Der Gesellschafter.
Amts- Md Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
j Erscheint wöchentlich Lmal: Dienstag, Donnerstag ^ und Samstag, und kostet halbjährlich hier (ohne M/jy , Trägcrlolm) 1 6v 4, in dem Bezirk 2 .kk,
T/ U^: »>»» » , d^s Bezirks 2 ^ 40 4. Bierteljühr-
> liches und Monatsabonnemcnt nach Verhältnis!.
Dienstag den 7. März.
^nnrtwnogevuhr >ür die ispaliigc Zeile aus gc- wöhnlicher Säwisi bei einmaliger Einrückung b 4. bei mehrnialiger je 6 ö. Die Inserate miii'en ^ Ipälcstens Vlorgens 8 Uhr am Tage vor der , Herausgabe des Blattes der Druckerei ensgegeden l sein.
Amtliches.
Das K. Amtsgericht Nagold
an
sämmtliche Standesämter.
Die Standesämter haben iinverwcilt hieher zu j berichten, vb die Familienregister angelegt sind. !
Den 4. März l882. j
K. Amtsgericht.
Daser.
An die Gemeindedrhörden.
Einzelne Ortsvorsteher haben bezüglich der in Nr. 24, 25 des Gesellsch. angeordnetcn Anlegung von Verzeichnissen berichtet, daß dieselben bei dem Buchbinder bestellt seien.
Dieß genügt nicht. Es ist vielmehr zu berichten, daß die Verzeichnisse angelegt /eie«.
Die Bestellung beim Buchbinder erscheint übrigens namentlich in kleineren Gemeinden überflüssig, da sic der Ortsvorstchcr leicht selbst nnlcgen kann.
Nagold, den 5. März 1882.
K. Amtsgericht.
Dase r.
stk a g o l d.
An die Geometer des Bezirks.
Dieselben werden darauf aufmerksam gemacht, daß in No. 6 des Steuer-Collegial-Amtsblattes vom 4. d. M. die erledigte Oberamtsgeometersstelle in Vaihingen mit einem Termin von 14 Tagen zur Bewerbung ausgeschrieben ist.
Nagold, den 5. März 1882.
K. Oberamt. Gun tu er.
Nagold.
An die Ortsvorstetzer H Stener-Gindringer.
Steuer-Abrechnung betreffend.
Da mit dem 31. März d. I. das Etats- und Rechnungsjahr 1881/82 zu Ende geht und ein Steuer-Rückstand gegenüber der Amtspflege, wenn solche ihren Verbindlichkeiten rechtzeitig Nachkommen soll, unter keinen Umständen geduldet werden kann, so haben die Ortsvorsteher und Steuer-Einbringer dafür Sorge zu tragen, daß längstens bis Äü. Mär; dieses Jahves mit der Oberamtspflege Steuer-Abrechnung vorgenommen wird.
Den 4. März 1882.
K. Oberamt. Güntner.
Das Tabaksnionopol.
Obwohl der Reichstag und auch die Landtage von Preußen, Bayern, Württemberg, Sachsen und Baden sich gegen die Einführung des Tabaksmonopols für das deutsche Reich ausgesprochen haben, so hält doch der Reichskanzler mit bewunderungswürdiger Zähigkeit an diesem Projekte fest und unsere innere Politik wird sich wahrscheinlich in allernächster Zeit damit sehr eingehend zu beschäftigen haben, denn dem preußischen Volkswirthschaftsrath ist der Gesetzentwurf betreffend die Einführung des Tabaksmonopols zur Begutachtung unterbreitet und falls dieses Gutachten für das Monopolproject günstig ausfällt, dürfte im Mai der Reichstag in einer Nachsession ebenfalls über das Tabaksmonopol zu berathen haben.
Wir stehen nicht an, zu erklären, daß die Einführung des Tabaksmonopols viel weniger von der Art des betreffenden Gesetzentwurfs als vielmehr von der richtigen Beantwortung einiger Vorfragen abhängig gemacht werden sollte und hoffentlich auch abhängig gemacht werden wird. Daß man bei der
Monopolfrage die wirthschaflliche Seite desselben nicht in den Vordergrund drängen kann, erhellt ohne Weiteres durch einen Blick in unser gefammtes Wirthschaftslebcn, welches durch die freie Concurreuz der Einzelnen gebildet und nicht von Staatswegen getrieben wird. Bei der geplanten Einführung des Tabaksmonopols können daher lediglich dessen finanzielle Erfolge entscheidend wirken und cs biciven daher noch folgende Cardiuaifragcn zu beantworten: Wird das Tabaksmonopol nach Abzug der au die Tabakshändler und Fabrikanten zu zahlenden Entschädigungen und in Berücksichtigung des Umstandes, daß Tabak und Cigarren unter dem Monopol nicht wesentlich theurer wie bisher sein sollen, noch einen solchen großen Reingewinn abwerfen, dag dessen Einführung vom finanziellen Standpunkte wünschenswert!) erscheint? lind ist in unfern Reichs- und Staatskassen für die jetzigen und künftigen Ausgaben die Lage eine solche, daß ein neuer Gcldznftuy für geboten erachtet werden muß und auf dem Wege des Tabaksmonvpvls als am bequemsten zu erreichen bezeichnet werden kann? Die>e Fragen find nicht kurzer Hand zu beantworten, hier sind die gründlichsten Prüfungen von Leiten der Regierung und des Reichstags nöthig und man wird danach das Schicksal des Tabaksmonopols erwarten müssen. Der dem preußischen Volkswirthschaftsrathc vorgelegte Gesetzentwurf über die Einführung des TabakS- mouopols hat daher vorläufig nur einen hypothetischen, an gewisse Voraussetzungen geknüpften Werth, des allgemeinen Interesses halber wollen wir aber einige wichtige Punkte aus dem 70 Paragraphen zählenden Gesetzentwürfe hervorheben. Danach soll das Tabaksmonopol ein sogenanntes Vollmonopol sein und der Ankauf von Rohtabaken, die Fabrikation desselben und der Handel mit den Fabrikaten nur dem Reiche zustehen, doch kann Handel mit Rohtabaken nach dem Auslände auch von Privatpersonen getrieben werden. Wer Tabak bauen will, ist verpflichtet, dies der Monopolbehörde anzuzeigen und muß auch an dieselbe den gebauten Tabak abliefern, im klebrigen entscheidet aber in jedem Kreise eine Tabakbaukommifsion, in welcher Weise der Tabakbau zuzulassen ist. Die Monopoloerwal- tung ist verpflichtet, Rauchtabake von 1—10 Mark pro Kilogramm und Cigarren im Preise von 3—30 Pfennigen feil zu halten. An alle Personen, welche durch das Tabaksmonopol eine Beschränkung ihres Erwerbes oder Verminderung ihres Vermögens erfahren, werden Entschädigungen gezahlt. Tabakfabrikanten und Rvhtabakhändler erhalten für ihre Grundftücksvcrluste eine entsprechende Entschädigung, die Tabakfabrikanren erhalten außerdem das Fünffache und Rohtabakhändler das Zweifache ihres durchschnittlichen Reingewinnes, während der letzten 3 Jahre, doch nur die Hälfte dieser Entschädigung, wenn das Geschäft noch nicht zehn Jahre besteht. Ebenso wird den technisch gebildeten Tabaksarbeitern und sonstigem Personal der fünffache Betrag ihres durchschnittlichen Jahresverdienstes als Entschädigung gezahlt, wenn sie bei der Monopolvcrwaltung keine Anstellung finden.
Unter üen vvn Seiner Königlichen Majestet unterm 23. Febr. (Staatscinzeiger Nr. 54) verliehenen Orden heben wir uns: das Ritterkreuz erster Klasse des Friedrichsordens: dem Forstmeister Hopfcngärtner in Wildberg: die silberne Ci- vilverdienst-Aledaille: dem Forstwächter Stegmaier in Aichelberg und dem Sensenschmied Fr. Eberle in Friedrichsthal.
Die erledigte evangelische Psarrei Möglingen wurde dem Pfarrer Hummel in Rothscldcn übertragen.
Gestorben: Den 2. März zu Stuttgart I. F. Ramme tsch, Gastgeber, 65 Jahr alt.
T n g e S - N e n i g k e i r e n.
Deutsches Reich.
^ Nagold, 6. März. Die Fischonernjagd am letzten Freiing und Samstag unter der Mitling des bekannten und berühmten F-ischotternjäqers Schmidt aus Westfalen in dem Waldach- und Skeinachthal war nicht ganz ergebnißlos, indem am erfteren Tage zwei, am andern l Exemplar erlegt wurden. Tie erfteren (Nudeu) wogen 18 und 19 Pfd., letzteres, ein Weibchen, 13 Pfd., batte aber eine Länge von 1 Meter. Heute wird die Nagold thclauswärks durchsucht.
.o. 8 a n d w i rt l> s ch a-rli ch er Bezirksvcr- e i u. Der Einladung z»m Besuch der in Spielberg abzuhaltenden Auss ch u ß s i tz u n g haben am 4. März Nachmittags nicht nur sämwrliche Ausschußmitglieder sondern auch ge.,en 40 weitere Vercinsmitglieder Folge gegeben. Woht dem Kreise , wo der Sinn kür Hebung der Landwirthschaft so empfänglich ist. Der erste Gegenstand der Besprechungen betraf die Aufstellung des Programms für die am !2. d. Mts. in Nagold slatrfindcude Plenarversammlung des Vereins. Sodann wurde von dem Vorntzenben dem Oberamtsbanm- warl Bihler für feine Wirksamkeit gegenüber den G c m ei n d eb a n m w är t ern (Gesellsch. Nr. 25) der Dank des Vereins zu erkennen gegeben. Da gemeinschaftliche Zusammenkünfte der etwa 30 Gemeindebaum- wärler des Bezirks sich als ausführbar, praktisch und in ihren wohlthätigen Folgen als höchst bedeutsam erweisen müssen, so wurde beschlossen, drei Stationen für jährliche drei Zusammenkünfte der Baumwarte, nämlich in Nagold, Altenstaig und Wildberg zu gründen und dadurch den Betreffenden Gelegenheit zu geben, ohne größeren Kostenaufwand je in dem ihnen zunächst liegenden Stationsort zur Entgegennahme von Belehrungen und znm Austausch der Erfahrungen in kleineren Gruppen sich zu vereinigen. Zeder Theilnehmer empfängt hiesür aus der Bereinskaffe 1 Mark, der Oberamtsbaumwart 5 Mark. Ueberdies beabsichtigt der Vereinsvorstand dahin zu wirken, daß die Baumwarte für ihre Dienstleistungen entsprechende Bezahlung aus den Gemeindekassen erhalten. Erfreulich ist es, daß sich auch Heuer wieder 4 junge Männer zur Aufnahme in den in Hohenheim abzuhaltenden Obstbanmlehrkurs beim Vereinsvorstande angemel- det haben. Die vereinten Kräfte der Gemeinden, des landwirthsch. Bezirksvereins wie der Centralleitung für die Landwirthschaft ermöglichen manchem jungen, qualiftzirten aber vermögenslosen Menschen die Aufnahme in Hohenheim, sich, den Gemeinden und dem Bezirke zum Nutzen und Segen. Jedoch dürften die Gemeindebehörden hiebei nicht unbeachtet lassen, daß der Bezirksverein die Größe seiner Gabe nach der der Gemeinde bemißt. Bezüglich der Lerwilligung von Prämien für Anlegung von Baumgütern soll die im Jahr 1879 getroffene Bestimmung, nach welcher die Neupflanzung von mindestens 10 jungen Obstbäu- men zum Prämien-Ansprnch berechtige, aufgehoben und die Mindestzahl der gepflanzten Bäume erhöht werden. Nach Erledigung dieser und noch anderer für die Mehrzahl der Leser minder wichtigen Vereinsangelegenheiten erthcilte der Vorsitzende dem Ausschußmitglied des Schwarzwaldbienenzüchtervereins, Schlack von Altenstaig Dorf, das erbetene Wort, welcher in mitunter humoristischer Weise dem landwirthschaftlichen Bezirksverein das Bestreben des Bienenzüchtervereins warm ans Herz legt, die umfassende Thätigkeit des Vereins, der ja nur eine Sektion des landwirthschaftlichen Vereins bilde, schildert und schließlich nach dem zur Kenntniß gebrachten Vor-