Kathreiner's Herculo
bestes
Hafer-
beliebtes, wertvolles, billiges
Nahrungsmittel,
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Nagold.
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Schmid, Apotheker.
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empfiehlt Llottlod 8ekm1ä.
Nagold.
Sonntag den 4. August
findet im
Gasthaus zum
musikalische Unterhaltung
statt nebst gutem Doppel-Bier, wozu freundlich einladet
Brösamle z. „Pflug".
N a g o l d.
Ein Mädchen
zum sofortigen Eintritt wird bei hohem Lohne als Küchenmagd in einen hiesigen Gasthof Av8,r«Irt. Näheres durch die Redaktion.
Nagold. _
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ein ordentliches, jüngeres
Mädchen,
das schon in besserem Hause gedient hat. Zu erfragen bei
der Redaktion.
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Nothfelden, den Juli 1895.
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Unterzeichneter erlaubt sich einem hiesigen und auswärtigen ! Publikum sein neu eingerichtetes
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iiiitl Utziutzisoiivvui'eii-Otzsoliükt
zum gefl. Besuch zu empfehlen.
Es wird sein eifrigstes Bestreben sein, sich durch billige und; ! reelle Bedienung das Zutrauen eines werten Publikums zu erwerben und stets zu erhalten.
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(weißen und schwarzen)
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Am nächsten Montag, morgens 10 Uhr, verkauft in Folge des Hagelschadens ca. 30 Stück zweijährige
ital. Legehühner.
Georg Wagner, Bauer.
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Georg Stickel, Schmied.
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In äsr LuebbälA. » von
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Auf Sonntag empfiehlt
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u. 8imdtz6r-M8.
Sprechsaal.
F. W. in W.
Sie scheinen gerade nicht ein eifriger Feuerwehrmann, aber auch kein besonderer Christ zu sein, sonst wünschten Sie nicht entweder „durch das Sonn- tagsruhgesetz oder durch geschäftl. Verhinderungen" von den Uebungen am Sonntag befreit zu werden. Wenn Sie aber Sonntags geschäftlich verhindert find, wie wollen sie an Werktagen Zeit finden Ihrer Pflicht zu genügen? Auch verraten Sie durch Ihre 3 Anfragen sehr wenig Nächstenliebe u. doch haben Sie solche jedenfalls schon reichlich erfahren dürfen, wenn nicht bei Feuersgefahr, so doch bei Hochwasser, auch werden Sie in Zukunft bei solchen Katastrophen auf die Hilfe anderer nicht verzichten wollen. Dessen ungeachtet geben wir Ihnen die gewünschte Auskunft genau nach den gesetzt. Bestimmungen: Zu Frage 1: Art. 18 der Landesf.-Ord. bestimmt: Sowohl die Einzelübungen als die Hauptübungen werden vom Kommandanten nach vorheriger Anzeige beim Ortsvorsteher anberaumt und § 23 Abs. 3 und 4 des Gesetzes bestimmt: Die Uebungen sind nach vorhergehender Anzeige beim Ortsvorsteher mindestens 4 Tage vor der Abhaltung derselben in der durch die Lokal-Feuerlösch-Ordnung bestimmten Form zur Kenntnis der teilnahmpflich- tigen Mitglieder der Feuerwehr zu bringen. Es würde somit die Sonntagsruhe aufs Feuerlöschwesen noch nicht ausgedehnt. Mithin ist auch 2. jeder Feuerwehrpflichtige verpflichtet, sich an den Uebungen, auch wenn dieselben auf den Sonntag anberaumt werden, zu beteiligen. Die Beantwortung von Frage 3 richtet sich nach den dortigen Lokal-Feuerlösch-Statuten die wir hier nicht kennen; lesen Sie dieselben durch, so werden sie die Antwort selbst finden. Jedenfalls werden sie wissen, welche Pflicht Sie bei Ihrem Eintritt in die Feuerwehr und als Bürger übernommen haben. Dieselbe erfüllen ist würdiger als einen Ausweg suchen, um sich zu drücken.
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Nagold. Ev. Gottesdienste. Sonntag den 4. August 9^/s Uhr Predigt, hl. Abendmahl; 2 Uhr Predigt. Montag 5. August 6 Uhr Erntebetstunde.
Gestorben:
Den 1. August: Christine Katharine, Kind des August Schwarzkopf, Schuhmacher, 29 Tag alt. Beerdigung den
3. Aug., nachm. 5 Uhr. Den 2. Aug.: Jakob Fr. Niethammer, Taglöhner, 58 I. 10 Mon. alt. Beerdigung den
4. Aug., nachm. 3 Uhr.