V2. Jahrgang.
Wro. 42.
unll Intelligenzölutt sür llen Oezir^.
Erscheint Ptenitag, Z>o»«er»tag L Samrta«.
Die Einrückungsgebühr beträgt 9 H p. Zeile im Bezirk, sonst 12 L.
Samstag, äen 9. Aprik 188?.
Abonnementspreis halbjährlich 1 80 L, durch
die Post bezogen im Bezirk 2 80 H, sonst in
ganz Württemberg 2 70 L.
Anrttiche Wekarrrrtmachungerr.
Calw.
Bekanntmachung,
betr. das MnKernngsgeschast pro 1887.
1) Nach dem genehmigten Reiseplan wird das diesjährige Musterungs- Geschäft im Aushebungsbezirk Calw in nachstehender Weise vorgenommen werden:
Montag, den 18. April 1887, Musterung in Liebenzell.
Hiebei haben zu erscheinen morgens Z'/z Uhr: die Pflichtigen von Dennjächt, Ernstmühl, Hirsau, Liebenzell; Morgens 9 Uhr: von Möttlingen, Monakow, Neuhengstett, Oberkollbach, Oberreichenbach, Ottenbronn; Morgens 10 Uhr: von Simmozheim, Unterhaugstett, Unterreichenbach.
Dienstag, den 19. April 1887, Mustorung in Weltweiter.
Hiebei haben pünktlich M erscheinen Morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Agenbach, Aichhalden, Altbulach, Bergorte, Breitenberg, Emberg, Hornberg; Morgens 10 Uhr: von Liebelsberg, Martinsmoos, Neubulach, Neuweiler, Oberhaugstett, Obeikollwangen; Morgens 11. Uhr von Röthenbach Schmieh, Teinach, Würzbach. Zwerenberg.
Mittwoch, de» 20. April. 1887, Musterung in Oechingen.
Hiebei haben zu erscheinen Morgens 9Vz Uhr: die Pflichtigen von Althengstett, Dachtel, Deckenpfronn, Gechingen; Morgens IO'/? Uhr: von Holzbronn. Ostelsheim, Stammheim.
Donnerstag den 2l. April 1887, Musterung in Aakw.
Hiebei habkn zu erscheinen Morgens 8 Uhr: die Pflichtigen von Alt- burg, Calw; Morgens 9 Uhr: von Sommenhardt, Speßhardt und Zavelstein.
Are Loosung
findet für sämmtliche Militärpflichtige des Bezirks am
Areitag, den 22. April 1887, Morgens 8 Ahr in Kalw statt.
Bei der Musterung haben nickt nur äie Pflichtigen äe» Jahrgang» 1867 sonäern alle äiejenigen äer früheren Jahrgänge zu erscheinen, über äeren Militärpflicht noch nicht enägiktig entschieäen worden ist, oder welche von der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind. Die Angehörigen früherer Jahrgänge haben ihre Loosungsscheine mitzubringen.
Sämmtliche zur Gestellung verpflichtete Leute werden hiemit aufgefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Nechtsnachteile rechtzeitig an den genannten Tagen und Stationen sich einzustcllen.
Da» Erscheinen bei äer Loosung ist äen Militärpflichtigen äe» kausencken Jahrgang» sreigestellt. Der Aufruf der Pflichtigen zur Loosung erfolgt in der Ordnung der Gemeinden, in welchen dieselben geboren sind und wird für die nicht erschienenen das Loos durch ein Mitglied der Ersatzkommission gezogen werden. Ausgeschloffen von der Loosung sind: die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten und die von einem Truppentheil angenommenen Freiwilligen, sodann, falls ein Erkenntniß der zuständigen Oberersatzkommission
vorliegt, die vorweg Einzustellenden, die dauernd Untauglichen und die dauernd Unwürdigen.
2) Die Ortsvorsteher haben auf Grund der Stammrollen die Heuer gestellungspflichtigen Leute, welche in den Listen noch nicht gestrichen sind, sofort protokollarisch zur Musterung vorzulaäen. Einsendung von EröffnungS- urkunden wird nicht verlangt.
Von der Gestellung können Gemeindebehörden nicht entbinden. Wer an solcher durch Krankheit verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das, falls der Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Gemeindebehörde zu beglaubigen ist.
Gemüthskranke, Blödsinnige, Krüppel u. s. w. können auf Grund eines solchen Zeugnisses überhaupt von der Gestellung befreit werden.
3) Jeder Militärpflichtige, sowie dessen Angehörige sind berechtigt, spätesten» am Musterungrtermiae Anträge aus Iurüchstellung oäer Aesceiuag von äer Aurkebuug zu stellen. (Bei erst späterem Eintritt der Veranlassung zur Reklamation kann der Antrag auch noch bei der Aushebung angebracht werden.) Hiebei sind die Betheiligten berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Derartige Urkunden müssen obrigkeitlich beglaubigt sein.
Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten 3 glaubhafte Zeugen hiesür zu stellen.
W«räen Akklamationen mit äer Erwerbruafäkigkeit von Eltern, Geschwistern u. f. w. begküaäet, so haben die betreffenden Verwandten sich zur ärztlichen Untersuchung bei der Musterung der Ersatzkommission vorzustellen. - H«h»kamt«-Laaäiäut,n, Unterlehrer, Lehrgehilfen haben ihre Prüfungs- zeugmsse rechtzeitig — spätestens im Musterungstermiene vorzulegen.
4) An- unä Abmckäungen von Pflichtigen sind akrhakä dem Oberamt aozuz-igea, zutreffenden Falls unter Anschluß der Loosungsscheine.
5) Aei äer Musterung haben je äi« Ortroorsteker äer zu musternäew Pflichtigen zu erscheinen, äagogen hei äer Loosung nicht. Die Stammrollen sind mitzubringen und bei der Musterung nach dem Ergebnis der Letzteren genau zu ergänzen. Der Eintrag der Loosnummern erfolgt auf Grund der den Ortsvorstehern nach >vsr Losung zugehenden Losungsscheine vor deren Ausfolge an die Pflichtigen.
Die Ortroorsteker flnä äasur oerautwortkich, äast äie Pflichtige« tei äer Musterung oollzäklig unä rechtzeitig in den Musterungslokalen stch «inflnäe» und dort in Oränung versammelt bleiben. Bei der Vorladung lst denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß alles Lärmen und jede Störung der Verhandlungen verboten ist, und daß man überdies strenge darauf sehen wird, daß sie in ordentlichem und reinlichem Zustand erscheinen.
6) Ueber äic Klassifikation äer Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve I. Classe (s. Wochenblatt Nr. 28) findet die Verhandlung je am Ende der Musterung bezüglich der Angehörigen derjenigen Gemeinden statt, welche am betreffenden Tage die Militärpflichtigen gestellt haben.
Calw, den 29. März 1887. K. Oberamt.
F l a x l a n d.
Jeuitketorr. <N°ch»r>.ck,nb°.-n.>
Der Damenschneider.
Von Albert Clar.
(Schluß.)
„Noch ein Damenschneider?" sagte Frau Mestelbach, und der schielende Jüngling betrachtete seinen Konkurenten mißtrauisch von der Seite. „Wer schickt Sie denn?"
„Wer mich schickt? Niemand, gnädige Frau. Ich bin brieflich bestellt'worden."
„Brieflich? Erika, hast Du vielleicht — aber nein, Du konntest ja die Adresse gar nicht wissen." '
„Entschuldigen Sie, gnädige Frau", begann jetzt der erste Schneider, „wer soll nun die Robe anfertigen, dieser Herr oder ich?"
„Ich möchte nur wissen, wer jenen Herrn bestellt hat," sagte die Mama. „Sollte etwa mein Mann —"
„Allerdings, gnädige Frau", fiel ihr der Assessor, uni sich auszureden, ins Wort.
„Ach so, dann sind Sie kein Damenschneider, sondern der Viehhändler, von welchem mein Mann gestern sprach. Erika, das gute Kind, ist in der Freude über das neue Kleid so aufgeregt, daß sie jeden Menschen für einen Schneider hält."
„Ja wohl", sagte der Assessor. Warum soll ich nicht ebenso gut Viehhändler wie Damenschneider sein? dachte er.
„Nun, dann bitte ich nur, sich einen Augenblick zu gedulden. Ich will meinem
Manne Ihre Ankunft mitteilen; er wartet gewiß schon lange auf Sie." Und damit ging Madame Mestelbach zur Thür hinaus.
„Ich werde also den Auftrag für die neue Robe bekommen, mein gnädiges- Fräulein", nahm jetzt der Schneider wieder das Wort. „Darf ich fragen, ob 58 Centimeter die richtige Taillenweite ist?"
Der Assessor machte hinter dem Rücken des dienstbeflissenen Schneiders ein telegraphisches Signal um das andere, und Erika, die kluge Evastochter, verstand die Zeichensprache. Der Schneider mußte aus dem Zimmer geschafft werden, es koste was es wolle.
„Ja, Sie sollen den Auftrag haben," sagte sie deshalb rasch entschlossen. „Gehen Sie nur hier hinein ins Nebenzimmer, da finden Sie die Stoffe und" — hier sank ihre Stimme zu einem leisen Flüstern herab — „auch ein Korsett wegen der Taillenweite."
Der Schneider verschwand, und mit den Worten:
„Ein junges Mädchen, reizend schön Mit heitrem Angesicht,
Sucht einen lust'gen Mann zu frei'»
Und lud mich heut zum Stelldichein" trat der Assessor auf die glückstrahlende Erika zu. Diese erwiederte:
„Die Chiffre war X X L 6.
Und da ich aus den Briefen seh'.
Mir würde Erwin frommen,
Drum dürft' er selber kommen;"
Wegen der Osterfeiertage fällt die Dienstagsnummer aus.