Mo. 83

81. Jahrgang

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Dienstag, äen W. Juki 1886.

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ganz Württemberg 2 70

ArnMche Mekanntmachungen.

Calw.

Bekllkmtmllchung,

betr. die Anmeldung nnfallversicherungspflichiiger Betriebe.

Laut Bekanntmachung vom 27. Mai 1886 (Reichsgesetzblatt Nr. 17, S. 190) hat der Buudesrath auf Grund des § 1, Absatz 8 des Unfall/ Versicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 (Neichsges.-Bl. S. 69) beschlossen:

Arbeiter und Betriebsbeamte, welche von einem Ge­werbetreibenden, dessen Gewerbebetrieb sich auf die Ausführung von Schreiner-, Einsetzer-, Schlosser- oder An-' schlägearbeiten bei Bauten erstreckt, in diesem Ver­trieb beschäftigt werden, mit der Wirkung vom 1. Januar; 1887 ab für v ersich erungsp f lichtig zu erklären.'

Gemäß § 11 des Unfallversicherungsgesetzes und der Bekanntmachung des Reichsversicherungsamtes vom 10. Juni d. I., beziehungsweise des K. Ministeriums des Innern vom 22. Juni d. I. (Reg.-Bl. S. 210) hat daher jeder Unternehmer eines der vorbezeichneten Betriebe denselben unter Angabe des Gegenstands und der Art des Betriebs, sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten Personen

vis längstens 1. September d. I. durch Vermittlung der Oltsbehörde bei K. Oberamte anzumelden.

Die genannten, Arbeiter sind auch dann anzumelden, wenn -sie nicht ausschließlich, sondern nur zeitweise, oder gelegentlich bei Bauten (einschließlich der Baureparaturen und der sonstigen Arbeiten an bestehenden Bauten) und auch dann, wenn weniger als 10 versicherungspflichtige Arbeiter in dem be­treffenden Betriebe beschäftigt sind. Sodann ist nicht die Zahl derjenigen Arbeiter anzumelden, welche im Monat der Anmeldung, sondern die Zahl derjenigen, welche während der Zeit der Vornahme der fraglichen Arbeiten (der Bauzeit) beschäftigt werden.

Die Anmeldepflicht erstreckt sich übrigens nicht auf die Unternehmer von Betrieben, welche bereits als Betriebe mit Motoren oder mit mindestens 10 Arbeitern in das Kataster einer Berussgenossenschaft ausgenommen sind.

Zum Zweck rer vorschriftsmäßigen Anmeldung der versicherungspflichtigen Betriebe werden den noch Kenntnis der Ortsbehörde als versicherungspflichtig angenommenen Unternehmern gedruckte Formulare unentgeltlich zugestellt

werden, welche auszusüllen, zu unterzeichnen und der Ortsbehörde zur Vor­lage an das O1>eramt zu übergeben sind, wobei noch ausdrücklich darauf auf­merksam gemacht wird, daß Unternehmer versicherungs« pflichtigerBetriebe, welchen ausUebersehen Anmelde­formulare nicht zugestellt werden, hierdurchvonihrer Anmeldepflicht nicht befreit werden.

Schließlich wird darauf hingewiesen, daß Betriebsunternehmer, welche die vorgeschriebene Anmeldung nicht bis längstens 1. September d. I. er­statten, hierzu durch Geldstrafe im Betrag bis zu 100 angehalten werden können.

Den 18. Juli 1886. K. Oberamt.

F l a x l a n d.

Calw.

An -te Grtövorsteyer.

Unter Bezugnahme auf die vorstehende Bekanntmachung werden die Ortsvorsteher veranlaßt, die Bekanntmachung des Reichsverstcherungs-Amts vom 10. Juli d. I. (Reg.-Bl. S. 210) in ihren Gemeinden durch öffent­lichen Anschlag oder auf sonst geeignete Weise zu publicieren.

Zur Feststellung der erforderlichen Zahl von Anmeldeformularen ist aus jeder Gemeinde der voraussichtliche Bedarf an solchen binnen 3 Tagen anzu­zeigen, worauf den Ortsvorstehern dieselben in Bälde zugehen werden. Aus Gemeinden, in welchen versicherungspflichtige Betriebe nicht sind, wird Fehl­anzeige erwartet.

Am 1. September d. I. haben sodann die Ortsvorsteher nach vorheriger Prüfung der Vollständigkeit der Anmeldungen und eventuell sofortiger Her­beiführung unterbliebener Anmeldungen die sämtlichen Anmeldungen dem Oberamt vorzulegen und dabei anzuzeigen, ob, bezw. welche Anmeldungen etwa noch rückständig sind, oder einer Berichtigung bedürfen.

Den 18. Juli 1886. K. Oberamt.

F l a x l a n d.

Bekanntmachung.

Unter den Schafen des Schäfers Zeller in Simmozheim ist die Schafräude erloschen, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Calw, den 17. Juli 1886. K. Oberamt.

F l a x l a n d.

(Nachdruck verboten.)

Die Falschmünzer.

Kriminal-Roman von Gustav Lössel.

(Fortsetzung.)

Er fand dasselbe mit einer graubraunen, sich fettig anfühlenden Masse ange­füllt, deren wahren Charakter er sich nicht zu erklären vermochte. Doch war er keinen Augenblick in Zweifel darüber, daß er es hier mit einem neuen Sprengstoff, vielleicht mit Dynamit, zu thun habe.

Er wurde in dieser Annahme bestärkt durch die ivieder aufgefundene Zünd­schnur, auf welcher an ihrem äußersten Ende ein Zündhütchen festgekniffen ivar. Eduard hatte mehrfach von dem Dynamit und seiner Entzündung gelesen, und diese Bereitung der Zündschnur deutete auf ein solch furchtbares Sprengmaterial.

Er mußte sich vor der Hand mit der Vernichtung des Zünders begnügen, und stülpte nun das größere Faß wieder über das Kleinere, so daß für den Augenblick keine Gefahr obwaltete. Dieselbe konnte nur durch Einlage eines neuen Zünders zurückgerufen werden.

Natürlich beschäftigte sich Eduard zunächst mit der Frage, warn m sein Vater wie ein zweiter Guy Fawkes unter seinem Palast eine solche Mine legte, und er kam zu keinem anderen Resultat, als daß dies mit der einzigen Absicht geschehen, Jenen gelegentlich in die Lust zu sprengen. Und damit stand er wieder vor der Frage warum?

Der zunächstliegende Gedanke war der, daß sein Vater in eine Verschwörung verwickelt oder Mitglied einer geheimen Anarchistenverbindung war, welche bei ihm ihr Depot hatte. Als er aber noch weiter darüber nachsann und sich Alles vergegen­wärtigte, was ihm von dem Charakter und der Lebensweise seines geschäftstüchtigen Vaters bekannt geworden, schien ihm das schier unglaublich. Warum hätte er sonst auch den Anarchisten Matthies entlassen?

Außer dieser gab es aber nur noch zwei Auslegungen für diese furchtbaren Vorbereitungen. Entweder handelte sein Vater im Irrsinn, von Verfolgungswahn

ergriffen, oder diese Räume bargen außer dein Sprengstoff noch Etwas, das nie ent­deckt werden durste und um deffentwillen, das heißt, um es nie zu Tage kommen zu lassen, Jener bereit war, sein ganzes Haus in eine Trümmerstätte zu verwandeln. Was konnte es aber anders sein als ein Verbrechen, und ein solches traute Eduard seinem Vater ebenfalls nicht zu.

Freilich, wenn er alles das in Betracht zog, was über seines Vaters nächtliche Wanderungen schon gesprochen und gemunkelt worden war, konnte er sich einem dies­bezüglichen Verdacht nicht verschließen.

Noch mit seinen Vermutungen hierüber beschäftigt, vernahm er ein dumpfes röchelndes Stöhnen, welches aus irgend einem Teile des Kellers, am ehesten aber aus. der Erde zu kommen schien.

Eduard schrak zusammen.

War das wieder nur eine Sinnestäuschung wie vorhin der hinter ihn: vorbei­streichende Schatten? Oder hatte er recht gehört?

Er verhielt sich einen Augenblick ganz ruhig und lauschte angestrengt; aber vergebens. Der Laut war verklungen, ehe er ihn noch recht gehört hatte. Es mußte also doch wohl eine Täuschung seiner aufgeregten Sinne sein.

Eduard suchte nun weiter unter den Fässern und da er hier nichts Verdächtiges mehr fand, nach der irgendwo verborgenen Thür.

Diese aufzufinden war unendlich schwer, da die Fässer alle nach den Wänden zu dicht gedrängt und übereinander getürmt standen.

Er mußte also an allen vier Wänden suchen und die Fässer dort weit genug abrücken, um die verborgene Thür zu finden.

Das schon ließ vermuten, daß jene letzte Thür das eigentliche Geheimnis berge; und um so eifriger war Eduard bemüht, diese Thür zu finden.

Freilich konnte sie ebensowohl unter den Fässern sich befinden eine Fallthür sein und dann konnte er tagelang suchen, ehe er sie fand.

Nach etwa einhalbstündigem Suchen hielt Eduard erschöpft inne.

Er dachte daran, was nun werden solle, wenn es seinem Vater einsiele, auch in dieser Nacht einen Rundgang durch den Keller zu machen, um sich von der sicheren Verborgenheit seines düsteren Geheimnisses zu überführen.