maßgebend. Min. v. Pischek legt den Reg.-Stand- punkt dar. Hier will man eS vorläufig bei 8 belassen. Der Min. bittet den Antrag Betz abzulehnen, ebenso die Resolution, durch die Reg. gebunden werden soll. Käs (B.-P.) findet diesen Stand­punkt für acceptabel. Kirne (Z.) erklärt für seine Fraktion, daß dieselbe für die Resolution stimme» den Antrag Betz aber ablehne. Hierauf wird der Antrag Betz-Erhardt mit allen gegen 5 Stimmen abgelehnt, auch die Resolution findet keine Mehrheit. Art. 3 be­stimmt, daß das Amt der Kammermitglieder ein Ehrenamt ist. Wird angenommen. Bei Art. 4 beantragt die Komm, folgenden Zusatz: .Unabhängig von einer Veranlagung zur Gewerbesteuer sind wahlberechtigt und beitragpflichtig die m einem Handelsregister des Kammerbezirks eingetragenen Gewerbebetriebe des Staats, so­wie diejenigen Vorschuß- und Kreditvereine, deren Betriebskapital die Höhe von 50 000 ^ erreicht". An dem bestehenden Wahlrecht wird nichts geändert. Bueble beantragt im Interesse der Genossen­schaftsbanken, den Antrag abzulehnen. Dieselben sollen nicht bei­tragspflichtig sein, da sie kein HandelSgewerbe im gewöhnlichen Sinn betreiben und weil für sie eine Vertretung in der Handels­kammer wertlos sei. Henning (B.-P.) tritt dieser Auffassung ent­gegen, worauf der Komm.-Antrag genehmigt wird. Art. 5 räume auch den Frauen ein Wahlrecht ein. Art. 6 verhindert die doppelte Ausübung des Wahlrechts. Art. 7 regelt die Voraussetzungen der Wählbarkeit. Art. 8 bestimmt, daß mehrere Gesellschaften einer Firma nicht gleichzeitig Kammermitglieder sein können. Art. 9 schließt Personen vom Wahlrecht aus, di« im Konkurs stehen rc. Die Art. 1014 treffen Bestimmungen über die Vornahme der Wahl. Kiene beantragt, daß die geschloffenen Couverts bei dem Ortsvorsteher zum Zwecke der Einsendung an die Bezirkswahlkom­misston abgegeben werden können. Min. v. Pischek sieht darin eine Gefährdung des Wahlgeheimnisses. Man habe dre Abstim­mungsbezirke vermehrt und wer es nicht der Mühe finde, alle 3 Jahre einmal zu wählen, für den könne aus dieser Unterlassung auch kein großer Schaden entstehen. Der Antrag Kiene wird mit allen gegen 9 Stimmen abgelehnt. Ohne Debatte werden die Art. 1533 angenommen, welche Einzelvorschriften über die Wahlen treffen. Neu ist hier nur die Bestimmung, daß ein Mitglied, welches nach dem Urteil der Kammer durch seine Handlungsweise die öffent­liche Achtung verloren oder sich eines groben Verstoßes gegen die kaufm. Ehre schuldig gemacht hat. von der Kammer ausgeschlossen werden kann. Bei der Schlußabstimmung wird das ganze Gesetz mit allen gegen einige wenige Stimmen (Betz, Bueble u. a.) ange­nommen. Schluß der Sitzung 12^/. Uhr. Nächste Sitzung morgen 9 Uhr. T.-O.: Eisenbahnetat.

(50. Sitzung.)

Präs. Payer eröffnet dieselbe 9»/< Uhr. Am Min.-T.: v. Mitt­nacht, Präs. v. Balz, Dir. v. Mayer. Beratung des Eisendahn­etats. Res. Kiene (Z.) leitet die allgemeine Erörterung ein und verbreitet sich über einige Larisfragen. Min.-Präs. v. Mittnacht macht über das voraussichtliche Rechnungsergebnis pro 1898 fol­gende Mitteilungen: Die Reineinnahmen find auf 18860000 anzunehmen, mehr gegen den Eiatssatz 3614000 ^ und gegen 1897 mehr um 6,4'/,. So erfreulich nun diese Ziffern auch sind, so stehe Württemberg unter allen deutschen Staaten, nur etwa Bayern ausgenommen, hinsichtlich der Einnahmeziffer zurück. Der Ausfall durch die Ermäßigung des Stückguttarifs beträgt 400000 ^ Bezüglich der Reform der Personentarife haben zwischen den Eisen­bahnverwaltungen von Bayern, Württemberg, Baden und den Reichslanden Konferenzen stattgefunden, die in Bälde zu einem Ergebnis führen dürften. Die Vorschläge der württ. Regierung bewegen sich in folgender Richtung: Der Kilomrtersatz sür die I. Klasse soll auf 6 -j ermäßigt werden, derjenige für die II. Klaffe 4 -s und derjenige für die III. Klasse auf 2,5, im äußersten Fall sogar auf 2,3 ^s. Württemberg hat davon einen Ausfall von jähr­lich 1460000 resp. 2120000 In Wegfall kämen alsdann: 1. die Rückfahrkarten mit Preisermäßigung, 2. di« ermäßigten Sonn- lagskartrn, 3. die festen Rundreise-, 4. die Landes-, 5. die Gesell­schaftskarten, 6. die Kilometer-, 7. die Fahrscheine, 8. die zusammen­stellbaren Fahrscheinhefte. Bleiben würden 1. die Blankokartea, 2. die Zuschläge zu den Schnellzügen, 3. die Monats-, 4. Schüler-, 5. Militär-, 6. Arbeiter-, 7. Kinder-, 8. ermäßigte Karten für ge­meinnützige und wohlthätige Zwecke. Sachs (D. P.) begrüßt namentlich den Wegfall der Landeskarten Haußmann-Bal. (V -P.) freut sich, daß unsere Verwaltung in der Richtung der Form rhälig ist. Zu den Einzelheiten der eben gehörten Vorschläge müssen erst die Fraktionen Stellung nehmen. Einzelne Vorbehalte sollte dre württ. Regierung doch machen, so z. B. wegen Beibehaltung der Landeskarten. Für die I. Klasse hätte Redner eine geringere Er­mäßigung gewünscht. Zu begrüßen wäre es, wenn die Schnellzugs­zuschläge wegfallen könnten. Weiter präzisiert Redner dre bekannte Stellung der Bolkspartei zur Aufbesserungsfrage und begrüßt die Klausel, daß der Staat sich ein Rückkaussrecht sichert bei der Kon- zesstonierunq von Nebenbahnen an Privatgesellschaften. Hinsicht­lich der Hess. Eisenbahngemeinschaft mit Preußen habe neulich eine Korrespondenz berichtet, die Hessen bereuen es, ihre politische Selb­ständigkeit gegen ein Linsengericht verkauft zu haben. Min. v. Mittnacht betont gegenüber dem Vorredner: Die württ. Verwaltung müsse auf eine Vereinfachung des Tarifwesens dringen. In Würt­temberg sehe man vor lauter Ausnahmen den Normaltarif nicht mehr. Hinsichtlich der Besserstellung der kleinen Beamten habe die Reg. ebensoviel Herz wie die Volkspartei. Schmid (B.-P.) tritt für eine Höhrrtarifierunq des Mehles ein. Henning (V.-P.) be­grüßt das Aufhören der Rückfahrkarten. Gäbe «an tue Schnellzüge ohne Zuschläge frei, so würden diese geradezu bestürmt. Besonderen Wert legt der Redner darauf, daß Württemberg sich der allgemeinen Bahnhofsperre nicht anschließt. Redner verlangt ferner, daß die Bahn Nachnahmen rascher ausbezahlt. Präs. v. Balz erwidert, daß aus Ulm neuerdings ein dringender Antrag aus Einführung der Sperre «ingegangen sei. v. Geh (D. P.) polemisiert gegen Haußmann wegen seiner Aeußeiung zur Aufdesstrungsfragr. Man