K. O b e r a m t s q e r i ch t N agol d.

Schulden-Liqnidattonen.

nachbenannten Gantsachen werden die Schuldcnliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhand­lungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommcn werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgcladen wer­den, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwalttet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dasiir, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorznlcgen.

Diejenigen Gläubiger - mit Ausnahme nur der Untcrpsandsglüubigcr welche weder in der Tagsahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausge­schlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfands- glänbigcr, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Be­schlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpflcger und Gantanwalt, der Wahl und Bevoll­mächtigung des Gläubigerausschnsses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exeknrionsgesetzes vom ltz. November 185ö, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßverglcichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.

Das Ergebnis; des LiegenschaftSverkauss wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubi­gern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös ans ihren Unterpfändern nicht hinrcicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche sünfzehntägige Frist zur Bei­bringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation, oder wenn der Liegenschafts-Verkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich er­klärt und seine Zahlungsfähigkeit nachwcist.

Rusiclireikendel Datum der ! Name und Wohnort Tngfcchrl

N 2. 'amtlichen Be-j des ! zur ^

^ .kanntmachung.! Schuldners. ! Liguidatiou. s

--

der

Liquidation.

j Bemerknngen.

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K. Ober- ! , iJoh. Ga. Baumgärtner, .. '

amtsqcricht s«-« '' Schneider und Kleider- X ^ st/''

Nagold. Vorm. 8 Uhr.

W ildl> er g.

Liegenschafts-Verkans am

IO. Juni 1879, Vorm. 8 Uhr.

8s»l!v6rl!6rbM üisKolä

IsillKetlAMItz kst»«IM>Iilkt.

st lach Beschluß der General-Versammlung vom 23. d. Mts. kommen vom Reingewinn des Geschäftsjahres 1878 aus das divi- dendenberechtigte Einlage-Capital

7 Dividende,

also aus einen Stammantheil 21 Mark, zur Vertheilung.

Sämmtliche Genossenschafter werden ersucht, in den nächsten 14 Tagen die Dividende zu erheben, oder, insoweit die Monat- Einlagen sortbezahlt werden, den Dividendenbetress im Einlagc- bnchlein sich gntschreiben zu lassen.

Den 25.' März 1878.

Dorkand.

Vorsitzender: Kassier: Schriftführer:

ss. W. Wurst. W. Mler. l. Kapp.

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seit 12 Jahren viel tausendfach als angenehmstes, mildes, sicherstes und billigstes Hustenmittel anerkannt, zu haben in 3 Flaschenfüllnngen unter Garantie in Uagsld bei Herrn Conditor Heinrich Gauß lind Carl psiomm, in Altciilkaig bei Cond. Lhr. Durghard, in Calw bei S. Lcuk- hardt, vorm. W. Enslin, in Pad Tcinach bei Apoth. Pilo Uöslcr, in Wild­berg bei Utto Züdlcr, in Hcrrcnbcrg bei Friedrich Pflüger, vorm. Karl Krayl, in Weil die Stadt bei Gustav Schütz am Markt.

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ckem

Donnerstag clen 27. Kür/. <1. .1., Xlicmcls 8 17b r, in derUosD stattlinclenden

des Herrn dnstiz-Xsssssors v. 4Xider ladet dessen Drenndo und Lebannte ein 6.

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Gottlicb Eßig, hat während seiner Krankheit so viele Liebe und Theilnahme erfah­ren dürfen, daß wir uns gedrungen fühlen, hiefür lowohl, als auch für die zahlreiche Leichenbcgleitnng, besonders von Seiten seiner Schulkameraden, so­wie auch den Trägern unfern ticfge- fühlteften Tank ausznsprcchcn.

Im Namen der Hinterbliebenen die trauernden Eltern:

I. G. Eßig, Fctdschütz, Friederike, geb. Uebcle.

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