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Amts- und Intrlligntz-Blatt für den Obcranrts-Veffrk Nagold

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Erscheint wöchentl. 8mal: Dienstag, Don­nerstag und Samstag, und kostet Viertel­jahr!. hier (ohne Trägerlohn) 80 in dem Bezirk 1 außerhalb des Bezirks 1.20 ..A Monats-Abonnement nach Verhältnis.

Dienstag 15. Mtober

l'^5.

Amtliches.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Eröffnung der landwirtschaftlichen Winterschulen.

Die landwirtschaftlichen Winterschulen in Gmünd, Hall, Heilbronn, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil und Ulm werden im Anfang des Monats November d. I. eröffnet werden.

Der Unterricht dauert 4hs5 Monate und wird auf Grund eines für sämtliche Winterschulen ein­heitlichen Lehrplans in 3640 Stunden wöchent­lich erteilt.

Die Unterrichtsgegenstände sind mit Rücksicht aus die verhältnismäßig kurze Unterrichtszeit und das dem Zweck der Schule angepaßte Lehrziel ausgewählt, und werden sämtliche Fächer mit steter Bezugnahme auf die unmittelbare Anwendung in der landwirt­schaftlichen Praxis und nur in dem Umfang gelehrt, daß dieselben von den Schülern nach ihrer Vorbil­dung verstanden und verarbeitet werden können.

Nach dem Lehrplan gewährt auch der Besuch eines einzigen Kursus einen bestimmt abgeschlossenen Unterricht; der gesamte Unterrichtsstoff wird jedoch

Zur Teilnahme an dieser Wahl sind nach Art. 4 des Gesetzes diejenigen Handels- und Gewerbetrei­benden und Handelsgesellschaften berechtigt, welche

1) als Inhaber einer mit Gewerbesteuer belegten Firma in das Handelsregister eingetragen sind, oder sofern dies nicht der Fall ist,

2) zur Gewerbesteuer veranlagt sind, und ihre Aufnahme in die Wählerlisten vor der Wahl recht­zeitig angemeldet haben und infolge dieser Anmeldung in die Wählerlisten ausgenommen worden sind.

Zum Zweck der Anlegung der Wählerliste zu dieser Wahl werden nun in Gemäßheit des Art. 11 des Gesetzes diejenigen Gewerbesteuerpflichtigen Han­dels- und Gewerbetreibenden, welche nicht in das Handelsregister eingetragen sind, ihre Aufnahme in die Wählerliste aber beanspruchen, zur Anmeldung dieses Anspruches binnen 15 Tagen, vom Erscheinen dieses Aufrufs an gerechnet, aufgefordert.

Die Anmeldung hat nach H 6 der Minist.-Ver- sügung vom 12. November 1874, Reg.-Bl. S. 235, schriftlich oder mündlich bei dem Ortsvorsteher zu erfolgen und ist von Letzterem dem Oberamt mit einer Beurkundung darüber vorzulegen, ob der an-

erst durch den für einen zweiten Kurs vorgesehenen, > gemeldete Wähler die erforderlichen Eigenschaften in bestimmten einzelnen Fächern weiter führenden,! (Gesetz Art. 4 Ziff. 2 und Art. 9) besitzt und im Unterricht erschöpft. ; Genüsse der bürgerlichen Ehrenrechte steht (Straf-

Die Schüler haben beim erstmaligen Eintritt ein f gesetzbuch ß 34).

Schulgeld von 25 zu entrichten. Für den Besuch des zweiten Kursus ist das Schulgeld auf 15 festgesetzt. Uebrigens haben eine größere Anzahl landwirtschaftlicher Bezirksvereine beschlossen, dieses Schulgeld für die ihrem Bezirk ungehörigen Schüler zu bezahlen.

Neueintretende Schüler müssen das 15. Lebens­jahr zurückgelegt haben, gut prädiziert sein und die für das Verständnis des Unterrichts notwendigen Fähigkeiten besitzen.

Die Anmetdung zur Aufnahme hat womög­lich einige Zeit vor Beginn des Kurses zu ge­schehen für Gmünd bei Oberamtmann Jungel m Gmünd, für Hall bei Oekonomierat Rindt in Hall, ! für Heilbronn bei Landwirtschastsinspektor Wun-

Nagold, den 11. Oktober 1895.

K. Oberamt. Schöll er, A.-V.

Die K. Ortsschulinspektorate

werden beauftragt, den Beginn der allg. Fortbildungs­schule. sowie Tag und Stunde der regelmäßigen Abhaltung derselben bis zum 20. d. M. hieher an­zuzeigen.

Nagold, 14. Oktober 1895.

K. Bezirksschul-Jnspektorat: Dieterle.

- ,

Tages-Meuigkeiten.

Deutsches Keich.

Nagold, 12. Okt. Ueber die Flößerei derlich in Heilbronn, für Ravensburg bei Land-! auf Enz und Nagold hat, wie man weiß, der Abge- wirtschaftsinspektor Kost in Ravensburg, für Reut- ^ ordnete Commerell in der Sitzung der Kammer der lingen bei Oberbürgermeister Benz in Reutlingen,! Abgeordneten vom 11. Mai 1895 und wiederholt für Rottweil bei Landwirtschastsinspektor Hornber-> später Klage geführt und die Regierung um Auf- ger in Rottweil und für Ulm bei Landwirtschafts-§ Hebung derselben ersucht. Jetzt geht derWürtt. inspektor Köstlin in Ulm. . ! V olkszeitung" zu diesem Kapitel eine Zuschrift aus

Mit der Anmeldung find die Schulzeugnisse, ein' dem Oberamt Nagold zu, worin folgendes ausgeführt Geburtsschein und die schriftliche Einwilligung des; wird: Trotz der großen Trockenheit in den letzten

Vaters bezw. Pflegers zum Besuch der Winterschule - ..

vorzulegen.

Nähere Auskunft über den Lehrplan, die Kosten,

Jnserttons-ipebuhr stir Sie lfpalttge Ze.le aus gewöhn!. Schrift bei einmaliger Ein­rückung 9 ^j, bei mehrmaliger je 6 ^s.

Die Inserate müssen spätestens morgens S Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei ausgegeben sein.

Zweck werden die Wafferstuben abgelaffen, und wenn der Floß von der gesammelten Wassermasse fortge­fahren ist, alsbald wieder gesperrt. Dadurch wird natürlich die Wasserkraft für Triebwerke oft so ge­schwächt, daß der Gang eingestellt werden muß. Es ist darum leicht begreiflich, daß die Wasserwerkbesitzer nicht gut auf die Flößerei zu sprechen sind und ihr Aufhören oder wenigstens einen die Interessen der Industrie mehr berücksichtigenden Flößereibetrieb sehn­lich herbeiwünschen. Ein weiterer bedenklicher Zustand ist das in unheimlicher Menge in den Wasserstuben und aus den Holzplätzen angesammelte Langholz. Beim Eintritt eines plötzlichen Hochwassers könnte dasselbe leicht fortgerissen werden; das würde für Wasserwerke und Orte an der Nagold unsägliches Elend bringen. Also auch dieser Grund spricht für Aushebung der Flößerei. Seit dem Betrieb der Lokal­bahn Nagold-Altensteig wird zwar sehr viel Lang­holz durch die Eisenbahn abgeführt. Gleichwohl sehen sich aber die Holzhändler veranlaßt, den immer noch billigeren Wasserweg zur Beförderung des Lang­holzes zu benützen. Daß bei billigerer Eisenbahn­sahrtaxe für Langholz die Flößerei nach und nach von selbst aufhören würde, ist sicher anzunehmen. Dadurch würden nicht bloß die verschiedenen Wasser­werke in ihrem Betrieb nicht gestört, sondern dem Staat, dem die Unterhaltung der Wasserstuben und Floßgassen obliegt, würde manche Ausgabe bei der Einstellung der Flößerei erspart bleiben. Von dem regelmäßig günstigen Wafferstand der Nagold und dem beträchtlichen Gefäll derselben (durchschnittlich 2,8 Meter pro Kilometer) könnte auch ihre Wasser­kraft zu industriellen Zwecken noch viel mehr aus­genützt werden als es bis jetzt der Fall ist.

Stuttgart, 9. Okt. Der württb. Obstbauoer­ein hat beschlossen, an die ärmeren Grundbesitzer in den geschädigten Oberämtern Balingen, Calw und Nagold 500600 hochstämmige Kernobstbäume kosten­frei abzugeben.

Stuttgart, 9. Okt. Die Steuerkommission der Kammer beendete heute die summarische Besprechung des Entwurfs der Einkommensteuergesetze. Lebhafter Widerspruch erhob sich allseitig gegen die aus der preuß. Gesetzgebung herübergenommene Bestimmung, welche den Ortsvorsteher verpflichtet, über die Besitz-, Vermögens- und Erwerbsverhältnisse der Steuer­pflichtigen seiner Gemeinde, sowie über deren Schulden möglichst vollständige Nachrichten einzuziehen und sonstige für die Steuerpflicht erhebliche Merkmale zu sammeln.

Stuttgart, 10. Okt. Die diesjährige Wander­versammlung der deutschen Partei wird am 17. Nov.

zwei Monaten ist der Wasserstand der Nagold im

allgemeinen kein auffallend niederer geworden, so daß- .

......die verschiedenen Wasserwerke auch im obern Nagold-; iu Heilbronn abgehalten werden. Hiebei wird der

die Unterbringung der Schüler in Privathäuser ertei-'thal in ihrem Gang keine besondere Störung zu er-i Abgeordnete v. Geß über den Verlauf der Kammer- len auf Verlangen die betreffenden Schulvorstände.! leiden hatten. Seit Anfang dieses Monats kommt j Verhandlungen referieren.

Der Tag, an dem die einzelnen Winterschulen § es nun aber fast jeden Tag vor, daß der Betrieb ^ Marienwahl, 10. Okt. Wie früher, hat der eröffnet werden, wird später bekannt gemacht. jder Wasserwerke infolge unregelmäßigen Wasserzu- König auch Heuer auf das Geburtsseft der Königin Stuttgart, den 3. Oktober 1895. i fluffes ins Stocken gerät, ja auf einen halben Tag; eine größere Anzahl von Begnadigungen verfügt;

v. Ow. j lang ganz eingestellt werden muß. Als Ursache dieser : auch wurden in den Volksküchen in L-tuttgart die

- ffür die betreffenden Wasserwerkbesitzer so mißlichen! unbemittelten Besucher auf Kosten des Königs gespeist.

Aufforderung zur Anmeldung des Anspruchs aus! und nachteiligen Lage ist die Flößerei zu betrachten.! Reutlingen, 11. Okt. Die Handels- und Aufnahme in die Wählerliste für die nächste Handels-! Nom 1 Aua bis 15 Sevt dauert oewüknlicd die! Gewerbekammer hielt gestern unter dem Vorsitz

und Gcwerbekammer-Wahl. ! Floßsperre auf der Nagold. Wegen ^ größerer Re-! von Kommerz.-Rat Ad. Lamparter eine Sitzung.

Nach Art. 20 des Gesetzes, betr. die Einrichtung paraturen an Wasserwerken in Calw und Pforzheim, Ueber den ersten Gegenstand der T.O., betr. die staat- von Handels- und Gewerbekammern vom 4. Juli^ wurde Heuer ausnahmsweise die Floßsperre auf 1 .Okt. j^cheFörderung derErrichtungneuerFachschulen, 1874, Reg.-Bl. S. 193, tritt je nach drei Jahren ausgedehnt. In den zwei letzten Monaten wurde > ^ffvttete Lekr. Schäffer eingehenden Bericht, dessen die Hälfte der Mitglieder der Handels- und Ge- nun aber in den verschiedenen Wasserstuben des oberen ! Schlußanträge in folgender Fassung angenommen werbekammer aus. j Nagoldthals eine große Anzahl von Flößen einge-^ wurden:

Da die letzte Wahl nach jenem Gesetz im Januar > Kunden. Und jetzt, da die Floßgasse wieder frei ist,! ^ " de?<^rickiunq neuer Fachschulen' nt°^?esMwere 1893 stattgefunden hat, so rst im Januar 1896 eme kommen dre Flöße oft in großer Zahl die Nagold ! Rücksichtauf dm Hebung des gewcrvttchcnMttttlstandcs, Neuwahl vorzunehmen. herab, an einem Tag oft fünf bis sechs. Zu diesem der mittleren und kleinen Gewerbe, einschieden anzucrkennen.