Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt für de« Oberautts-Bezirk Nagold.
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Dienstag den 15. Mai
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A m L L L ch e s.
N a g o l d.
An die Ortsbehörden, betreffend die Feststellung des durchschnittlichen Jahresarbeitsverdiensts land- und forstwirtschaftlicher Arbeiter.
Die K. Regierung des Neckarkreises hat durch Entschließung vom 4. d. Mts. den durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst der land- und forstwirtschaftlicher Arbeiter des Bezirks in folgender Weise fest- gestellt :
a) bei erwachsenen männlichen Arbeitern auf 330 Iss bei erwachsenen weiblichen Arbeitern auf 210 v) bei jugendlichen männlichen Arbeitern auf 170^, ä) bei jugendlichen weiblichen Arbeitern auf 130 Ausgenommen hievon sind die forstwirtschaftlichen Arbeiter in den Gemeinden: Altensteig-Stadt, Ebershardt, Egenhausen, Enzthal, Fünfbronn, Simmers- seld und Spielberg, für welche der durchschnittliche Jahrcsarbeitsverdiensl fcügestellt wurde: a) bei erwachsenen männlichen Arbeitern auf 300 d) bei erwachsenen weiblichen Arbeitern auf 100 v) bei jugendlichen männlichen Arbeitern auf 190^., ä) bei jugendlichen weiblichen Arbeitern auf 80 ^
Dies wird hicmit den Ortsbehörden der bestehenden Vorschrift gemäß mit dem Auftrag zur Kenntnis gebracht, entsprechende Veröffentlichung innerhalb der einzelnen Gemeinde alsbald erfolgen zu lassen.
Den 12. Mai 1888.
_ K. Oberamt. Or. Gugel.
Nagold.
An die Hrksvorfteber:, betreffend statistische Erhebungen über die Nachbarschaftssiratzcn des Bezirks.
Die Ortsvorsteher werden hiemit aus den Erlaß k. Ministeriums des Innern vom 27. April 1888 Zifs. 3816, betreffend statistische Erhebungen über die Nachbarschaftsstraßen des Landes, Amtsblatt S. 147 ff. hingewiesen.
Die nach I. Ziff. 1 dieses Erlasses von den Ortsvorstehern zu fertigenden Verzeichnisse sind alsbald unter Benützung des genanntem Erlasse angefügten Schemas zu fertigen und bis zum
25 d. Mts. dem Oberamt vorzulegen.
Das Oberamt erwartet, daß der Fertigung besagter Verzeichnisse alle Aufmerksamkeit zugewendet wird.
Den 12. Mai 1888.
_ K. Oberamt. Dr. G ugel.
Nagold.
Rekrutierung 1888.
Die Aushebung im Bezirk Nagold wird am 6. Juli d. I. stattfinden.
Nähere Bekanntmachung wird erfolgen.
Den 12. Mai 1888.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission: _ Oberamtmann vr. Gu g e l.
Ilorstarnt Wildberg.
Die Ortsvorsteher
werden angewiesen, die Art. 30—32 des Forst-Polizeigesetzes v. 8. Sept. 1879 sowie den II. und III. Teil der Waldfeuer-Ordnung v. 14. Juli 1807 Reg.- Blatt S. 345 in ihren Gemeinden innerhalb einer ^tägigen Frist vom Erscheinen dieses Blattes an gerechnet, bekannt zu machen.
K. Forstamt.
Hopfengärtner.
Tages Nettigkeiten.
Deutsches Reich.
Druckfehler. In dem Artikel in letzter Nummer: „Zur Geflügelseuche" haben sich einige sinnentstellende Fehler eingeschlichen. In Zeile 13 von oben lies: Schleimhäuten statt Tierhäuten, und in Zeile 8 von unten des Artikels: Borbeugungsmittel statt Verdauungsmittel.
L. Wildberg, 13. Mai. Die 2. Hauptversammlung des Schwarzwald-Bienenzüchter-Ber- eins Nagold war nach Wildberg bestimmt. Am heutigen Tage sammelten sich bis nachmittags 2 Uhr gegen 70 Personen im Gasthof z. Hirsch. Der Vorstand Klein eröffnet? die Versammlung mit herzlichen Begrüßungsworten; er gab sodann einen kurzen Bericht über den Stand der Bienenzucht im Bezirk, dahingehend, daß der lange und harte Winter hie und da, namentlich in Nagold, Opfer gefordert habe. Andere Orte seien vor größeren Verlusten verschont -geblieben. Durch die Zuckerbäckereien und Bierbrauereien werden viele Bienen angelockt und finden in denselben den Tod. Da der landwirtschaftl. Bezirksverein Nagold im Herbst eine Ausstellung von Geräten und Produkten plant, — die Bienenzucht aber ein Zweig j der Landwirtschaft ist, — so beschloß die Versammlung ^ sich ebenfalls an dieser Ausstellung zu beteiligen. Die ! Anmeldungen zur Ausstellung sind bis 1. Äug. beim ! Vorstand'anzubringen. Schullehrer B. von Ebhausen j berichtet in gelungener Weise über das, was die Inder, Aegypter, Griechen, Römer, Slaven und Deutschen über Ursprung, Wesen und Thätigkeit der Bienen glaubten. B. von I. berichtete über die Arbeiten des Imkers im Frühjahr und während der Schwarmzeit. Auch das Schwarmfassen wurde lebhaft besprochen. Als Resultat ergab sich das Bekannte: Sehe jeder, wie er's treibe! rc. In der nun folgen- ^ den Lotterie wurden unter 250 Losen etwa 64 Ge- ! winnste verteilt. Wegen vorgerückter Zeit konnte,, die I Anwendung der Körb'schen Kunstwabe nicht mehr j eingehend besprochen werden, j Stuttgart, 9. Mai. Am 2l. Juli werden s sächsische Turner hier zum Besuch eintreffen; man ! rechnet auf 200 Turner mit 6—800 Angehörigen.
! die dann von hier ans eine Turnfahn in die Alpen ! machen. (Da muß es an Geld nicht fehlen.)
Stuttgart, 11. Mai. DieRückkunftdes Königs Paars ist, wie schon gemeldet, auf Donnerstag den 17. d. M. festgesetzt. Ueber die Zeit der Ankunft hört man, daß dieselbe Mittags 1 Uhr 10 Minuten erfolgen wird. Wie in frühem Jahren werden auch diesesmal wieder die Turner, Schützen, die Krieger- und Sanitätsvereine vom Bahnhof bis zum Schloß Spalier bilden.
Stuttgart, 11. Mai. Der Kongreß des deutschen Papiervereins, welcher seinen Sitz in Dresden hat und dessen Tendenz der Schutz des Papier- und Schreibmaterialien-Handels vor Schaden durch Schwindelfirmen und das Streben ist, den Konkurrenzkampf möglichst zu mildem, tagte heute in Stuttgart. Die Generalversammlung war von 40 Delegierten, meist aus Nord- und Mitteldeutschland, besucht. Den Vorsitz führte H. Gmeiner-Beundorf. Die Mitgliederzahl beträgt insgesamt ca. 700. Der Verein bekämpft hauptsächlich auch den von Lehrern selbst betriebenen Handel mit Heften, Büchern rc. Eine beim preußischen Kultusminister v. Goßler ein- gereichtc Beschwerde hierüber wurde zurückgewiesen, der Verein erwartet aber, daß die Behörden ihn unterstützen werden. Als Ort für die nächste Generalversammlung wählte man einstimmig Hamburg. Für morgen haben die Kongreßmitglieder einen Ausflug
nach Wildbad, am Sonntag den Besuch der k. Schlös
ser projektiert.
)- (Neues Submissions-Verfahren.) Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben kürzlich eine Verfügung erlassen, betreffend die Vergebung von Leistungen und Lieferungen in den Departements des Innern und der Finanzen. Die Behörden in diesen Departements sind angewiesen, vom 1. Juli 1888 ab die in dieser Verfügung getroffenen Bestimmungen, soweit nicht Ausnahmen zuzulassen sind, einzuhalten. Den Gemeinde-, Stiftnngs-, und Amtskörpcr- schaftsbehörden wird dagegen nun empfohlen, diese Bestimmungen gleichfalls zur Anwendung zu bringen. Die Verfügung enthält eine Reihe von Bestimmungen über die Art der Vergebung, über das Verfahren bei Ausschreibungen, über Form und Fassung der Verträge, endlich über Inhalt und Ausführung der Verträge. Im einzelnen enthält dieselbe u. A. folgende Bestimmungen: Bei Bauarbeiten werden den Bewerbern auf Verlangen von den Kostenvoranschlägen Auszüge verabfolgt. Umfangreichere Ausschreibungen sind derart zu zerlegen, daß auch kleineren Gewerbetreibenden und Handwerkern die Beteiligung an der Bewerbung ermöglicht wird. Bei größeren Hochbauten hat daher die Vergebung nach den einzelnen Titeln des Anschlags — den verschiedenen Gewerbs- und Handwerkszweigen entsprechend — zu erfolgen. Besonders umfangreiche Anschlagstitel sind in mehrere Lose zu teilen, infolge dessen die Konkurrenzfähigkeit der kleineren Geschäftsleute nicht allein erhalten, sondern noch gesteigert werden dürfte. Bezüglich der weiteren Bestimmungen über das Verfahren bei Ausschreibungen sind die über die Zuschlagserteilung wohl von der größeren Bedeutung, insofern dieselben dazu geeignet sind, die geltend gemachten Mißstände des seitherigen Submissionsverfahrens, wenigstens bei einem großen Teil der Bauten und Lieferungen für den Staat zu beseitigen. Nämlich bei der Zuschlagscrteilung darf die niedrigste Geldforderung als solche nicht ausschließlich berücksichtigt werden. Der Zuschlag darf nur auf ein in jeder Beziehung annehmbares, die tüchtige und rechtzeitige Ausführung der betreffenden Arbeit oder Lieferung gewährleistendes Gebot erteilt werden. Ausgeschlossen von der Berücksichtigung sind unter anderem solche Angebote, welche in einem offenbaren Mißverhältnis zu der betreffenden Leistung oder Lieferung stehende Preisforderung enthalten, so daß nach dem geforderten Preise an und für sich eine tüchtige Ausführung nicht erwartet werden kann. Nur ausnahmsweise darf in diesem Falle der Zuschlag erteilt werden, sofern der Bewerber als zuverlässig und leistungsfähig bekannt ist und ausreichende Gründe für die Abgabe des ausnahmsweise niederen Gebots beigebracht sind oder auf Befragen beigcbracht werden. Bei der Vergebung von Bauarbcitcn sind im Falle gleicher Preisstellung die am Orte der Ausführung oder in der Nähe desselben wohnenden Gewerbetreibenden vorzugsweise zu berücksichtigen. Der Regel nach ist die für die vertragsmäßige Ausführung von Leistungen und Lieferungen zu stellende Kaution nicht höher als 50/0 der Vertragssumme zu bemessen. Wenn die zu hinterlegende Kaution den Betrag von 50 ^ nicht erreichen würde, so kann auf Sicherheitsleistung überhaupt verzichtet werden. Kautionen bis zu 300 ^ können durch Einbehaltung von Abschlagszahlungen eingezogcn werden. Die Kaution kann außer durch Verpfändung von Liegenschaft und Kapitalien, Hinterlegung von Wertpapieren von bar Geld oder Wechseln, auch durch Bürgschaft geleistet werden. Den öffentlichen Ausschreibungen sind die durch das Gewerbeblatt öffentlich bekannt zu machenden Bedingungen zu Grunde zu legen, auf welche in den Ausschreibungen selbst demnächst nur verwiesen wird.
Ueber das Befinden des Großherzogs von Baden wird aus Karlsruhe berichtet: Die starke katarrhalische Luftröhren-Entzündung verläuft langsam, aber regelmäßig.
Karlsruhe, 10. Mai. (Viehseuchen.) Ueber den Stand der Viehseuchen im Großherzogtum Baden berichten die amtlichen Mitteilungen, daß zu Anfang des Monats Mai der Milzbrand in 15 Gemeinden und 15 Ställen mit 93 Stück Vieh bestand, der Rauschbrand in 3 Gemeinden und 3 Ställen mit 33 Stück Vieh, der Bläschenaus- schlag in 21 Gemeinden und 54 Ställen mit 221 Stück Rindvieh und 3 Pferden, die Räude in 21 Gemeinden und 169 Ställen mit 799 Schafen. Der Amtsbezirk Pforzheim ist zur Zeit frei.
München, 9. Mai. An den Sohn des verst. Frhrn. v. Pranckh ist seitens des Reichskanzlers ein