Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
M 29.
Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet halbjährlich hier (ohne Trägerlohn) 1 60 ^!, in dem Bezirk 2
außerhalb des Bezirks 2 40 Vierteljähr
liches und Monatsabonnement nach Verhältnis;.
Dienstag den 8. März.
Jnsertionsgebühr sür die Ispaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 T bei mehrmaliger je 6 Die Inserate müssen spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.
1881.
Für dm Monal Mär? nimmt jedes Postamt und die Postboten Abonnements für den „Gesellschafter" en tgegen. _
Amtliches.
Nagold.
An die Ortsvorsteher.
Diejenigen Ortsvorsteher, welche mit der Einsendung der Sponelverzeichnisse pro ult. Februar d. Js. noch im Rückstand sind, haben dieselben zuverlässig binnen 3 Tagen hieher einzusenden.
Den 5. März 1881.
K. Oberamt. Güntner.
Nagold.
Amtliche Kekanrrtniachimg.
Nachstehender Erlaß K. Postdirektion wird hiedurch unter dem Anfügen zur allgemeinen Kenntnis; gebracht, daß die Post-Verwaltung sür Gegenstände und Gelder, welche dem Landpostboten zur Besorgung als Privat-Auftrag zugestellt werden, nicht haftet.
Den 5. Mürz 1881.
K. Oberamt. Güntner.
Die Königlich Mürttemtrergische Post Direktion an die sammtlichen Postämter «nd Postagentnrrn.
Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die Landpostboten die ihnen nach tz. 27 ihrer Dienstanweisung eingeräumte Befugniß zur Besorgung von Privataufträgen auf ihre eigene Rechnung in der Weise ausdehnen, daß sie mit den Behörden und amtlichen Personen ihres Botenbezirks Privat- Uebereinkommen treffen, nach welchen die Landpost- boten die Vermittelung des amtlichen Verkehrs dieser Behörden und Personen, und zwar sowohl des Brief-, als des Packet- und Geld-Verkehrs zur Besorgung als Privataufträge auf eigene Rechnung übernehmen.
Hiebei werden, um den betreffenden Sendungen wenigstens äußerlich den Charakter als Privatauftrag zu verleihen, Briefe, Packete und Gelder unverschlossen, beziehungsweise unverpackt den Landpostboten eingehändigt. —
Da dieses Verfahren die Interessen der Post- > Verwaltung in hohem Grade schädigt; da durch das- ' selbe Sendungen, welchen der Charakter eines Privatauftrages dem Wesen nach, nicht inne wohnt, zum Nachtheil der Postkasse zu einem solchen Auftrag an den Landpostboten mißbräuchlich gemacht werden; da nach K. 6 der mit den Amtskörperschaften vereinbarten Landpost-Uebereinkunft alle amtlichen Sendungen der Amtskörperschafts- und Gemeindebeamten des Bezirks, die sich zur Beförderung mit der Post bezw. durch die Landpostboten eignen, der Post zu übergeben sind; da eine Amtsboteneinrichtung irgend welcher Art in diesem Paragraphen als unstatthaft erklärt ist; da die Uebergabe amtlicher Gegenstände an den Landpostboten zur Besorgung als Privatauftrag nichts anderes, als eine Amts- boten-Einrichtung in veränderter Form ist; und da die Postverwaltung die — dem Landpostverkehr gewährten Erleichterungen nur mit Rücksicht auf die eben erwähnte Verpflichtung der öffentlichen Stellen und Personen zur Zuweisung ihres amtlichen Verkehrs an die Postanstalt zugestehen konnte, so wird hiemit den Landpostboten bei strenger Strafe und nach Umständen bei sofortiger Dienstentlassung nach Maßgabe der Androhung in K. 27 Abs. II der
Dienstanweisung sür Landpostboten untersagt, Gegenstände des amtlichen Verkehrs zur Besorgung als Privatauftrag anzunehmen und zwar auch nicht in unverschlossenen oder unverpacktem Zustande.
Den Landpostbotcn ist dies alsbald urkundlich zu eröffnen, und es ist die betreffende Urkunde bei den Akten der Postanstalteu aufzubewahreu.
Die Vorstände der Postanstalten werd.m zu einer sorgsamen Ueberwachung der Landpostboten auch bezüglich der Beachtung der vorstehenden Weisung dringend ausgefordert.
Stuttgart, den 26. Februar 1881. _ Hofacker .
Kekanntnrachrmg der Centratstelle für die Kandnrirthschaft, betreffend eine Prämi- rnng von Schafvieh «nd eine Uerfamm- tnng von Schafznchtern.
Am Freitag den 25. März d. I. wird in Bietigheim die jährliche Staatsprümirung sür ausgezeichnetes Schasvieh vvrgenommen werden; für diesen Zweck sind folgende Bestimmungen gegeben :
1) Die aus gesetzten Preise sind:
a) für die besten höchstens vierschaufeligen Widder je 2 Preise zu 80 70 -IL, 60 -M,
50 nebst einer Medaille von Bronce; d) sür die DM höchstens vierschaufeligen Mut- 2 Preise zu 70 60 »-L,
50 c/M, 40 ^ üebst einer Medaille von
Bronce:
zusammen 16 Preise zu 960
2) Die Preisbewerber müssen ihre Thiere am 25. März d. I., Vormittags 8 Uhr, in Bietigheim auf dem Musterungsplatz ausgestellt haben.
Der Platz für die Schafschau wird durch Anschlag an den Eingängen der Stadt bekannt gemacht werden.
3) Die Preisbewerber haben obrigkeitlich be- glaubte Zeugnisse darüber beiznbringen, daß ihre Thiere entweder von ihnen selbst oder doch im Inland gezüchtet worden sind.
4) Die Bewerber um die für Mutterschafe ausgesetzten Preise haben wenigstens 20 Stück Mutterschafe von der gleichen Altersklasse aufzustellen.
Bei der Zuerkennung der Widderpreise wird aus die Anzahl guter Zuchtthiere, die der einzelne Bewerber zur Konkurrenz vorführt, Rücksicht genommen werden.
5) Bei Zuerkennung der Preise kommt sowohl die gute Beschaffenheit der Wolle, als auch die Reichwolligkeit, der Körperbau und die gute Pflege der Thiere in Anschlag.
6) Diejenigen, welche im letzten Jahre in Horb für Widder und Schafe einen Preis erhielten, können für die gleichen Thiere im gegenwärtigen Jahr nicht als Bewerber auftreten. Auch wird keinem Züchter mehr als ein Preis für Widder oder Schafe zuerkannt.
7) Die Mitglieder des Preisgerichts werden von der Centralstelle ernannt.
8) Den Schafzüchtern, welchen einer der 16 Preise zuerkannt wird, wird derselbe auf dem im September d. I. abzuhaltenden landwirthschaftlichen Hauptfest in Cannstatt eiugehändigt. Auch haben die Preisträger eine kleinere Anzahl ihrer prämirten Thiere auf diesem Fest gegen die ihnen zu reichende billige Reiseentschädigung vorzusühren.
Nach Beendigung der Schafschau findet in Bietigheim die jährliche Versammlung von
Schafzüchtern zur Berathung der Interessen der Schafzucht unter Leitung der Centralstelle statt, zu welcher die Schüfereibesitzer und die an der Woll- produktion Betheiligten hiemit eingeladcn werden.
Stuttgart, den 28. Februar 1881.
Werner.
Nagold.
Rekrirtirnrrg vo« 1881.
Zum Beginn des Kreis-Ersatz-Geschäfts wird hiemit der Geschäftsplan für den Oberamtsbezirk Nagold bekannt gemacht.
29. März Musterung in Wildberg,
30. März Musterung i» Alteustaig Stadt,
31. März Musterung in Nagold,
1. April Loosung daselbst.
Die Verhandlungen in den Mustcrungsstationen des Aushebungsbezirks Nagold beginnen je Morgens 8 Uhr.
Die OrtSvorstehcr werden ausgefordert, daran Thcil zu nehmen, in derjenigen -Station, zu welcher ihre Gemeinden gehören, auch sind sie beauftragt, die Vorladung der Militärpflichtigen zum Mnste- rungstermi» zu veranlassen, Eröffnungsurkunden ein- zusenden, und sür die rechtzeitige Gestellung der Militairpfkichtigen vor der Ersatz-Kommission zu sorgen, auch die Militairstammrollen mitznüringen.
Es haben sich zur Musterung einzufinden:
in Wildberg am Dienstag den 29. März,
Morgens 8 Uhr
die Pflichtigen von Wildberg, Effringen, Sulz, Gült- lingen, Schönbronn, Nothfelden und Wenden;
in Altenstaig am Mittwoch den 30. März,
Morgens 8 Uhr
die Pflichtigen von Stadt Altenstaig, Dorf Altenstaig, Ueberberg, Berneck, Walddorf, um 9 Uhr
diejenigen von Ebershardt, Gaugenwald, Warth, Egenhausen, Spielberg, Bösingen, Beuren, Enzthal, Ettmannsweiler, Fünfbronn, Garrweiler und Simmersfeld ;
in Nagold am Donnerstag den 31. März,
Morgens 8 Uhr
die Pflichtigen von Nagold, Jselshausen, Emmingen, Pfrondorf, Mindersbach, Rohrdorf und Ebhausen, um 9 Uhr
diejenigen von Haiterbach, Unterschwandorf, Oberschwandorf, Beihingen, Oberthalheim, Unterthalheim und Schietingen.
Alle zur Gestellung verpflichteten Mannschaften (zu welchen namentlich auch die im vorigen Jahr aus irgend einem Grund zurückgestellten und die disponibel gebliebenen gehören) werden hiemit beordert, sich, letztere mit ihren Loosungsscheinen und Gestellungs-Attesten, beziehungsweise Reservescheinen re. pünktlich im Musterungstermin einzusinden bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und weiteren Folgen.
Die Loosung findet Freitag den 1. April, Morgens 8 Uhr, auf dem Rathhans in Nagold statt.
Das persönliche Erscheinen hiebei ist den Mi- litairpflichtigen überlassen; ist der Aufgerufene abwesend, so wird ein Civil-Mitglied der Ersatz-Kommission für ihn das Loos ziehen.
Gesuche um Zurückstellurg wegen häuslicher Verhältnisse sind wo möglich w zeitig geltend zu machen, daß sie noch vor dem Zusammentritt der znr Entscheidung hierüber berufenen Ersatz-Kommission vollständig erörtert werden können.
Die Ortsvorsteher haben die Gesuche, welche bei ihnen schriftlich eingereicht oder mündlich zu