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EanöwirtUckaDcker Äezir^8oerein.
Aufforöerung zürn Künstlichen Jutterrbnu.
Die Ueberzeugung von der Unentbehrlichkeit des künstlichen Futterbaus in unserem landwirthschaftlichen Betriebe bat im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte bei den Landwirthen des hiesigen Bezirks so festen Boden gefaßt, daß der landwirthschastliche Bezirksverein, der die Förderung und immer weitere Ausdehnung desselben zu einer seiner Lebensaufgaben gemacht hat, auf eine ausführlicher begründete Empfehlung desselben wohl glaubt verzichten zu können. Wir beschränken uns deßhalb auf die Aufforderung an die Vereinsmitglieder, der einmal gewonnenen Ueberzeugung auch fernerhin treu zu bleiben und dem 'künstlichen Futterbau in ihrem Be» triebe eine bevorzugte Stelle einzuräumen. Der Verein leiht demselben seine Unterstützung auch in diesem Jahre wieder durch Uebernahme aller Unkosten auf die Vereinskasse und ist in der Lage, den Mitgliedern Sämereien von ausgezeichneter, garantirt reiner Qualität und besonders billigem Preise in Aussicht stellen zu können.
Anmeldungen des Bedarfs wollen bis spätestens Samstag, den 5. März,
schriftlich bei dem Vereinssekretär Horlacher gemacht werden, unter Angabe der Größe des Feldes, oder in Pfunden ausgedrückt, deren Zahl mit 5 theilbar sein muß.
Daß der Samen nur in reine und kräftige Felder ausgesäet werden darf, um den Erfolg zu sichern, soll immer wieder aufs Neue ins Gedächtniß gerufen sein.
Nichtmitglieder können sich an diesem Samenbezuge nur beteiligen , wenn sie sich gleichzeitig zum Eintritt in den Verein anmelden und auf wenigstens 3 Jahre verpflichten. Der Bezug von Samen durch Mitglieder, um ihn an Nichtmitglieder abzutreten, wird als unredliche Handlungsweise verfolgt.
Collektivbestellungen ist das Namensverzeichniß der Besteller beizufügen. Die Herren Ortsvorsteher auf der Waldseite des Bezirks werden freund- lichst ersucht, Vorstehendes gehörig bekannt zu machen.
Calw, 13. Februar 1887. Der Vereinsvorstand:
F l a x l a n d.
E. Horlacher, Sekr.
Calw.
LandwirtWaWcher Bezirksverein.
Obstbäume betreffen ä.
Die Erfahrung des letzten Jahres, in welchem ca. 11 Millionen Mark für fremdes Obst ins Ausland gegangen sind, ist eine dringende Mahnung, den einheimischen Obstbau zu vermehren. Wo immer möglich, pflanze man daher Obstbäume und bin ich für den kommenden Frühjahrssatz gerne wieder bereit, die nöthigen Bäume in bekannter Schönheit und Stärke und in den tauglichsten, tragbarsten Sorten durch persönliche Auswahl in der Baumschule und zu billigem Preise zu besorgen. In Folge der massenhaften Beschädigungen von Obstbäumen durch Hasenfraß wird der Andrang zu den Baumschulen dieses Jahr ein ungewöhnlich starker sein und empfiehlt sich deßhalb frühzeitige Bestellung, spätestens bis
Samstag, den 5. März.
Ich bitte dringend, dieß zu beachten.
Calw, 13. Februar 1887. Der Vereinssekretär:
E. Horlacher.
Gottesdienste am Sonntag, den 27. Februar 1887.
Landesbutztag.
Vom Turme Nro: 286. Vormittags-Predigt: Hr. Dekan Berg. Feier des heil. Abendmahls. Nachmittags.-Predigt um 2 Uhr in der Kirche: Hr. Helfer Braun.
Gotteräieaste m äer Metkoäistenkaxelle am Sonntag, den 27. Februar 1887.
Morgens r/ziy Uhr, abends 8 Uhr.
Amtliche Seklilllitiniichllllgeil.
Eintallung.
Zu Ehren des in nächster Zeit nach Kirchheim u. T. abgehenden
Kenn Karneratverwalter Httnck
wird am Mittwoch, den 2. März, abends 7 Uhr, ein Abendessen
im Waldhornsaale in Hirsau abgehaltm werden. Wir erlauben uns, die Angehörigen von Stadt und Land zu zahlreicher Teilnahme hieran ergebenst einzuladen. Die auswärtigen Teilnehmer werden gebeten, bis Sonntag abend sich im genannten Gasthofe anzumelven.
Hirsau, am 24. Februar 1887.
Pfarrer Di. Klaiber. Schultheiß Greiner.
Calw.
Bekanntmachung
betr. die Peuwahl der Vertreter M Generalversammlung der Besirtrslrrankenlrasse Calm.
Nachdem die Bezirkskrankenkasse Calw bis auf weiteres in ihrem bisherigen Zustande fortgeführt wird, hat der Kassenvorstand, da die Wahlperiode der Vertreter zur Generalversammlung abgelaufen ist, gemäß H 39 Abs. 7 des Kassenstatuts die Neuwahl derselben in solgender Weise cingcleitet.
Nach § 50 des Statuts sind
1) von den der Bezirkskrankenkasse angehörenben Kassenmitgliedern auf je 20 Arbeiter 1 Arbeiter als Vertreter,
2) von den Arbeitgebern auf je 40 versicherungspflichtige Arbeiter ein Vertreter
zu wählen. Die Zahl der Vertreter wurde, u. zw.
der Arbeiter auf 35,
„ Arbeitgeber „ 13, zus. 48
festgesetzt, für deren Wahl nachstehende Anordnungen getroffen werden.
I. Wahl der Vertreter der Arbeiter:
Diese Wahl wird in den nachamgeführten Abteilungen und in den beigesetzten Terminen und Abstimmungslokalen vorgenommen und haben demgemäß zu wählen die Arbeiter von
1) der Fabrik von H. Hutten in Calw im kleinen Rathaussaal daselbst
am Tienslag, den 1. März d. I., nachmittags 2—3 Uhr
5 Vertreter.
2) die übrigen Arbeiter der Oberamtsstadt und diejenigen der Gemeinden Stammheim, Hirsau und Ottenbronn im großen Rathaussaal zu Calw
am Dienstag, den 1. März d. I., nachmittags 3—5 Uhr
15 Vertreter.
die Arbeiter von
3) Liebenzell, Unterreichenbach, Dennjächt, Ernstmühl, Monakam und Unter-
haugstett im Rathaus zu Liebenzell am Dienstag, den 1. März, vormittags «—10 Uhr 4 Vertreter.
4) Althengstelt, Neuhengstett, Ostelsheim, Möttlingen und Simmozheim
im Rathaus zu Althengstett am Donnerstag, den 3. März» nachmittags 3—4 Uhr 3 Vertreter.
5) Gechingen, Dachtel, Deckenpfronn und Holzbronn im Rathaus zu Gech- ingen am Donnerstag, den 3. März, vormittags 10—11 Uhr
1 Vertreter.
6) Neubulach, Altbulach, Liebelsberg und Oberhaugstett im Rathaus zu Neubulach am Freitag, den 4. März, vormittags «Vs— 10 Uhr
1 Vertreter.
7) Zwerenberg, Aichhalden, Hornberg und Martinsmoos im Rathaus zu Zwerenberg am Freitag, den 4. März, nachmittags 2—3 Uhr
1 Vertreter.
8) Neuweiler, Agenbach, Bergorte, Breitenberg und Oberkollwangen im
Rathaus zu Neuweiler am Freitag, den 4. März, nachmittags 4 Vs—5 Uhr 3 Vertreter.
9) Altburg, Oberkollbach, Oberreichenbach, Speßhardt und Würzbach im
Rathaus zu Allburg am Montag, den 7. März, nachmittags 1—2 Uhr 1 Vertreter.
10) Zavelstein, Emberg, Röthenbach, Schmieh, Sommenhardt und Teinach
im Rathaus zu Zavelstein am Montag, dev 7. März, nachmittags 4—5 Uhr 1 Vertreter.
Für die Zuweisung zu den verschiedenen Abstimmungsbezirken ist der Beschäftigungsart des Wahlberechtigten maßgebend.
Wahlberechtigt und wählbar sind nur die großjährigen im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen, in einer Gemeinde des Oberamtsbezirks beschäftigten Arbeiter, welche Mitglied der Bezirkskrankenkaffe sind.
Die Abstimmung erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln, auf welchen die für den betreffenden Abstimmungsbezirk festgesetzte Zahl von Arbeitern aus dem Abstimmungsbezirk mit genauer Angabe von Namen und Beschäftigungsort des Gewählten zu bezeichnen sind. Gewählt sind Diejenigen, auf welche die meisten Stimmen gefallen sind, bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos, das von dem Wahlvorstand gezogen wird.
Die Wahl erfolgt unter Leitung eines vom Kaffenvorstande beauftragten und demselben angehörenden Kassenmitglieds unter Zuziehung zweier weiterer Kassenmitglieder als Urkundspersonen.
Wird die Wahl von den Arbeitern verweigert, so werden die Vertreter derselben durch die Aufsichtsbehörde ernannt.
II. Wahl -er Vertreter der Arbeitgeber.
Diese Wahl wird in 3 Abteilungen vorgenommen und zwar für die Arbeitgeber:
1) in der Oberamtsstadt, den Gemeinden Hirsau, Ernstmühl, Liebenzell, Unterreichenbach und Dennjächt im kleinen Nathaussaal von Calw am
Tienslag, den 1. März, nachmittags 3—4 Uhr für die Wahl von
10 Vertretern.
2) für die Arbeitgeber der übrigen rechts der Nagold gelegenen Gemeinden
im Rathaus zu Althengstett am Donnerstag, den 3. März, nachmittags 2 Vs—3 Uhr zur Wahl von 1 Vertreter.
3) für die Arbeitgeber der übrigen links der Nagold gelegenen Gemeinden
im Rathaus zu Neuweiler am Freitag, den 4. März, nachmittags 4—4'/s Uhr zur Wahl von 2 Vertretern.
Hierbei sind sämtliche Arbeitgeber des Bezirks, welche in der Bezirks- trankenkaffe versicherungspflichtige Arbeiter beschäftigen, wahlberechtigt und zwar führt jeder Arbeitgeber, der Beiträge aus eigenen Mitteln leistet, bei der Wahl auf jedes Kaffenmitglied, für welches er Beiträge aus eigenen Mitteln zahlt, eine Stimme. Er kann diese Stimmen derart abgeben, daß er für jeden pflichtigen Arbeiter einen Stimmzettel abgibt oder daß er einen von ihm Unterzeichneten Stimmzettel übergibt, auf dem er die Gesamtzahl seiner Arbeiter namhaft macht.
Die Wahlleitung geschieht durch ein den Arbeitgebern angehörendes Mitglied des Kassenvorstands unter Zuziehung zweier weiterer Arbeitgeber als Urkundspersonen.
Die Arbeitgeber sind in der Wahl ihrer Vertreter nicht beschränkt und können deshalb auch andere Personen als Arbeitgeber zu Vertretern wählen.
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