' Nagold.
Die aufgetauchte Meinung, daß solchen nur die Militär-Vereine benützen dürfen, ist irrig; hiezu ist jedermann mit der fahrplanmäßigen Taxe berechtigt. Die Preisermäßigung hiebei ist aber nur den Militär-Vereinen gestattet. _ 8tepkian 8olraibl6.
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Nagold.
Zum
NuttMileiWsku-Nttkaiif.
Im Gesellschafter Nr. 106 wurde der gewiß für Stadt und Bezirk interessante heurige Erlös aus den Weiß- und Rot- tannen-Zapfen im Nagolder Stadtwald mit 704 veröffentlicht und der Wahrheit gemäß kurz begründet. Man sollte nun freilich glauben, daß „alle" Steuerzähler von Nagold diese Mitteilung „vom Rathause" mit ungetrübter Freude vernommen hätten, zumal ja die Zapfenkäufer lauter auswärtige Leute sind. Aber siehe da! In dem Fragzeichen- Artikel von Nr. 108 des Gesellschafters hat nun eben doch ein Nagolder Steuerzähler auf jene harmlose Mitteilung eine sehr erregte öffentliche Entgegnung i vom Stapel lausen lassen.
Der Einsender dieses wird nach dem Urheber dieser Entgegnung nicht weiter nachforschen und enthält sich auch, Mutmaßungen über seine Beweggründe auszusprechen oder auch nur das Publikum solche zwischen den Zeilen lesen zu lassen. Allein mitvkranlaßt von Mitgliedern der städtischen Behörde hält er sich für ebenso berechtigt als verpflichtet, die in jenem Artikel „mit wenigen Zeilen" (weil ohne Begründung), aber in vielen Punkten öffentlich angegriffene hiesig« Forst- und Steuer-Verwaltung auch wieder öffentlich zu verteidigen, wird sich aber dabei auf eine rein sachliche Widerlegung beschränken. —
Der Urheber des gegnerischen Artikels will zunächst der Stadtkasse zwar diese „außergewöhnliche Bereicherung" aus dem Zapfen-Erlös gönnen, allein — gleichzeitig hätte er es den Zapfenkäufern „doch eher" gegönnt, wenn sie sich durch wohlfeilere Zapfen einen höhren Gewinn hätten verschaffen können. Wie nun er eine solche gleichzeitige Begünstigung von Verkäufer und Käufer fertig bringt, bleibe ihm überlassen! Die auf die ausschließliche Fürsorge für die Stadtkasse beeidigte städtische Verkaufs- Kommission ihrerseits aber hielt und hält es für logisch und thatsächlich unmöglich, bei einem Verkauf von Stadtwald - Produkten gleichzeitig ebensosehr oder gar (wie der Artikelschreiber will) „noch eher" für das Interesse der Käufer, als für das der Zapfen verkaufenden Stadt Sorge zu tragen! Auch würden alle nicht selbst begünstigten „Steuerzahler" eine pflichtwidrig, die Käufer begünstigende Berkaufskommission sich baldigst ernstlich verbitten.
Ob das im gegnerischen Artikel ent
haltene Mitleid mit kärglich belohnten Zapfenkäufern so ernstlich zu nehmen sei, bleibe dahingestellt. Immerhin tragen die Mitglieder der Verkaufskommission (auf Verlangen nachweisbar) außeramtlich auch ein mitleidiges Herz in ihrem Busen. Muß denn aber nicht bei ihren Amtshandlungen das ihnen speziell anvertraute städtische Interesse ihre nächste Sorge sein?
In jener Mitteilung „vom Rathause" waren ferner (gewiß auch national-ökonomisch unanfechtbar) die hohen Zapfen- Erlöse in erster Linie dem Mangel an Samen-Vorrat und der deshalb Heuer vorauszusetzcnden starken Nachfrage nach frischem Rottannen-Samen zugeschrieben. Der Verfasser des gegnerischen Artikels bestreitet auch dies und will „in den vorhandenen Samenlagern" besser orientiert sein. Nun kann aber Einsender dieses jedermann ein Schreiben der nächst der hiesigen Geigle'schen Wohl bedeutendsten süddeutschen Samenhandlung von Keller in Darmstadt, dat. 16. Sept. d. I., vorzeigen, worin es heißt: „Was gegenwärtig noch von Rottannensamen vorhanden ist, ist alte Ware von wenig Wert, so daß man mit Recht sagen kann, von Rottannensamen seien nur noch geringe Vorräte bei den Samenhandlungen zu finden." Denn selbstverständlich verlangen im Frühjahr unter 10 Käufern 9 blos frischen oder höchstens 2jährigen Samen. Von letzterem aber hatte auch die hiesige Samenhandlung schon in diesem Frühjahr ihr Lager so vollständig ausverkauft, daß sogar der Restbedarf von blos 6 K für den hiesigen Staotwald von Darmstadt bezogen werden mußte. —
Wenn ferner der Fragzeichen-Mann über die „enormen Wald-Ausgaben" in Nagold seufzt, so wird sich — zugleich zur Aufklärung der durch solche Seufzer unnötig mitbeunruhigten Dezember-Wähler — ein auf amtliche Zahlen gestützter öffentlicher Nachweis über die hiesigen Wald-Einnahmen und Wald- Ausgaben Vorbehalten, woraus jeder Vorurteilsfreie sich überzeugen wird, daß die, ja überdies einer sachverständigen Ober-Aufsicht und der Genehmigung der bürgerlichen Kollegien unterstellte Beförsterung des Stadtwalds als eine rationelle gelten kann. —
Rein unverständlich ist es sodann, daß und wie — laut dem gegnerischen Artikel — die Zapfenkäufer in Nagold „durch künstliche Machinationen zur Zahlung außergewöhnlicher Preise geschraubt" worden sein sollen! Wer hätte denn solche Machinationen ausgenbt? Und worin hätten solche bestanden? Die ganze Verhandlung war ja doch ein freier öffentlicher Aufstreich! Hat denn aber die Verkaufskommission wahrlich nicht blos ihre Schuldigkeit gethan, wenn sie das Anfangs offenbar vorhandene, und natürlich den Zapfenkäufern gar nicht zu verargende Einverständnis derselben in Niederhaltung der Zapfen-Preise sowohl durch Ueberredung als auch durch unbeugsames Festhalten an dem durch die Forst-Verwaltung geschätzten Zapfen- Ertrag zu durchbrechen versuchte, und zwar, wie sich zeigte, mit bestem Erfolg? Wie kommt es nun, daß jener Verfasser des gegnerischen Artikels, obgleich offenbar selbst auch Nagolder Steuerzähler, der Berkaufskommission für diese ihre Leistung „keinen Dank weiß?" Durchsichtiger ist freilich, daß und warum „manch Anderer," soll wohl heißen, die Zapfenkäufer der Verkaufskommission nicht hold gesinnt sind. Um so unnötiger und rücksichtsloser gegen die Verkaufskommission war es daher auch, in dieser Hinsicht durch jenen Artikel
von Nagold aus noch Oel in dies auswärtige Feuer zu gießen. Wenn übri- ! gens je die Zapfenkäufer durch die Kunst j der Berkaufskommission sich wirklich zur Zahlung allzuhoher Preise Hinreißen j ließen (was erst die Zukunft lehren wird), so wäre das ganz ihre Schuld. Denn durch vorherige eigene Schätzung des Zapfen-Ertrags im Stadtwald einer — und bei Besonnenheit während des Aufstreichs - Verkaufs andrerseits konnten sie ja einer solchen, wie gesagt noch sehr fraglichen Einbuße Vorbeugen, zumal sie ja wußten, daß noch eine Masse Zapfen in andern Gemeinde- und in Staats-Waldungen zum Verkauf kommen werde. Allerdings hat die hiesige Forst-Verwaltung, gerade um den für den ersten Zapfen-Verkauf im Bezirk zu erwartenden starken Anlauf von Zapfenkäufern für unsre Stadtkasse möglichst auszunützen, ihrerseits mit dem Zapfen-Verkauf sich beeilt. Und für eine solche, doch wohl jedem Nagolder Steuerzähler einleuchtende und zugutkommende Wachsamkeit, Umsicht und erfolgreiche Bemühung wird man dann noch in dem Bezirksblatt öffentlich angegriffen!!!
Ebenso unverständlich ist ferner die Klage jenes gegnerischen Artikels, daß der Steuerzähler von den hohen Wald- Einnahmen „wenig empfinde." Bei einigem Nachdenken muß sie ja Jeder wenigstens indirekt, nämlich in der Nicht-Erhöhung des heurigen Gemeindeschadens trotz erheblicher außerordentli- chcr Ausgaben, also in seinem richtig verstandenen Steuerbüchlein selbst entdecken. Denn woher anders, als aus den gegenüber dem Etatsatz so bedeutend höhern Holz-Erlösen Pro 1884!85 hätte sich endlich wieder ein unentbehrliches Betriebskapital für die seit einer Reihe von Jahren auf das Geldholen aus der Handwerkerbank mitangewiesene Stadtpflege ansammeln lassen? Und wie würden sich vollends die neuesten, sehr zweckmäßigen, aber eben doch außerordentlichen Ausgaben für die Versetzung und Verwandlung des Thorhäuschens in ein Armenhaus, für die sehr wünschenswerte Errichtung einer eigenen Stadtmusik und dergleichen mehr ohne Erhöhung des Gemeindeschadens bestreiten lassen, wenn man nicht pro 1884j85 so auffallend hohe Ueber-Erlöse aus dem Stadtwald erzielt hätte?
Wenn endlich jener unvorsichtige Artikelschreiber am Schluß sogar erst von einer zukünftigen städt. Verwaltung die „Freude" erwartet, daß sie „den Stadtwald für alle Steuerzähler einträglich machen," so ist er bei diesem weitern Angriff auf die bisherige städtische Verwaltung den Nachweis schuldig geblieben (und wird ihn wohl auch schuldig bleiben), inwiefern denn die letztere bisher die Wald-Einnahmen beziehungsweise den hievon abhängigen Gemeindeschaden nach einem ungerechten Maßstab auf die Steuerzähler umgelegt habe. —
Im Hinblick auf vorstehende Widerlegung dürfte die Nagolder Bürgerschaft bis auf Weiteres — unerschüttert in ihrem bisherigen Vertrauen auf die Forst- und Steuer-Verwaltung — getrost über jenen Fragzeichen-Artikel „zur Tages-Ordnung übergehen". —
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empfiehlt _ G. W. Zaiser.
Hochdorf, OberamS Horb.
Die Gemeinde verakkordiert am Samstag den 19. Sept., vormittags 10»/, Uhr, die Herstellung von 400 Quadratmeter Kandeln.
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im Ikonen.