Vorstehers seines Wohnorts darüber vorzulegen, daß dem letzteren (über den Gesuchsteller) keine der in 8 57 Ziffer 14 und § 57 b Ziffer 2 der Ge­werbeordnung bezeichnten Thatsachen zur Kenntnis gekommen sind. In dem Zeugnis muß auch der Geburtsort des betreffenden Reisenden angegeben sein. Wenn der Wohnort des Reisenden nicht zu­gleich sein Geburtsort und die Persönlichkeit dessel­ben dem Oberamt oder der Ortsbehörde des Wohn­orts nicht ohnehin genügend bekannt ist, so ist ein Zeugnis der das Strafregister des Geburtsorts füh­renden Behörde darüber beizubringen, ob bezw. welche Bestrafungen der Gesuchsteller erlitten hat. Befindet sich der Gesuchsteller im Besitze einer gü­tigen Legitimationskarte vom Jahre 1888, so genügt es in der Regel, wenn sich dieses Zeugnis aus die letzten drei Jahre erstreckt.

Ist der Wohnort des Reisenden zugleich sein Geburtsort oder ist derselbe der Ortsbehörde des Wohnorts genügend bekannt, so genügt im Falle des Besitzes einer Legitimationskarte vom Jahre 1888 eine Bescheinigung des Ortsvorstehers des Wohn­orts dahin, daß seit der Ausstellung des letzten Zeugnisses keine Aenderung der in Betracht kom­menden thatsächlichen Verhältnissen eingetrctcn sei.

Personen, welche im militärpflichtigen Alter stehen, haben ihre Militärpapiere vorzulegen und durch eine Bescheinigung des betreffenden Bezirks- seldwebels nachzuweisen, daß der Erteilung einer Lc- gitimationskarte militürdicnstliche Hindernisse nicht im Wege stehen.

Bemerkt wird, daß soweit die vorstehend er­wähnten Auszüge aus dem Strafregister durch die Gesuchsteller nicht bcigebrcht werden können, deren Beschaffung durch das Obcramt besorgt werden wird.

Den 12. Dezember 1888.

_ K. Oberamt. Ilr. Gugel.

Nagold.

Bekanntmachung,

betreffend die Ausstellung von Wandergewerbcschci- nen für das Jahr 1889.

Diejenigen Personen, welche Wandergewerbe­scheine für das Jahr 1889 zu erhalten wünschen, werden hiemit behufs Vermeidung nachteiliger Ver­zögerung ausgesordcrt, ihre diesbezüglichen Gesuche schon in der zweiten Hälfte dieses Monats einzu­reichen.

Zuständig zur Ausstellung eines Wandergc- werbescheines ist in erster Linie dasjenige Obcramt, in dessen Bezirk der Nachsuchcnde seinen Wohnort bat, oder sich zur Zeit aufhält, bezw. in den Fällen des 8 55 Z. 4 der Gewerbeordnung (Schaustellun­gen, Musikaufführungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten betr.) sein Gewerbe betrei­ben will.

Ter den Wandergewerbeschein Nachsuchende > hat ein Zeugnis des Gemeinderats bezw. der Orts­polizeibehörde beizubringen, welches über sein Alter, seinen Geburtsort, seinen Wohnort und seinen Fami­lienstand , sowie darüber Ausschluß giebt, ob einer der in 88 57, 57 a und 8 57 b der Gewerbeord­nung bezeichnten Versagungsgründe vorliegt. Die­ses Zeugnis ist yon der Behörde des Orts auszu- stcllen, in welchem der Gesuchsteller seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen regel­mäßigen Aufenthalt hat.

Wenn der Wohnort des Gesuchstellers nicht zugllich sein Geburtsort und seine Persönlichkeit da­bei dem Oberamt oder der Orlsbehörde seines Wohn­orts nicht ohnehin genügend bekannt ist, so ist ein Zeugnis der das Strafregister des Geburtsorts füh­renden Behörde darüber beizubringen, ob bezw. welche Bestrafungen der Gesuchsteller bereits erlitten hat.

Ist der Gesuchsteller im Besitze eines gütigen Waiidergeweibrschrins für das Jahr 1888, so ge­nügt für die Zulässigkeit der Ausstellung eines neuen Wandergewerbeschcins die Beurkundung des Gemein­derats bezw. der Ortspvlizeibchörde des Wohnorts bezw. Aufenthaltsorts, daß seil Ausstellung des früheren Zeugnisses keine Aenderung der in Betracht kommenden thatsächlichen Verhältnisse bei dem Gesuch­steller eingetreten sei und wenn der Wohnort des letzteren nicht zugleich sein Geburtsort ist, daneben die Bestätigung der das Strafregister des Geburts­orts führenden Behörde, daß der Gesuchsteller in den vorangegangeneu drei Jahren eine Bestrafung nicht erlitten bat.

Die in Württemberg wohnhaften Personen müs­se:« sich ferner durch ein Zeugnis des Ortsvorstchcrs

j oder des Vorstands der Bezirksschätzungskommission darüber ausweiscn, daß sie in die Ortsgcwerbckata- > ster bezw. Gewerbeverzeichnisse als Wandergewerbe­treibende ausgenommen sind, sowie darüber, daß sie mit keiner Wandergewerbesteuer im Rückstand sind; allen nicht in Württemberg wohnhaften Personen darf ein Wandergewerbeschein nur dann erteilt wer­den , wenn sie zuvor einen Gewerbesteuerschein des ^ zuständigen württembergischen Orts- oder Bezirks- l steueramts über die Erfüllung ihrer Verpflichtung ^ zur Steuerentrichtung erbracht haben.

Ausländer haben überdies einen gütigen Paß oder Heimatschein, ein nicht über 6 Monate altes Zeugnis ihrer Heimatbehörde über ihren Leumund, darüber, ob bezw. welche Bestrafungen sie erlitten haben und darüber, ob nicht einer der in 8 57 , 8 57a und 8 57b der Gewerbeordnung bezeichneten Versagungsgründe vorliegt, und, wenn sie als Tops­binder, Kesselflicker, Händler mit Blech- und Draht­waren und ähnlichen Gegenständen, oder als Dreh­orgelspieler oder Dudelsackspseiser umherziehen wol­len, den Wandergewerbeschein vom lausenden Jahre vorzuweisen.

Deutsche, welche im militärpflichtige» Alter stehen, haben ihre Militärpapiere vorzuzeigen und durch eine Bescheinigung des betreffenden Landwehr- bezirksfeldwebcls nachzuweisen, daß der Ausstellung : eines Wandergewerbescheins militärdicnstliche Hinder- ^ nissc nicht im Wege stehen.

Bemerkt wird, daß, soweit die vorstehend er- ^ wähnten Auszüge aus dem Strafregister durch die , Gesuchsteller nicht bcigebracht werden können, deren ^ Beschaffung durch das Oberamt besorgt werden wird.

Die Legitimationsscheine sind, wenn irgend möglich, aus schriftlichem Wege, eventuell durch Ver­mittlung der Ortsvorsteher zu beziehen, da durch ein allgemeines persönliches Erscheinen vor Oberamt zum Zweck der Erwerbung derselben leicht Geschäftsstö­rungen hervorgernfen werden könnten.

Nagold, den 12 Dezbr, 1888.

K. Oberamt. Or. Guge l.

Nagold.

An die K Standesämter,

betreffend die Rekrutierung pro 1888.

Die k. Standesämter werden hiemit in Gemäß­heit des 8 45 Ziff. 7b der deutschen Ersatzordnuug angewiesen,

längltcns bis zum 15. Januar k. Is. !

dem Unterzeichneten Zivilvorsitzenden der Ersatzkom- ^ Mission einen Auszug aus dem Sterberegister des . Jahres 1888, enthaltend die Eintragungen von To- . desfüllcn männlicher Personen, welche das 25. Le­bensjahr noch nicht vollendet haben, zuzusenden.

Die erforderlichen Formularien sind den k. Standesämtern bereits zugegangen; ein etwaiger wei- ! terer Bedarf wäre vom Oberamt zu reauirieren.

Den 18. Dezbr. 1888.

K. Oberamt. Dr. Gugel.

Nagold.

Rekrutierung 1889.

Zur Vorbereitung des Militär-Aushebungs- ^ Geschäfts bezüglich der Altersklasse 1889 erhalten, die Schultheißenämter die Formulare für die Militär- stammroüe» nebst je einein Plakat über die Anmelde- ^ Pflicht. j

Bei Anlegung der Stammrollen sind die Vor- ! schristen des 8 45 Ziff. 7a der Ersatzordnung genau ! zu beachten, ebenso in Betreff des urkundlichen Ab- ^ schlusses und des Eintrags etwaiger Vorstrafen in, der RubrikBemerkungen", die in Rüdigers Hand? buch Seite 887 und 388 abgedruckten Verfügungen.

Bei dem Stand alsKnecht, Bauer" ist zu­folge höherer Weisung speziell anzugebcu, ob der Militärpflichtige Pferdeknecht oder Ochseuknccht ist.

In der Geburtslistc ist in der hiefür vorge­sehenen Rubrik aus die Stammrolle hinzuweisen.

Den 13. Dez. !888.

K. Oberamt. Dr. Gugel.

Nagold.

An die Ortsvorsteher,

Beisuhr des Ltraßciibeschotterungsmaterials betreffend.

Die Ortsvorsteher werden unter Hinweisung aus 8 2 der neuen Wegcordnung für den Bezirk angewiesen, pünktlichst dafür zu sorgen, daß das er­forderliche Beschotterungsmaterial den einzelnen Straßenstrecken zugcsührt werde, damit die Beschotte­rung selbst rechtzeitig eintreten kann.

Das Oberamt erwartet von den eiuzelucu Orts-

! Vorstehern, daß in derangedeutcteu Richtung keinerle ^ Versäumnisse unterlaufen:

Den 14. Dez. 1888.

_ K. Obcramt. 1)r. Gu gel.

Lages-Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

E b h a u s e n , 10. Dez. (EingeseAdct.) Ge- ^ stern stellte sich der als Bewerber um die erledigte , Ortsvorstehersstelle ausgetretene Notariats- und Ber- ' waltungskandidat K a tz von hier, zur Zeit in Hall ; den Wählern vor und sprach neben seinen Per- ! svnalien, Bildungslaufbahn und s. s. etwa eine ! halbe Stunde in klaren Worten über den Beruf, i die Eigenschaften und das Wirken eines Ortsvor- : stands. Tie Ansprache des :c. Katz fand allgemein Beifall. Auf 19. ds. Mts. ist die Wahl an beraumt , und matt ist begierig, welcher von den Kandidaten ! obsiegen wird.

Herrenberg, II. Dez. (Abgeordnetenwahl). Wie man hört, soll in unserem Bezirk ein zweiter Kandidat ausgestellt werden und zwar Kunstmüller Steugl e von Herrenberg, ein durchaus national gesinnter, ehrenwerter Charakter, beliebt in allen niederen wie höchsten Kreisen und bekannt mit den Verhältnissen der Landwirtschaft. Als Ausschuß- mitglied der Landesproduktenbörse ist seine Stimmeu- gewandtheit und verständiger Rat geschätzt, weßhalb wir nicht zweifeln, daß ihm viele Stimmen zusallen werden.

Heilbronn, 10. Dezbr. Den« Vernehmen nach hat der Oberbürgermeister Hegelmaier im Hinblick ans die Vorgänge in den letzten Wochen ^ sejbst beantragt, daß eine eingehende Untersuchung seiner bisherigen Amtsführung stattfinde; das vor- k aussichtlichc Ergebnis derselben wird für ihn die beste ! Genugthuung bilden.

Berlin, 10. Dezbr. (Die Kämpfe bei ' Bagamvyo) haben durch den Rückzug der Auf­ständigen ihr vorläufiges Ende gesunden. Wenig­stens wird derVoss. Ztg." aus London gemeldet: Nach Mitteilungen vom 9. d. aus Sansibar ist ' Bagainoyo, vor zwei Monaten der blühendste Ort an der Ostküste Afrikas, jetzt gründlich zu Grunde gerichtet und verlassen. Bushi'ri zog sich plötzlich . mit seiner ganzen Streitmacht nach einem 4 Meilen ! entfernten Dorfe zurück infolge des Gerüchts, die ^ Umgebung des deutschen Lagers sei unterminirt. Er ! ließ sogar seine Kanonen im Stich. Bor dem Ab­zug zündete er die Stadt an und plünderte sic.

, Während des Kampfes am Freitag wurden zwei Deutsche verwundet und etwa hundert Araber ge­tötet. In Lindi bemächtigten sich die ausständigen Stämme aller Pulvervorräte. Bushiri plünderte eine Elfenbein-Karawane und ließ die eingeborenen Träger töten oder verstümmeln, weil sic sich nicht anschlie­ßen wollten.

Thüringer Glasbläser sind in jüngster Zeit in größerer Anzahl zu dauerndem Aufenthalt nach Berlin gekommen. Die Erweiterung der elektrischen Beleuchtung und die damit verbundene Massenfabri­kation von Glühlämpchen hat sie in die Reichshanpt- stadt gesübrt.

OkstvkiL-Ungakn.

Oesterreich-Ungarn. Die erste Beratung der neuen Wehrvvrlage im österreichischen Abgeord­netenhause hat das sehr schöne Resultat gehabt, daß alle Parteien sich für die Vorlage erklärten, aber bei dieser Gelegenheit ist auch der unbesiegbare Haß der mächtig aufstrebenden jungzcechischeu Partei gegen Deutschland und das deutsch-österreichische Bündnis hervorgetrcten. Der Czechenführer Grcgr, sagte trocken heraus: er wünsche den Zusammenbruch den Bündnisses, das nichts tauge, und für diesen Fall müsse Oesterreich-Ungarn eine mächtige Armee haben. Bon diesem Gesichtspunkte aus bewillige er das Ge­setz. Diese in keiner Weise begründeten Aeußerungeu haben in Wien peinlich berührt und die Blätter tre ten ihnen mit aller Entschiedenheit entgegen. Indessen machen sich die Ezechen aus dem Tadel der Regierungspresse herzlich wenig und sie haben Grund dazu, denn die Regierungspolikit zieht ja gerade den czechischen Uebermut groß.

Spanien. Wie aus Madrid telegraphiert wird, hat das ganze spanische Ministerium seine Ent-: lassung gegeben. Die Neubildung unter dein bis­herigen Ministerpräsidenten hat bereits stattgesunden.

(Hiezu d as Unterhaltungsblatt JL 50.)

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