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l. Janr. 1885.

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Amts- und Intelligenz-Blatt für de» Oberamts-Bezirk Nagold.

Erscheint wöchentlich »mal: DicnStaz, Donnerstag and San,Stag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Drägerlobn) 80 4, in dem Bezirk 1 ^ - «i,

außerhalb det Bezirks 1 20 MonatS-

abonncment nach Verhältnis.

Samstag de« 24. Januar.

In,erNon»gedühr ,ür die lipalttge Zeile aus ge­wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S vei mehrmaliger je 6 Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe de« Blatte- der Druckerei aufgegeben sein.

1885 .

Amtlicher.

Kek«»»t««»ch»nrs.

BezirkSPolizriliche Vorschrift, betreffend die Beleuch­tung der Fuhrwerkt bei Nacht.

Unter Bezugnahme auf Z. 366, Ziffer 10 des Strafgesetzbuches für das deutsche Reich und die Art. 51 und 52 des Landesgesetzcs vom 27. Dezember 1871, betreffend Aenderuug des Polizeistrafrechts, wird mit Zustimmung des Amtsversammlungs-Aus- schusses vom 17. Dezember v. I. und mit Genehmi­gung k. Kreisregierung vom 2. d. M. für den Ober­amtsbezirk Nagold folgendes angeordnet:

8 > 1 -

Vom 1. Febrime 1885 an muß während der Dunkelheit jedes auf öffentlicher Straße befind­liche Fuhrwerk vorschriftsmäßig beleuchtet werden.

8 - 2 .

Als öffentliche Straßen im Sinne des H. 1 dieser Vorschrift sind die Staats- und sämtlichen Orts- straßen, sowie diejenigen Fahrwege anzusehen, welche den Nachbarschafts-Verkehr vermitteln; ausgenommen sind die Feld- und lloßen Waldwege.

8- 3-

Die Beleuchtung geschieht:

») bei einem Fuhrwerk, welches vorzugsweise zur Personenbeförderung dient, durch eine oben am Verdeck in zweckentsprechender Weise ange­brachte Laterne oder durch zwei Laternen, welche an den Seiten, soweit wie möglich nach vor- nen, anzubringen sind,

d) bei anderem Fuhrwerk durch eine Laterne, welche in der Mitte der Vorderseite an oder auf dem Fuhrwerk dergestalt anzubringen ist, daß ihr Licht ungehindert durch das Gespann nach vor- nen fällt.

Wo vermöge der Bauart oder der Ladung des Fuhrwerks die Beleuchtung nicht an letzterem selbst angebracht werden kann, ist es gestattet, sie an den Pferden oder an der Deichsel mitzuführen.

Die Laternen müssen in ordnungsmäßigem Stand und mit hell leuchtendem Licht versehen sein.

8- 4.

Uebertretungen dieser Vorschrift unterliegen der Strafbestimmung des Z. 366 'des Strafgesetzbuches.

Sowohl die k. Landjäger, als Straßenwärter und Polizeibediensteten werden angewiesen, die Ein­haltung dieser Vorschriften genau zu überwachen und jede Uebertretung der betreffenden Ortspolizeibehörde zur Anzeige zu bringen.

Den 20. Januar 1885.

K. Oberamt. Güntner.

Tages-Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

Stuttgart, 20. Jan. (Erhöhung des Ge­treidezolls.) In der gestrigen Sitzung des Gesamt­kollegiums der Kgl. Centralstelle für die Landwirt­schaft. welcher zeitweise Se. Exzellenz der Herr Minister des Innern von Holder präsidierte, sprach sich das Kollegium nach 5stündiger Debatte fast einstimmig für eine Erhöhung des Zolls auf Getreide und andere landwirtsch. Produkte aus. In der Vorlage der Reichsregierung werden als solche außer Weizen, Roggen, Gerste, Hafer zur Zoller­höhung vorgeschlagen: Mehl, Hülsenfrüchte, Mais, Buchweizen, Reps, Anis, Koriander. Fenchel, Malz, Honig, Branntwein und Schaumweine.

Stuttgart, 22. Jan. Heute starb an Herz­lähmung der Herr Präsident a. D. Dr. Gustav v. Binder, geboren zu Augsburg am 30. Juli 1807.

Binder war eine reich angelegte mit seltenen Gaben des Geistes ausgerüstete Natur. In religiöser Be­ziehung war er freisinnig, und man erinnert sich, wie sein Auftreten am Grabe seines Freundes Dr. Strauß ihm Angriffe von seiten der strenggläubigen Partei eingetragen hat.

In Folge Ablebens Sr. K. Hoheit des Prin­zen August von Württemberg vermindert sich die Position 2 des würtkembergischen Ausgabenetats um 20 461

Göppingen, 19. Jan. Eine Erfindung, die auch in weiteren Kreisen bekannt zu werden ver­dient, hat der auf dem hies. Bahnhof stationierte Weichenwärter Lutz gemacht. Dieselbe bezweckt eine leichtere und sichere Handhabung von Weichen. Lutz hat für diese Vorrichtung, die mit geringen Kosten an jeder Weiche anzubringen ist und die sich bis jetzt als sehr zweckmäßig erwiesen hat. sich in Deutsch­land Musterschutz auf drei Jahre erworben und um Patentierung in Belgien, Frankreich und Oesterreich nachgesucht.

Nachdem der Brand in Großgartach voll­ständig gelöscht ist, wird der Schaden folgenderma­ßen sestgestellt: Abgebrannt sind: 13 Haupt- (Wohn)- Gebände, 57 Nebengebäude (inkl. kleiner Ställe, Schuppen rc.) Erheblicher beschädigt sind: 4 Haupt-, I Nebengebäude. Der Jmmobiliarschaden (für 27 Gebäudeeigeniümer) betrügt ca. 136 000 Der Mobiliarschaden ist noch nicht zu bestimmen. Die Obdachlosen (25 Familien mit ca. 130 Köpfen sind sämtlich im Ort untergebracht. Die Abgebrannten gehören größtenteils zu den bemittelteren Einwoh­nern und sind mit Ausnahme eines einzigen mit ihrem Mobiliar versichert. Die Entstehungsursache ist wahrscheinlich Fahrlässigkeit; vorsätzliche Brand­stiftung wird nicht vermutet. Das Pfarrdorf zählt 1967 Einwohner und liegt 7 Kilometer von Heilbronn an der Linie Eppingen-Karlsruhe.

Aus Württemberg ist dem Reichskanzler folgende, von der Nordd. Mg. Ztg. veröffentlichte Zuschrift zugegaugen:Ich bitte meine Freiheit ent­schuldigen zu wollen, indem ich mir erlaube, einige Zeilen an Sie zu richten; nemlich ich und einige Bekannte haben eine Bauernversammlung ausgeschrieben, in welcher der Beschluß gefaßt wurde, den h. Reichs­tag iu bitten, den Fruchtzoll von '/» auf 3 bis 4 zu erhöhen, welche Eingabe ich heute im Auf­träge an das Präsidium abgeschickt habe mit 153 Unterschriften, und zwar nur aus 3 Orten der Um­gegend. Insbesondere aber erlaube ich mir, Ihnen aufrichtig zu danken für Ihre Standhaftigkeit im Reichstage, und habe an den Unbilden, welche Sie erfahren haben am 15. Dez. 1884, sowie am 9. Jan. 1885 großen Anteil genommen. Seien Sie versichert, daß ich die größte Sympathie für Sie habe, die nur ein Mensch haben kann: die Jahre 1866 bis 1870 sind in meinem Herzen als die größten Er­eignisse eingraviert; ich bin 1813 geboren und habe viel erlebt, und wünsche nur noch, daß der Reichs­tag aus seiner Zerfahrenheit heraustreten möchte und sich einer besseren Verständigung und Uneigen­nützigkeit mit der Reichsregierung befleißigen möge."

Brandfälle: In Nereshcim am 18. ds. die dem Gipser Alt gehörige Zementdachziegelei; Brand­stiftung kann mit Sicherheit angenommen werden.

Aus Baden, 20. Jan. Die Schlacht- und Siegestage von Belfort (16.18. Jan. 1871) sind im ganzen Lande namentlich von den Militär-Ver­einen festlich begangen worden.

Mannheim, 20. Jan. Die Wahrscheinlich­

keit, daß der in Hockenheim Verhaftete mit dem Frankfurter Verbrechen in einem gewissen Zusammen­hang steht, wird immer größer. Heute morgen wurde der Arrestant fest geschlossen unter Bedeckung von 3 Kriminalschutzleuten aus dem Haftlokale in die Werkstatt des Herrn Hosphotographen Bühler beim Stadtparke verbracht, wo er in verschiedenen Stellungen photographiert wurde. Der Verbrecher, der im Anfang verschiedene widersprechende Angaben über seine Person machte, verweigert nunmehr jede daraus bezügliche Antwort. Ehe er zum Photogra­phen verbracht wurde, forderte man ihn nochmals auf, seine Personalien der Wahrheit gemäß anzu­geben, worauf der Verbrecher meinte, die Verbrei­tung seiner Photographie würde schon dazu bei­tragen, seine Persönlichkeit festzustellen; man möge ihn also in Ruhe lassen.

Von Schifferjtadt, 21. Januar, wird der Bayer. Lztg." berichtet, daß daselbst am verflosse­nen Freitag ein Mann beerdigt wurde, welcher sich durch Genuß gefrorenen Obstes den Tod her­beiführte.

Das Frankfurter Journal schreibt: Kriminal­schutzmann Biermann, ein bejahrter tüchtiger Beam­ter, die rechte Hand des Polizeirats Rumpf, ist in Folge der Aufregung, die sich seit der Ermordung seines Vorgesetzten bemächtigt hat, erkrankt. In sei­ner Phantasie spielt vr. Rumpf die Hauptrolle.

Nach einer Depesche desW. T. B." stimmt das Signalement des in Hockenheim verhafteten Mannes mit dem von der Polizei in Frankfurt von dem vermeintlichen Mörder des Polizeirates Rumpfs gegebenen überein. In diesem Falle schwindet aber die Vecmuthung, daß man es mit einer Anstiftung einer anarchistischen Bande zu thun habe; denn unsers Wissens ist das von der Frankfurter Polizei veröffentlichte Signalement das des kürzlich aus dem Zuchthause entlassenen Mannes, der vor drei Jahren in Leipzig wegen hochverräterischer Umtriebe verur­teilt ist. Er wird gegen den damaligen Hauptzeugen Dr. Rumpfs Rache geübt haben.

Ein Mann im Harz besuchte neulich seinen Schwiegervater in Welche? Als er Abschied nahm, war sein Hund fort, Niemand wußte wohin. Nach 30 Tagen brach Feuerlärm in dem Hause des Schwiegervaters aus und dabei fand sich der Hund in einer verschlossenen und vergessenen Kammer. 30 Tage hatte er keinerlei Nahrung gehabt, er lebte aber noch und erholte sich bei Milch und Semmel.

Immer wieder Bestien in Menschengestalt. In Zeulenroda mißhandelte eine Mutter hinter dem Rücken ihres Mannes ihre 8jährige Stieftochter mit einem Riemen, der mit einem Stachel, zwei Messing- zwingen und einem Knoten versehen war, und zuletzt noch mit einem Feuerhaken. Das arme Kind war furchtbar zugerichtet und lag lange darnieder. Das Gericht verurteilte das unmenschliche Weib zu 5 Monat Gefängnis. Ein Glück, daß nicht das Publikum seist Richter war.

Gotha, 18. Jan. In dem gothaischen Dorfe Dietharz ist eine grausige Blutthat verübt worden. In der Köllner'schen Mühle wurde der Müller, so­wie Frau und ein Kind ermordet und ein Kind tät­lich verwundet. Der Mörder erschlug die drei Per­sonen mit einem Beile und brachte dem Kinde einen lebensgefährlichen Schnitt in den Hals bei. Nach amtlicher Mitteilung fehlt nur eine silberne Uhr. Bis jetzt sind alle Bemühungen, auch nur eine Spur des verruchten Mörders aufzufinden, vergeblich gewesen.