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in 8 tuttMkt

«bermmmt Verficherungeu auf den Todesfall von Mk. 1000 bis 160000 in lebensläuglicker oder abgekürzter Form.

Durch die Zahlung der ersten Prämienrate tritt die Versicherung in volle Kraft; Klauseln, welche die Versicher­ung anfechtbar machen könnten. find statutarisch ausgeschlossen. Die Auszahlung der anfallenden Versicherungssummen erfolgt sofort ohne Diskonto-Abzug

Alle Ueberschüffe fließen voll und ganz den Versicherten zu.

Im laufenden Jahre kommen »tL 2 031313 und in den nächsten 4 Jahren weitere ca. ^ 8800000 zur Ver­minderung der Prämien als Dividenden zur Verteilung.

Das Jahr 1886 brachte einen Ueberschuß von ^ 2847 l77^44°/g der Prämie nach Plan All. Die Dividen­den können nach verschiedenen Plänen bezogen werden;

Plan HI bietet vom 6ten Verfiel erungsjahre ab die höchstmöglichen Dividenden, je nach der Versicherungsform 4170°/o der einfachen Todesfallprämie;

Plan ^III gewährt bedeutende Gewinnanteile, die eventuell die versicherte Summe übersteigen können; nach Plan L erhält der Versicherte eine alljährlich um 3°/o steigende Dividende, z. B. nach 20-Jahren ca. 60°/o, nach 40 Jahren ca. 120°/« der Prämie.

Bersicherungsstand 266 Millionen, Bankfonds ca. 64 Millionen, Extra-Reserve ea. 12 Millionen Mark.

Anträge nehmen entgegen die Vertreter:

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Freienstein b. Rorbas, Aug. 1885. Adresse:Bremicker postlag. Constanz."

Sprechsaal.*

Wenn in einerOrtsstraße" (nicht außerhalb Elters) Haufen von Nadel- h olzreisach errichtet werden, namentlich nahe bei Staatsgebäuden ein solcher etwa 20 Fuß lang, 4 Fuß breit, 10 Fuß hoch, wer hat gegen solchen Leicht­sinn einznschreiten? Ortspolizei oder Feuerschau oder Staatsbehörde?

Ein Teil unserer Metzger überbieten sich in jüngster Zeit mit dem Abschlag der Fleisch­preise: Bietet da einer Ochsenfleisch zu SO 4, so kommt ein zweiter und erläßt solches zu 48 4; heute bietet einer Ochsenfleisch zu 44 4, ein anderer Rindfleisch l. Qualität ebenfalls zu 44 4 an, welche Konkurrenz dem konsumierenden Publikum neben einem stillen Lächeln noch die Genugthuung gewährt, nun­mehr etwas billiger Fleisch zu erhalten, was gegenüber den Viehprcisen schon länger gebo­ten erschien. Eine andere Frage ist es aber, ob das angcbotene Ochsenfleisch und Rindfleisch I. Qualität zu 44 4 auch diese Bezeichnung verdienen u. ob hier die städt. Fieischschau nicht Verpflichtet ist, demKind" den wahren Namen zu geben. Denn nach unserer Ansicht ist ein Metzger, der Kuh- und Rindfleisch als Ochsenfleisch verkauft, ebenso strafwürdig, wie ein Wirt, der in Berlin gebrautes Bier als ächtes Grätzcr und Kitzinger Bier ausschcnkt.

* Wir bemerken, daß Sprechsaal-Artikel auch von auswärts hier Aufnahme finden u. nicht immer ans Nagold allein Bezug haben.

Red.

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