Amts- und Intelligenz-Blatt sür den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag nnd Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trügerlobn) vO in dem Bezirk 1^ — 4, außerhalb des Bezirks 1 ^ 20 4. Monatsabonnement nach Verhältnis
Dienstag den 27. Mai.
Jnscrtionsgebühr für die Ispaltigc Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S 4, bei mehrmaliger je K 4. Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgcgebcn sein.
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nehmen alle Poststellen n. die betreffenden ten an.
Postbv-
A mtliche s.
Kekarir,t»»achr»ng, betreffend -le Aufnahme in die Gartendanfchule zu Hohenheim.
Auf de» 1. Oktober d. I. können i» die mit der diesigen Anstatt verbundene Gartenbanschule wieder 6 Zöglinge eintreten.
Zweck dieser Anstalt ist, junge Männer mit der Theorie und Praxis des ländlichen Gartenbaus bekannt zu machen.
Die Aufnahme erfolgt auf 1 Jahr nnd zwar unter folgenden Bedingungen:
1) Die anfznneh,»enden müssen das 17. Lebensjahr zurückgelcgt haben,
2> vollkommen gesund nnd körperlich erstarkt sein^.. um die bei dem Gärtnereibetrieb vorkvmmen- den Arbeiten anhaltend ausführen zu können,
8) im Lesen, Schreiben nnd Rechnen gute, im Zeichnen wenigstens einige Fertigkeit, auch genügende Befähigung zu Anschaffung von Populären Lchrvortrügen haben.
Hierüber müssen sie sich bei der Aufnahmeprüfung ausweisen.
Solche Bewerber, welche eine Lehrzeit in einer Gärtnerei oder an einer Ackerbauschnle erstanden oder sich sonst mit Garten- oder Weinbau beschaff tigt haben nnd hierüber die erforderlichen Ausweise vorlegen, werden vorzugsweise Berücksichtigung bei der Aufnahme finden.
Kost, Wohnung und Unterricht erhalten die Zöglinge frei. Dagegen haben sie alle in der Schule und beim praktischen Gartenbau vorkommenden Arbeiten zu verrichten und die Verpflichtung zu übernehmen, den einjährigen Kurs vollständig mitzumachen.
Weiter besteht die Einrichtung, daß je nach Umständen zwei Gartenbanschüler, welche sich beim unmittelbar vorausgegangenen Jahreskurs durch Strebsamkeit und gutes Verhalten ausgezeichnet haben, ein weiteres Jahr mit entsprechendem Taggeld beim praktischen Obst- und Gartenbau beschäftigt werden, auch in der Gartcnbauschule wohnen und an dem Unterricht Teil nehmen können.
Die Bewerber werden ansgcfordcrt, unter Darlegung ihrer bisherigen Laufbahn, sowie unter Anschluß eines Taufscheins, Impfscheins, gemeindcrätli- cher Zeugnisse über Heimatrecht, Prädikat und Ver- mögen, einer Urkunde über Einwilligung des Vaters beziehungsweise Vormunds, sowie, soweit sie im militärischen Alter stehen, unter Nachweis ihres Militärverhältnisses, sich spätestens bis
Samstag den 28. Juni d. I. schriftlich bei der Unterzeichneten Stelle zu melden und sich sodann, wenn sie nicht durch besonderen Erlaß vorher znrückgewiesen werden sollten, zur Aufnahmeprüfung am
Montag den 14. Juli d. I., vormittags 7 Uhr, hier einznsinden.
Hohenheim, 16. Mai 1884.
K. Jnstitutsdirektion. V o ß l c r.
Tages-Nerrigkeiten.
st Nagold, 26. Mai. Am gestrigen Sonntag wurde von dem Schwarzwaldbienenzüchtcr-Berein
eine Ausschnßsitzung abgehalten. An Stelle des zurückgetretenen Vizevorstandcs Herrn Kehle wurde Herr Karl Seeger, Fabrikant in Rohrdorf, mit Stimmenmehrheit gewühlt. Leider konnte die Stelle eines Bienenwärters aus Mangel an einer geeigneten Persönlichkeit vorläufig nicht besetzt werden. Kunstwabcn, welche an die Vereinsmitglieder zum Selbstkostenpreis von c//L 3.80 pro Kilo abgegeben wurden, wurden 20 Kilo bezogen. Eine lebhafte Debatte rief der Bezug von 33 Original-Krainerstöcken hervor; es erhält nun nach gepflogener Abrechnung jedes Vereinsmitglied, welches einen Krainerstock bezogen hat, den Betrag von -//L 1.30 rückvergütet, als Erlös von 3 versteigerten Gratisstöcken. Auch mehrere ächte Jtalien- sche Königinnen wurden in diesem Frühjahr von den VercinSmitgliedcrn bezogen. Es sind dies Beweise von regem Interesse, den unser Bezirk an der Bienenzucht nimmt.
* Nagold, 26. Mai. Gestern nach Uhr Hügen von Nordwesten her schwere Gewitterwolken über unser Thal, die auch mit Blitz und Donner, heftigem Regen und bohncngroßen Schlossen sich entluden. Wie weit letztere Schaden angerichtet, läßt sich noch nicht feststcUen, jedenfalls scheint solcher für die hiesige Markung von keinem besondere»! Belang zu sein. — An der Bahn bei Emmingen entstand durch den starken Regen eine Dammrutschung, infolge dessen der 3Vs Uhr-Zug erst eine Stunde später von hier abgehen konnte.
Nagold. Da uns nicht vergönnt war, der Vergnügnngspartie der hics. Mnseumsgesellschaft nach Oberjettingen am Himmelfahrtsfeste uns anzuschließen, so müssen wir den Correspondenten des Schwarzw. Boten hierüber berichten lassen. Derselbe schreibt: Bon herilichem Wetter begünstigt, traf die hiesige Mnseumsgesellschaft aus ergangene Einladung von der Kasinvgesellschaft Herrenberg mit letzterer in dem freundlichen Oberjettingen zusammen, um in der improvisierten Gartenwirtschaft des Gasthauses zum Hirsch ein fröhliches Maifcst zu feiern. Von Seiten der Herrenberger wurde die Stadlkapelle mitgebracht, welche, abwechselnd mit den gelungenen Gesangsvorträgen des zu Ehren der Gäste sich ein gefundenen Oberjettingcr Liedeikranzes, viel zur Belebung und Erheiterung der Gesellschaft beitrug. Bon Seiten der Obcrjettinger, insbesondere ihres energischen Ortsvorstehers, wurde Allem aufgeboten, um es der Gesellschaft an nichts fehlen zu lassen, was von einem der anwesenden Gäste in einem Trinkspruch auch rühmend anerkannt wurde. Nachdem noch eine voluminöse Maiwcinbowle zu Gemüte geführt, trennten sich die beide» Gesellschaften erst mit entbrechender Dunkelheit in heiterster Laune nnd von dem Wunsche beseelt, cs möge sich ein derartiges Stelldichein öfter wiederholen.
)( Pfrondorf, 25. Mai. (Korresp.) Die schweren Gewitter vor acht Tagen haben auch uns heimgesucht. Zwischen 5 und 6 Uhr nachmittags entluden sich 3 solcher Gewitter über unseren Gefilden, die leider nicht ohne Schaden vorübcrgingcn. Trotzdem, daß Regen und Feuchtigkeit erwünscht war, hat der Himmel doch seinen Segen zu voll aus einmal gespendet, denn die wolkenbrnchartigcn Regengüsse verheerten die Felder schwer. Biele Bürger haben den guten Boden mit dem Wasser der Nagold abfließen sehen müssen, besonders die steilen Abhänge haben vielen guten Boden und Dung verloren; einige Wiesen sind völlig cingerntscht nnd gegen 20 tragbare Obstbäume wurden abgerissen. Heute zwischen 12 und 1 Uhr entluden sich wiederum 2 schwere Gewitter, die viel
fruchtbaren Boden durch den in Strömen fließenden Regen mit fortrissen. Auch die Obstbäume werden durch die zwar spärlich gefallenen Schlossen gelitten haben. Möge der Schaden durch spätere Gewitter nicht empfindlicher werden.
Die Schwurgerichtssitzungen des 2. Quartals werden in Tübingen am Mittwoch den 25. Juni eröffnet werden : Vorsitzender hiebei ist Landgcrichtsdirektor von Häcker von da.
Stuttgart, 21. Mai. (Landgericht.) Gestern hatte sich ein junger Lehrer, der 21jährige Julius Schlayer in Stetten, Oberamt Stuttgart, wegen Körperverletzung im Amt zu verantworten. Er war geständig, einen 9jährigen Knaben am 21. Mürz mit einem spanischen Rohre 4—5 Schläge über den Rücken versetzt zu haben, so daß der Kleine Schwielen hatte. Zu seiner Entschuldigung führte er an, daß eine größere Strafe nötig war, da der Bube auf kleinere vorhergegangene Strafen sich nicht besserte und seine Hausaufgaben nicht machte. Von absichtlicher Mißhandlung, entgegen dem Gesetz, sei keine Rede gewesen. Der Gerichtshof sprach ihn frei, da sich zwar der Angeklagte gegen die Vorschrift betr. des Strafmaßes verfehlte, der Fall aber doch nicht dem Sinne des Strafgesetzes entspreche. Der Herr Präsident gab dem klägerischen Vater des geschlagenen Knaben zu verstehen, daß er besser gethan hätte, sich mit seiner Klage an den Pfarrer, den Schulvorstand, zu wenden, statt das Gericht damit zu behelligen.
Stuttgart, 22. Mai. Der „deutsche Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke" hat als eine seiner ersten Ausgaben eine Einschränkung der Schnapsverkaufstellen in Deutschland, nach dem Vorgänge der Nachbarländer ins Auge gefaßt. Auf Grund eingehender Beratungen hat die damit beauftragte Kommission dem Vorstände Vorschläge zur Reform des Schankwesens in Deutschland vorgelegt. Dieselben gipfeln sich in dem Anträge, an die gesetzgebenden Gewalten des Reichs die Bitte zu richten, auf dem Wege der Rcichsgesetzgebung die Bemessung der Zahl der Schnapsverkausstellen nach der Einwohnerzahl durch Festsetzung einer für das ganze Reich geltenden Maximalzahl durchzuführen. Den Einzelnregierungcn bliebe es überlassen, innerhalb dieser durch die Rcichsgesetzgebung gezogenen Schranken noch weiter gehende Begrenzung der zulässigen Zahl von Branntwünschenken eintreten zu lassen. Da durch solche Verminderung der Zahl der Schenken der Geschäftsbetrieb der sortbestehenden vorteilhafter wird, so soll von demselben, als Gegenleistung, eine namhafte Steuer zu Gunsten der Gemeinden erhoben, nnd zugleich ihnen Betriebsvorschriften auferlegt werden, nach welchen weder an Minderjährige, noch an schon trunkene Erwachsene Schnaps auSge- schenkt werden, auch kein Ausschank anders als gegen bare Bezahlung erfolgen darf, und der Schankbetrieb von jedem andern Kleinhandelgeschäft zu trennen ist. Der Vorstand des Vereins hat in seiner Sitzung am 19. d. Mi in Berlin diese nnd einige weitere damit zusammenhängende Anträge, auf Grund der Berichterstattung des Herrn Oberbürgermeisters Miquel- Franksurt angenommen. Diese Anträge bildeten den Hanptgegenstand der Tagesordnung der Jahresversammlung des Vereins, welche am 20. d. M. gleichfalls in Berlin abgehalten worden ist. Die Versammlung stimmte den Anträgen in allen Hauptpunkten zu und beauftragte demgemäß den Vorstand, diese Bitte dem neuen Reichstag und der Reichsregierung zu übergeben. Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Frage, welche Einrichtungen durch freie Thätigkeit geschaffen werden können, um das