Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oderantts-Bezirk Nagold.

^F133.

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Dienstag den 14. November

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wöhnlicher Slbrist bei einmaliger Einrückung 9 4, bei nichrmaligcr je 6 Die Inserate müssen spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgcgcben sein.

1882 .

Amtliches.

Nagold.

A« die Ortsvorsteher.

Die Vorbereitungen für die neuen Landtagswahlen betreffend.

Unter Beziehung auf die K. Verfügung vom 3. Nov. d. I., Reg.-Bl. Nr. 28, werden die Orts­vorsteher aufgefordert, dafür zu sorgen, daß in jeder Gemeinde

1) die Ortswahlkommission für die Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten alsbald ordnungs­mäßig bestellt wird. Dieselbe besteht aus dem Orts- Vorsteher als Vorstand, dem Gemeindepfleger und 3 weiteren von dem vereinigten Gemeinderath und Bürgerausschuß aus ihrer Mitte zu wählenden Mit­gliedern (Art. 1 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868, Reg.-Bl. S. 178).

Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach Artikel 2 des Wahlgesetzes die Kommissionen bleibend sind und daher eine Neuwahl der von dem vereinigten Gemeinderath und Bürgerausschuß be­stellten Mitglieder nur insoweit stattfindet, als Letz­tere aus jenen Collegien ausgeschieden sind. Es ist aber eine Neuwahl auch für solche Kommissionsmit­glieder vorzunehmen, welche seit der letzten Abge­ordnetenwahl in Folge des Ablaufs ihrer Wahl­periode aus dem Gemeinderath oder Bürgerausschuß ausgetreten und dann später wieder gewählt worden sind, da das betreffende Kommissionsmitglied, wenn auch mitunter nur kurze Zeit, aus dem Collegium auszuscheiden hatte. Dabei unterliegt es jedoch kei­nem Anstande, daß dasselbe auf's Neue in die Kom­mission gewählt werden kann.

2) die Wählerlisten durch Erhebung und Samm­lung des zu ihrer Ergänzung und Richtigstellung dienlichen Materials (Artikel 3 und 4 des Wahlge­setzes) gehörig verbreitet werden, damit dieselben, namentlich in größeren Gemeinden, innerhalb der an das Wahlausschreiben sich anschließenden zehn­tägigen Frist ohne Schwierigkeit fertig gebracht wer­den können, wobei den Ortswahlbehörden in Gemäß­heit eines Ministerial-Erlasses vom 8. Nov. 1870 bemerkt wird, daß nach der Ansicht des Ministeriums des Innern die zur ritterschaftlichen Abgeordneten­wahl berufenen adeligen Rittergutsbesitzer unter den Voraussetzungen und Art. 2 des Verfassungs-Gesetzes vom 26. März 1868 (Z. 80, S. 176) zur gleich­mäßigen Theilnahme an den Abgeordneten-Wahlen der Stadt- und Oberamts-Bezirke berechtigt, folgen­weise zutreffenden Falls in die Wählerlisten aufzu­nehmen sind, und da ferner nach Art. 4 des Gesetzes vom 26. März 1868, R.-Bl. S. 179, Wahlberech­tigte, welche in der Gemeinde ihres Wohnsitzes oder ihres nicht blos vorübergehenden Aufenthalts directe Staatssteuern (wozu auch die Steuer aus Kapital-, Dienst- und Berufs-Einkommen gehört), Wohn- oder Bürgersteuer entrichten, von Amtswegen in die Wäh­lerlisten aufzunehmen sind, so sind bei Anfertigung der Wählerlisten auch die Steuerabrechnungsbücher und die Steuereinzugsregister zu vergleichen, damit Auslassungen möglichst vermieden werden.

3) ist binnen 6 Tagen durch Einsendung eines Protokoll-Auszugs anzuzeigen, daß und wie die Ortswahlkommissionen für Entwerfung und Fort­führung der Wählerlisten ergänzt sind und wie groß die ungefähre Anzahl der Wühler und der Bedarf an Wählerlisten zu einfacher Aufstellung ist.

Den 11. November 1882.

K. Oberamt.

Güntne r.

Nagold.

An die Grtsvvrstrhev.

Da nach Beschluß des Bundesraths eine all­gemeine Viehzählung im Deutschen Reich am 10. Ja­nuar 1883 in der Weise stattzufinden hat, daß die Zahl des am Normaltag in jedem Hause einer Ge­meinde einschließlich der zugehörigen Nebengebäude und sonstigen Räumlichkeiten (im gesammten Gehöft, Anwesen) in Fütterung stehenden Viehs ohne Rück­sicht auf den Eigenthümer desselben bei dem Besitzer, beziehungsweise Verwalter des Hauses (Gehöfts, An­wesens) erfolgt wird, so haben die Ortsvorsteher längstens bis 18. dieses Monats hieher anzuzeigen, die annähernde Zahl derjenigen Behausungen, (Ge­höfte, Anwesen) in welchen Vieh der unter die Zäh­lung fallenden Gattung Pferde, Maulesel, Esel, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen, Bienen in Fütterung steht.

Den 12. November 1882.

K. Oberamt. Güntner.

K. Amtsgericht Nagold.

Berichtigung.

In der öffentlichen Bekanntmachung vom 4. d. M., in Nr. 131 des Gesellsch., betr. die Sitzungen des Schöffengerichts u. s. w. pro 1883 muß es unter Ziffer 1 statt an jedem Mittwoch heißen: an jedem zweiten Mittwoch.

Den 10. November 1882.

Oberamtsrichter

Daser.

Die Schulstelle in Breitcnbcrg wurde dem Schullehrer Kern in Miedelsbach übertragen.

Tages-Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

* Nagold, 13. Ngtz In Folge anhaltenden Regens am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag voriger Woche sind djx Waldach und an einzelnen Stellen auch die Nagold an letzt genanntem Tage aus den Ufern getreten, ohne aber besonderen Scha­den anzunchten. Vo» Cannstatt, Plochingen, Eß­lingen, Tübingen rc. und auch von der Rheingegend wird ebenfalls vom Austritt betreffender Flüsse aus ihren Ufern gemeldet.

* Nagold. Wir machen an dieser Stelle auf den von Hrn. A. Einwald angekündigten Vor­trag (s. Jnserathentheil) besonders aufmerksam, indem nach vorgelegten Zeugnissen und Zeitungsreferaten wir auf einen sehr belehrenden und unterhaltenden Abend rechnen dürfen.

2/" Altenstaig Stadt, 12. Nov. In unsrer Stadt circulirt gegenwärtig eine Petition an den Reichstag, in welcher auf möglichste Beschränkung des Hausirhandels durch Erschwerung der Pa- tentirung und höheren Besteuerung, namentlich durch den Beizug zu den Gemeindelasten, hingearbeitet wird. Das betreffende Schriftstück ist von einem Heilbronner Handlungshaus einem hiesigen Ge­schäftshaus behufs Unterychriftensamnilung zugeschickt worden.

Fr enden stadt, 9. Nov. Gestern wurde die neuerbaute Straße zwischen hier und Rippoldsau dem Verkehr übergeben, aus welchem Anlaß hier im Gasthofzur Post" ein Festessen mit ca. 80 Gedecken stattfand. (N. T.)

lieber den Mordanfall des Kaufmann Buß, den wir in dem größeren Theil der Auflage der letz­

ten Nummer den Lesern mitgetheilt, berichtet das N. Tagbl." folgendes: Kaufmann Joseph Buß jun. von Nottenburg war gestern den Tag über in Mühringen und kaufte von dem Färber Häberer Hopfen. Nach geschlossenem Kauf restaurirten sich beide imLamm", wo ein Fremder an ihrem Tische saß und ihr Gespräch über Baarzahluug re. mit an­hörte. Als nun Buß Abends 6Vi Uhr Eyach zu­ging , um mit dem letzten Zuge heimzukehren, und etwa 25 Schritte vom Hause des Färbers Häberer entfernt war, also noch innerhalb des Ortes, stürzte ein Mann, der sich verborgen gehalten hatte ohne Zweifel jener Fremde auf Buß los und brachte ihm mit einem Dolche eine tiefe Stichwunde in den Hals bei. Jedenfalls beabsichtigte der Fremde, den Buß seiner Baarschaft zu berauben, er ergriff jedoch, als auf den Hilferuf jenes Leute Herbeikamm, die Flucht in der Richtung nach Eyach. Der Dolch blieb in der Wunde stecken und wurde von Buß selbst herausgezogen; der Blutverlust war ein so großer, daß der Unglückliche Abends gegen 9Vs Uhr starb. (Einem Berichte unseres Rottenburger KZ-Korrespon- denten entnehmen wir über die Unthat noch Folgen­des: Buß war im Auftrag eines Nürnberger Hauses nach Mühringen gegangen und hatte noch vor seiner Abreise auf der Post in Rottenburg 20,000 in Empfang genommen, um die Waare zu bezahlen. Diese ganze Summe hatte Buß bei dem Anfall noch bei sich, da das Packen der Waare und die Zahlung des Preises erst später erfolgen sollte. Uebrigens hatte Buß in seinem Angreifer einen Brauer erkannt, der seinerzeit bei einem verwandten Bierbrauer in Balingen in Arbeit gestanden war, und er hat dies­bezügliche Angaben noch vor seinem Tode deponiren können.) Der Tod des Unglücklichen erfolgte in An­wesenheit seines Bruders und seiner Gattin, Mutter von 3 Kindern, die rasch zur Unglücksstätte herbei­geeilt waren. Der Ermordete starb erst im Alter von 30 Jahren und feierte gestern seinen Geburts­tag, der nun durch die verursachte That jenes Un­menschen sein letzter geworden ist.

Backnang, 8. Nov. Gestern wurde laut St.-A." der Rothgerber Th. F. Breuninger, der zu den besseren Familien der Stadt gehört, verhaf­tet. Der Mann galt als fleißig und geordnet, hat sich aber für Verluste, die er im Laufe des Jahres in Folge der Zahlungs-Einstellung mehrerer Kunden erlitten, durch Wechselfälschungen zu entschädigen gesucht. Er hat in einer Reihe von an eigene Ordre gezogenen Wechseln, nachdem solche von dem Bezo­genen (Gewerbebank Aalen) acceptirt waren, die Summen dadurch verändert, daß er vor dieselben eine weitere Zahl setzte, so daß der Betrag statt z. B. 300lL lautete: 5300 Die Summe der auf diese Weise verfälschten Wechsel, die zum Theil noch im Umlauf sind, soll über 30,000 cM betragen. Es sollen namentlich Stuttgarter und Cannstatter Firmen durch die Fälschungen geschädigt worden sein.

Backnang, 9. Nov. Die Angelegenheit des Gerbers B. hat die ursprünglich vermuthcte Trag­weite nicht angenommen, insofern zum Glück der größte Theil der gefälschten Wechsel nebst baaren 16,000lL durch das Gericht noch rechtzeitig konfis- zirt wurden. Auf der Bank in Aalen sind von dem­selben höchstens Wechsel im Betrag von 1618,000 Mark in Umlauf, so daß der Verlust lange nicht so bedeutend ist, als anfänglich angenommen wurde.

Ulm, 9. Nov. In vergangener Nacht mußte die Hilfe der Polizei gegen einen Mann angernfen