Amts- Md Intelligenz-Blatt für den Oderamts-Bezirk Nagold.

.N 129.

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2 >e, außerhalb des Bezirks 2 ^ 40 <>.

Donnerstag den 28. Kktober.

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1880.

Amtliches.

Nagold.

Ka«rdtass-Abseordrreterr-M«cht.

Es wird in Erinnerung gebracht, daß spätestens am 1. November d. I. die Wählerlisten samt den Acten über beanstandete Wahlberechtigungen dem Oberamt einzusenden sind mit der vorgeschriebenen Bescheinigung von Seiten der Ortswahl-Commission, wozu den Ortsvorstehern kürzlich ein gedrucktes Formular zugegangen ist.

Den 25. Oktober 1880.

K. Oberamt. Güntner.

Nagold.

An die Ortsvsrsteher,

betreffend die Ermittlung der Zahl der durch den Frost des letzten Winters zu Grunde gegangenen Obstbäume.

Unter Beziehung auf den Erlaß k. Ministeriums des Innern vom 15. d. M., Ziff. 7603, in obigem Betreff (Ministerial-Amtsblatt Nr. 20, Seite 362) werden die Ortsvorsteher angewiesen, die angeord­neten Erhebungen zu machen und das Resultat in einer tabellarischen Ucbcrsicht spätestens bis 8. No­vember d. I. hieher vorzulegen.

Den 24. Oktober 1880.

K. Oberamt. Güntner.

Nagold.

A« die Ortsvorstetzer.

Die Volkszählung am 1. Dezember d. I. betreffend.

Die Ortsvorsteher erhalten die nöthigen Druck­sachen für die am 1. Dezember d. I. vorzunehmende Volkszählung, um nach der gegebenen Anweisung das Weitere zu besorgen.

Hiebei werden dieselben darauf hingewiesen, daß gemäß §. 11 der Ministerial - Verfügung vom 19. Juni 1880, Reggsbl. S. 163, in jeder Gemeinde zu Einrichtung und Leitung des Zählungs-Geschäfts durch den Gemeinderath und in der Regel aus dessen Mitte eine Zählungs-Commission unter dem Vorsitz des Ortsvorstehers zu bestellen ist, welche spätestens mit 1. November d. I. in Thätigkeit zu treten hat. Diese Zählungs-Commissionen haben unter Beobach­tung der in Z. 7 gedachter Ministerial-Verfügung gegebenen Bestimmungen die Gemeinden, welche mehr als 70 Haushaltungen zählen, in bestimmt abgegrenzte ! Zählbezirke von fünfzig bis höchstens siebzig Haus­haltungen einzutheilen und es muß die Eintheilung in die einzelnen Zählbezirke bis 25. November d. I. vollendet sein.

Für jeden Zählbezirk ist von dem Vorstand der Zähl-Commission (Ortsvorsteher) ein Zähler aufzu­stellen, welcher über seine Obliegenheiten nach Maß­gabe des ß. 12 der erwähnten Verfügung und der Instruktion für dieselben (Formular L.) durch die Zählungs-Commission in seine Funktion einzuweisen und für die richtige Besorgung derselben verantwort­lich zu machen ist.

Hiebei ist darauf Bedacht zu nehmen, als Zäh­ler wo möglich solche hiezu befähigte Personen zu gewinnen, welche sich diesem Geschäft freiwillig unter­ziehen und dürfte es sich empfehlen, zur freiwilligen Uebernahme dieses Geschäfts jetzige oder frühere Mit­glieder des Gemeinderaths und Bürger-Ausschusses, sowie Schullehrer und andere ihrer Bildung nach fähige Männer zu veranlassen.

Die Austheilung der Zählungslisten hat der Zäh­ler in seinem Zählbezirk in der Zeit vom 25. bis spätestens 30. November von Haus zu Haus vor­zunehmen.

Die Wieder - Einsammlung der ausgefüllten Zählungs-Formulare soll am 1. Dezember Mittags und möglichst überall am 2. Dezember beendigt wer­den, so daß die Zählungspapiere längstens bis 6. Dezember durch jeden Zähler der Zählungs-Commis­sion übergeben werden können. Die Zählungs-Com­missionen haben das in tz. 9 und 13 der gedachten Ministerial-Verfügung vorgeschriebene Verfahren ein­zuhalten.

Ueber die vorschriftsmäßige Bestellung der Zählungs-Commission durch den Gemeinderath, so­wie darüber, daß dieselbe in Thätigkeit getreten ist, ist längstens bis 4. November Anzeige zu erstatten.

Den 11. Oktober 1880.

K. Oberamt. Güntner.

Gestorben: Den 24. Okt. zn Stuttgart Georg v. Römer, Kultmiiästcriaidireklor a. D., Kommenthnr II. Kl. d. Fr.-O. u. R. d. O. d. w. Kr., 68 I. a. Den 2l. Oktober zn Nentershausen (Hessen) Frhr. v. Baumbach, Ludwig, K. Würtl. Kammerherr und Major a. D. Den 26. Oktober zn Cannstatt Stadtschultheiß Nu pp.

Tages-Aeuigkeiten.

Deutsches Reich.

Stuttgart, 23. Okt. Wie dasN. T." ver­nimmt, wird der Kgl. Hof am 4. Nov. von Fried­richshafen hierher zurückkehren. Nach den bisherigen Dispositionen soll in Aussicht genommen sein, daß I. Maj. die Königin bis nach Neujahr hier ver­bleibt und Mitte Januar für mehrere Monate die schon signalistrte Reise nach Cannes antritt, wo die Wohnung für Ihre Majestät bereits gemiethet ist. Se. Maj. der König wird erst später dorthin Nach­folgen.

Stuttgart, 25. Okt. Ein Akt edlen Wvhl- thätigkeitsfinnes ist nach demSt.-Anz." in jüng­ster Zeit bekannt geworden. Der am ll. Aug. 1874 verstorbene Joh. Strenger, weiland Bürger und Bä­ckermeister von Stuttgart, und dessen am 23. Sept. d. I. verstorbene Ehefrau Louise, geb. Cailloud, haben durch letztwillige Verordnung neben vielen anderen Legaten die Summe von 38,000 fl. (65,142 ^ 85 ^Z) dazu bestimmt, daß hievon an 76 arme Ge­meinden des Landes, welche von dem K. Mini­sterium zu bezeichnen sind, je 500 fl. verabfolgt wer­den sollen mit der Bestimmung, daß daß Kapital auf ewige Zeiten erhalten, der Zinsenertrag desselben aber zur Armenunterstützung verwendet werde. Die Ver- mächtnißsumme liegt zur Einzahlung an das K. Mi­nisterium des Innern bereit, von welchem die Er­mittelung der zu berücksichtigenden Gemeinden sofort eingeleitet werden wird.

Stuttgart, 26. Oktbr. Sonntag Abend fand im großen Saale des kathol. Gesellenhauses der feierliche Empfang und die Begrüßung der wiederhcimgekehrten Rompilger, Stadt- psarrer Schneider zu St. Maria und Redakteur Kümmel vom Deutschen Volksblatt, statt. Stadtpfarrer Schneider er­zählte die zweimalige Audienz bei S. H. Papst Leo XIII., und Redakteur Kümmel schilderte die Eindrücke, welche die Stadt Rom auf das Herz eines Jeden machen müsse, der sie genauer kennen lerne; er brachte das Hoch auf Leo XIII. aus, den rechtmäßigen Beherrscher" der ewigen Stadt.

Stuttgart, 25. Okt. (Zum Degcrlocher Mord.) Wir erfahren aus zuverlässiger Quelle, daß der Verhaftete Fries ein Geständniß nicht abgelegt hat, sondern bis jetzt mit aller Entschiedenheit die That leugnet. Er sagt häufig:bes­ser unschuldig leiden, als Unrecht thnn", und betheuert dabei, noch nie in seinem Leben Jemanden etwas zu Leide gethan zu haben.

Freudenstadt, 22. Oktbr. Vorgestern und gestern feierte Freudenstadt ein für die Annehmlich­keit und Wohnlichkeit bedeutsames Brunnensest, die förmliche Uebergabe der neuen städtischen Wasser­leitung, Die übrigens längst im Betriebe ist und sich vortrefflich bewährt hat. Dieselbe verursachte

einen Kostenaufwand von 170,000 und beträgt die Zahl der Wasserabonnenten 395, die jährliche Revenue der neuen Wasserleitung erreicht die Höhe von 3856 Hydranten für Fcuerlöschzweke sind es 60 Stück. Auf den Kopf der Bevölkerung kom­men pro Tag 200 bis 250 Liter des vortrefflichsten Trinkwassers. Dem leitenden Techniker Inspektor Ehemann wurde als Anerkennung der bürgerlichen Kollegien ein von Maler Federer in Stuttgart gefertigtes, schön ausgestattetes Ehrendiplom über­reicht. Bei dem Festmahl in der Post brachte Stadtbaumeister Wälde mit den üblichen Festtoasten ein mit originellen Illustrationen ausgestattetes lau­niges Festgedicht vor.

Von der Jagst, 24. Oktbr. Der schlimme Bursche, der vor 8 Tagen die Ichienenstränge vor dem Bühler - Viadukt in der Nähe von Vellberg- Salzdorf auf eine Länge von zwei Metern mit Steinen bedeckte, um den Schnellzug entgleisen zu lassen, ist in der Person eines 16jährigen Burschen von Thalheim, OA. Hall, ermittelt. Schulknaben wurden seine Vcrräther.

Nusplingen, 22. Okt. Heute früh wurde ein 19jähriger Bürgerssohn von hier auf dem Got­tesacker, todt auf dem Grabe seines Vaters liegend, ausgefunden. Sein Schädel war total zerschmettert; neben der Leiche lag eine Pistole, so daß über die Todesursache des Unglücklichen kein Zweifel bestehen konnte. Was den Jüngling zu der unseligen That bewogen, ist nicht näher bekannt; gerüchtweise ver­lautet, es sei Liebesgram gewesen.

Brandfälle: In Döttingen (Münsingen) am 20. Okt. eine Scheuer sammt Stall. Eine Kuh und ein Schwein sind mitverbrannt; in Renningen (Leonberg) am 22. Oktbr. eine Scheuer am Mühl- gäßle sammt allen Vorräthen; in Unterkochen (Aalen) am 22. Okt. das Haus eines Metzgers; in Frittlingen (Spaichingen) am 23. Okt. ein von 4 Familien bewohntes Haus; in Unteropfingen, Gemeinde Kirchdorf, (Leutkirch) am 22. Oktbr. das dem Bauern Galster gehörende Gebäude; in Her­brechtingen am 24. Oktbr. ein Wohnhaus sammt Scheuer.

Pforzheim, 24. Okt. In Brötzingen sind in verflossener Nacht zwei Wohnhäuser und drei Scheunen abgebrannt. Die Beschädigten sollen versichert sein.

Aus Baden, 23. Oktbr. Um dem Unwesen des Bettels und der Landstreichjerei entgegen­zuwirken, hat lautB. L." das grotzh. Justizmini­sterium die Durchführung des Arbeitszwangs gegen die wegen genannter Uebertretungen in Haft Befind­lichen angeordnet. Demzufolge werden verhaftete Bettler und Landstreicher künftighin zu Arbeiten so­wohl innerhalb als außerhalb der Amtsgefängnisse angehalten werden. Diese auf Anregung des grotzh. Ministeriums des Innern ergangene Maßregel wird allenthalben mit Freuden begrüßt.

Mannheim. Der hiesigeSchwaben- Club" feierte verflossenen Samstag unter zahl­reicher Betheiligung hiesiger und auswärtiger Freunde des Vereins im großen Saale des Casinos sein Stiftungsfest. Dasselbe nahm einen durchweg ge­lungenen Verlauf und zeigte auf's Neue, wie sehr man auch hier schwäbische Gemächlichkeit zu schätzen weiß. Heitere und ernste Gesangs- und Instru­mental-Soli wechselten ab mit Productionen der in Uniform auftretenden Clubs-Kapelle, welch' letztere sich namentlich großen Beifalls zu erfreuen hatte. Auch die sonstigen humoristischen Vorträge, sowie ein im Laufe des Abends ausgegebenes Festblatt