Amts- Md Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Erscheint wöchentlich 3mal und kostet halbjährlich hier (ohne Trägcrlohu) 1 60 0, in dem Bezirk
2 außerhalb des Bezirks 2 40
Dienstag den 10. Februar.
IniertivnSgebühr für die lspa!!i.;e ^eüe aus ge ivölmlicher Schrist bei einmaliger Einrückung 9 < bei mebrmaliger je 6
1880.
Nagold.
Kekarrutmachrrrrg.
Ar» die Getsvorstelzer
von Bcihingen, Beuren, Enzthal, Fünfbronn, Schönbronn, Simmcrsfcld, Ilcbcrberg, Wenden, Altenstaig
Dorf und Ebershardt.
Da sich von den oben bezeichnet«! Gemeinden wohl ans Unkenntnis; der einschlägigen Bestimmungen noch kein Mann nm die Landwehrdienst-Auszeichnnng angemcldet hat. werden die betreffenden Ortsvorstehcr zu Folge höherer Weisung veranlaßt, nachstehende Bestimmungen über die rückwirkende Kraft der Land- wehrdienst-Änszeichmmg möglichst allseitig zu verbreiten und insbesondere auf den Endtermin der Anmeldung 1. April hinzuweisen.
Den 5. Februar 1880.
K. Oberamt. Güntner.
Kekantttrnachmrg.
Durch Ordre Seiner Majestät deS Königs vom 18. April 1879 wurde die Stiftung einer Land- wehrdienst-Anszeichnung befohlen.
Auf die Landwehrdienst-Anszeichnnng II. Classe haben diejenigen vormaligen Angehörigen des Beurlaubtenstandes Anspruch, welche entweder den Feldzug 1870/71 während Ableistung ihrer gesetzlichen activen Dienstzeit mitgemacht haben oder in Folge des Feldzugs mindestens 3 Monate über die gesetzliche Dienstpflicht beider Fahneverbleiben mußten, sowie Diejenigen, welche aus dem Bcurlaubtenstande oder der Ersatz- Reserve heraus den Feldzug 1870/71 mitmachten oder während desselben mindestens 3 Monate lang zum activen Dienst cinberufen waren, sofern diese Leute den Rest der gesetzlichen Dienstpflicht in Reserve, Land- und Seewehr vorwurfsfrei erfüllt, bei ihrem Uebertritt zum Landsturm in Württemberg in Controle gestanden und nicht inzwischen etwa die Landwehrdienst-Auszeichnung eines andern Bundesstaates erhalten haben.
Der Anspruch auf die Landwehrdienst-Auszeich- nung geht verloren:
») durch Versetzung in die II. Classe des Solda- denstandes, sowie durch jede Bestrafung wegen einer Handlung, welche mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bedroht ist, selbst wenn auf den Verlust nicht erkannt sein sollte; b) durch jede militärgerichtliche Bestrafung während der activen Dienstzeit oder im Beurlaubtenstande; o) durch jede Bestrafung wegen Nichtbefolgung einer Gestellungsordre oder wegen ungerechtfertigter Versäumnis; einer Controlbersamuilrmg; ä) durch Bestrafung mit strengem Arrest im Beurlaubtenstande.
Diejenigen vormaligen Angehörigen des Beurlaubtenstandes, welche im Bezirk des I. Bataillons (Calw) 1. Württ. Landwehrregiment Nr. 119 zum Landsturm übcrgeführt worden sind, haben ihre etwaigen Ansprüche auf die Landwehrdienst-Auszeichnung sofort, spätestens aber bis zum 1. April bei dem Bzirksfeldwebel des Compagniebereichs anzumelden, bei welchem sie zuletzt in Controle standen, oder sie durch den Bezirksfeldwebel ihres jetzigen Aufenthaltsortes vermitteln zu lassen.
Ansprüche, welche nach dem 1. April eingehen, können keine Berücksichtigung mehr finden.
Bei Geltendmachung der Ansprüche sind die sämmtlichen Militärpapiere, soweit sie noch im Besitze des Mannes sich befinden, vorznlegen, sowie eine Bescheinigung der Ortsbehörde, wonach der Betreffende noch nie eine Handlung begangen hat, welche mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auch nur bedroht ist.
Tages-Neurgkelteu.
Deutsches Reich.
Calw, 4. Febr. Der Gärtner in einer diesigen Villa hatte sich erst vor einigen Tagen mit einem Mädchen von hier verlobt. Als er gestern Abend bei seinem Schwager, bei welchem er seine Braut zu treffen pflegte, zur gewohnten Zeit sich nicht einstcllte, wurde man unruhig und als heute seine HanSthüre noch geschlossen war, vcranlaßtc seine Braut nähere Nachforschungen, welche daS traurige Resultat hatten, daß man den Aermsten am Schürloch des Treibhauses, vom Schlage gerührt, todt auffand. Der Tod muß ihn während des Fenerns überrascht haben, sein Arm war bis aus den Knochen verbrannt. <N. T.f
Se. Majestät der König als höchster Protektor des Württembergischen Krieger-Bundes haben aus Anlaß der lleberreichung des dritten Rechenschaftsberichts pro 1879 dem Bund ein Geschenk von 500 und Ihre Majestät die Königin aus gleicher Veranlassung 100 ftL bewilligt. Ein weiteres Geschenk ist dem Bund zugeflosscn von Sr. Hoheit dem Herrn Ehrenbnndespräsidcnten, bestehend in 00
Brandfälle: Am 6. Februar in Iggingen (Gmünd) das Wohn- und Oekonomiegebäude des Bauern Nagel: am 6. Februar in Ebingen die Scheunen von Gerber E. und Rappcuwirth A.; am 6. Febr. in Lustnau das Haus mit angebauter Scheuer des Zimmermann Fromm, sowie die Scheuer des Bauern Kreß, ein weiteres Gebäude wurde stark beschädigt.
Von der Jagst, 6. Februar. Am Mittwoch feierte die Stadt Crailsheim und mit ihr Hunderte von fremden Gästen das 500jährige Jubiläum des Stadtfeiertags. Es galt die Treue und Tapferkeit der Altvordern zu ehren und dankbar der vielen Wohlthäter der Stadt zu gedenken. Schon im Jahr 1480 wurde, wie eine alte Chronik besagt, das 100- jährige Jubiläum des Stadtfeiertags festlich begangen. Die geschichtliche Grundlage ist, daß die leuchtcnber- gische Stadt Crailsheim, welche es mit Anna von Hohenlohe auf Schönbürg hielt, mehrere Monate von den drei Reichsstädten Hall, Rothenburg und Dinkelsbühl belagert wurde, bis diese am Mittwoch vor Efto Mihi — am 15. oder 17. Februar 1380 ohne Erfolg wieder abzogeu. (St.-A.)
Balingen, 6. Febr. Heute legte unsere älteste Mitbürgerin, Frau Elifabcthe Eckenfclder, ihr Hundert und erstes Lebensjahr zurück. Die Greisin ist zwar immer noch geistig frisch, war aber in letzter Zeit kränklich.
Als Vorbild für den in der Berathung befindlichen Entwurf einer Persvnal-Wehrsteuer sollen nach Mitthcilnng der „Krenzztg." die Gesetze über „Wchr- geld" dienen, welche bereits in Württemberg vor 1866 und in Bayern vor 1870 kurze Zeit bestanden.
lieber den Culturkampf mit Rom gab Herr von Puttkamer die Erklärung ab, daß der Ausgleich, wenn er gelinge, nur ftattsinden werde auf dem Boden der Landesgcsetzgebnng. Man müsse den Prinzipienstreit begraben und versuchen, sich auf den Boden der Thatsachen zu stellen.
Die Rede des ehemaligen Cultusminifters Dr. Falk in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 5. Februar erregt ein gerechtes Aufsehen. Es ward von dem Abg. Schorleiner-Älst dem Minister vorgeworfen, durch seinen Fanatismus die Ausbreitung der Socialdemvkratic befördert und den im Volke herrschenden Glauben an Gott vernichtet zu haben. Die Entgegnung deS Ministers Falk, welche von den Linken vielfach mit Beifall ausgezeichnet wurde,
veraulaßte ebenso häufig lärmende Kundgebungen u. stürmische Unterbrechungen im Centrum. Zu seinem Rücktritte sei er durch die Verhältnisse gedrängt worden, weil er nicht der geeignete Man» sein könne, mit der katholischen Kirche Frieden zu schließen. Während die Rede rechts und im Cemrnm ausge- zijcht wurde, folgte derselben auf der Linken minutenlanger Beifall. Mir viel Hohn und Bitterkeit war die darauf folgende Duplik Wiiidthorfts gewürzt.
„Figaro" erzählt eine Geschichte, die einem Schauerromane entlehnt zu sein scheint, aber von anderen Blättern unbeanstandet wiederholt wird. Auf den Buttes Montmartre lebte eine alte Lumpen- sammleriu in einer elenden Baracke. Seit einiger Zeit ist sie nicht mehr sichtbar. Ein 'Nachbar erbricht die Thür, die Ratten stäuben auseinander und ans den Lumpen liegt das Weib zum Thcil bis auf die Knochen abgenagt. Sic war vor Kälte und Erschöpfung gestorben. In einem alten Koffer fand sich aber ein großer Haufen Geld und mehr als das ein Anverwandter hatte ihren Aufenthalt zu erfahren gesucht, um ihr mitzutheilen, daß ihr eine Erbschaft von 400,000 Fr. zugefallen sei.
Aus We ftp ha len, 3. Febr. In dem Kreise Bochum und dem Theile des angrenzenden Kreises Dortmund wurden im Laufe des vergangenen Jahres drei der scheußlichsten Mordthaten an jungen Mädchen, von denen noch keine das 20. Lebensjahr erreicht hatte, verübt. Auf dem Felde waren die armen Opfer angefallen und mit einem weißen, ledernen Riemen erdrosselt worden. Der Mörder hatte dann seine Opfer in den Wald geschleppt und in viehischer Weise geschändet. Es entstand in dem Bezirke, in welchem die scheußlichen Mordthaten vorkamen, eine ungeheure Aufregung; die kgl. Regierung entsandte in der Person des Herrn Hauptmann a. D. v. Raumer einen Criminalcommissär, dem es in der vergangenen Woche endlich gelungen ist, etwas Licht über die dunklen Thaten zu verbreiten. In Herne war nämlich im letzten Jahre auch ein Mädchen angefallen und in den Wald geschleppt worden. Schon hatte sic den ominösen Riemen um den Hals, als es ihr gelang, ihre Hand zwischen Riemen und Hals zu schieben. Der Unmensch suchte nun sein Opfer durch Fußtritte auf den Kopf zu tödten; in diesem Augenblicke aber nahten Personen und der Verbrecher war gezwungen, von seinem Opfer abzulassen und zu fliehen. Dieses Mädchen hat über den Vorfall erst kürzlich Anzeige gemacht. Die Personen, auf welche man Verdacht hatte, wurden verhaftet und das Mädchen erkannte in dem Bergmann Jöhe in Weitmar denjenigen wieder, der das Attentat auf sie verübt hatte. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß Jöhe die grauenvolle Mordthaten an den drei andern Mädchen verübt hat.
Schwerin, 3. Febr. Die Regierung der beiden Großherzogthümer Mecklenburg haben jetzt das mit dem letzten gemeinsamen Landtage vereinbarte Gesetz über die Besteuerung der fremden Wanderlager pnblizirt. Es muß danach 1) jedes sogenannte Wanderlagcr, welches ein Kaufmann außer der bestimmten Jahrmarktszeit in einer Stadt, in welcher er nicht seinen festen Wohnsitz hat, eröffnet, für jede Woche praouumsrauäo eine Summe von 30 ^ an die Gemeindekasse entrichten. Jeder Tag nach einer Woche wird wieder für eine volle Woche gerechnet, so daß z. B. für acht Tage der Anwesenheit 60 an Steuer zn bezahlen sind: 2) bei Auktionen von neuen Waaren, welche nicht erweislich im Besitz eines im Orte fest ansäßigcn Kaufmanns sich befinden, muß für jeden Tag der Auktion eine Steuer